Teilrevision des Bau- und Zonenreglements

Lärmempfindlichkeitsstufen · Fiesch

Dokument

Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Gemeinde
Fiesch
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Conseil d'Etat
Beschlossen
09.06.2010
Publiziert
04.06.2019
In Kraft seit
09.06.2010

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Text

Presld,nce du Canseil d'Etat Chanceller!, d'Etat Präsidium des Staatsrates Stoatskonzlet

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Extrait du proces-verbal des seances du Conseil d'Etat Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates

Seance du Sitzung vom

- 9. Juni 2010 DER STAATSRAT,

als Homologationsbehörde LS.v. Art. 38 Abs. 2 kRPG

Eingesehen das Gesuch der Einwohnergemeinde Fiesch vom 11. August 2009 mit dem Antrag auf Homologation der von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fiesch am 17. Juni 2009 beschlossenen Teilrevision 2009 des Bau- und Zonenreglements; Eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV); Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsverfassung vom 8. März 1907 (KV); Eingesehen das Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung 23. Januar 1987 (kRPG); Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über die Raumplanungsziele vom 2. Oktober 1992; Eingesehen den kantonalen Richtplan; Eingesehen das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004 (GemG); Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 (BauG); Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen die öffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 22 vom 29. Mai 2009; Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fiesch vom 17. Juni 2009, womit die oben genannte Teilrevision 2009 des Bau- und Zonenreglements beschlossen wurde; Eingesehen die öffentliche Auflage dieses Urversammlungsbeschlusses im Amtsblatt Ny. 26 vom 26. Juni 2009; Eingesehen den Synthesebericht der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) vom 19. November 2009, womit verschiedene Anpassungen verlangt wurden; Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) vom 24. November 2009, womit dieser Synthesebericht der Ge-

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meinde zur Kenntnis gebracht wurde mit der Einladung, die Gesuchsunterlagen nachzubessern; Eingesehen die Eingabe der Einwohnergemeinde Fiesch vom 27. Mai 2010, womit die im Sinne des obigen Syntheseberichts nachgebesserten Unterlagen neu hinterlegt wurden; Eingesehen die übrigen Akten; Erwägend, dass die Teilrevision 2009 des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Fiesch in der von der Gemeinde am 27. Mai 2010 hinterlegten Fassung die Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG) und den Richtp1an (Art. 8 RPG) berücksichtigt sowie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere des Umweltrechts, Rechnung trägt;

Auf Antrag des Departements für Finanzen, Institutionen und Gesundheit,

entscheidet:

Die von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fiesch am 17. Juni 2009 beschlossene Teilrevision 2009 des Bau- und Zonenreglements wird in der von der Gemeinde am 27. Mai 2010 hinterlegten Fassung homologiert.

Kostenaufteilung: Entscheidgebühr Fr.150.-Gesundheitsstempel Fr. 7.-Für getreue Abschrift, DER STAATSKANZLER:

Verteiler: 6 Ausz. DFIG 1 Ausz. FI

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