Bernegg
Sondernutzungsplan · Kreuzlingen
Dokument
- Nummer
- 5
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Kreuzlingen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ersterlass
- Beschlossen
- 23.02.2021
- In Kraft seit
- 01.03.2021
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Text
2020.05-003A-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Frauenfeld, 29. Januar 2021
Thurgau
Entscheid Nr. 5
BOA/PG Nr. 2020.05-003
Politische Gemeinde Kreuzlingen Gestaltungsplan Berr egg
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1 Der vom Stadtrat am 29. Oktober 2019 beschlossene Gestaltungsplan "Berr egg" wird genehmigt.
Ganzen Text zeigen
2. Mitteilung an: Stadtrat Kreuzungen, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von drei Dossiers des Gestaltungsplans Berr egg, je mit Genehmigungsvermerk (chargé) IPG Keller AG, Hauptstrasse 84, 8280 Kreuzlingen Amt für Denkmalpflege Amt für Umwelt Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst Hochbauamt Tiefbauamt SBB AG, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers des Gestaltungspfans Berr egg, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten. ıııııı
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Erwägungen:
Mit Schreiben vom 14. April 2020 ersuchte die Stadt Kreuzlingen um Genehmigung des Gestaltungsplans "Berr egg". Die Vorlage wurde mit Bericht vom 24. Januar 2019 vorgeprüft.
Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die beim Departement für Bau und Umwelt eingegangenen Rekurse zum Gestaltungsplan und zum Strassenbauprojekt wurden im Verlaufe des Verfahrens zurückgezogen und daher als gegenstandslos abgeschrieben. Das vom Gestaltungsplan betroffene Gebiet liegt nordwestlich des Bahnhofs Bernrain
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Thurgau 2/3
und umfasst im Wesentlichen das Schloss Berr egg sowie dessen umgebende Parkanlage. Genoss rechtskräftigem Zonenplan liegen die involvierten Parzellen Nrn. 8282, 8283, 8291 und 8503 allesamt in der Dorfzone mit überlagerter Umgebungsschutzzone und Gestaltungspianpflicht. Diese Pflicht ist der verbliebene Rest eines ehemals den gesamten Ortskern von Emmishofen umfassenden Perimeters. Die Reduktion des Perimeters betreffend die Gestaitungsplanpfiicht erfolgte im Jahr 2008. Für den vorliegenden Bereich wurde die Gestaltungsplanpflicht beibehalten, um die Erschliessung und die baulichen Entwicklungen im Umfeld des Schlosses mitgestalten zu können.
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Der Gestaltungsplan umfasst den grundeigentümerverbindlichen Situationsplan 1:500 und die Sonderbauvorschriften. Der Pianungsbericht und der Bericht zum Studienauftrag erläutern die beabsichtigte Planung. Der Gestaltungsplan bezweckt eine sachgerechte Erschliessung sowie den respektvollen Umgang mit dem Freiraum und den Schutzobjekten. Die geschützten Schlossbau~ ten und die baulichen Möglichkeiten werden mittels verschiedener Baubereiche defi~ feiert. Zudem ist ein Baubereich für unterirdische Bauten vorgesehen, welcher der west« ich angrenzenden Bebauung eine angemessene unterirdische Parkierung ermöglicht. Die Berneggstrasse soll umgelegt und die Erschliessung des Areals neu geregelt werden. Schliesslich wird die Umgebungsgestaltung detailliert vorgegeben. Die Inhalte basieren auf Erkenntnissen, die sich aus dem Studienauftrag im Jahr 2016 . ergaben. Der Kanton begrüsst die im Gestaltungsplan aufgeführten Bestimmungen. Das Erschliessungs-, Bebauungs- Und Aussenraumkonzept sind gut aufeinander abgestimmt, was zu einem ortsbaulich stimmigen Resultat führt. Die Stadt hat sich zudem mit den in der Vorprüfung aufgeführten Anmerkungen und Empfehlungen auseinandergesetzt und nachvollziehbar darauf reagiert.
Die Vorlage eı†üllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.
er Bau und Umwelt
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Thurgau 3/3
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. .
Expediert:
an
1. FEB. 2021
2020.07-010A-S-1.pdf
Kanton Thurgau
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' Sonderbauvorschriften Auflage Vom Stadtrat erlassen
am:
09. JUNI 3323
Der Stadtpräsident
Der Stadtschreiber
Thomas niederberger
Michael Stahl
Öffentliche Auflage vom
12. JUNI 2020
bis
Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäß § 24~Abs. 3 PBG
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt
Entscheid Nr.
Art. 8 Vom Stadtrat in Kraft gesetzt
am
26. JAN. zum
Frauenfeld I Sirnach l Winterthur . bhateam Ingenieure ag I Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 I [email protected] I www.bhateam.ch Projekt-nr. 6621 I Datum: 29.05.2020
vom
01. JULI 2020
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auf den
-'L FEB 2021
KANION$HURGAU
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
¦ team ingeníeure und planer
ı
Auflage
Stadt Kreuzungen Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' 1 Sondenbauvorschriften
.
Inhalt A.
Allgemeines
3
Gestaltungsvorschriften
5
B.
Bauvorschriften
D.
Umgebungsgestaltung
C. E. F.
G.
3
6
Erschliessung
7
Schlussbestimmungen
9
9
Weitere Bestimmungen
bhateam Ingenieure ag I Frauenfeld
P:\6621 Stadt Kreuzungen, GP Rüütiwise Nord\07_Auflage_2.0\Dokumente_Auflage\SBV_GP
Rüütiwise Nord-2.0_2020.05.29.docx
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Stadt Kreuzlingen
Auflage
Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' 1 Sonderbauvorschríften
A.
Allgemeines
Art. 1
Geltungsbereich und Zweck 1
2
Art. 2 3
Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1:500 bezeichneten Perimeter.
Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die historische Bausubstanz der Umgebung nimmt und eine angemessene Verdichtung im Planungsgebiet ermöglicht. Er regelt die Erschliessung im Planungsgebiet, schafft eine wohnlich und attraktiv Siedlung mit der Gestaltung von hochwertigen Freiräumen und eine Siedlung mit reduziertem Energieverbrauch. Die planungsrechtliche Voraussetzung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie zur ökologischen Aufwertung des Chogenbaches wird ebenso gewährleistet. Dadurch bezweckt der Gestaltungsplan eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung im Sinne von § 24 Abs. 2 PBG.
Bestandteile und Verbindlichkeiten 1
2
Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1:500, den Sonderbauvorschriften, dem Planungsbericht und dem Projekt inkl. Frei raumkonzept des Nordteils (Planungsbericht Beilage D; Planbeilage). Der Plan 1:500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht sowie das dem Gestaltungspian zu Grunde liegende Projekt inkl. Frei raumkonzept des Nordteils (Planungsbericht Beilage D, Planbeilage) haben erläuternden Charakter.
B.
Bauvorschriften
Art. 3 Tabelle der Höchst- und Mindestmasse
Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften:
Max. Geschossflächenziffer
Wohn- und Gewerbezone: Dorfzone:
Min. Grenzabstand klein / gross
durch Baubereich vorgegeben
Min. Gebäudeabstand
durch Baubereich vorgegeben
Max. Fassadenhöhe Flachdach
Baubereiche A:
Max. Fassadenhöhe Schrägdach
1.35
1.05
15.00 m
traufseitig / giebelseitig
Baubereiche B und Ersatzneubau: 10.50 m / 14.00 m
Max. Gebäudelänge
durch Baubereich vorgegeben
bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld
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Rüütiwise Nord_2.0_2020.05.29.docx
Auflage
Stadt Kreuzlingen
Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' I Sonderbauvorschriften
Art. 4 Baubereiche
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4
5
6
Art. 5 4
Vor Baubeginn der Baubereiche B sind die im Plan gelb bezeichneten Bauten und Bauteile
abzubrechen.
Die Gebäude sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche A, B und Ersatzneubau zu erstellen. Pro Baubereich ist ein Gebäude zulässig. Der Baubereich A dient der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern. Zulässig sind Wohn- und Misch bauten. Die Baubereiche B und Ersatzneubau dienen der Bebauung mit allen Arten von Wohnbauten sowie Mischbauten.
Im Baubereich Rampe Tiefgarage ist eine mindestens zu 25 % überdachte Tiefgaragenrampe zu erstellen. Sie hat sich funktional und gestalterisch gut in die Umgebung einzugliedern und ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm (SN 564 312) zu begrünen. Innerhalb der Baubereiche Zweirad-Abstellplätze können eingeschossige Bauten für Abstellpiätze von leichten Zweirädern und Kinderwagen erstellt werden. Andere Nutzungen sind nicht zulässig.
