Einfacher Bebauungsplan Panoramaweg

Sondernutzungsplan · Zug

Dokument

Nummer
BA-2020-163
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Einfacher Bebauungsplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
26.01.2021
In Kraft seit
26.01.2021

Karte

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Text

Kanton Zug

Einwohnergemeinde Baar

EINFACHER BEBAUUNGSPLAN PANORAMAWEG

BESTIMMUNGEN

INFORMATIVER INHALT

Ziff. 1

Ansicht A, Baubereiche A/B mit Richtprojekt 1:500

Ziff. 2

Ganzen Text zeigen

1:500

Ziff. 3

Ziff. 4

Abteilung Planung / Bau, den 7. Juli 2020

Der Abteilungsleiter: René Strehler

Vom Gemeinderat verabschiedet am 7. Juli 2020

Der Gemeindepräsident:

Die Gemeindeschreiberin:

Walter Lipp

Andrea Bertolosi

Ziff. 5

Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 10.07.2020 bis 10.08.2020

Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:

Vom Gemeinderat beschlossen am:

Der Gemeindepräsident:

Ziff. 6

Die Gemeindeschreiberin:

Ziff. 7

ZWECK Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) insbesondere: • die qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen; • ein einheitliches Bebauungskonzept von hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann; • eine gemeinsame unterirdische Parkierung sicherzustellen.

3 VG + Attika 3 VG

1m

3 VG

1m

A

BESTANDTEILE 1. Der Bebauungsplan besteht aus den Situationsplänen, den Bestimmungen und den informativen Ansichten. 2. Das Richtprojekt vom 06.05.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.

3 VG + Attika

1m

1m

B Gestaltetes Terrain Bestehendes Terrain

GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich ist in den beiden Situationsplänen festgehalten.

Ansicht B, Baubereiche D/C mit Richtprojekt 1:500

BEBAUUNG 1. Lage, äussere maximale Abmessungen, Strassengrenzen sowie Gebäudeabstände der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen A, B, C, D und E. Lediglich Vordächer dürfen die Baubereiche im Ausmass des Richtprojekts überragen. 2. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von Attikageschossen sind in den Situationsplänen und in den informativen Ansichten festgelegt. 3. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugänge u. dgl. sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. 4. Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhöht werden. Eine zusätzliche Erhöhung der Ausnützung durch Ausnützungsübertragungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist zulässig. 5. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 6. Die Dachflächen der obersten Vollgeschosse sind partiell zu begrünen. Die Attikadachflächen dürfen nicht als Terrassen genutzt werden und sind extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den Dächern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.

Haus B

3 VG + Attika 1m

3 VG

3 VG + Attika 1m

3 VG

1m

D

1m

C

UG

UG

Gestaltetes Terrain Bestehendes Terrain

FREIRAUM 1. Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 06.05.2020 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Elemente zu berücksichtigen sind. Im Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und Materialisierung im Detail festzulegen. 2. Der Quartierplatz dient als gemeinschaftlicher Begegnungsraum für die Bewohner und Besucher. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig zu möblieren. 3. Der Spielplatz und die Spielwiese sind zu begrünen. Der Spielplatz ist zweckmässig zu möblieren. 4. Der Bereich für den Gewässerraum ist als zusammenhängender, naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten. Innerhalb des Gewässerraums dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. 5. Am schematisch bezeichneten Standort ist eine Feldhecke anzulegen. 6. Die bezeichnete Doppel-Linde ist zu erhalten. Bei Abgang der Linde ist an deren Stelle ein hochstämmiger Baum mit Kronenhöhe von mind. 10 m zu pflanzen. Weiter sind an den schematisch bezeichneten Standorten standortgerechte, in der Regel einheimische Bäume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewährleisten. 7. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern und das Meteorwasser ist nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern.

