Zonenplan <2019> Knoten Industriestrasse
Zonenplan · Sulgen
Dokument
- Nummer
- 40
- Art
- Zonenplan
- Gemeinde
- Sulgen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 07.09.2020
- In Kraft seit
- 01.10.2020
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Dateien
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Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 7. September 2020
Entscheid Nr. 40 BOA/PG Nr. 2020.03-006
Politische Gemeinde Sulgen Zonenplanänderung Knoten Industriestrasse
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Sulgen am 29. Oktober 2019 beschlossene Zonenplanände¬ rung Knoten Industriestrasse wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Sulgen, Kradolfstrasse 15, 8583 Sulgen, unter Beilage von drei Dos¬ siers der Zonenplanänderung Knoten Industriestrasse, je mit Genehmigungsver¬ merk (A-Post Plus) - Steuerverwaltung, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld - Grundbuchamt und Notariat Bezirk Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden - Amt für Raumentwicklung, Abteilung Kantonale Planung - Tiefbauamt - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil /pAmt für Raumentwicklung (3), unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanän- derung Knoten Industriestrasse, je mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 27. Februar 2020 ersucht die Gemeinde Sulgen um Genehmigung der Zonenplanänderung Knoten Industriestrasse. Die Zonenplanänderung wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher am 29. Oktober 2019 im vereinfach¬ ten Verfahren gemäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) be¬ schlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 10. bis am 29. Januar 2020 sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann ge¬ schlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.
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Mit der vorliegenden Zonenplanänderung soll eine Fläche von 236 m2 von der Land¬ schaftsschutzzone in die Bauzone (Wohn- und Arbeitszone WA4) mit überlagerter Strassenfläche eingezont werden. Gleichzeitig wird eine Fläche von 205 m2 von der Bauzone (Wohn- und Arbeitszone WA4) mit überlagerter Strassenfläche der Land¬ schaftsschutzzone zugewiesen. Insgesamt vergrössert sich die Bauzone damit um 31 m2. Parzellen Nrn. 10 10
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Betroffene Teilfläche 236 m2 205 m2
Rechtsgültiger Zonenplan
Geänderter Zonenplan
Landschaftsschutzzone Strasse innerhalb Bauzone
Strasse innerhalb Bauzone Landschaftsschutzzone
Grund für die Zonenplanänderung ist der Ausbau des Knotens Industriestrasse/Haupt¬ strasse mit einer zusätzlichen Linksabbiegespur. Der Strassenausbau wurde soweit möglich innerhalb der bestehenden Bauzone geplant, im Bereich der Industriestrasse geht die Verbreiterung aber teilweise zu Lasten der angrenzenden Ländschaftsschutzzone. Die Verkleinerung der Landschaftsschutzzone kann jedoch grösstenteils mit der Auszonung einer Strassenböschung am selben Knoten kompensiert werden. Die restlichen 31 m2 können auf der Grundlage von Festsetzung 1.4. B des Kantonalen Richtplans (Ausbau von bestehenden Zonenrandstrassen) vom Kontingent gemäss Festsetzung 1.1. B (Arrondierung von WMZ) beansprucht werden. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fach¬ stellen gegenüber der vorgesehenen Zonenplanänderung keine Vorbehalte angebracht. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.
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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
> 10. SEP. 2020
Rechtsgrundlagen
RB 700 · PBG · Kanton
RB 700.1 · PBV · Kanton
RB 814.03 · USGV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund