Gemeindegebiet

Planungszone · Maerstetten

Dokument

Art
Planungszone
Gemeinde
Maerstetten
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Gemeinderat
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
13.09.2022
In Kraft seit
05.10.2022

Karte

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Text

Märstetten, 27. September 2022

Protokollauszug Der Gemeinderat Märstetten hat an seiner Sitzung vom, 13. September 2022 beschlossen: Protokoll Nr. 11 vom 13. September 2022

7.5.4.1.

Ressort: Verwaltungsstelle: Verfasser: Budgetrelevant:

Ortsplanung / Zonenplanung B-Traktandum Ortsplanung Erlass Planungszone Hochbau, Flurwesen; Sabina Michel Bauverwaltung Michael Schönholze, Bauverwalter Nein, Ja, Wenn Ja: budgetiert

Nein

Ja, Konto: Nr.

Sachverhalt Im Zusammenhang mit der vorgezogenen Planung für den «Dorfkern West» / «Wydenweg» zeigt sich, dass nun der Zeitpunkt angebracht ist, eine Planungszone zu erlassen. Dabei wird empfohlen, nicht nur über besagten Perimeter eine solche Zone zu erlassen, sondern sogleich das gesamte Gemeindegebiet einzubeziehen, um den Fortschritt der weiteren Ortsplanungsarbeiten ebenfalls nicht zu gefährden. Erwägungen Zur Sicherstellung planerischer Massnahmen oder der Erschliessung kann die zuständige Behörde für eine Dauer bis zu zwei Jahren Planungszonen festlegen. Die Planungszone wird mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt wirksam. Innerhalb der Planungszone werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn sie die vorgesehene Planung nicht erschweren oder beeinträchtigen. Die Planungszone fällt dahin mit dem Inkrafttreten der Massnahmen, zu deren Sicherstellung sie festgelegt wurde. Sie ist aufzuheben, wenn die Gründe weggefallen sind, aus denen sie festgelegt wurde.

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Protokollauszug (33)

Antrag Bauverwalter Es soll baldmöglichst über das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone im Sinne von § 32 PBG erlassen werden. Beschluss Der Antrag wird einstimmig genehmigt. Protokollauszug an - Bauverwaltung, intern (zur Erledigung) - GR-Aktenablage, intern

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Aufnahme in Pendenzenliste GR: JA

verantwortlich:

NEIN

keine (zusätzliche) Massnahme erforderlich

erledigen bis:

Aufgabe gemäss Legislaturziele: JA

verantwortlich:

NEIN

keine (zusätzliche) Massnahme erforderlich

erledigen bis:

Mitteilung im Publikationsorgan: JA

NEIN

Absprache mit Verwaltungsstelle/Ressortleitung

Für den Protokollauszug

Susanne Vaccari-Ruch, Gemeindepräsidentin

Thomas Fleischmann, Gemeindeschreiber

Versand: 27. September 2022

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