Ansicht C1, Baubereiche C/B mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika

1m

3 VG 1m

1m

3 VG

3 VG + Attika

B

Haus D

Assek.-Nr. 2607a

Bestehendes Terrain

Gestaltetes Terrain

UG

GS Nr. 2636

Haus A

1m

C

ERSCHLIESSUNG 1. Die in den Situationsplänen bezeichneten siedlungsinternen Fusswege sowie deren Anschlusspunkte an das übergeordnete Netz sind sicherzustellen. 2. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage und des Velokellers haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Die Tiefgarage darf punktuell in Erscheinung treten. 3. Am schematisch bezeichneten Standort dürfen sieben oberirdische Besucherparkplätze erstellt werden, wobei mindestens ein Parkplatz rollstuhlgerecht auszugestalten ist. Die Erschliessung erfolgt über die bezeichnete Zu- und Wegfahrt. Bei der Realisierung des Baubereichs E sind die oberirdischen Besucherparkplätze, bis auf den rollstuhlgerechten Parkplatz und einen weiteren Besucherparkplatz, aufzuheben. Die aufgehobenen fünf Besucherparkplätze sind dann unterirdisch anzuordnen. 4. Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen. Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt. 5. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.

GS Nr. 2666

TG

TG

Ansicht C2, Baubereiche C/B/E mit Richtprojekt 1:500 3 VG + Attika

3 VG

3 VG + Attika 1m

3 VG 1m

1m

B

Haus D

1m

3 VG

Haus A

1m

C

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens einen gesamten Baubereich und die dazugehörige Umgebung zu umfassen. Jede Etappe hat für sich und in der Gesamtheit eine gute Gestaltung aufzuweisen. 2. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht – der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 3. Der einfache Bebauungsplan Panoramaweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.

3 VG + Attika

1m

E

Gestaltetes Terrain

TG

Bestehendes Terrain

UG

32725 - 8.1.2021

Doppel-Linde

Ziff. 5 / Abs. 6

245

A 8

1a

9 Ziff. 5 / Abs. 6

3432

ERSCHLIESSUNG

V

E

Ziff. 6

Siedlungsinterne Fusswege (Lage schematisch)

Ziff. 6 / Abs. 1

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

Ziff. 6 / Abs. 2

Zu- und Wegfahrt Velokeller

Ziff. 6 / Abs. 2 Ziff. 6 / Abs. 3

Oberirdische Parkierung

Ziff. 6 / Abs. 3

Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch)

Ziff. 6 / Abs. 4

22

21

Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer)

V 24

23

6

3 Vollgeschosse

Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage

Statische Waldgrenze rechtskräftig (V_DI vom 17.2.2006)

Abzubrechende Bauten und Anlagen

Öffentliche Fuss- und Velowege (ausserhalb / im Perimeter)

Bestehende Bauten ausserhalb Perimeter / im Perimeter

Geissbüelbach

Geplante Grenzbereinigung (GS Nrn. 2638, 2639)

Wald

759

Ge

iss

2687

bü

elb

ach

1

34

C

1099

39

17

16

33

3 Volgeschosse + Attika

38 763

A

20

V

26

37

Abmessungen Richtprojekt Hochbauten

15

19 31

14

3 Vollgeschosse + Attika

25

32

30

Gewässerbaulinie rechtskräftig (RRB vom 7.7.1992)

B

3 Vollgeschosse

1055

28 762

INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN

13 12

10

3 Vollgeschosse + Attika

Ziff. 6 / Abs. 5

2666

18

D 29

V

11

7

3 Vollgeschosse

27

x

Zu- und Wegfahrt oberirdische Parkierung / Bestandesbau Assek-Nr. 2607a

3433

B

P

Erschliessungsfläche (Lage schematisch)

