Quartierplan (QP) - "Werkhof N9 - Blatt"

Nutzungsplan · Simplon

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Simplon
Kanton
Wallis
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Conseil d'Etat
Beschlossen
10.04.1991
Publiziert
29.01.2018
In Kraft seit
10.04.1991

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Text

plans deposes au SAP

·/

DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS

Eingesehen das Gesuch der Gemeinde Simplon-Dorf vom 2. März 1991 mit dem Antrag auf Homologierung des von der Urversarrnnlung vorn 31. Dezember 1990 angenoomenen sogenannten Quartierplanes "Werkhof N9 - Blatt";

) Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsverfassung vom 8. März 1907; Eingesehen den Art. 6 des Gesetzes vom 19. Mai 1924 betreffend das Bauwesen; Eingesehen die Art. 16, 123 und 124 des Gesetzes vom 13. November 1980 über die Gemeindeordnung; Eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie das kantonale Ausführungsgesetz zum RPG vom 23. Januar 1987 (KRPG); Eingesehen den Vorprüfungsentscheid des Staatsrates vom 10. Oktober 1990; Eingesehen die öffentliche Auflage dieses Entscheides im Amtsblatt Nr. 46 vom 16. November 1990; . . Eingesehen den Beschluss der Urversarrmlung der Gemeinde Simplon-Dorf vom . 31. Dezember 1990, womit der Quartierplan "Werkhof N9 - Blatt" einstirrmig angenorrmen wurde;

Eingesehen die öffentliche Auflage dieses Beschlusses im Amtsblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1991; Eingesehen die Unterlagen in den Akten; Erwägend, dass keine Beschwerden eingereicht wurden;

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Auf Antrag des Departementes des Innern,

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b e s chI i e s s t

Der von der Urversarmnlung der Gemeinde Simplon-Dorf am 31. Dezember 1990 angenorrmene Q,lartierplan "Werkhof N9 - Blatt" gemäss Erläuterndem Bericht vcm Februar 1991 wird unter folgenden Vorbehalten homölogiert: a) Ziffer 2.2. des Reglementes mit dem Titel: Der Richtplan (vgl. Erläuternder Bericht Februar 1991, S. 3) ist wie folgt abzuändern: "Baurraterial : ••• ausserhalb der Dorfzone sind auch Holzbauten gestattet. " ist zu streichen. )

b) Ziffer 6 des Reglementes mit dem Titel: Lä.rrnschutzverordnung ist wie folgt abzuändern: "Gemäss Art. 43 ~ wird dem Q,lartierplan die Iärrrenpfindlichkeitsstufe 111 zugeordnet, " Siegelgebühr : Fr. 80.So entschieden im Staatsrat zu sitten, den

DER PRAESIDENT DES STAATSRATES

1O. April 1991