Zielacker-Landhaus
Sondernutzungsplan · Frauenfeld
Dokument
- Nummer
- 446
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Baulinienplan
- Gemeinde
- Frauenfeld
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 18.02.1947
- In Kraft seit
- 18.02.1947
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
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RECIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
18. Februar 1947*
Nr. 446.
Mit Eingabe vom 24. Dezember 1946 übermittelte der Stadtrat Frauenfeld dem Regierungs rat 5 Plön© Uber neue Strassenzüge zur Genehmigung, nämlich* la. Im Gebiet Zihlaeker * Landhaus,
Plan Nr. 2
2, Teuchelwies, Brotegg, Rosenberg, Plan Nr. 5
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Ganzen Text zeigen
5. Neuhof, Huben, LUdem, Tal,
Plan Nr. 6,
Der Stadtrat bemerkt dazu, dass, da in einzelnen neu zur Ueberbauung vorgesehenen Gebieten in nächster Zeit mit der Erstellung von Wohnbauten gerechnet werden müsse, die vor¬ zeitige dringliche Behandlung einiger Strassenzttge notwendig geworden sei. Zum Plan 6 wird erwähnt, dass hier lediglich der Str&ssenzug ab Thundorferatrasse Uber LUdem nach der St. Gallerstrasse sowie 2 Quartierstrassen im unteren LUdem zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Ueberb&uungsmögliohkeiten beidseits dieses Strassenzuges seien noch nicht end¬ gültig abgeklärt. Der Regierungsrat zieht, gestutzt auf die üeberprüfung der eingereichten Pläne durch Bauinspektorat und Baudepartement in Erwägung»
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Gemäss Strassengesetz beschliesst die Gemeinde Uber den Bau
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von Gemeindestrassen und sie ist auch berechtigt, die Anlage
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von Quartierstrassen zu projektieren • Der Staat hat nur zu UberprUfen, ob diese Strassen in Bezug auf Breite, Gefälle und üebcreicht dem Verkehr genügen, den sie aufzunehmen haben
1 .
(Str. Ges. § 59) ferner gemäss EinfUhrungsgesetz § 92, ob die
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vorgesehenen Massnahmen unzweokmässig oder unbillig sind. All¬ gemein ist nooh zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Strassenzüge eine rationelle bauliche Erschliessung des Baugebietes ermög¬ lichen und ob den heutigen Anforderungen der Regional- und Ortsplanung entsprochen sei. tft*. 46.
2m sog. Zihl&cksr, Plan Nr.?« Ist ein 4 m 'breites Strässehen vom Kehlhof bis zum Zlhlweg vorgesehen, das in einem spitzen Winkel in die H&uptstrasse unmittelbar bei der Garage Moser einmündet. Zur besseren Erschliessung des Baugebietes sind
3 Stichweg® aufwärts vorgesehen. Oie eingezeichnete Baulinie hat bergwärts 4 ra, talwärts 10 m Abstand von der Strasse, vas den dortigen Verhältnissen entspricht* Oie Einmündung in die Staats straase ist nicht gerade erwünscht$ eine andere Lösung scheint indessen nicht gut möglich zu sein, da der ganze Ver¬ kehr dieses Gebietes Richtung Stadt tendiert. Oas 4 m breite Quortiersträsschen samt Baulinien kann daher genehmigt werden. Xm Gebiet Tsuoheivies - Brotegg - Rosenberg (Plan Nr.5) wird der im Jahre 1933 genehmigte Baulinienplan vollständig abge¬ ändert. Oie seinerzeit projektierten Quartierstrassen zwischen Rosenbergstrasse - Weinaokerstrasse verlaufen alle drei in der Richtung des stärksten Gefälles, während in der heutigen Vor¬ lage nur noch die erste Parallelstrasse zur Thundorferstraase im grössten Gefälle des Terrains verläuft und die beiden ande¬ ren Strassen den Terrainkurven besser angepasst sind, wodurch eine günstigere Bebauung möglich wird* Den seinerzeitigen Wün¬ schen der Anstösser, die Serpentinen der Weinsdcerstrasse zu belassen, ist Rechnung getragen vordem, indem die neue Strasse weiter nach Nordosten ausholt, womit sie zugleich eine bessere Steigung erhält. Auch die Verbindung mit der Rosenbergstrass® ist günstiger, da sie sich mehr den Geländekurven anpasst. Oie Stichstrass© mit der Wendeplatte nimmt Rücksicht auf das dorti¬ ge Vülenquartier. Günstiger ist auch die Einmündung der Teuchelvlesstrasse in die Broteggstrass® statt in die Thundorferstrasse. 01® vorgesehenen Breiten der geplanten Strassenzüge geben zu kei¬ nen Bemerkungen Anlass. Oie Baullnlenabstände sind genügend und entsprechen heutigen Anschauungen. An der Thundorferstrass© ist im Gegensatz zum früheren Plan ein zweites Trottoir von 2 m Breite bis hinauf zum Obstgarten projektiert worden. Der Regie¬ rungsrat hat früher ein zweites Trottoir an der Thundorferstrasse nicht für notwendig befunden. Oie Anschauungen darüber haben sich aber seither gewandelt und ein zweites Trottoir an der ziemlich wiohtön Ausfallstrasse darf heute äs erwünscht bezeichnet werden.
