Maienrain
Sondernutzungsplan · Weinfelden · Aufgehoben am 07.03.2024
Dokument
- Nummer
- 827
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Gemeinde
- Weinfelden
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- RRB
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 04.05.1982
- In Kraft seit
- 04.05.1982
- Aufgehoben
- 07.03.2024
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
EXEMPLAR ARP TG REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
Nr. /JJ
-lf. Mai 1982
Gemeinde Weinfelden Quartierplan Nr. 15 "Maienrain", Genehmigung einer Baulinienänderung 1. Mit Schreiben vom 5. März 1982 ersucht der Gemeinderat von. We·infelden um Genehmigung einer Aenderung des Quartierplans Nr. 15 "Maienrain", den der Regierungsrat am 29. März 1960 genehmigte. Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des kantonalen Baugesetzes entsprochen wurde. Da weder Einsprachen noch Beschwerden eingereicht wurden, steht einer Genehmigung
in formeller Hin-
sicht nichts entgegen. 2. Der Baulinienplan Nr. 15 umfasst das Areal zwischen Alfred-Huggenberger-Strasse, Schlossgasse, Frauenfelderstrasse und Rainweg. Die Aenderungen sind aufgrund des Gesuchs eines Baukonsortiums um Erstellung von zwei Mehrfamil i enhäusern sowie einer unterirdischen Auto-Einstellhalle notwendig geworden. Mit dieser Bebauung kann auf die seinerzeit projektierte Erschliessungsstrasse verzichtet werden. 3. Aus planerischer Sicht steht der Genehmigung nichts entgegen, wenn eine überflüss i g gewo.r dene, projektierte Erschliessungsstrasse aufgehoben werden kann. Die neu projektierten Baulinien schliessen lediglich die entstehenden Lücken und erfüllen überall die gesetzliche n Bestimmungen. Oeffentliche Interessen werden nicht tangiert und verkeh rstechnische Probleme entstehen ke i ne.
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2 -
Der Regierungsrat beschliesst: 1. Die Aenderungen der Baulinien im Quartierplan Nr. 15 "Maienrain'' werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Weinfelden, 8570 Weinfelden, unter Beilage zweier Pläne mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement Amt für Raumplanung unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk und der übrigen Akten (2)
Für richtige Ausfertigung
DER STAATSSCHR~ER
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