Teilrevision der Nutzungsplanung (ZNP) - Skipiste/Wohnzone

Nutzungsplan · Bettmeralp · Aufgehoben am 12.03.2025

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Bettmeralp
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Conseil d'Etat
Beschlossen
08.02.2012
Publiziert
21.11.2019
In Kraft seit
08.02.2012
Aufgehoben
12.03.2025

Karte

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Text

i

Präidence d'Etat Presidence du Conseil tfEtat Chancellerie Chancellerie d'Etat Präsidium Prasidium des Staatsrates Staatskanzlei

CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS

Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates

Eingesehen das Gesuch der Einwohnergemeinde Betten vom 2. August 2011, mit dem Antrag auf Homologation der von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Betten am 17. 17. Juni 2011 2011 beschlossenen Teilrevision des Zonennutzungsplanes (Umzonung einzelner Sektoren und Parzellen von der Zone Skipisten in die Wohnzone); über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 Eingesehen das Bundesgesetz Bundesgesetz-Qber 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV); Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsverfassung vom 8. März MSrz 1907 1907 (KV); Qber die Raumplanung vom Eingesehen das Gesetz zur Ausfuhrung Ausführung des Bundesgesetzes über 23. Januar 1987 (kRPG); . Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über Ober die Raumplanungsziele vom 2. Oktober 1992; 1992; Eingesehen den kantonalen Richtplan; Eingesehen das Gemeindegesetz Gemeiridegesetz vom 5. Februar Februar2004 (GemG);

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1'996 (BauG); Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 Eingesehen die Bauverordnung Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen die öffentliche bffentliche Auflage im Amtsblatt'Nr. AmtsblattNr. 20 vom 20. Mai 2011; • Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Einwohnergemeinde Betten vom 17. 17. Juni 2011, womit die oben genannte Teilrevision mehrstimmig mehrstiirimig beschlossen wurde; Eingesehen die öffentliche offentliche Auflage dieses Urversammlungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 25 vom 24. Juni 2011; ..Eingesehen for Raumentwicklung (DRE) vom Eingesehen den Synthesebericht der Dienststelle für 18. 18. Januar 2012, womit eine positive Vormeinung abgegeben wurde; für innere und kommunale Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung Verfugung der Dienststelle for Angelegenheiten (DIKA) vom 26. Januar 2012, womit dieser Synthesebericht 'der Gemeinde zur Kenntnis gebracht und der Schriftenwechsel Schriftenwechse! abgeschlossen wurde; Eingesehen die übrigen Obrigen Akten; Erwägend, Erwagend, dass diese Teilrevision des Zonennutzungsplanes der Einwohnergemeinde Betten die Ziele und Grundsätze Grundsatze der Raumplanung (Art. 1 1 und 3 RPG),.die RPG), . Anregungen ■ aus der Bevölkerung BevOlkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berückSichtigt berQcksichtigt • sowie den Anforderungen des übrigen Obrigen Bundesrechts, insbesondere des Umweltrechts, Rechnung trägt; trSgt; Erwägend, Erwagend, dass gegen den Urversammlungsbeschluss der Einwohnergemeinde Betten vom 17. Juni 2011-keine keirie Beschwerden erhoben wurden;

auf Antrag des Departements für fur Finanzen, Institutionen und Gesundheit, Gesundheit,..

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entscheidet

der Staatsrat

als Homologationsbehörde Homologationsbehorde i.S.v. Art. 38 Abs. 2 kRPG

17. Juni 2011 2011 Die von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Betten am 17. Teilrevision des Zonennutzungsplanes Zonennutzungspianes (Umzonung einzelner einzeiner Sektoren und •. angenommene Television Parzellen von der Zone Skipisten in die Wohnzone) wird homologiert.

Sitzung vom

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-_ 6.8. Feb. 2012 Für FQr getreue Abschrift, Der Staatskanzler . . 3

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Verteiler

Fr. 150.-150.Fr. 7.-7.-

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