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Auch Mer etoht der Genehmigung de? Strassensüg© mit den vor¬ gesehenen BaulinienabstSnden nichts Ita Wege« Heuhof - Huben - Lüdem - Tal (Plan Mr.6). Hie? ist die Bear¬ beitung offensichtlich am wenigsten weit gediehen. Ha wird darum lediglich der Strassenzug von der Thundorfer Strasse über Lüden nach der St. Galleratrasee au? Genehmigung unterbreitet und sodann zwei daran ansohllessende Quartierstrasaen im un¬ teren Lüdem. Baulinien sind nur vorgesehen von der Thundorfer¬ strasse bis in die Gegend des alleinstehenden Einfamilienhau¬ ses im oboren Lüdem. Bas Bauinspektorat rügt an der Hanget ras so das grosse Oefällo bis zu maximal 18$. Es meint, dass auf die¬ sem Teil, nämlich am Südhang des Lüdem, eine bessere Trassefüiirung mit einer einzigen grossen Schleife erfolgen sollte, wobei die maximale Steigung nur 6$ ausmachen würde und erst noch eine bessere Erschliessung des ganzen Hanges möglich wäre. Die vom Bauinspektorat vorgeschlagene Traaseführung findet, sich im Plan, der an den Stadtrat zurückgeht, eingezeiohnet. Das Bauinspektorat hält auch die Vorschiebung des alten Kuben©rVeges gegen Horden für unerwünscht, weil dann die Möglichkeit bestehe, dass noch ein neues Haus zwischen Hang und neue Ein¬ mündung erstellt werde, was die Uebersicht erschweren würde; sodann fehle eine richtige Verbindung des neuen Strassenzuges mit dem Obstgarten (blau ©Ingezeichnet). Der Regierungsrat möchte daher, bevor er den neuen Strassenzug definitiv genehmigt, dem Stadtrat nochmals Gelegenheit geben, sich zu den Bemerkungen des Bauinspektorates zu Bussern. Diese kritischen Bemerkungen des Bauinspektorates zum vorgesohlegenen Plan sind indessen nicht als Bedingung einer Genehmigung aufzufassen, sondern lediglich als Anregung zu einer nochmaligen Ueberprüfung. Demgemäss wird beschlossen» 1. Der Bebauungsplan Kr.?* Gebiet Zihlacker - Landhaus wird genehmigt, ebenso der Bebauungsplan Kr.5, Gebiet Teuchelwies Brotegg - Rosenberg; die diesen neuen Plänen widersprechenden Baulinien und Strasaenzüge in den Bebauungsplänen 19??, nämlich: Teuchelwies - Brunnenvies - Schuppis
4 Broteggstrasoe Heuhauserstraeoe Weinaclters tras s & Thundorferstracse und Boseßbcrgotrasse werden aufgehoben. 2. Plan Kr .6, Gebiet Keuhof - Huben - Llidam » Tal geht im Sinne der Erwägungen sur nochmaligen Stellungnahme an den Stadtrat zurück. •
3« Mitteilung an den Stadtrat Frauenfeld unter Beilage der Pläne 3, 5 und 6, an das Baulnspekfcorat unter Beilage der alten Baulinien¬ pläne 1933, an das Strassen- und Baudepartement unter Beilage der übrigen Akten.
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