Abstandsvorschriften
1
Aufschüttungen, Abgrabungen und Mauern haben einen Grenzabstand von der Hälfte der Höhe, im Minimum 0.50 m, einzuhalten. im Bereich 'Lärmschutzwand' können Lärm-
schutzwände mit einer max. Höhe von 3.50 m bis 0.50 m an die Strassengrenze gestellt
2
Art. 6
werden.
Hochstammbäume haben einen Grenzabstand von mindestens 3.00 m einzuhalten. Hochstammbäume entlang der *Seetalstrasse haben einen Grenzabstand von mindestens 1.00 m einzuhalten. Es gelten keine Beschränkungen in der Höhe.
Abstandsvorschriften Aussenbereich Teilgebiet Kirchweg 1
2
3
Für An- und Kleinbauten gemäß § 22 PBV gilt ein Grenzabstand von mindestens 3.00 m.
Für Anlagen wie Zufahrten, Abstellplätze, Hauszugänge, Entsorgungsplätze, Unterflurcontainer sowie für Verteilkabinen, unterirdischen Bauten oder Unterniveaubauten gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.50 m.
Für Anlagen wie Schwímmteiche, Biotope sowie wärmetechnische Anlagen beträgt der Grenzabstand mindestens 3.0 m.
bhatearn Ingenieure ag I Frauenfeld
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Auflage
Stadt Kreuzungen
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Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' | Sonderbauvorschríften
C.
Gestaltungsvorschriften
Art. 7 Gesamtwirkung
Art. 8 Fassadengestaltung
Alle Gebäude und Anlagen sind in ihrer Proportion und äußeren Gestaltung so auszuführen, dass eine sehr gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.
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4
5
Art. 9
Für die Gebäudefassaden dürfen keine grellen Farben verwendet werden. Die Farbgebung und Materialisierung der Gebäude sind aufeinander abzustimmen. Mit der Baueingabe ist ein detailliertes Farb- und Materialkonzept einzureichen.
Das oberste Geschoss der Neubauten im Baubereich A hat gegenüber den restlichen Geschossen eine wahrnehmbare, höhere Geschosshöhe aufzuweisen. Es ist als Vollgeschoss zu erstellen. Das Sockelgeschoss (Erdgeschoss) sowie das oberste Geschoss ist durch eine horizontale Fassadenkonsole zu gliedern.
Die Gebäude in den Baubereichen A sind mit einer vertikalen regelmäßigen Struktur hinsichtlich der Anordnung der Fenster und Fassadenelementen zu erstellen.
Bei der Ausgestaltung der Fassade der Gebäude, Wintergärten, Veloständer, Brüstungen, Lärmschutzwänden und ähnliches ist der Leitfaden "Vogel freundliches Bauen mit Glas und Licht" der Schweizerischen Vogelwarte zu beachten.
Dachgestaltung 1
Die Gebäude in den Baubereichen A sind einheitlich mit Flachdächern auszugestalten. Nicht begehbare Flachdächer sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm (SN 564 312) zu begrünen, sofern sie nicht für die Nutzung erneuerbarer Energien genutzt werden.
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3
4
Die Gebäude in den Baubereichen B und Ersatzneubau sind mit symmetrischen Satteldächern inkl. durchgehenden Traufen auszugestalten. Die Firstrichtung für die Neubauten ist im Plan 1 : 500 definiert. Dachaufbauten müssen bei Flachdach bauten mit Ausnahme von Solarenergieanlagen um mindestens das Mass ihrer eigenen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein. Sie sind in Material und Farbe unauffällig und schlicht auszuführen.
Dachaufbauten und -einschnitte sowie DachflächenfenSter haben sich bei Schrägdächern gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.60 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen. Die Dachaufbauten und -einschnitte dürfen gesamthaft die Hälfte, der einzelne einen Drittel, der Fassadenlänge nicht überschreiten.
bhateam Ingenieure ag I Frauenfeld
P:\6621 Stadt Kreuzungen, GP Rüütiwise Nord\07_Auflage_2.0\Dokumente_Auflage\SBV_GP
Rüütiwise Nord_2.0_2020.0S.29.docx
Auflage
Stadt Kreuzungen
6
Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' | Sonderbauvorschriften
D.
