Amtsblatt vom 29.01.2021
Planungszone · Gampel-Bratsch · Aufgehoben am 29.01.2026
Dokument
- Art
- Planungszone
- Gemeinde
- Gampel-Bratsch
- Kanton
- Wallis
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Administration communale
- Genehmigt durch
- Aucune indication
- Beschlossen
- 29.01.2021
- In Kraft seit
- 29.01.2021
- Aufgehoben
- 29.01.2026
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Wallis
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Text
336
n° 4
Vendredi 29 janvier 2021 Bulletin officiel du canton du Valais
Augstbord AG, 3943 Eischoll Planverfasser: Art Valais Wallis, 1950 Sitten Bauvorhaben: Realisierung eines Kunstwerkes im Rahmen des Projektes Art Valais Wallis Parzelle: Plan Nr. 4 Parzelle Nr. 827 Im Orte genannt: Binilachra in Eischoll Koordinaten: 2 626 377 / 1 126 854 Nutzungszone: Verkehrszone innerhalb Bauzone Einsprachen sind schriftlich innert dreissig Tagen an die Gemeindeverwaltung zu richten. Eischoll, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Embd Optimierung Steinschlagschutz Kalpetran Die Gemeinde Embd legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft das Auflageprojekt Optimierung Steinschlagschutz Kalpetran, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Embd, gestützt auf Artikel 43, Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 in Verbindung mit Art. 27 des Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Arbeiten umfassen das Erhöhen von bestehenden Steinschlagschutzdämmen, den Neubau von 1 Steinschlagschutzdamm inkl. Baustellenzufahrten und das Erstellen von Steinschlagschutznetzen sowie einzelnen Sicherungssprengungen. Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht und den Kostenvoranschlag. Das Dossier enthält weiterhin einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste. Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro von Embd eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich, in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltung zu richten. Embd, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Erlass von Planungszonen Der Gemeinderat von Gampel-Bratsch gibt bekannt, dass er an der Sitzung vom 25. Januar 2021 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären. Planungsabsicht Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der Kantonale Richtplan verlangt die Abgrenzung des künftigen Siedlungsgebietes, bzw. die Blockierung von Flächen, welche über
den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Um einerseits den Vorgaben der Bauzonendimensionierung von Art. 15 RPG gerecht zu werden sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit der Festlegung des künftigen Siedlungsgebietes nicht zusätzlich zu erschweren, erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Zweckmässigkeit bzw. die zonennutzungsplanerische Festlegung der Flächen innerhalb der Planungszonen soll im Rahmen der künftigen Raumentwicklung überprüft werden. Die Planungsabsicht besteht insbesondere darin, den Zonennutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen dar. Planungszone Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu einer zusätzlichen Zersiedlung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer andern Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen. Geltungsdauer Die Planungszonen gelten für eine Dauer von fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Öffentliche Auflage Der Gemeinderatsbeschluss sowie der Plan der Planungszonen mit den betroffenen Parzellen liegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gampel-Bratsch (www.gampel-bratsch.ch) unter der Rubrik News eingesehen werden. Die geplante Informationsveranstaltung kann wegen Corona-Einschränkungen nicht durchgeführt werden. Es sind an zwei Halbtagen Sprechstunden vorgesehen: am Donnerstag, 18. und am Dienstag, 23. Februar 2021 jeweils von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf der Gemeindekanzlei. Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung/Terminvereinbarung bei der Gemeinde erforderlich. Sowohl für die Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei wie auch für die Sprechstunden sind die Vorgaben von Bund und Kantons betreffend Coronavirus einzuhalten, es gilt insbesondere Maskenpflicht. Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich innert 30 Tagen ab heutigem Datum bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat. Gampel-Bratsch, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Goms Baugesuch –
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Baugesuchsteller: Kraft Holzbau AG, Furkastrasse 527, 3985 Münster Grundeigentümer: Bopp Michael und Eugenie, Rebbergstrasse 43, 8049 Zürich Koordinaten: 663 385 / 148 670 Nutzungszone: Dorfkernzone Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus, Erstellen Parkplatz, Hinterdorfgasse 22, 3985 Münster GBV 576, 582 Die Pläne liegen auf dem Gemeindebüro zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten. Goms, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Grächen Baugesuch: Auf dem Büro der Gemeindeverwaltung liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: – Gesuchsteller: Brigger Karin, Halbsucht 225, 3925 Grächen Millius Petra, Stahlen 23, 3924 St.Niklaus Grundeigentümer: Walter Karin des Kurt und Lochmatter Petra des Anton Planverfasser: Truffer & Partner, Truffer Paul, Eya 70, 3924 St.Niklaus, Nr. 04-2021 Bauvorhaben: Wohnzone W1, Parzelle 1430, Plan 2 im Orte genannt Aschpulitni, 3925 Grächen. Koordinaten: 2630.200/ 1115.544.Neubau 2 EFH Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Veröffentlichung im Amtsblatt, schriftlich und in drei Exemplaren an die Gemeindeverwaltung Grächen zu richten. Grächen, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Grengiols Signalisation Die Gemeinde Grengiols bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und 232 des Strassengesetzes den Strassenbenützer nachstehenden Entscheid zur Kenntnis, gegen den innert 30 Tagen Beschwerde bei der Gemeinde eingereicht werden kann. Anbringen der Signalisationen und Markierungen auf den Strassenbarrieren im Bereich Milibach und Bättligraben jeweils in beiden Richtungen. – 1x Signal SSV 2.01 «Allgemeines Fahrverbot» – 1x Signal SSV 2.15 «Verbot für Fussgänger Die Pläne können bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Grengiols, 29. Januar 2021 Die Gemeindeverwaltung
Rechtsgrundlagen
BZR_BRA.2008 · Gemeinde · Text des Kantons
BZR_GAM.2002 · Gemeinde · Text des Kantons
RS-VS 701.1 · LcAT · Kanton
RS-VS 705.1 · LC · Kanton
RS-VS 705.100 · OC · Kanton
RS-VS 705.101 · AIHC · Kanton
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Bund