SWG Waldfeststellungsplan
Statische Waldgrenze · Kemmental
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Kemmental
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Forstamt Kanton Thurgau
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 26.06.2017
- In Kraft seit
- 01.08.2017
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
Departement für Bau und Umwelt
A~
Thurgau~~ Frauenfeld, 26.Juni 2017
Entscheid 693/2014/DBU
Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen Waldfeststellungspläne diverser Politischer Gemeinden / Inkraftsetzung
1. Das Departement für Bau und Umwelt hat parallel zur periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung die statischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 10 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) festgelegt. Die öffentliche Auflage der jeweiligen Waldfeststellungspläne erfolgte gestaffelt in · mehreren Tranchen.
a) In der Zeit vom 2. Juni bis zum 1. Juli 2014 wurde folgender Waldfeststellungsplan öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Erlen" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprache nahm das DBU eine Änderung des Waldfeststellungsplans „Politische Gemeinde Erlen" vor. Diese Änderung wurde im Rahmen der öffentlichen Auflage des entsprechenden Planausschnittes zur Rechtsverbindlichkeit gebracht.
.In der Zeit vom 8. bis zum 27. Mai 2015 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Erlen, Parzelle Nr. 4318" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Erlen, Parzelle Nr. 6300" Die Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden.
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Thurgau~~ 214 b) In der Zeit vom 1. bis zum 30. September 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: ·- Waldfeststellungsplan "Politische Gemeinde Affeltrangen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Kemmental" Im Rahmen der Behandlung der dagegen erhobenen Einsprachen nahm das DBU e'ine Änderung der Waldfeststellungspläne „Politische Gemeinde Affeltran. gen", und „Politische Gemeinde Kemmental" im Ber~ich der nachfolgend erwähnten Parzellen vor. Diese Änqerungen wurden im Rahmen der öffentlichen Auflagen der entsprechenden-Planausschnitte zur Rechtsver:bindlichkeit gebracht.
In der Zeit vom 8. bis zum 27. Mai 2015 bzw. 22. April bis zum 11. Mai 2016 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan "Planausschnitt der Politischen Gemeinde Affeltrangen, Parzelle Nr. 9" - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Affeltrangen, Parzelle Nr. 203" _Die Einsprachen konnten zwischenzeitlich rechtskräftig erledigt werden.
In der Zeit vom 2. bis zum 21 . Oktober 2015 wurden folgende Planausschnitte öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Kemmental, Parzellen Nrn. 1231, 1244" Die Einsprache konnte zwischenzeitlich rechtsk~äftig erledigt werden.
2. Damit steht einer Inkraftsetzung der obgenannte·n Waldfeststellungspläne im Sinne von § 11 Abs. 3 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (WaldV; RB 921.11) nichts entgegen. Durch diese Inkraftsetzung wird der dynamische Waldbegriff ausserhalb der Bauzonen der obenstehenden Politischen Gemeinden aufgehoben. Alle künftig jenseits der rechtskräftig festgelegten Waldfeststellungslinie in das Nichtbaugebiet einwachsenden Bestockungen gelten nicht als Wald im Rechtsinn und unterstehen demzu· folge nicht der Waldgesetzgebung.
~ Thurgau~~ 3/4
Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Politischen Gemeinden die Waldgrenzen der obgenannten Waldfeststellungspläne in geeigneter Form in die Nutzungsplanung zu übertragen haben. ·
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die folgenden Waldfeststellungspläne werden auf den 1. August 2017 in Kraft gesetzt: -
2.
Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Affeltrangen" Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Affeltrangen, Parzelle Nr. 203" Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Affeltrangen, .... , ,, Parzelle Nr. 9" Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Erlen" Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Erlen, Parzelle Nr. 4318" Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Erlen, Parzelle Nr. 6300" Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Kemmental" Waldfeststellungsplan „Planausschnitt der Politischen Gemeinde Kemmental, Parzellen Nrn. 1231, 1244"
Mitteilung an: Zustellung intern Forstamt Thurgau - Amt für Geoinformation Landwirtschaftsamt - Amt für Raumentwicklung Zustellung extern Politische Gemeinde Affeltrangen, Hauptstrasse 6, Postfach, 9556 Affeltrangen Politische Gemeinde Erlen, Aachstrasse 11, 8586 Erlen Politische Gemeinde Kemmental, Alterswilerstrasse 2, Postfach, 8573 Siegershausen
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Thurgau~~ 414
Expediert:
. :.._3, JULI 2017