Art. 10 Umgebungsgestaltung
Aussenraumgestaltung
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5
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Art. 11
Der Bereich 'Aussenraum Teilgebiet Nord und Süd' ist ein allgemein zugänglicher Aussenraum und dient als Aufenthalts- und Begegnungsbereich. Er ist attraktiv zu gestalten. Anlagen sind zulässig, .sofern sie diesem Zweck dienen. An- und Kleinbauten sind nicht zulässig. Der Bereich ist grundsätzlich extensiv zu bewirtschaften (z.B. Blumenwiese, Ruderalstandort) und dauerhaft zu erhalten.
Der Bereich 'Aussenraum Teilgebiet Kirchweg' dient der Aussenraumgestaltung der beiden Parzellen Nrn. 5294 und 5295. Es sind An- und Kleinbauten sowie Anlagen wie Abstellplätze, Gartensitzplätze, Spielgeräte etc. zulässig, sofern sie die geschützten Gebäude nicht beeinträchtigen. Eingriffe bedürfen einer Bewilligung unter Einbezug der kantonalen Denkmalpflege.
Im 'Freihaltebereich Chogenbach' sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche für die Offenlegung des öffentlichen Gewässers erforderlich sind oder der Erschliessung dienen.
Der Bereich 'Spiel- und Freizeitbereich' dient als Spiel- und Freizeitfläche sowie Treffpunkt für die Nutzungen im Teilgebiet Nord und Süd des Gestaltungsplanperimeters. Die Spiel- und Freizeitfläche im Teilgebiet Nord ist mit der ersten Bebauung der Baubereiche A und die Flächen im Teilgebiet Süd mit der ersten Bebauung der Baubereiche B zu erstellen. Es sind Spielgeräte, Sitzmöglichkeiten sowie begrünte Freizeitflächen zu erstellen und dauernd zu erhalten.
Gartensitzplätze und ähnlich private Nutzungen der Erdgeschosswohnungen dürfen sich
nur innerhalb des Privatbereichs und/oder der Baubereiche A, B und Ersatzneubau sowie des Bereichs Aussenraum Teilgebiet Kirchweg befinden. Mit den ersten Baugesuchen für die Baubereiche A und B ist pro Parzelle ein Projektplan der Umgebungsgestaltung einzureichen.
Entlang der Seetalstrasse, bei den Spiel- und Freizeitflächen sowie bei den oberirdischen Parkfeldern sind Bäume mit Hochstamm- oder Heisterform zu pflanzen ('Einzelbäume oder Baurngruppen'). Es sind einheimische, standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
An der im Plan bezeichneten Stelle 'Grossbaum mit Baumgrube' ist ein Grossbaum zu erstellen. Innerhalb dieses Bereichs ist eine genügend rosse Aussparung für das Wurzelwerk des Grossbaums vorzusehen.
Entlang des Chogenbachs sind Einzelbäume zu pflanzen. Genaue Lage und Baumart sind mit dem Projekt Renaturierung Chogenbach zu bestimmen. Die Bestimmungen des Gesetzes über Flur und Garten (FlurG) kommen nicht zur Anwen-
dung.
Terraingestaltung
Terraingestaltungen haben sich in der Regel dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind in ihrer Höhe auf max. 1.50 m zu beschränken.
bhateam Ingenieure ag 1 Frauenfeld
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Rüütiwise Nord_2.0-2020.05.29.docx
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Stadt Kreuzungen
Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' 1 Sonderbauvorschriften
Art. 12
Der Unterhaltskorridor dient für den Unterhalt des Fliessgewässers 'Chogenbachfi Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. Befahrbare Pflanzungen wie Magerwiesen oder ähnliche sind zulässig.
Erschliessung
12 weitere Artikel
Art. 13 Langsamverkehr
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2
Die im Plan 1:500 dargestellte öffentliche Langsamverkehrsverbindung ist mit einer Breite von mindestens 1.50 m zu erstellen. Sie ist in differenzierter Gestaltung zur Zufahrt des Gestaltungspiangebiets zu erstellen.
