Zonenplan <2013>

Zonenplan · Wuppenau · Aufgehoben am 06.12.2022

Dokument

Nummer
45
Art
Zonenplan
Gemeinde
Wuppenau
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
05.08.2019
In Kraft seit
10.09.2019
Aufgehoben
06.12.2022

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 05. August 2019

Entscheid Nr. 45 0087/2019/DBU/ARE

Politische Gemeinde Wuppenau Zonenplanänderung Ebnet

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung Wuppenau am 25. März 2019 beschlossene Zonenplanänderung Ebnet wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Wuppenau, Dorfstrasse 10, 9514 Wuppenau, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen Ebnet, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Grundbuchamt Weinfelden, Amriswilerstrasse 57ä, Postfach, 8570 Weinfelden - Amt für Umwelt - Forstamt - Jagd- und Fischereiverwaltung - Landwirtschaftsamt - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Raumentwicklung (3), unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Eb¬ net, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 2. April 2019 ersucht der Gemeinderat Wuppenau um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung Ebnet wurde von der Gemein¬ deversammlung am 25. März 2019 beschlossen. Aufgrund der eingereichten Unterla¬ gen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Im Jahr 2001 wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision im Gebiet Ebnet noch nicht vollständig rekultivierte Teilflächen der Parzellen Nrn. 282, 1667 und 290 fälschlicher¬ weise von der Abbauzone in die Landwirtschaftszone überführt. Eine Baubewilligung

Thurgau 2/2

zur zonenkonformen Wiederauffüllung und Rekultivierung konnte hernach nicht mehr erteilt werden. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung soll der Rekultivierungsabschluss ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen die fertig rekultivierten Teilbereiche der Parzellen Nr. 282 und Nr. 289 von der Abbau- in die Landwirtschaftszone umgezont und wieder der land¬ wirtschaftlichen Nutzung übergeben werden. Das Amt für Umwelt weist auf folgende Sachverhalte hin: Die letzte Abbaubewilligung lief am 31.12.2014 aus. Für die anstehenden Wiederauffüllungs- und Rekultivierungsarbeiten ist rechtzeitig ein Baugesuch einschliesslich Gesuch um Abbaubewilligung (zur ausschliesslichen Wiederauffüllung und Rekultivierung) ein¬ zureichen und letzteres vom Amt für Umwelt bewilligen zu lassen. Das Amt für Umwelt legt im Rahmen dieses Verfahrens das Rekultivierungsziel fest. Gemäss den Vorgaben des Vollzugskonzeptes qualitativer Bodenschutz 2012, ist in diesem Zusammenhang die Wiederherstellung von Fruchtfolgequalität nach Bundes-Sachplan erforderlich. Bei der beantragten Zonenplanänderung wurden die Vorgaben aus dem Kantonalen Richtplan hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fach¬ stellen gegenüber der vorgesehenen Zonenplanänderung keine Vorbehalte angebracht. Sie erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

I AUG. 2019