Zonenplan <2004> Gebiet Brüel

Zonenplan · Aadorf · Aufgehoben am 19.09.2023

Dokument

Nummer
11
Art
Zonenplan
Gemeinde
Aadorf
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
20.02.2019
In Kraft seit
13.03.2019
Aufgehoben
19.09.2023

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 20. Februar 2019

Entscheid Nr. 11 0008/2019/DBU/ARE

Politische Gemeinde Aadorf Änderung Zonenplan Brüel und Änderung Baureglement

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die an der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 beschlossene Änderung des Zonenplans im Gebiet Brüel und die Änderung des Baureglements werden geneh¬ migt. 2. Mitteilung an: - Gemeinde Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, unter Beilage von drei Dossiers der Änderung des Baureglements 'Spezialzone B', je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, Abt. Kantonale Planung - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers der Änderung des Zonenplans im Gebiet Brüel und der Änderung des Baureglements, je mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 3. Januar 2019 ersucht der Gemeinderat Aadorf um Genehmigung der Änderung des Zonenplans im Gebiet Brüel und der Änderung des Baureglementes Die Vorlage wurde an der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 5. Oktober 2018 bis am 24. Oktober 2018 sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann ge¬ schlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Planungsgegenstand ist das gewerblich genutzte Hildebrand-Areal (Parzellen Nrn. 721 und 1495) in der Gemeinde Aadorf. Es liegt nördlich des Zentrums von Aadorf in ca. 800 m Distanz zum Bahnhof und verfügt über eine gute Anbindung an das übergeord¬ nete Strassennetz; 2007 wurde der Betriebsstandort der Hildebrand AG in Aadorf ge¬ schlossen und die Grundstücke wurden an die Verwo Immobilien AG verkauft. Diese

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beabsichtigt nun auf dem Areal eine Gesamtüberbauung mit Wohn- und Gewerbenut¬ zung zu realisieren. Gemäss Planungsbericht stellt das frei gewordene Industrieareal für die Gemeinde Aadorf ein zentrales, gut erschlossenes Innenentwicklungspotenzial dar. Das Areal mit einer Gesamtfläche von 14‘990 m2 umfasst die beiden Parzellen Nrn. 721 und 1495 und liegt nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Aadorf in der Industriezone l-B. Im Rahmen der vorliegenden Zonenplanänderung soll dieses Gebiet in die viergeschossige Wohn-Gewerbezone WG4 umgezont werden. Da in der Ge¬ meinde Aadorf noch keine WG4 existiert, muss das Baureglement angepasst und mit Bestimmungen zur WG4 ergänzt werden. Neben dieser Umzonung beinhaltet die vorliegende Änderung des Zonenplans auch ei¬ ne Umzonung eines Teils der östlich der Weiherstrasse gelegenen, teilweise überbau¬ ten Parzelle Nr. 433 von der Industriezone l-B in die dreigeschossige WohnGewerbezone WG3 (2'692 m2). Der östliche Teil der Parzelle wird in die Freihaltezone (2'646 m2) und der als Parkplatz genutzte Teil (878 m2) in die Zone für öffentliche Bau¬ ten und Anlagen umgezont. Zudem wird die südlich des Hildebrandareals gelegene Strassenparzelle Nr. 1135 (Fläche: 187 m2) von der Strassenverkehrsfläche in die Wohnzone W2 umgezont. Gesamthaft beträgt die Fläche der Zonenplanänderungen 21*394 m2. Für das Hildebrandareal (Parzellen Nrn. 721 und 1495) wurde ein Gestaltungsplan aus¬ gearbeitet, der zusätzlich auch die Strassenparzelle Nr. 1135 und die südlich angren¬ zenden Parzellen Nrn. 1136, 443 und 1057 umfasst.

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Im Planungsbericht wird dargelegt, dass im Hinblick auf den wirtschaftlichen Entwick¬ lungsschwerpunkt Wil West die Nachfrage nach Arbeitszonen tendenziell eher rückläu¬ fig sein wird. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Gemeinde Aadorf auch länger¬ fristig keinen Bedarf an zusätzlichen Industriezonen l-B hat und dass er folglich auch längerfristig keine entsprechenden Einzonungen vornehmen muss (Planungsbericht, Seite 15). Im Gegensatz dazu sei die Nachfrage nach Wohnraum in Aadorf sehr gross. Gemäss Gesamtstrategie der Gemeinde Aadorf entspreche die vorgesehene Umnut¬ zung des Areals vom Industrie- zum Wohn- und Gewerbegebiet der gezielten Erweite¬ rung des Dofkernbereichs in Richtung Norden. Mit dem gleichzeitig erarbeiteten Gestal¬ tungsplan kann eine angemessene Verdichtung und eine hohe ortsbauliche und archi¬ tektonische Qualität erreicht werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Bauzonenfläche insgesamt durch die Umzo¬ nung der Industriegebiete in WMZ-Gebiete flächenmässig nicht vergrössert wird, die vorgenommenen Änderungen jedoch kapazitätsrelevant sind. Durch die geplanten Umzonungen reduziert sich die gemeindespezifische Auslastung der Gemeinde Aadorf, womit diese erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Bedarf für zusätzliche WMZ aus-

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weisen kann. Eine Ein- oder Umzonung von WMZ ist daher weiterhin nur in Ausnahme¬ fällen (Festsetzung 1.4 A) oder durch Flächenverlagerung (Festsetzung 1.1 C) möglich. Durch die geplanten Umzonungen wird die Arbeitszone im Gebiet Brüel um gut 2.1 ha reduziert. Da im Planungsbericht (S. 15) festgehalten wird, dass diese Reduktion auch mittel- und längerfristig zu verantworten ist und die Anzahl Arbeitsplätze durch neue Ar¬ beitsplatzformen aufgefangen und kompensiert werden kann, ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Aadorf auch längerfristig keinen Bedarf an zusätzlichen Arbeitszo¬ nen hat und daher keine entsprechenden Einzonungen vornehmen wird. Die Vorlage wurde mit Prüfbericht vom 20. September 2018 vorgeprüft. Die Flinweise aus der Vorprüfung wurden vollständig umgesetzt. Die vorliegende Zonenplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

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