Für die Erschliessung der Siedlung bzw. Gebäude sind die im Plan 1:500 dargestellten Fusswege ('Gebäudezugänge') rnit einer Breite von mindestens 1.50 m zu erstellen.
Notzufahrt 1
Für Notfallfahrzeuge sind in den im Plan ausgeschiedenen Bereichen Notzufahrten zu er-
2
Die Notzufahrten sind nach der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen (Feuerwehrkoordination Schweiz FKS) zu erstellen.
3
Art. 15 7
Unterhaltskorridor
E.
Art. 14 Auflage
stellen.
Für die Berechtigten muss die Zufahrt jederzeit möglich sein.
Erschliessung und Parkierung 1
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Die Zufahrten zu den Gestaltungsplan-Teilgebieten erfolgen an den im Plan bezeichneten Stellen.
Der 'Erschliessungbereich' dient als Zufahrt zu den ober- und unterirdischen Parkplätzen, der Entsorgung, der öffentlichen Langsamverkehrsverbindung sowie der Notzufahrt.
Die Lage der öffentlichen Langsamverkehrsverbindung, der Notzufahrten, der oberirdischen Parkierung und der Tiefgaragenzufahrt sind im Plan verortet.
Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Baubereich 'Unterirdische Bau-
ten und Unterniveaubauten'
festgelegt.
Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt an der im Plan 1:500 bezeichneter Stelle.
Die Parkplätze sind unterirdisch zu erstellen. Alle Besucherparkplätze und die Bewohnerparkplätze im Teilgebiet Kirchweg' können auch oberirdisch erstellt werden.
An den im Plan bezeichneten Stellen können für Besucher oberirdische Parkplätze angeordnet werden. Die oberirdischen Parkplätze sind mit versickerfähigen Belägen auszuführen.
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Der Parkierungsbedarfvon Bauten und Anlagen ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm (SN 640 281) zu bestimmen. Aufgrund der guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr kann eine Reduktion der Pflichtparkplätze für Bewohner von bis zu 10 % gewährt werden.
Es sind mindestens 25 % der zu erstellenden Bewohner- und Besucherparkplätze für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Dazu ist mindestens der Flächenbedarf für die Ladeinfrastruktur
bhateam Ingenieure ag I Frauenfeld
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Stadt Kreuzungen
Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' | Sonderbauvorschriften
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Art. 16 8
ı.
einzuplanen sowie die entsprechenden Leerrohre für Elektrizität und Steuerung zu erstellen. Bei 10 oder weniger Parkplätzen mit Ladestationen ist mindestens eine Leistung von gesamthaft 11 kW zu erstellen. Ab 11 Parkplätzen ist mindestens eine Leistung von 1 kW pro Parkplatz zu erstellen.
Die von den Ladestationen beziehbare Leistung ist mindestens in gleicher Höhe als Spitzenleistung (kwp) in Form von erneuerbarer Stromproduktion bereit zu stellen. Ist diese Stromproduktion ganz oder teilweise nicht möglich, ist dies in einem Gesuch plausibel zu begründen. Es sind objektbezogene, kompensatorische Massnahmen vorzuschlagen.
Zweirad-Abstellplätze
Es sind gut beleuchtete, überdachte und leicht zugängliche Abstellaniagen für Zweiräder in den im Plan ausgeschiedenen Baubereichen Zweirad-Abstellplätze zu erstellen und/ oder in die Hauptbauten zu integrieren.
1
2
Art. 17 Auslage
.
Die Anzahl der Abstellplätze und die Aufteilung zwischen Kurzzeit- und Langzeitparkplätze ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm (SN 640 065) zu bestimmen.
Werkleitungen und Entwässerung
1
Die Anschlüsse an das bestehende Werkleitungsnetz sind im Plan dargestellt. Die Details der Anschlüsse (Anschlusspunkt ans kommunale Netz, Höhenlage, Dimension etc.) werden bei der Ausführungsplanung definiert.
2
Die Anschlüsse für Meteor- und Abwasser sind im Teilgebiet Nord im modifiziertem
3
Die Umgebung der Gebäude ist nach dem Prinzip einer möglichst geringen Bodenversie-
Mischsysteme und in den Teilgebieten Süd und Kirchweg im Mischsysteme zu erstellen.
gelung zu gestalten. Anlagen mit undurchlässigen Belagsarten sind minimal zu halten und über die Schulter zu entwässern.
