Buechhalde
Sondernutzungsplan · Eschlikon
Dokument
- Nummer
- 109
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Eschlikon
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 30.10.2002
- In Kraft seit
- 30.10.2002
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
30. Oktober 2002, ARP Entscheid Nr. 109
Politische Gemeinde Eschlikon Gestaltungsplan "Buechhalde"
1. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2002 ersucht der Gemeinderat Eschlikon um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2002 wurden ergänzende Angaben zum Planungsbericht geliefert. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. ln formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen.
2. Der Gestaltungsplan "Buechhalde" umfasst die Parzellen Nrn. 33 und 34 an einer südexponierten Hanglage. Nach dem gültigen Zonenplan (RRB Nr. 695 vom 25. April 1984) ist das Gebiet der Wohnzone WE mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht zugewiesen. Die Wohnzone WE ist gernäss revidiertem Baureglement (RRB Nr. 25 vom 24. Dezember 1996) nicht mehr auf bestimmte Haustypen zugeschnitten, sondern es sind alle Wohnbauten mit den entsprechenden Regelmassen zulässig. Der Gestaltungsplan regelt die Bebauung des Gebietes mit Terrassenbauten. Die Vorlage wurde mit Bericht des Amtes für Raumplanung vom 27. September 2001 vorgeprüft Die damals angebrachten Bemerkungen sind im Wesentlichen berücksichtigt. Im Übrigen enthält der Planungsbericht die zum Verständnis der Vorlage notwendigen Angaben. Im Sinne von§ 33 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) ist der Gestaltungsplan "Buechhalde" rechtmässig.
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Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Eschlikon am 18. April 2002 erlassene Gestaltungsplan "Buechhalde" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Eschlikon, 8360 Eschlikon, unter Beilage von :zWei Gestaltungsplandossiers, je mit Genehmigungsvermerken (charge) - Amt für Umwelt -Forstamt - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplandossiers mit Genehmigungsvermerken sowie der übrigen Akten
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DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT
~~ Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
30. Oktober 2002