Rietweg, Etzwilen
Sondernutzungsplan · Wagenhausen · Aufgehoben am 01.01.2023
Dokument
- Nummer
- 54
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Gestaltungsplan
- Gemeinde
- Wagenhausen
- Kanton
- Thurgau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Bauverwaltung Gemeinde
- Genehmigt durch
- DBU
- Verfahren
- Genehmigung Ausserkraftsetzung
- Beschlossen
- 30.11.2022
- In Kraft seit
- 01.01.2023
- Aufgehoben
- 01.01.2023
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Thurgau
Karte
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Dateien
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Text
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Ev Wagenhausen
Etzwilen Kaltenbach Rheinklingen Wagenhausen
Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Wagenhausen
Sitzung: Nr. 85 vom 6. Februar 2023 Ressort: Bauamt / Werke / Raumplanung Zuständiger Gemeinderat: Samuel Etzweiler
Gemeinderatsbeschluss zu: 4.01 Aufhebung Gestaltungsplan Rietweg in Etzwilen
Ausgangslage
Gemäss einer Vorbesprechung und dem Vorprüfungsbericht vom 17. März 2022 wird für die Neufassung des Gestaltungsplans Rietweg von den kantonalen Behörden keine Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Gestaltungsplan sei zu unverbindlich und ermögliche einen zu grossen Planungsspielraum. Die geplanten Grenzabstandsunterschreitungen (wie bisher / neu mit Baulinien statt Baubereichen) seien zudem nicht genehmigungsfähig.
Erwägungen
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Der Entscheid zur Aufhebung des Gestaltungsplans Reitweg in Etzwilen ist am 30. November 2022 durch das DBU genehmigt worden. Der Gemeinderat Wagenhausen hat den Aufhebungsentscheid am 11. April 2022 beschlossen.
Beschluss
Laut dem Entscheid des Regierungsrates des Kantons Thurgau, den Gestaltungsplan Rietweg ersatzlos aufzuheben, beschliesst der Gemeinderat ebenfalls die Aufhebung des Gestaltungsplans sowie die Inkraftsetzung des Aufhebungsbeschlusses vom 30. November 2022 rückwirkend per 1. Januar 2023.
Für den getreuen Auszug:
Kaltenbach, 7. Februar 2023
Rolf Amstad Gemeindeschreiber