Gemeindestrasse Freudenberg

Zonenplan · Hohentannen

Dokument

Nummer
19
Art
Zonenplan
Gemeinde
Hohentannen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Änderung
Beschlossen
19.03.2021
In Kraft seit
01.05.2021

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 19. März 2021

Entscheid Nr. 19 PG Nr. 2020.11-017

Politische Gemeinde Hohentannen Zonenplanänderung «Gemeindestrasse Freudenberg»

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Hohentannen am 20. Oktober 2020 beschlossene Zonen¬ planänderung «Gemeindestrasse Freudenberg» wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Hohentannen, Hauptstrasse 18, 9216 Hohentannen unter Beilage von drei Dossiers Zonenplanänderung «Gemeindestrasse Freudenberg» mit Ge¬ nehmigungsvermerk (A-Post plus) - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Amt für Raumentwicklung, Abt. Natur und Landschaft - Amt für Raumentwicklung, Abt. Kantonale Planung - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von zwei Dossiers Zonenplanänderung «Gemeindestrasse Freudenberg» mit Vermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 19. November 2020 ersuchte die Politische Gemeinde Hohentannen um Genehmigung der Zonenplanänderung «Gemeindestrasse Freudenberg». Die Zo¬ nenplanänderung wurde vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren beschlossen und lag vom 23. Oktober bis 11. November 2020 öffentlich auf. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig.

Thurgau 2/2

Der Zonenplan der Politischen Gemeinde Hohentannen wurde vom Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid Nr. 79 am 8. Oktober 2012 genehmigt. Die vorliegende Zonenplanänderung betrifft die Parzellen Nrn. 368 und 369 im Gebiet Freudenberg. Die Parzellen sind gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Landwirtschaftszone zugewiesen und grenzen an eine bestehende Kiesabbauzone. Entgegen früherer Absichten wird die quer in das Abbaugebiet führende Gemein¬ destrasse so verlegt, dass der Kies unter der Strasse nun ebenfalls abgebaut werden kann. Die entsprechende Teitfläche der Parzellen Nrn. 368 und 369 wird deshalb von der Landwirtschaftszone in die Abbauzone umgezont. Gemäss Planungsbericht liegt die maximal abbaubare Kiesmenge bei rund 25'000 m3. Die Zonenplanänderung entspricht den Planungsgrundsätzen 4.3 A und 4.3 B des Kan¬ tonalen Richtplans, wonach Rohstoffe durch vollständigen Abbau optimal zu nutzen und dabei die Landschafts- und Umweltbelastungen sowie der Energieverbrauch zu mini¬ mieren sind. Die Zonenplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes und wird genehmigt.

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und Umwelt

l Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

%% MRI.