Strassenplan Verlegung Grundstrasse
Baulinien · Zug
Dokument
- Art
- Baulinien
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 21.08.2000
- In Kraft seit
- 21.08.2000
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Text
Beschluss BDB 21.08.2000.PDF
Versandt am:
30.AU6.2000
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BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
Gemeindewesen Strassenplan Verlegung Grundstrasse Gemeinde Baar
Die Baudirektion, gestützt auf $ 3 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und 8 7 Bst. a) der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der vom Gemeinderat am 14. Juni 2000 beschlossene Strassenplan, Verlegung Grundstrasse vom 24. Februar 2000, wird genehmigt.
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2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
3.
Mitteilung an:
Gemeinderat Baar, 6341 Baar (3 Ex., 3 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) „Tiefbauamt (mit Plan)
Zug, 21. August 2000 / ML
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
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A.1. Mit dem Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 15. Dezember 1999 reichte der Gemeinderat Baar den Strassenplan, Verlegung Grundstrasse mit Schreiben vom 28. Februar 2000, zur Vorprüfung ein.
A.2. Der Strassenplan, Verlegung Grundstrasse, ist mit dem Quartiergestaltungsplan Grund verknüpft, welcher der Gemeinderat am 15. Dezember 1999 genehmigt hat. Der Quartiergestaltungspian bildet die konzeptionelle Basis für die Verlegung der Grundstrasse. Die Neuführung der Grundstrasse wird über den beim Kindergarten bestehenden Anschluss in die Rigistrasse einmünden.
A.3. Die heute bestehende Einmündung in die Rigistrasse wird mit dem Strassenplan aufgehoben. Im neuen Abschnitt der Grundstrasse wird die Strassenbreite auf
4.70 m (entspricht einen Begegnungsfall Personenwagen / Personenwagen bei 40 km/h) festgelegt. Auf einer kürzeren Strecke (14 m) dieses Abschnitts wird die Stra-
ssenbreite auf 3.40 m reduziert. Diese Einengung dient als Verkehrsberuhigung und als Schutz für einen alten Baum. Im Bereich der Einmündung in die Rigistrasse wird die Strassenbreite auf 6.00 m (Begegnungsfall Personenwagen / Lastwagen bei 40 km/h) verbreitert. Das hier bestehende Trottoir wird entlang der Grundstrasse um 23 m verlängert.
A.4. Im Rahmen der Vorprüfungen gab die Baudirektion am 23. Mai 2000 eine positive Zustimmung ab.
Der Strassenplan wurde gemäss $ 38 PBG im Amtsblatt zweimal publiziert und
B.
öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist vom 23. Juni bis 24. Juli 2000 gingen
keine Einsprache ein.
C.
Der Gemeinderat Baar hat den Strassenplan an der Sitzung vom 14. Juni 2000
beschlossen. D.
Der Strassenplan ist zweckmässig und den heutigen Randbedingungen ange-
passt.
Strassenplan Verlegung Grundstrasse, 21.08.2000.pdf
GEMEINDE BAAR
KANTON ZUG
Grundsiresse
STRASSENPLAN VERLEGUNG GRUNDSTRASSE
Situation
1: 500
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GEMEINDLICHE ABTEILUNG PLANUNG
Ganzen Text zeigen
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21, Aug. 2000 Ingenieur- und Vernessungsbüro AG Telefon 041 - 760.33 34
Alr. 1.10.086
Telefax 881 - 16146 29
Datun: 8.N0v.1999