Schutzplan Kulturobjekte, Änderungen 2017
Schutzplan · Guettingen
Dokument
- Nummer
- 21
- Art
- Schutzplan
- Unterart
- Kulturobjekte
- Gemeinde
- Guettingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 10.05.2017
- In Kraft seit
- 13.06.2017
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 10. Mai 2017
Entscheid Nr. 21 0055/2017/DBU/ARE
Politische Gemeinde Güttingen Schutzplan Kulturobjekte, Änderungen 2017
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Güttingen am 21. Februar 2017 beschlossenen Änderungen 2017 des Schutzplans Kulturobjekte werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Güttingen, Bahnhofstrasse 15, 8594 Güttingen, unter Beilage von zwei Änderungen 2017 des Schutzplans Kulturobjekte, mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Amt für Denkmalpflege - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Änderungen 2017 des Schutzplans Kulturobjekte, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vorn 3. April 2017 ersucht die Politische Gemeinde Güttingen um Genehmigung der Änderungen 2017 des Schutzplans Kulturobjekte. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Gegen die zur Genehmigung eingereichte Vorlage sind keine Rekurse hängig. Der Schutzplan der Politischen Gemeinde Güttingen wurde mit Entscheid Nr. 90 des Departements für Bau und Umwelt am 21. Dezember 2001 genehmigt. Das Hinweisinventar des Amtes für Denkmalpflege für die Gemeinde Güttingen wurde im Jahre 2007 überarbeitet. In den Jahren 2015 und 2016 hat die Gemeinde die Schutzwürdigkeit verschiedener Objekte überprüft und Änderungen des Schutzplans beschlossen. Die Änderungen 2015 / 2016 des Schutzplans Kulturobjekte wurden mit Ausnahme der Nichtunterschutzstellungen der Objekte Altnauerstrasse 10 (Assek.-Nr. 27 /0-0239), Kä-
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Thurgau~~ 2/2
sereistrasse 8 (Assek.-Nr. 27/0-0150) und Unterdorfstrasse 15 (Assek.-Nr. 27/0-0107) mit Entscheid Nr. 65 vom 9. Dezember 2016 vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt. Mit der Nichtgenehmigung der Nichtunterschutzstellungen wurde die Politische Gemeinde Güttingen aufgefordert, die betroffenen Objekte innert sechs Monaten unter Schutz zu stellen. Mit den zur Genehmigung eingereichten Änderungen 2017 des Schutzplans Kulturobjekte kommt die Gemeinde dieser Aufforderung nach. Somit werden die Objekte Altnauerstrasse 10 (Assek.-Nr. 27 /0-0239) und Käsereistrasse 8 (Assek.-Nr. 27 /0-0150) neu unter Schutz gestellt und das Objekt Unterdorfstrasse 15 (Assek.-Nr. 27/0-0107) verbleibt wie bisher unter Schutz gestellt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden gegenüber der vorliegenden Planänderung keine Vorbehalte angebracht. Die Änderungen 2017 des Schutzplans Kulturobjekte erfüllen die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und werden genehmigt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
11. MAIZ017