Detailnutzungsplan (DNP) - "Kieswerk"

Nutzungsplan · Fieschertal

Dokument

Nummer
2012.00872
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Fieschertal
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Conseil d'Etat
Beschlossen
21.03.2012
In Kraft seit
21.03.2012

Karte

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Text

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CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS

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Präsidium des Staatsrates 2012.00872 Staatskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates

Eingesehen das Gesuch der Einwohnergemeinde Fieschertal vom 24. Mai 2011 mit dem Antrag auf Homologation des von der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fieschertal am .2. Dezember 2010 beschlossenen Detailnutzungsplanes "Kieswerk" mit dem dazugehörenden Reglement; . j

Eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28, Juni 2000 (RPV); Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsverfassung vom 8. März 1907 (KV);

Ganzen Text zeigen

Eingesehen das Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG); 5

Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über die Raumplanungsziele vom 2. Oktober 1992;

Eingesehen den kantonalen Richtplan;

Eingesehen das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004 (GemG); '

Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 (BauG);

Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen den Vorprüfungsentscheid des Staatsrates vom 10. Mai 2006;

Eingesehen die im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens erstellten Mitberichte der Dienststelle für Raumentwicklung 4. April 2002, vom 25. Juni 2003 und vom 24. April 2006, welche integrierenden Bestandteil des vorerwähnten Vorprüfungsentscheids bilden;

Eingesehen die öffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 33 vom 20. August 2010;

Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Einwohnergemeinde Fieschertal vom 2. Dezember 2010, womit der oben genannte Detailnutzungsplan mit dem dazugehörenden Reglement beschlossen wurde;

Eingesehen die öffentliche Auflage dieses Urversammlungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 51 vom 24. Dezember 2010;

Eingesehen den Synthesebericht der Dienststelle für Raumentwicklung vom 29. Februar 2012;

Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten vom 5. März 2012,. womit dieser Synthesebericht der Gemeinde zur Kenntnis gebracht und der Schriftenwechsel abgeschlossen wurde;

Eingesehen die übrigen Akten; Erwägend, dass keine Beschwerden eingereicht worden sind;

Erwägend, dass die im Synthesebericht der Dienststelle für Raumentwicklung vom 29. Februar 2012 aufgelisteten Auflagen integrierender Bestandteil: des vorliegenden

Genehmigungsentscheids bilden;

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Erwägend, dass diese Teilrevision des Zonennutzungsplanes im Bereich des Kies- und“

- - . Betonwerks der Einwohnergemeinde Fieschertal die Ziele. und Grundsätze den Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevölkerung (Art. 4 Abs. 2 RPG) und den Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigt sowie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere des Umweltrechts, Rechnung trägt;

auf Antrag des Departements für Finanzen, Institutionen und Gesundheit,

entscheidet der Staatsrat

als Homologationsbehörde i.S,v. Art. 38 Abs, 2 kRPG

: Der von der Urversammiung der Einwohnergemeinde Fieschertal am 2. Dezember 2010 beschlossene Detailnutzungsplan "Kieswerk" wird mit dem dazugehörenden Reglement

homologiert.

Sizungvom 25 März 2012

Für getreue Abschrift, Der Staatskanzler

Entscheidgebühr ° Fr. 150.-- Gesundheitstempel Fr. 7-

Verteiler 5 Ausz.DFIG 1 Ausz. Fl

212

Reglement - Detailnutzungspla "Kieswerk"

Kanton Wallis

Gemeinde Fieschertal

OP - FIESCHERTAL

Reglement zum Detailnutzungsplan Kieswerk

Homologationsexemplar Mai 2011

Gemeinde Fieschertal Der Schreiber:

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YV\/Ii!l.Wl' ~ Willy Imhasly

Vom Staatsrate genehmigt In der Sitzung vom ···2··t.·Mäu 2012 Siegelg eb C:hr: Fr........I- s.9.. :. :~...

o>- Fieschertal Reglement zum Detailnutzungsplan Kieswerk

REGLEMENT ZUM DETAILNUTZUNGSPLAN KIESWERK

Art. 1 Bestandteil des

Detailnutzungsplanes

Der Detailnutzungsplan Kieswerk besteht aus dem vorliegenden Reglement sowie dem dazugehörigen Plan 1:2'000

Art. 2 Zweck

Der Detailnutzungsplan Kieswerk konkretis iert den im Zonennutzungsplan ausgeschiedenen Perimeter. Er bestimmt im Einzelnen die in diesem Perimeter zulässige Nutzung. Mit dem Detailnutzungsplan sollen die Grundvoraussetzungen für eine zweckmässige Nutzung des Betriebsareals sowie ein immissionsarmer und landschaftsschonender Bau und Betrieb des Kieswerkes gewährleistet werden.

