AWB Detailplan Nr. 9

Statische Waldgrenze · Muensterlingen

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Muensterlingen
Kanton
Thurgau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
Gemeinderat
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
23.10.2017
In Kraft seit
01.11.2017

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 23. Oktober 2017

1n kraftsetzu ng 331/2017/KFA (03)

Waldfeststellungen zur Abgrenzung von Wald-Bauzonen (AWB) in der Politischen Gemeinde Münsterlingen

Das Departement für Bau und Umwelt hat die Abgrenzung von Wald und Bauzonen gemäss Art. 10 und 13 WaG festgelegt. Die öffentliche Auflage der Waldfeststellungspläne ist folgendermassen erfolgt: ·a)

In der Zeit vom 18. Januar 2013 bis zum 6. Februar 2013 wurde der Waldfeststellungsplan (Detailplan Nr. 8) der Gemeinde Münsterlingen öffentlich aufgelegt. Gegen den Waldfeststellungsplan ging eine Einsprache ein. Die Einsprache wurde abgewiesen (Entscheid Nr. 67/2013/DBU/as vom 21.08.2013).

b)

Ganzen Text zeigen

In der Zeit vom 9. Januar 2015 bis zum 28. Januar 2015 und vom 28. August 2017 bis zum 16. September 2017 wurden die Waldfeststellungspläne (Detailpläne Nrn. 2-2, 9 und 10) der Gemeinde Münsterlingen öffentlich aufgelegt. Gegen die Waldfeststellungspläne gingen keine Einsprachen ein.

Das Departement für Bau und Umwelt beschliesst: 1. Die folgenden Waldfeststellungspläne werden auf den 1. November 2017 in Kraft gesetzt: - Waldfeststellungspläne „Politische Gemeinde Münsterlingen, Detailpläne Nrn. 2-2, 8, 9 und 10"

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Thurgau~~ 212

2.

Mitteilung an: Zustellung intern: - Forstamt Thurgau - Amt für Geoinformation - Amt für Raumentwicklung Zustellung extern: - Politische Gemeinde Münsterlingen, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen

Expediert am: