Baulinienplan Abschnitt 3 km 2+620 bis km 2+760

Sondernutzungsplan · Bettwiesen

Dokument

Nummer
3
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Baulinienplan
Gemeinde
Bettwiesen
Kanton
Thurgau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Verfahren
2025.03-027B
Beschlossen
26.01.2026
In Kraft seit
01.05.2026

Karte

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Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 26. Januar 2026

Entscheid Nr. 3 BOA/PG Nr. 2025.03-027

Politische Gemeinde Bettwiesen Gewässerraumlinien Aneterbach

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die nachfolgenden vom Gemeinderat Bettwiesen am 18. November 2024 beschlossenen Gewässerraumlinienpläne werden genehmigt: -

2.

Gewässerraumlinienplan Abschnitt 1 km 2+860 bis km 2+915 Gewässerraumlinienplan Abschnitt 2 km 2+760 bis km 2+860 Gewässerraum- und Baulinienplan Abschnitt 3 km 2+620 bis km 2+760 Gewässerraumlinienplan Abschnitt 4 km 2+380 bis km 2+620

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Mitteilung an: - Politische Gemeinde Bettwiesen, unter Beilage des Dossiers zur Gewässerraumlinienplanung, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Holinger AG, Schaffhauserstrasse 85, 8500 Frauenfeld - Jagd- und Fischereiverwaltung - Amt für Umwelt - SBBAG - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers zur Gewässerraumlinienplanung, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 24. März 2025 ersucht die Politische Gemeinde Bettwiesen um Genehmigung der Gewässerraumlinien am Aneterbach. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die Genehmigungsvorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Bericht vom 4. November 2024 vorgeprüft.

Thurgau 2/2

2.

Die Festlegung der Gewässerraumlinien erfolgt im Zusammenhang mit dem Korrektionsprojekt am Aneterbach. Das Wasserbauprojekt für die Lose 1 bis 3 der Etappe 2 wurde gleichzeitig mit den Gewässerraumlinienplänen der Abschnitte 1 bis 3 öffentlich aufgelegt. Für das Wasserbauprojekt zur 3. Etappe der Bachausdolung war eine gleichzeitige öffentliche Auflage mit dem Gewässerraumlinienplan Abschnitt 4 nicht möglich, da noch Abklärungen laufen. Der Gewässerraum wurde in diesem Abschnitt auf das erarbeitete Vorprojekt abgestimmt. Die vorliegende Genehmigung erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass die Politische Gemeinde Bettwiesen den Gewässerraumlinienplan im Falle einer Projektänderung an die neue Situation anpasst. Die anlässlich der Vorprüfung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden hinreichend berücksichtigt oder bei abweichender Auffassung hinreichend begründet. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

11. JAN. 2026