4
Art. 18
und Parzelle Nr. 5776) sind für eine zukünftige elektrische Erschliessung des südlichen Nachbargebiets Leerrohre zu verlegen.
Unterirdische Transforrnatorenstation 1
2
Art. 19
Entlang der öffentlichen Langsamverkehrsverbindung (zwischen Transformatorenstation
An der im Plan bezeichneten Stelle ist zusammen mit der ersten Bebauung der Baubereiche A eine unterirdische Transformatorenstation unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) unterzubringen. Die neue Trafostation ist gegenüber den übrigen Nutzungen soweit notwendig abzuschirmen. Der Zugang zur unterirdischen Trafostation muss für die zuständigen Organe jederzeit gewährleistet sein.
Energie
1
2
Die beheizten Neubauten sind als zertifizierte Minergie Gebäude zu erstellen oder die opaken Teile der Aussenhüllen müssen einen U-Wert von 0.15 W/m2K und die Fenster einen U-Wert von 1.0 W/m2K oder weniger erreichen resp. unterschreiten.
Priorität bei der Wärmeerzeugung der Neubauten hat die Nutzung CO2-neutraler und erneuerbarer Energien. Der Anteil fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser darf maximal 35 % des benötigten Gesamtwärmebedarfs decken.
bhateam Ingenieure ag | Frauenfeld
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Stadt Kreuzlingen
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Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' I Sonderbauvorschriften
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Art. 20 Strassenverkehrslärm
1
Zur Einhaltung der lmmissionsgrenzwerte sind gemäß Lärm- und Schallschutznachweis «Wohnüberbauung Seetalstrasse» (Quelle: SINUS Engineering AG, 23. April 2018) folgende Massnahmen umzusetzen: Lärmschutzwand (Höhe 3.30 m)
Die Gestaltung der Lärmschutzwand ist mit dem kantonalen Strassenbauprojekt abzustimmen und zu koordinieren.
Offene Balkone und Loggien entlang der Seetalstrasse sind gemäß Vollzugshilfe des kantonalen Tiefbauamtes Thurgau «Bauen in lärmbelasteten Gebieten›› umzusetzen. Zudem sind seitlich zur Seetalstrasse geschlossene, geschosshohe, akustisch wirksame Seitenblenden zu verwenden.
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3
Art. 21 Für die überschrittenen lmmissionspunkte hat die kommunale Bewilligungsbehörde
beim kantonalen Tiefbauamt Thurgau ein Gesuch um Zustimmung gemäß Art. 31 LSV zu stellen.
Können im Baubewilligungsverfahren andere Massnahmen mit der gleichen akustischen Wirkung nachgewiesen.werden, sind diese als Ersatz zulässig.
Die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm 181 einzuhalten und nachzuweisen.
Parkierungslärm 1
2
Reflexionen von Wand- und Deckenelementen der Tiefgaragenrampe sind zu minimieren, indem diese Flächen hochabsorbierend ausgestaltet werden (Schallabsorptionsgrad dw 0.60 - 0.75 bzw. Schallabsorptionsgruppe $2). Die Entwässerungsrinnen müssen lärmarm ausgebildet sein.
F.
Weitere Bestimmungen
Art. 22 Nebennutzflächen
Art. 23
In Mehrfamilienhäusern sind individuelle Abstellräume im Estrich, Keller oder innerhalb der Wohnung von mindestens 5 % der Hauptnutzfläche bereitzustellen. Künstliche Beleuchtung
Zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm 491 bei Aussenbeleuchtungen sicherzustellen, dass durch eine korrekte Ausrichtung und Abschirmung nur der erforderliche Bereich beleuchtet und die Betriebszeit mit technischen Hilfsmitteln (Tageslichtsteuerung, Bewegungsmelder, Zeitschalteinrichtung) auf das notwendige Minimum begrenzt wird.
G.
Schlussbestimmungen
Art. 24 Inkrafttreten
Nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt setzt der Stadtrat den Gestaltungsplan 'Rüütiwise Nord' auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
bhateam Ingenieure ag l Frauenfeld
P:\6621 Stadt Kreuzungen, GP Rüütiwise Nord\07_Auflage_2.0\Dokumente_Auflage\SBV_6P
Rüütiwise Nord_2.0_2020.05.29.docx