Bau- und Zonenreglements (BZR), art. 65.1
Raron
Dokument
- Nummer
- TR_RAR.2022
- Gemeinde
- Raron
- Kanton
- Wallis
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Administration communale
- Beschlossen
- 05.11.2022
- In Kraft seit
- 05.11.2022
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Wallis
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GEMEINDE RARON Erweiterung Fischzucht VALPERCA
TEILREVISION “Erweiterung Fischzucht VALPERCA“
Abänderung von: - Art. 65.1 Zone für Fischzuchtanlagen
des rechtskräftigen Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Raron vom 3. April 1996 und der vom Staatsrat genehmigten Teilrevision vom 28. Mai 2008
Folgende Bestimmung des Bau- und Zonenreglements wird ergänzt:
Art. 65.1 Zone für Fischzuchtanlagen Zweck der Zone: Betrieb einer Fischzuchtanlage inkl. Fischverarbeitung Bauweise: offen Geschosszahl: max. 2 Vollgeschosse Gebäudehöhe: Seitenhöhe: 6.0 m O.K. Fusspfette Firsthöhe: 9.0 m O.K. Firstpfette Grenzabstand: Kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe der Baute, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m; Ausnutzung Nicht bestimmt
Lärmempfindlichkeit: Stufe IV
Besondere Bestimmungen:
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- Der Gemeinderat kann verlangen, dass grössere Gebäude in Breite und Höhe gestaffelt oder als Einzelbaukörper ausgeführt werden
- Betriebsbedingte technische Installationen und Anlagen ausserhalb der Gebäude, wie beispielsweise Tank- und Speicheranlagen, Abluftanlagen, oberirdische Leitungen, usw., sind bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 12.0 m zulässig
ER: der Urversammlung genehmigt am: Hombologiert durch den Staatsrat des ( 22. Juni 2022 | Kantons Wallis
Vom Staatsrate genenmigi In der Sitzung vonr..5,. Okt, .2022
Der Präsident Reinhard Imboden
Bestätigt: Der Staatskanzler: