GewR_Pläne

Sondernutzungsplan · Raperswilen

Dokument

Nummer
59
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gewässerraum
Gemeinde
Raperswilen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
06.12.2022
In Kraft seit
14.02.2023

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 6. Dezember.2022

Entscheid Nr. 59 BOA/PG Nr. 2022.07-018

Politische Gemeinde Raperswilen Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum und Anpassung Baulinienpläne

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Raperswilen am 19. Mai 2022 beschlossenen Gewässerraumlinienpläne 1, 3, 12, 14 bis 37, 39 und 41 werden genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Raperswilen am 19. Mai 2022 beschlossene Änderung der Baulinienpläne'Raperswilen' (DBU-Entscheid Nr. 114 vom 16.10.2004) und 'Liegenschaft Löwen' (RRB Nr. 786 vom 29.6.1993) wird genehmigt. 3. Mitteilung an: Gemeinde Raperswilen, Ifangstrasse 12, 8558 Raperswilen, unter Beilage der Dossiers zu den Gewässerraumlinien- und Baulinienplänen, mit Genehmigungsvermerk (charge) i+geo ag, Ingenieure+Geomatiker, Stockenstrasse 7, 8575 Bürglen Landwirtschaftsamt Forstamt

Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage eines Dossiers zu den Gewässerraumlinien- und Baulinienplänen, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 ersucht die Gemeinde Raperswilen um Genehmigung der Gewässerraumlinienpläne 1, 3, 12, 14 bis 37, 39 und 41, sowie der Änderung der Baulinienpläne 'Raperswilen' und 'Liegenschaft Löwen'.

Die öffentliche Auflage der Planungsunterlagen fand vom 17. Juni 2022 bis zum 7. Juli 2022 zeitlich koordiniert mit der Nachbargemeinde Berlingen statt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Das Genehmigungsgesuch

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Thurgau 2/2 ist zeitlich koordiniert mit der Gemeinde Berlingen eingereicht worden (Planungsgeschaft Nr. 2022.07-017). Die Gemeinde Raperswilen legt mit der vorliegenden Sondernutzungsplanung den Gewässerraum innerhalb des Gemeindegebiets grundeigentümerverbindlich fest. Mit dem Gewässerraumlinienplan Nr. 41 wird ausserdem der Gewässerraum für das Grenzgewässer mit der Gemeinde Berlingen definiert. Für die übrigen Grenzgewässer werden die Gewässerraumlinien gemäss Kapitel 3.5 des Planungsberichts zu einem späteren Zeitpunkt zeitlich koordiniert mit der jeweiligen Nachbargemeinde ausgeschieden. Mit der vorliegenden Planung werden ausserdem die beiden bestehenden Baulinienplane 'Raperswilen' (DBU Nr. 114, 26.10.2004) und 'Liegenschaft Löwen' (RRB Nr. 786, 29. Juni 1993) angepasst. Bestehende Baulinien innerhalb des Gewässerraums werden aufgehoben.

Die Genehmigungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 15. Dezember 2021 vorgeprüft. Die anlässlich derVorprüfung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden hinreichend berücksichtigt oder bei abweichender Auffassung begründet. Wir haben nur folgende Hinweise: Die blau gestrichene Signatur für 'Gewässer Durchlass / eingedolt' fehlt in der Legende auf einem Teil der Gewässerraumlinienpläne (z. B. Nr. 16 und Nr. 20), obwohl Inhalte mit dieser Signatur abgebildet sind. Wir empfehlen eine redaktionelle Anpassung der betroffenen Legenden. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes

(PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Departement für Bau und Umwelt DerJDepartementschef

Dominik Diezi

Rechts mitte l: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

06. DEZ. 2022