Zonenplan Bichelsee <1986>
Zonenplan · Bichelsee-Balterswil
Dokument
- Nummer
- 70
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Bichelsee-Balterswil
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 22.07.1997
- In Kraft seit
- 22.07.1997
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID 70
Frauenfeld,
22. Juli 1997
PG Bichelsee-Balterswil Zonenplanänderung «Rund um den Bichelsee», Ergänzung Baureglement Mit Schreiben vom 13. Juni 1997 ersucht der Gemeinderat der PG Bichelsee-Balterswil um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung und Ergänzung des Baureglementes. Aufgrund der Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ord¬ nungsgemäss durchgeführt wurde. Gemäss Planungsbericht steht die Zonenplanänderung im Zusammenhang mit der Inkraftset¬ zung der Bundesverordnung zum Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung vom 7. September 1994. Die neue Abgrenzung zwischen Naturschutz- und Landschaftsschutzzone erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumplanung. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis notwendigen Informationen. Gleichzeitig mit der erwähnten Zonenplanänderung wurde auch das Baureglement ergänzt. In Abstimmung mit der obgenannten Bundesverordnung wurde die Naturschutzzonenbestim¬ mung (Art. 4.53 Baureglement) mit zwei zusätzlichen Absätzen ergänzt. Im Rahmen der verwaltungsintemen Vernehmlassung haben die einbezogenen Ämter keine Vorbehalte ange¬ bracht. Die Zonenplanänderung und die Baureglementsergänzung sind rechtmässig.
Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1.
229093/1500
Die vom Gemeinderat Bichelsee-Balterswil am 10. Juni 1997 beschlossene Zonenplan¬ änderung «Rund um den Bichelsee», Parzellen Nm. 1228, 1241, 1302 - 1304, 1307 1319, 1328 - 1334 sowie die Baureglementsergänzung (Art. 4.53 Naturschutzzonen) werden genehmigt.
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2.
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Mitteilung an: - Politische Gemeinde Bichelsee-Balterswil, 8363 Bichelsee, unter Beilage von je drei Exemplaren der Zonenplanänderung und der Baureglementsergänzung mit Genehmi¬ gungsvermerk, (chargd) - Departement für Bau und Umwelt - Landwirtschaftsamt - Meliorationsamt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Raumplanung (2), unter Beilage von je zwei Exemplaren der Zonen¬ planänderung und der Baureglementsergänzung mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT
Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
22. Juli 1997
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 700.1 · PBV · Kanton
RB 814.03 · USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund