Öffentliche Planauflage - Verlängerung der Planungszonen, Bitsch

Planungszone · Bitsch · Aufgehoben am 23.01.2028

Dokument

Art
Planungszone
Gemeinde
Bitsch
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Conseil Communal
Beschlossen
05.06.2025
Publiziert
10.06.2025
In Kraft seit
24.01.2025
Aufgehoben
23.01.2028

Karte

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BO_BIT_Prolongation ZR_10062025.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Rubrik: Bau, Raum, Verkehr und Energie Unterrubrik: Öffentliche Planauflage Publikationsdatum: KABVS 10.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 10.09.2025 Meldungsnummer: BA-VS10-0000000909 Publizierende Stelle

Gemeinde Bitsch, Furkastrasse 88, 3982 Bitsch

Öffentliche Planauflage – Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG), Bitsch Titel der Planauflage Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG) Projektbeschreibung Der Gemeinderat von Bitsch gibt bekannt, dass die Urversammlung der Gemeinde Bitsch am 05. Juni 2025 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG) die bestehenden Planungszonen zu verlängern. Planungsabsicht Die bestehenden Planungszonen, beschlossen am 04. Dezember 2019 (Publikation im Amtsblatt vom 24. Januar 2020) für 5 Jahre, werden mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung um weitere 3 Jahre bis maximal am 23. Januar 2028 verlängert. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 01. Mai 2019 genehmigten revidierten Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Beschluss der Urversammlung vom 05. Juni 2025 Öffentliche Auflage Die von der Verlängerung der Planungszonen betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf einem Plan ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte

Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen. Einsprachen/Rechtsmittel Gegen die verfügten Planungszonen, bzw. deren Verlängerung kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publkation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügten Planungszonen und ihre Dauer nicht notwendig oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig seien. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz. Kontaktstelle Gemeinde Bitsch Furkastrasse 88 3982 Bitsch Frist Ablauf der Frist: 11.07.2025