Zonenplan <2005> Altishausen West
Zonenplan · Kemmental · Aufgehoben am 15.06.2026
Dokument
- Nummer
- 55
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Kemmental
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 31.10.2016
- In Kraft seit
- 22.11.2016
- Aufgehoben
- 15.06.2026
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Kemmental mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
9741-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 31. Oktober 2016
Entscheid Nr. 55 0171 /2016/DBU/ARE
Politische Gemeinde Kemmental Zonenplanänderung „Altishausen West"
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Gemeinderat Kemmental am 19. Mai 2016 beschlossene Zonenplanänderung „Altishausen West" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Kemmental, Gemeindezentrum, 8573 Kemmental unter Beilage von drei Zonenplanänderungen „Altishausen West", je mit Genehmigungsvermerk (A-Post+) - Grundbuchamt Kreuzlingen, Bachstrasse 11, 8280 Kreuzlingen - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen „Altishausen West", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen
Ganzen Text zeigen
Mit Schreiben vom 17. August 2016 ersucht die Bauverwaltung Kemmental um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Beschluss- und Auflageverfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Zonenplanänderung „Altishausen West" keine Rekurse hängig. Mit der Zonenplanänderung „Altishausen West" ist die Ausserkraftsetzung der Gestaltungsplanpflicht im südwestlichen Gebiet von Altishausen vorgesehen. Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte am 08.08.2005 mit Entscheid Nr. 72 die Ortsplanung der Politischen Gemeinde Kemmental, wobei im dazugehörigen Zonenplan das südliche Gebiet von Altishausen der gestaltungsplanpflichtigen Wohn- und Gewerbezone WG zugewiesen wurde. Dem Planungsbericht ist zu entnehmen, dass dieses Gebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert wurde, damit eine zweckmässige Erschlies-
~~
Thurgau~~ 212
sung sowie die Realisierung geeigneter Lärmschutzmassnahmen gewährleistet werden könne. Die Gemeindebehörde vertritt die Auffassung , dass die Gestaltungsplanpflicht für das westlich der Bergstrasse gelegene Teilgebiet nicht notwendig sei. Das Gebiet sei mehrheitlich bebaut und die Erschliessung könne für jedes Grundstück eigenständig erfolgen. Die Gestaltungsplanpflicht werde daher als nicht mehr sachgemäss beurteilt und verhindere einzelne Bauvorhaben unnötig. Die erlassene Gestaltungsplanpflicht sei deshalb aufzuheben. Inwiefern sich die Verhältnisse seit 2005 geändert haben, wird im Planungsbericht nicht dargelegt. Es liegt jedoch im Planungsermessen und in der Verantwortung der Gemeindebehörde sicherzustellen, dass die Erschliessung mit geeigneten Massnahrnen sach- und zeitgerecht erfolgen kann und notwendige Lärmschutzmassnahmen durchgesetzt werden können. Der Gem~inderat erachtet die Ausserkraftsetzung der Gestaltungsplanpflicht als zweckmässig. Um eine geordnete Erschliessung sicher zu stellen, würden nach Meinung der Behörde genug rechtliche Mittel zur Verfügung stehen , so dass auch ohne Gestaltungsplan eine gute Überbaubarkeit erreicht werden könne. Im Rahmen der kantonsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Vorlage angemeldet. Zusammenfassend kann festgehalten werden , dass die Zonenplanänderung als sachgerecht beurteilt wird. Die Zonenplanänderung entspricht den Anforderungen von Art. 3 RPG und kann gestützt auf§ 5 Abs. 3 PBG genehmigt werden.
und Umwelt
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und ein~ Begründung: zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
-1. NOV. 2016
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 700.1 · PBV · Kanton
RB 814.03 · USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund