AWB Detailplan Nr. 13-1
Statische Waldgrenze · Roggwil
Dokument
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Roggwil
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Forstamt Kanton Thurgau
- Genehmigt durch
- Gemeinderat
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 04.10.2017
- In Kraft seit
- 04.10.2017
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 4. Oktober 2017
Entscheid 589/2017/KFA (01)
Waldfeststellung der Politischen Gemeinde Roggwil, Detailplan Nr. 13-1 / lnkraftsetzung
Das Departement für Bau und Umwelt hat die Abgrenzung von Wald und Bauzonen gemäss Art. 10 und 13 WaG festgelegt. Der Waldfeststellungsplan, Detailplan Nr. 13, der Politischen Gemeinde Roggeil wurde vom 15. März bis 5. April 2010 öffentlich aufgelegt und ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. Die am 26. Januar 2017 sowie am 4. Oktober 2017 erteilten Rodungsbewilligungen führten zu einer Änderung der in diesem Waldfeststellungsplan, Detailplan Nr. 13, festgelegten Waldgrenzen. In der Zeit vom 15. Mai bis 3. Juni 2017 wurde der Waldfeststellungsplan, Detailpian Nr. 13-1.der Gemeinde Roggwil, welcher den vom 15. März bis 5. April 2010 aufgelegten Waldfeststellungsplan, Detailplan Nr. 13, ersetzt, öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen dagegen eingegangen. Nach der öffentlichen Auflage wurde der Waldfeststellungsplan mit Zustimmung des betroffenen Waldeigentümers einigen redaktionellen Anpassungen (Abgreifen von Koordinaten) unterzogen. Eine erneute öffentliche Auflage wurde dadurch nicht erforderlich. Damit steht einer Inkraftsetzung des Waldfeststellungsplans, Detailplan Nr. 13-1 der Politischen Gemeinde Roggwil im Sinne von § 11 Abs. 3 der Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz (TG WaldV; RB 921.11) nichts entgegen.
Das Departement für Bau und Umwelt beschliesst:
1. Der Waldfeststellungsplan „Gemeinde Roggwil, Detailplan Nr. 13-1", welcher den Waldfeststellungsplan „Politische Gemeinde Roggwil, Detailplan Nr. 13" ersetzt, wird per 4. Oktober 2017 in Kraft gesetzt. 2. Mitteilung an: Zustellung extern - Politische Gemeinde Roggwil, St.Gallersfrasse 64, 9325 Roggwil
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Thurgau~~ 2/2
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