Art . 3 Geltungsbereich

Das Reglement gilt für das Betriebsareal im Perimeter des Detailnutzungsplanes Kieswerk zwischen der Kantonsstrasse, dem Wysswasser und dem Bregeraweg.

Art . 4 Nutzungssektoren

Der Perimeter des Detailnutzungsplanes wird in 3 Nutzungssektoren eingeteilt: - Materialveredelung - Materialentnahme - Grünbereich

Art . 5 Sektor Materialveredelung

Im Sektor .Materialveredelunq" sind grundsätzlich die betriebsnotwendigen Gebäude und mobilen Anlagen mit den dazugehörigen Verkehrs- und Umschlagsflächen anzuordnen. Die Materialveredelung beinhaltet die Aufarbeitung des Rohmaterials hin bis zu den Endprodukten Beton und Kiessand. Im Weiteren dient dieser Sektor der Lagerung des Rohmaterials sowie der verschiedenen End- und Zwischenprodukte, namentlich der Kiessande 0 - 4 mm , 4 - 8 mm, 8 - 15 mm und 15 - 30 mm sowie von Steinblöcken, Strassenbaumaterialien wie Kiessande I und 11, Feinplaniematerial , wiederaufbereiteter Asphalt usw . Mit einer zweckmässigen Beregnungsanlage muss sichergestellt werden , dass die Staubentwicklung beim gelagerten Material nicht zu einer Beeinträchtigung in der Umgebung führt .

Art . 6 Sektor Materialentnahme

Der Sektor . Materialentnanme" umfasst das Gebiet des Baggersees mit den Anlagen zur Förderung des Rohmaterials aus dem See.

Art. 7 Grünbereich

Der . Grünbereich" umfasst die bestehende natürliche Bestockung . Diese muss geschützt und als wichtiges Landschaftselement erhalten werden. Falls sich das Kieswerk dennoch in Richtung Bestockung ausdehnt, ist der Gesuchstelier/Betreiber verpflichtet, auf Verlangen der Dienststelle für Wald und Landschaft einen Waldkataster erstellen zu lassen.

op- Fieschertal Reglement zum Detailnutzungsplan Kieswerk

Art. 8 Umzäunung

Der Unterhalt des Zaunes entlang des .Breqeraweqes" ist vom Betreiber des Kieswerkes zum Schutz der Wanderer zu gewährleisten.

Art. 9 Nutzungsdauer

Nach Aufgabe des Kieswerkbetriebes tritt wieder die Grundnutzung gemäss Zonennutzungsplan in Kraft.

Art. 10 Vorbehalt des

Baureglementes

Insoweit der Detailnutzungsplan keine abweichende Regelung enthält, gelten die Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes. Die bestehenden Bauten und Anlagen (Betonanlage, Baggersee, Wasserentnahme, Betriebslager, usw.), welche über keine Baubewilligung verfügen, sind im Rahmen eines umfassenden Baugesuches zu regularisieren.

Art. 11 Inkrafttreten

20.05.2011

Der Detailnutzungsplan Kiesaufbereitung tritt mit der Homologation durch den Staatsrat in Kraft.

_. Gemeinde Fieschertal

Kanton Wallis

OP-FIESCHERTAL Detailnutzungsplan Kieswerk 1:2'000 ,.---- -- --- -.---

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Legende: Nutzungssektoren

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Materialveredelung Materialentnahme Grünbereich

Weitere Angaben: Gewässer Wald Gebäude und Bauwerke Perimeter Detailnutzungsplan "<,

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23 .09.2009

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