5

3 Vollgeschosse + Attika

35

36

B

2639

2638

E 2

43 42

V 3 Vollgeschosse

P

V 24

11

7

V

E

44

3 Vollgeschosse + Attika

46

47 48

V

6

10

3 Vollgeschosse

5

3 Vollgeschosse + Attika

9

23

40

4

A

8

22

3

2636

41

2

11

N-Koordinate 1'227'205.463 1'227'213.092 1'227'203.448 1'227'204.863 1'227'191.938 1'227'179.821 1'227'184.440 1'227'192.746 1'227'182.394 1'227'170.827 1'227'184.608 1'227'177.585 1'227'179.576 1'227'172.548 1'227'162.757 1'227'156.216 1'227'155.054 1'227'162.527 1'227'157.725 1'227'154.030 1'227'165.818 1'227'173.739 1'227'167.632 1'227'168.586 1'227'155.661 1'227'143.544 1'227'156.469 1'227'148.163 1'227'146.117 1'227'137.296 1'227'151.601 1'227'145.119 1'227'151.044 1'227'141.254 1'227'126.325 1'227'124.832 1'227'131.680 1'227'126.877 1'227'123.182

C

Ziff. 5 / Abs. 5

A

ch

Feldhecke (Lage schematisch)

760

P

bü elb a

Ziff. 5 / Abs. 4

3

4

Ge iss

Bereich für Gewässerraum

ora Pan

3 Vollgeschosse

x

Ziff. 5 / Abs. 3

1

weg ma

1

Spielplatz und Spielwiese (Lage schematisch)

V

C

Ziff. 5 / Abs. 2

5

a

Quartierplatz (Lage schematisch)

2

07 26

Ziff. 5

C

3430

Freiflächen (Lage schematisch)

2636

E-Koordinate 2'683'071.203 2'683'087.950 2'683'092.345 2'683'094.062 2'683'104.716 2'683'090.017 2'683'086.209 2'683'079.362 2'683'081.719 2'683'091.235 2'683'103.427 2'683'111.365 2'683'112.358 2'683'126.453 2'683'121.571 2'683'119.427 2'683'118.848 2'683'103.858 2'683'113.490 2'683'110.221 2'683'057.202 2'683'074.582 2'683'077.365 2'683'078.522 2'683'089.177 2'683'074.477 2'683'063.823 2'683'070.669 2'683'066.180 2'683'080.034 2'683'092.690 2'683'100.051 2'683'104.332 2'683'113.113 2'683'105.670 2'683'103.358 2'683'089.623 2'683'099.255 2'683'095.986

45

2666

13 12

B

3 Vollgeschosse

1055

18

D

an d

E

GRÜN- UND FREIFLÄCHEN

Nr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

SITUATIONSPLAN SPÄTERE REALISIERUNG, BAUBEREICH E 1:500

bst

3431

DEFINITION DER BAUBEREICHE A bis D

14

lda

Ziff. 4 / Abs. 1

Koordinaten zur Definition der Baubereiche

Baum (Lage und Anzahl schematisch)

2638

60

Wa

2639

24

1

Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung und Geschossanzahl

2

X

PLANAUSSCHNITT SPÄTERE REALISIERUNG BAUBEREICH E

22

BAUBEREICHE

Ziff. 3

2a

m

PERIMETER

Geltungsbereich

153

58a

3 Vollgeschosse + Attika

12

a SITUATIONSPLAN Baubereich A bis D 1:500 2799

x

VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN

15

19

16

DEFINITION DES BAUBEREICHS E Nr 40 41 42 43 44 45 46 47 48

E-Koordinate 2'683'114.712 2'683'129.585 2'683'132.285 2'683'133.347 2'683'146.747 2'683'136.735 2'683'123.336 2'683'130.987 2'683'125.343

N-Koordinate 1'227'206.387 1'227'214.827 1'227'210.070 1'227'211.790 1'227'203.513 1'227'187.306 1'227'195.583 1'227'190.856 1'227'187.654

Bearbeitung: Projektleitung Gabriela Brack Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018 Richtprojekt "tanz am geissbüel": Wild Bär Heule Architekten AG, Zürich vom 6. Mai 2020 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.