SWG Waldfeststellungsplan
Statische Waldgrenze · Maerstetten
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Maerstetten
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Forstamt Kanton Thurgau
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 09.02.2015
- In Kraft seit
- 16.02.2015
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
Departement für Bau und Umwelt
~ Thurgau~~ Frauenfeld, 9. Februar 2015
Inkraftsetzung 693/2014/DBU
Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen I Waldfeststellungspläne diverser Politischer Gemeinden
Das Departement für Bau und Umwelt hat parallel zur amtlichen Vermessung die statischen Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 10 Abs. 2 lit. b des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) festgelegt. Die öffentliche Auflage der jeweiligen Waldfeststellungspläne erfolgte gestaffelt in zeitlichen Tranchen a) bis g).
a) In der Zeit vom 1. bis zum 30. April 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: · - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Arbon" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Roggwil" Während der öffentlichen Auflage sind gegen den Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Arbon" zwei Einsprachen erhoben worden, welche mit den Entscheiden vom 17.6.2014 bzw. vom 31.10.2014 erledig werden konnten. Diese Entscheide sind unangefochten geblieben und zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. Gegen den Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Roggwil" sind keine Einsprachen erhoben worden.
b) In der Zeit vom 28. April bis zum 28. Mai 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Dozwil" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde. Sommeri" Während der öffentlichen Auflage sind dagegen keine Einsprachen erhoben worden.
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Thurgau"~ 215 c) In der Zeit vom 2. Jun i bis zum 1. Juli 2014 wurden folgende Waldfeststellungs· pläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan 11 Politische Gemeinde Langrickenbach" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Münsterlingen" - Waldfeststeflungsplan „Politische Gemeinde Salmsach" - Waldfeststellun_gsplan „ Politis~he Gemeinde Sulgen" Während der öffentlichen Auflage sind dagegen keine Einsprachen erhoben worden.
d) In der Zeit vom 4. August bis zum 2. September 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Berg" - Waldfestste!lungsplan „Politische Gemeinde Bischofszell" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hohentannen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Schönholzerswilen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf' Während der öffentlichen Auflage sind dagegen keine Einsprachen erhoben · worden .
e) In der Zeit vom 1. bis zum 30. September 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Gottlieben" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Raperswilen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde .Wäldi" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Weinfelden" Während der öffentlichen Auflage sind dagegen keine Einsprachen erhoben worden.
Thurgau~ 3/5 ·f)
In der Zeit vom 1. bis zum 30. Oktober 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Märstetten" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Stettfurt" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Wigoltihgen" Während der öffentlichen Auflage sind dagegen keine Einsprachen erhoben worden.
g) In der Zeit vom 3. November bis zum 2. Dezember 2014 wurden folgende Waldfeststellungspläne öffentlich aufgelegt: - Waldfeststellungsplan „Politische .Gemeinde Basadingen-Schlattingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Diessenhofen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Sirnach" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Wilen" Während der öffentlichen Auflage sind dagegen keine Einsprachen erhoben worden.
Damit steht einer Inkraftsetzung der obgenannten Waldfeststellungspläne im Sinne von § 11 Abs. 3 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (WaldV; RB 921.11) nichts entgegen. Durch diese Inkraftsetzung wird der dynamische Waldbegriff ausserhalb der Bauzonen der obenstehenden Politischen Gemeinden aufgehoben. Alle künftig jenseits der rechtskräftig festgelegten Waldfeststellungslinie in das Nichtbaugebiet einwachsenden Bestockungen gelten nicht als Wald im Rechtsinn und unterstehen demzufolge nicht der · Waldgesetzgebung. Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Politischen Gemeinden die Waldgrenzen der obgenannten Waldfeststellungspläne in geeigneter Form in die Nutzungsplanung zu übertragen haben.
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Thurgau'°~ 415 Das Departement für Bau und Umwelt beschliesst:
1. Die folgenden Waldfeststellungspläne werden auf den 16. Februar 2015 in Kraft gesetzt: - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Arbon" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Roggwil" · --Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Dozwil" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Somnieri" - Waldfeststellungsp!an „Politische Gemeinde Langrickenbach" - Waldfeststellungsp!an „Politische Gemeinde Münsterlingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Salmsach" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Sulgen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Berg" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Bischofszell" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Hohentannen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Schönholzerswilen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdori" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Gottlieben" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Raperswilen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Wäldi" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Weinfelden" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg" - Waldfeststell'ungsplan „Politische Gemeinde Märstetten" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Stettfurt" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde .Wlgoltingen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Basadingen-Schlatting<?n" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Diessenhofen" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Simach" - Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Wilen" 2. Mitteilung an: -
Forstamt Thurgau Amt für Geoinformation Landwirtschaftsamt Amt für Raumentwickl ung Politische Gemeinden: - Arben, Hauptstrasse 12, 9320 Arbon - Roggwil , St. Gallerstrasse 64, 9325 Roggwil - Dozwil, Kesswilerstrasse 16, 8580 Dozwil - Sommeri, Hauptstrasse 33, 8580 Sommeri
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Thurgau"~ 515
- Langrickenbach, Im Baumgarten, 8585 Langrickenbach - Münsterlingen, Klosterstrasse 4, Postfach 116, 8596 Münsterlingen - Salmsach, Arbonerstrasse 8, 8599 Salmsach - Sulgen, Kradolferstrasse 15, 8583 Sulgen - Berg, Hauptstrasse 43, 8572 Berg - Bischofszell, Marktgasse 11, 9220 Bischofszell - Hohentannen, Hauptstrasse 18, 9216 Hohentannen - Kradolf-Schönenberg, Thurbruggstrasse 11 a, 9215 Schönenberg - Schönholzerswilen, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen - Zihlschlacht-Sitterdorf, Hauptstrasse 36, 8588 Zihlschlacht - Gottlieben, Kirchstrasse 11, 8274 Gottlieben - Raperswilen, lfangstrasse 12, 8558 Raperswilen - Wäldi, Ermatingerstrasse 7, 8564 Hefenhausen - Weinfelden, Frauenfelderstrasse 8/10, 8570 Weinfelden -Arnlikon-Bissegg, Flugplatzstrasse 12, 8514 Amlikon-Bissegg · - Märstetten, Dorfstrasse 17, 8560 Märstetten - Stettfurt, Dorfstrasse 2, 9507 Stettfurt - Wigoltingen, Oberdorfstrasse 15, 8556 Wigoltingen - Basadingen-Schlattingen, Rychgasse 2, 8254 Basadingen - Diessenhofen, Hintergasse 49, 8253 Diessenhofen - Sirnach, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach - Wilen, Hubstrasse 1, 9535 Wilen b. Wil
D~p/r~rtement für Bau und Umwelt
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Car/nen Haag
\ Expediert:
lJ. FEB. 2015