Einfacher Bebauungsplan Panoramaweg
Sondernutzungsplan · Zug
Dokument
- Nummer
- BA-2020-163
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Einfacher Bebauungsplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 26.01.2021
- In Kraft seit
- 26.01.2021
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Text
Kanton Zug
Einwohnergemeinde Baar
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN PANORAMAWEG
BESTIMMUNGEN
INFORMATIVER INHALT
Ziff. 1
Ansicht A, Baubereiche A/B mit Richtprojekt 1:500
Ziff. 2
Ganzen Text zeigen
1:500
Ziff. 3
Ziff. 4
Abteilung Planung / Bau, den 7. Juli 2020
Der Abteilungsleiter: René Strehler
Vom Gemeinderat verabschiedet am 7. Juli 2020
Der Gemeindepräsident:
Die Gemeindeschreiberin:
Walter Lipp
Andrea Bertolosi
Ziff. 5
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 10.07.2020 bis 10.08.2020
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:
Vom Gemeinderat beschlossen am:
Der Gemeindepräsident:
Ziff. 6
Die Gemeindeschreiberin:
Ziff. 7
ZWECK Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) insbesondere: • die qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen; • ein einheitliches Bebauungskonzept von hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann; • eine gemeinsame unterirdische Parkierung sicherzustellen.
3 VG + Attika 3 VG
1m
3 VG
1m
A
BESTANDTEILE 1. Der Bebauungsplan besteht aus den Situationsplänen, den Bestimmungen und den informativen Ansichten. 2. Das Richtprojekt vom 06.05.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
3 VG + Attika
1m
1m
B Gestaltetes Terrain Bestehendes Terrain
GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich ist in den beiden Situationsplänen festgehalten.
Ansicht B, Baubereiche D/C mit Richtprojekt 1:500
BEBAUUNG 1. Lage, äussere maximale Abmessungen, Strassengrenzen sowie Gebäudeabstände der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen A, B, C, D und E. Lediglich Vordächer dürfen die Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen. 2. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von Attikageschossen sind in den Situationsplänen und in den informativen Ansichten festgelegt. 3. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge u. dgl. sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. 4. Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhöht werden. Eine zusätzliche Erhöhung der Ausnützung durch Ausnützungsübertragungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist zulässig. 5. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 6. Die Dachflächen der obersten Vollgeschosse sind partiell zu begrünen. Die Attikadachflächen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden und sind extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den Dächern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.
Haus B
3 VG + Attika 1m
3 VG
3 VG + Attika 1m
3 VG
1m
D
1m
C
UG
UG
Gestaltetes Terrain Bestehendes Terrain
FREIRAUM 1. Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 06.05.2020 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente zu berücksichtigen sind. Im Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail festzulegen. 2. Der Quartierplatz dient als gemeinschaftlicher Begegnungsraum für die Bewohner und Besucher. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig zu möblieren. 3. Der Spielplatz und die Spielwiese sind zu begrünen. Der Spielplatz ist zweckmässig zu möblieren. 4. Der Bereich für den Gewässerraum ist als zusammenhängender, naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten. Innerhalb des Gewässerraums dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. 5. Am schematisch bezeichneten Standort ist eine Feldhecke anzulegen. 6. Die bezeichnete Doppel-Linde ist zu erhalten. Bei Abgang der Linde ist an deren Stelle ein hochstämmiger Baum mit Kronenhöhe von mind. 10 m zu pflanzen. Weiter sind an den schematisch bezeichneten Standorten standortgerechte, in der Regel einheimische Bäume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewährleisten. 7. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern und das Meteorwasser ist nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern.
Ansicht C1, Baubereiche C/B mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika
1m
3 VG 1m
1m
3 VG
3 VG + Attika
B
Haus D
Assek.-Nr. 2607a
Bestehendes Terrain
Gestaltetes Terrain
UG
GS Nr. 2636
Haus A
1m
C
ERSCHLIESSUNG 1. Die in den Situationsplänen bezeichneten siedlungsinternen Fusswege sowie deren Anschlusspunkte an das übergeordnete Netz sind sicherzustellen. 2. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage und des Velokellers haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Die Tiefgarage darf punktuell in Erscheinung treten. 3. Am schematisch bezeichneten Standort dürfen sieben oberirdische Besucherparkplätze erstellt werden, wobei mindestens ein Parkplatz rollstuhlgerecht auszugestalten ist. Die Erschliessung erfolgt über die bezeichnete Zu- und Wegfahrt. Bei der Realisierung des Baubereichs E sind die oberirdischen Besucherparkplätze, bis auf den rollstuhlgerechten Parkplatz und einen weiteren Besucherparkplatz, aufzuheben. Die aufgehobenen fünf Besucherparkplätze sind dann unterirdisch anzuordnen. 4. Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt. 5. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.
