Sternen
Sondernutzungsplan · Altnau
Dokument
- Nummer
- 104
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Altnau
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 10.12.1997
- In Kraft seit
- 10.12.1997
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
104
10. Dezember 1997
EG Altnau Gestaltungsplan «Sternen»
Mit Schreiben vom 17. Juli 1997 ersucht die Bauverwaltung Altnau um Genehmigung des vom Gemeinderat Altnau am 8. April 1997 beschlossenen Gestaltungsplanes «Sternen». Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Planungs- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Mit Verfügung vom 24. November 1997 wurden die gegen den Gestaltungsplan erhobenen Rekurse infolge Rückzug vom Departement für Bau und Umwelt abgeschrieben. Der Gestaltungsplanentwurf wurde vom Amt für Raumplanung mit Bericht vom 16. Dezember 1996 vorgeprüft Die mit dem Bericht abgegebenen Empfehlungen und Vorbehalte wurden im wesentlichen berücksichtigt. Der den Akten beiliegende Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Gestaltungsplans notwendigen Informationen. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren haben das Tiefbauamt, das Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, das Kantonsforstamt, das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Raumplanung keine Varbehalte gegen den Plan angemeldet. Der Gestaltungsplan «Sternen» ist rechtmässig.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Altnau am 8. April 1997 beschlossene Gestaltungsplan «Sternen» wird genehmigt. 2.
Mitteilung an: Gemeinderat Altnau, 8595 Altnau, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen «Sternen>>, je mit Genehmigungsvermerk, (chargc)
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229093/1500
-
Departement für Bau und Umwelt
-
Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft
-
Kantonsforstamt
- 2-
-
Tiefbauamt
-
Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplanes «Sternen>> mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UNDUMWELT
Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
10. Dezember 1997 ............................................