GewR_Dorfbach

Sondernutzungsplan · Raperswilen

Dokument

Nummer
33
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Gewässerraum
Gemeinde
Raperswilen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
Genehmigung Ersterlass
Beschlossen
20.06.2023
In Kraft seit
04.06.2024

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 20.06.2023

Entscheid Nr. 33 BOA/PG Nr. 2023.02-007

Politische Gemeinde Raperswilen Genehmigung Gewässerraumlinienplan Dorfbach (Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum)

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Der vom Gemeinderat Raperswilen am 25. Oktober 2022 beschlossene Gewässerraumlinienplan Dorfbach wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinde Raperswilen, Ifangstrasse 12, 8558 Raperswilen, unter Beilage der Dossiers zum Gewässerraumlinienplan, mit dem notwendigen Genehmigungsvermerk (chargé) - i+geo AG, Stockenstrasse 7, 8575 Bürglen - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers des Gewässerraumlinienplans, mit Vermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

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Erwägungen: 1 . Mit Schreiben vom 1 5. Februar 2023 ersucht die Gemeinde Raperswilen um Genehmigung des Gewässerraumlinienplans Dorfbach. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Vorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 28. Oktober 2021 vorgeprüft. Die Gemeinde Raperswilen beabsichtigt, mit einem Revitalisierungsprojekt die bestehenden ökologischen Defizite des Dorfbaches (Gewässer Nr. 07.15.06.12) zu beheben. In diesem Zusammenhang soll im Projektabschnitt auch der Gewässerraum für den Dorfbach nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Die festgelegte Gewässerraumbreite von mindestens 11 m am Dorfbach erfüllt die Anforderungen von Art. 41a GSchV. Somit ist der Gewässerraumlinienplan mit den Vorgaben der GSchV vereinbar.

Thurgau 2/2

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Darstellung und die Erfassung der Gewässerraumlinien nach dem kantonalen Geodatenmodell vom GIS Verbund Thurgau richtet. Der Gewässerraumlinienplan Dorfbach (Darstellung der Gewässerraumlinien) muss auf das kantonale Geodatenmodell abgestimmt werden. Nach Inkraftsetzung des Gewässerraumlinienplans durch die Gemeinde Raperswilen müssen die Geodäten über die zuständige Datensammelstelle dem Amt für Geoinformation abgegeben werden. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die involvierten Fachstellen zum Gewässerraumlinienplan Dorfbach keine Vorbehalte geäussert. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

20. JUNI 2023