Bau- und Zonenreglements (BZR), art. 65.1

Raron

Dokument

Nummer
TR_RAR.2022
Gemeinde
Raron
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Beschlossen
05.11.2022
In Kraft seit
05.11.2022

Karte

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GEMEINDE RARON Erweiterung Fischzucht VALPERCA

TEILREVISION “Erweiterung Fischzucht VALPERCA“

Abänderung von: - Art. 65.1 Zone für Fischzuchtanlagen

des rechtskräftigen Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Raron vom 3. April 1996 und der vom Staatsrat genehmigten Teilrevision vom 28. Mai 2008

Folgende Bestimmung des Bau- und Zonenreglements wird ergänzt:

Art. 65.1 Zone für Fischzuchtanlagen Zweck der Zone: Betrieb einer Fischzuchtanlage inkl. Fischverarbeitung Bauweise: offen Geschosszahl: max. 2 Vollgeschosse Gebäudehöhe: Seitenhöhe: 6.0 m O.K. Fusspfette Firsthöhe: 9.0 m O.K. Firstpfette Grenzabstand: Kleiner Grenzabstand: 1/3 der Höhe der Baute, von jedem Punkt der Fassade aus gemessen, mindestens jedoch 3.0 m; Ausnutzung Nicht bestimmt

Lärmempfindlichkeit: Stufe IV

Besondere Bestimmungen:

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- Der Gemeinderat kann verlangen, dass grössere Gebäude in Breite und Höhe gestaffelt oder als Einzelbaukörper ausgeführt werden

- Betriebsbedingte technische Installationen und Anlagen ausserhalb der Gebäude, wie beispielsweise Tank- und Speicheranlagen, Abluftanlagen, oberirdische Leitungen, usw., sind bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 12.0 m zulässig

ER: der Urversammlung genehmigt am: Hombologiert durch den Staatsrat des ( 22. Juni 2022 | Kantons Wallis

Vom Staatsrate genenmigi In der Sitzung vonr..5,. Okt, .2022

Der Präsident Reinhard Imboden

Bestätigt: Der Staatskanzler: