Teilrevision der Nutzungsplanung - Gebiet "Hasol"

Nutzungsplan · Embd

Dokument

Nummer
2013.04889
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Embd
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Conseil d'Etat
Beschlossen
27.11.2013
Publiziert
01.10.2019
In Kraft seit
27.11.2013

Karte

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Text

Pr&idence du Conseil d'Etat Presidence Chancellerie d'Etat

*

Prdsidium des Staatsrates Präsidium Staatskanzlei

11111111111111111111111.11111111111111 11111111 1111 ,,,, 2013.04889

CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS

Auszug aus dem Protokoll Protokoll der Sitzungen des Staatsrates vom 20. Juni 2013 Eingesehen das Gesuch der Einwohnergemeinde Embd vom 2013 mit mit dem dem Antrag auf Homologation der von der Ur- und Burgerversammlung der Einwohnergemeinde beschlossenen der Teilumzonung der Parzelle Nr. 1025 1025 im Gebiet Embd am 17. Mai 2013 beschlossenen "Hasol" von der Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone 2. Priorität Prioritat in die Wohn- und Ferienhauszone W2; "Hasol" uber die Raumplanung vom 22. Juni 1979 1979 (RPG) und die Eingesehen das Bundesgesetz über Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV); die Art. 75 und 78 der Marz 1907 1907 (KV); der Kantonsverfassung vom 8. März Eingesehen die Ausfiihrung des Bundesgesetzes über uber die die Raumplanung vom Eingesehen das Gesetz zur Ausführung 23. Januar 1987 1987 (kRPG); uber die Raumplanungsziele Raumplanungsziele vom Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über 2. Oktober Oktober1992; 1992;

Eingesehen den kantonalen Richtplan; 1996 (BauG); Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996

Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004 (GemG); eidgenossische und die die kantonale Gesetzgebung über uber den Umweltschutz; Umweltschutz; Eingesehen die eidgenössische Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Einwohnergemeinde Embd vom Eingesehen die oben genannte Teilumzonung beschlossen wurde; 17. Mai 2013, womit die offentliche Auflage dieses Urversammlungsbeschlusses Urversammlungsbeschlusses im Amtsblatt Eingesehen die öffentliche Nr. 32 vom 9. August 2013; fur Raumentwicklung (DRE) vom 22. Oktober Oktober Eingesehen den Mitbericht der der Dienststelle für 2013, womit zu der Teilumzonung der Parzelle Parzelle Nr. 1025 1025 im Gebiet „Hasol" „Hasol“ von der der Prioritat in die Wohn- und Ferienhauszone W2 unter folgenden Landwirtschaftszone 2. Priorität Auflagen eine positive positive Vormeinung abgegeben abgegeben wurde: wurde: ••

Ganzen Text zeigen

nur nach Erstellung In der der neuen Bauzone darf darfnur Erstellung des Schutzdammes Schutzdammes gebaut gebaut werden. werden.

•

Nach Fertigstellung des Dammes ist ist ein Konformitätsbericht Konformitatsbericht vom vom Geologen Geologen erstellen zu lassen, in dem die Schutzwürdigkeit Schutzwurdigkeit des Demmes bestätigt bestatigt wird. wird.

••

Wand der der Häuser Hauser ist ist in Stahlbeton zu erstellen und und es sind sind nur nur kleine Öffnungen Offnungen Die bergseitige Wand gestattet.

••

Die Baugesuche Baugesuche müssen milssen dem Kantonsgeologen Kantonsgeotogen zur zur Prüfung PrOfung unterbreitet unterbreitet werden. werden.

für innere Verfugung der innere und kommunale der Dienststelle fur Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung Gemeinde zur zur Angelegenheiten (DIKA) vom 28. Oktober 2013, womit dieser Mitbericht der Gemeinde Kenntnis gebracht wurde abgeschlossen erklärt erklSrt wurde; Kenntnis wurde und der Schriftenwechsel als abgeschlossen Eingesehen die übrigen ubrigen Akten;

Erwagend, dass die die Teilumzonung der Parzelle Parzelle Nr. 1025 im Gebiet „Hasol" „Hasol“ der Gemeinde Erwägend, Embd die die Ziele Ziele und Grundsätze GrundsStze der Raumplanung (Art. 1 1 und 3 RPG), die die Anregungen aus Bevolkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigt berucksichtigt sowie der Bevölkerung den Anforderungen des übrigen ubrigen Bundesrechts, insbesondere des Umweltrechts, Rechnung trägt; trdgt; Erwagend, dass Erwägend, eingegangen sind; sind;

gegen

die die

vorgenommene vorgenommene

Teilumzonung

keine keine

Beschwerden

auf Antrag des Departements für fur Finanzen und Institutionen, entscheidet

der Staatsrat

als Homologationsbehörde Homologationsbehorde i.S.v. Art. 38 Abs. 2 kRPG

Die von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde Embd am 17. Mai 2013 Die "Hasol" von der Landwirtschaftszone 2. Priorität Prioritat in angenommene Teilumzonung im Gebiet "Hasol" die die Wohn- und Ferienhauszone W2 wird homologiert.

Sitzung vom

2 7. Nov. 2013 Für Fur getreue Abschrift, Der Staatskanzler

Entscheidgebühr Entscheidgebuhr Gesundheitstempel Gesundheitstempel

Fr. 150.-150.Fr. 7.-7.-

Verteiler

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