Stoggete
Sondernutzungsplan · Kradolf-Schoenenberg
Dokument
- Nummer
- 3
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Kradolf-Schoenenberg
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Änderung
- Beschlossen
- 20.01.2021
- In Kraft seit
- 01.02.2021
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 20. Januar 2021
Entscheid Nr. 3 PG Nr. 2020.11-006
Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg Gestaltungsplan Stoggete, Änderungen 2020
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat am 15. September bzw. am 17. Dezember 2020 beschlosse¬ nen Änderungen 2020 des Gestaltungsplanes Stoggete werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Kradolf-Schönenberg, Gemeindeverwaltung, Thurbruggstrasse 11a, 9215 Schönenberg a. d. Thur; unter Beilage von drei Exemplaren der Än¬ derung des Gestaltungsplanes Stoggete, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post+) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Umwelt - Departement Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Forstamt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Exemplar der Änderung des Gestaltungsplanes Stoggete, mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 3. November 2020 ersuchte der Gemeinderat Kradolf-Schönenberg um Genehmigung der Änderungen 2020 des Gestaltungsplans Stoggete. Der Gemein¬ derat hat die Änderungen am 15. September, bzw. gestützt auf eine Rückmeldung des Amtes für Raumentwicklung am 17. Dezember 2020, beschlossen. Während der öffent¬ lichen Auflage vom 25. September bis 14. Oktober 2020 sind keine Einsprachen einge¬ gangen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfah¬ ren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.
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Der rechtskräftige Gestaltungsplan Stoggete wurde mit DBU-Entscheid Nr. 18 am 2. Februar 2004 genehmigt. Mit dem Gestaltungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bauvorhaben eines Holzverarbeitungsbetriebes im Ortsteil Buhwil geschaffen. Im Gestaltungsplan sind die Erschliessung, die Gewässer- und Ufer¬ gehölzabstände, die Bebauung, sowie die Gestaltung der Bauten und deren Umgebung geregelt. Im Jahre 2016 wurde der Gestaltungsplan bereits ein erstes Mal geändert (DBU- Entscheid Nr. 8 vom 23. Februar 2016). Damals wurden die Baulinien für Hoch¬ bauten im südöstlichen Bereich des GP-Perimeters angepasst. Gemäss Planungsbericht plant der ansässige Holzverarbeitungsbetrieb, die bestehende Lagerhalle nach Norden zu verschieben und an deren Stelle eine neue Produktionshalle mit Bürogebäude zu errichten. Zurzeit befindet sich das Betriebsgebäude im Zentrum von Schönenberg in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten. Im Rahmen der kürzlich er¬ folgten Ortsplanungsrevision wurde der Standort im Zentrum von Schönenberg in eine Wohnzone W3 umgezont. Gleichzeitig wurde die bestehende Spezialbauzone "Stog¬ gete" in Buhwil erweitert und in eine Arbeitszone Gewerbe und Dienstleistungen umge¬ zont (DBU-Entscheid Nr. 37 vom 5. August 2020) Mit den Anpassungen 2020 des Gestaltungsplans sollen die Voraussetzungen für die geplante Verlegung der bestehenden Lagerhalle im Südosten auf die erweiterte Bauzone im Nordwesten geschaffen werden. Dies bedingt eine Ergänzung der Bauli¬ nien im neu eingezonten Bereich. Eine weitere Anpassung ergibt sich aus der Verlänge¬ rung der Zufahrtsstrasse und Verlegung des Kehrplatzes in das neu eingezonte Gebiet. Die Sonderbauvorschriften werden an das neue Baureglement angepasst und erfahren auch inhaltlich ein paar wenige Änderungen: So wird unter anderem die maximale Ge¬ bäudelänge von 80 m (nach Regelbauweise) auf 120 m erhöht. Diese Erhöhung ist aus betrieblichen Gründen notwendig. Die bestehenden Gebäude auf dem Areal weisen be¬ reits Gebäudelängen von bis zu 110 m auf. Die neu geplanten Gebäude weisen ge¬ mäss aktuelle Planungsstand produktionsbedingte Längen von bis zu 115 m auf. Mit ei¬ ner Gebäudelänge von 120 m besteht noch ein kleiner Spielraum für Anpassungen im Rahmen der Detailplanung.
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Thurgau 3/3
Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die involvierten Fachstel¬ len keine Vorbehalte gegen die Änderungen des Gestaltungsplanes Stoggete ange¬ bracht. Die Änderung des Gestaltungsplanes Stoggete entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und .Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann somit geneh¬ migt werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
25. JAN. 2021