GewR_Aneterbach

Sondernutzungsplan · Bettwiesen

Dokument

Nummer
6
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gewässerraum
Gemeinde
Bettwiesen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
03.02.2021
In Kraft seit
15.08.2023

Karte

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Dateien

2020.11-004A-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Departement für Bau und Umwelt

Frauenfeld, 03. Februar 2021

Entscheid Nr. 6 BOA/PG Nr. 2020.11-004

Politische Gemeinde Bettwiesen Gewässerraumlinienplan Aneterbach

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Bettwiesen am 28. September 2020 beschlossene Gewässerraumlinienplan Aneterbach wird genehmigt. 2. Mitteilung an: – Gemeinderat Bettwiesen, Hauptstrasse 50, 9553 Bettwiesen, unter Beilage von einem Gewässerraumlinienplan, mit Genehmigungsvermerk (chargé) – Holinger AG, Schaffhauserstrasse 85, 8500 Frauenfeld – Amt für Umwelt – Forstamt – Landwirtschaftsamt – Jagd- und Fischereiverwaltung – Amt für Raumentwicklung, Abteilung Natur- und Landschaft – Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Dossier des Gewässerraumlinienplanes, mit Genehmigungsvermerk.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 30. September 2020 ersuchte die Gemeinde Bettwiesen um Genehmigung des Gewässerraumlinienplanes Aneterbach. Der Gewässerraumlinienplan wurde vom Gemeinderat Bettwiesen am 28. September 2020 beschlossen. Die öffentliche Auflage fand vom 10. August bis am 29. August 2020 ohne Einsprachen statt. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Gemeinde Bettwiesen beabsichtigt, mit einem Hochwasserschutzprojekt die bestehenden ökologischen und hochwasserschutztechnischen Defizite des Aneterbaches