GS Nr. 2666
TG
TG
Ansicht C2, Baubereiche C/B/E mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika
3 VG
3 VG + Attika 1m
3 VG 1m
1m
B
Haus D
1m
3 VG
Haus A
1m
C
SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich und die dazugehörige Umgebung zu umfassen. Jede Etappe hat für sich und in der Gesamtheit eine gute Gestaltung aufzuweisen. 2. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht – der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 3. Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
3 VG + Attika
1m
E
Gestaltetes Terrain
TG
Bestehendes Terrain
UG
32725 - 8.1.2021
Doppel-Linde
Ziff. 5 / Abs. 6
245
A 8
1a
9 Ziff. 5 / Abs. 6
3432
ERSCHLIESSUNG
V
E
Ziff. 6
Siedlungsinterne Fusswege (Lage schematisch)
Ziff. 6 / Abs. 1
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
Ziff. 6 / Abs. 2
Zu- und Wegfahrt Velokeller
Ziff. 6 / Abs. 2 Ziff. 6 / Abs. 3
Oberirdische Parkierung
Ziff. 6 / Abs. 3
Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch)
Ziff. 6 / Abs. 4
22
21
Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer)
V 24
23
6
3 Vollgeschosse
Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage
Statische Waldgrenze rechtskräftig (V_DI vom 17.2.2006)
Abzubrechende Bauten und Anlagen
Öffentliche Fuss- und Velowege (ausserhalb / im Perimeter)
Bestehende Bauten ausserhalb Perimeter / im Perimeter
Geissbüelbach
Geplante Grenzbereinigung (GS Nrn. 2638, 2639)
Wald
759
Ge
iss
2687
bü
elb
ach
1
34
C
1099
39
17
16
33
3 Volgeschosse + Attika
38 763
A
20
V
26
37
Abmessungen Richtprojekt Hochbauten
15
19 31
14
3 Vollgeschosse + Attika
25
32
30
Gewässerbaulinie rechtskräftig (RRB vom 7.7.1992)
B
3 Vollgeschosse
1055
28 762
INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN
13 12
10
3 Vollgeschosse + Attika
Ziff. 6 / Abs. 5
2666
18
D 29
V
11
7
3 Vollgeschosse
27
x
Zu- und Wegfahrt oberirdische Parkierung / Bestandesbau Assek-Nr. 2607a
3433
B
P
Erschliessungsfläche (Lage schematisch)
5
3 Vollgeschosse + Attika
35
36
B
2639
2638
E 2
43 42
V 3 Vollgeschosse
P
V 24
11
7
V
E
44
3 Vollgeschosse + Attika
46
47 48
V
6
10
3 Vollgeschosse
5
3 Vollgeschosse + Attika
9
23
40
4
A
8
22
3
2636
41
2
11
N-Koordinate 1'227'205.463 1'227'213.092 1'227'203.448 1'227'204.863 1'227'191.938 1'227'179.821 1'227'184.440 1'227'192.746 1'227'182.394 1'227'170.827 1'227'184.608 1'227'177.585 1'227'179.576 1'227'172.548 1'227'162.757 1'227'156.216 1'227'155.054 1'227'162.527 1'227'157.725 1'227'154.030 1'227'165.818 1'227'173.739 1'227'167.632 1'227'168.586 1'227'155.661 1'227'143.544 1'227'156.469 1'227'148.163 1'227'146.117 1'227'137.296 1'227'151.601 1'227'145.119 1'227'151.044 1'227'141.254 1'227'126.325 1'227'124.832 1'227'131.680 1'227'126.877 1'227'123.182
C
Ziff. 5 / Abs. 5
A
ch
Feldhecke (Lage schematisch)
760
P
bü elb a
Ziff. 5 / Abs. 4
3
4
Ge iss
Bereich für Gewässerraum
ora Pan
3 Vollgeschosse
x
Ziff. 5 / Abs. 3
1
weg ma
1
Spielplatz und Spielwiese (Lage schematisch)
V
C
Ziff. 5 / Abs. 2
5
a
Quartierplatz (Lage schematisch)
2
07 26
Ziff. 5
C
3430
Freiflächen (Lage schematisch)
2636
E-Koordinate 2'683'071.203 2'683'087.950 2'683'092.345 2'683'094.062 2'683'104.716 2'683'090.017 2'683'086.209 2'683'079.362 2'683'081.719 2'683'091.235 2'683'103.427 2'683'111.365 2'683'112.358 2'683'126.453 2'683'121.571 2'683'119.427 2'683'118.848 2'683'103.858 2'683'113.490 2'683'110.221 2'683'057.202 2'683'074.582 2'683'077.365 2'683'078.522 2'683'089.177 2'683'074.477 2'683'063.823 2'683'070.669 2'683'066.180 2'683'080.034 2'683'092.690 2'683'100.051 2'683'104.332 2'683'113.113 2'683'105.670 2'683'103.358 2'683'089.623 2'683'099.255 2'683'095.986
45
2666
13 12
B
3 Vollgeschosse
1055
18
D
an d
E
GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
SITUATIONSPLAN SPÄTERE REALISIERUNG, BAUBEREICH E 1:500
bst
3431
DEFINITION DER BAUBEREICHE A bis D
14
lda
Ziff. 4 / Abs. 1
Koordinaten zur Definition der Baubereiche
Baum (Lage und Anzahl schematisch)
2638
60
Wa
2639
24
1
Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung und Geschossanzahl
2
X
PLANAUSSCHNITT SPÄTERE REALISIERUNG BAUBEREICH E
22
BAUBEREICHE
Ziff. 3
2a
m
PERIMETER
Geltungsbereich
153
58a
3 Vollgeschosse + Attika
12
a SITUATIONSPLAN Baubereich A bis D 1:500 2799
x
VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN
15
19
16
DEFINITION DES BAUBEREICHS E Nr 40 41 42 43 44 45 46 47 48
E-Koordinate 2'683'114.712 2'683'129.585 2'683'132.285 2'683'133.347 2'683'146.747 2'683'136.735 2'683'123.336 2'683'130.987 2'683'125.343
N-Koordinate 1'227'206.387 1'227'214.827 1'227'210.070 1'227'211.790 1'227'203.513 1'227'187.306 1'227'195.583 1'227'190.856 1'227'187.654
Bearbeitung: Projektleitung Gabriela Brack Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018 Richtprojekt "tanz am geissbüel": Wild Bär Heule Architekten AG, Zürich vom 6. Mai 2020 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.