Rietweg, Etzwilen

Sondernutzungsplan · Wagenhausen · Aufgehoben am 01.01.2023

Dokument

Nummer
54
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gestaltungsplan
Gemeinde
Wagenhausen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Beschlossen
30.11.2022
In Kraft seit
01.01.2023
Aufgehoben
01.01.2023

Karte

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Ev Wagenhausen

Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Wagenhausen

Sitzung: Nr. 85 vom 6. Februar 2023 Ressort: Bauamt / Werke / Raumplanung Zuständiger Gemeinderat: Samuel Etzweiler

Gemeinderatsbeschluss zu: 4.01 Aufhebung Gestaltungsplan Rietweg in Etzwilen

Ausgangslage

Gemäss einer Vorbesprechung und dem Vorprüfungsbericht vom 17. März 2022 wird für die Neufassung des Gestaltungsplans Rietweg von den kantonalen Behörden keine Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Gestaltungsplan sei zu unverbindlich und ermögliche einen zu grossen Planungsspielraum. Die geplanten Grenzabstandsunterschreitungen (wie bisher / neu mit Baulinien statt Baubereichen) seien zudem nicht genehmigungsfähig.

Erwägungen

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Der Entscheid zur Aufhebung des Gestaltungsplans Reitweg in Etzwilen ist am 30. November 2022 durch das DBU genehmigt worden. Der Gemeinderat Wagenhausen hat den Aufhebungsentscheid am 11. April 2022 beschlossen.

Beschluss

Laut dem Entscheid des Regierungsrates des Kantons Thurgau, den Gestaltungsplan Rietweg ersatzlos aufzuheben, beschliesst der Gemeinderat ebenfalls die Aufhebung des Gestaltungsplans sowie die Inkraftsetzung des Aufhebungsbeschlusses vom 30. November 2022 rückwirkend per 1. Januar 2023.

Für den getreuen Auszug:

Kaltenbach, 7. Februar 2023

Rolf Amstad Gemeindeschreiber

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