Platane, Rheinstrasse 37

Schutzplan · Frauenfeld

Dokument

Nummer
179
Art
Schutzplan
Unterart
Naturobjekte
Gemeinde
Frauenfeld
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Stadtrat
Verfahren
Einzelentscheid, geschützt
Beschlossen
20.03.2007
In Kraft seit
20.03.2007

Karte

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Text

Auszug ausdem Protokoll desStadtrates Frauenfeld 179 20. März 2007

Verwaltungsabteilung Hochbau:Einzelschutzverfügung und einmalige Beteiligung am Unterhalt der Platane, Rheinstrasse 37

imZusammenhangmitUnterhaltsmassnahmenan^der^^enp^e^^a^7 . ersu-chTder'Eige"nWmer dieStadt.Frauenfeld denSchutzdesBaumesfinanziellmitzutragen.

GemässArt. 12 Reglement zumSchutzplan Natur-undKulturobjekte setzen_Be^ägej^de^ Sa soAar;s. 'd/a^gd^'^e'k"tlli^LS^ ^'d^^'i^^rfüik dag egen 100 Jahre alte und_die Situat^prägende^lataned^^

f^de^g^' a^'die'Schutzwudigk^zweifelsohne. ^ Gemäss§ 10Nat^^He;ma^: eye^^^r'Obie eannS?heut' z "uund7rg g°eSSn kte^^ ^nT;n"d"nach'B'Bugesetz auch'durchEntscheidtierOrtsbehordeg»°fjen^e^^ ^e^ Bewirtschaftungsvor^dncunugeun'dero "rSemeinde'können

u. a.

in

Eingriffsverboten oder

Ganzen Text zeigen

Schriften bestehen. Vor Ort hat eine

Begehung mit Baumpflegespezialist Starrer,

BaumartAG-_F^n^la^

^^a^r^"S'^^s^^^]ch^d^^a^^^^;

^'^t^^mga^^Unterhait bestätigt^die^^ ^^gen^i^Zu^ÜckschneidenimBereichderanliegendenGebäudewie^^°^

^n^°agneg^eg'tns^t^lrna;,^

^'U'm^o^a^'OOO Franken'gerechnetwerdenj^d^^^^ ^'nd"nuar"naoch"ai'le 5-7Jahre~"erforderlich. DieSanierung deranliegenden Einfriedung istseiiensdesEigentümerszu einemspäterenZeitpunktvorgesehen.

DasVorgehenerfolgtin gegenseitigem EinvernehmenmitdennEigentümerWalterSpring, Zürich.

Aufgrund dieserSachlagebeschliesst derStadtrat:

1. Gestützt auf § 10Natur- und Heimatschutzgesetz wird die Platane nördlichdesGebäudesAssek. Nr. 152, Rheinstrasse 37, alsgeschützteingestuft.

2. Im Sinne der obenstehenden Erwägungen beteiligt sichre Stadt Frauenfel^an^n^r

^ einmaligen"Auffr,"schung(FormschnWdesBaumesmit50%andenGesamtkosten von ca. 2'000 Franken. 3.

Unterhaltsarbeiten

am

Baum oder im Bereich des

Baumes^sind fachgerecht vorzunehmen

^dcvo^äün'gk igmit"dem"Hochbauamt der Stadt Frauenfeld abzusP;eche_n;, ^e^

anderesTesSmmt istgelten dieVorschriften desReglementszumSchutzplan^atur^i

Ku^robIe'kteder'Stadt'F'rauenfeld bzw.desGesetzeszumSchutzundzurPflegederNa-

tur und der Heimat.

4.

Rechtsmittel:

Gegen diesen EntscheiddesStadtrates ist das Rechtsmittel des Rekurseszulässig. Dieser ist innert 20 Tagen seit Eröffnung des angefochtenen Entscheids beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau unterzeichnet und im Doppel einzureichen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.

Mitteilung an:

Walter Spring, Rigistrasse 52, 8006 Zürich(eingeschrieben) geotopo ag, Filiale Schlossmühlestrasse (zur Nachführung des

Werkhof

Stadtkanzlei Hochbauamt

NAM NS DES STADTRATES FRAUENFELD Der adtammann Der Stadtschreiber

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