Baulinienplan Altgasse

Baulinien · Zug

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Art
Baulinien
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
13.07.2012
In Kraft seit
13.07.2012

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Text

Beschluss BDB 13.07.2012.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 13. Juli 2012

Gemeindewesen Baulinienplan Altgasse Gemeinde Baar

Die Baudirektion,

gestützt auf

7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

Ganzen Text zeigen

1.

Der Baulinienplan Altgasse vom 10. November2011 wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung-enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (2 Ex., 3 Pläne) -

4.

Kopie an: Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt;-Sekretariat (1 Plan) Geozug Ingenieure AG, Daniel Ottiger, Obermühle 8, 6340 Baar -

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Baudire

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Heinz Tännler R

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Seite 2/2

A.1. Die Grundeigentümer des Grundstücks GS Nr. 518 wollen das bestehende Gebäude, Assek. Nr. 65a, mitsamt Anbau abbrechen und durch einen Neubau ersetzen lassen. GS Nr. 518 liegt innerhalb der Ortsbildschutzzone "Zentrum Kirche". Gemäss rechtsgültigem Ortsbildschutzzonenplan sind das Hauptgebäude in seiner Substanz und der Anbau in seinem Volumen zu erhalten.

A.2. Abklärungen mit der kantonalen Denkmalpflege haben ergeben, dass das bestehende Gebäude nicht unter Schutz gestellt werden soll. Mit Schreiben vom 25. März 2011 hat die Direktion des Innern das Wohnhaus, Assek. Nr. 65a, aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler entlassen. A.3.

Für den Neubau hat das Büro Mozzatti Schlumpf Architekten AG ein Richtprojekt ausgearbeitet, welches von der Planungskommission und dem Gemeinderat Baar gutgeheissen wurde. Basierend auf diesem Projekt wird der Ortsbildschutzzonenplan angepasst. Da das projektierte Untergeschoss näher zur Altgasse zu liegen kommt, muss im Rahmen eines Baulinienplans eine zusätzliche Unterniveaubaulinie festgelegt werden.

B. Der Gemeinderat Baar hat den Baulinienplan dem Tiefbauamt am 13. Dezember2011 zur Vorprüfung eingereicht. Der Baulinienplan wurde am 22. Februar 2012 durch das Tiefbauamt vorgeprüft. Der Vorprüfungsbericht enthielt Hinweise.

C. Der Baulinienplan wurde im Amtsblatt publiziert und vom 23. März bis 23. April 2012 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist gingen keine Einsprachen ein. Der Gemeinderat hat den Baulinienplan am 9. Mai 2012 beschlossen.

Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos von der Baudirektion genehwerden kann. migt D.

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KANTON ZUG

GEMEINDE BAAR

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Baulinienplan

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Altgasse

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Situation 1: 500

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PLANBEZEICHNUNG:

ABTEILUNG PLANUNG / BAU

PLAN NR.:

Baar, ..13. DEZ. 20M

DATUM:

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DER ABTEILUNGSLEITER:

2011

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PUBLIZIERT IM AMTSBLATT NR.

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Neue Unterniveaubaulinie zu genehmigen R

OrrenÄche AUFLAGE IM ERDGESCHOSS

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vom 23. März bis 23. April 2012

RATHAUSSTR. 6

Orientierender Inhalt Neuer Baubereich gemäss

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VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GENEHMIGT AM

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