Baulinienplan Walterswil
Baulinien · Zug
Dokument
- Art
- Baulinien
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 28.02.2014
- In Kraft seit
- 28.02.2014
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Beschluss BDB 28.02.2014.PDFIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss BDB 28.02.2014.PDF
Kanton Zug
Baudirektion
Zug, 28. Februar 2014
Gemeindewesen Baulinienplan Walterswil (Kantonsstrasse 4) Gemeinde Baar
Die Baudirektion,
gestützt auf$ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23: November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Baulinienplan Walterswil (Kantonsstrasse 4), Plan vom 8. Mai 2013 wird genehmigt.
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2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genaü zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: -
4.
Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (2 Ex., 4 Pläne)
.Kopie an: -
-
-
-
-
Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar
Baudirektion
Heinz/Tännler
Regierungsrat
o: \vtbp\gemeindliche
planungen\baulinienpläne\b8_bi_walterswil_don_bosco_bdb_01.doc
Seite 2/2
A.
Das vorliegende Baulinienverfahren wird mit der Teilrevision des Zonenplans zur
Festlegung einer Bebauungsplanpflicht und Anpassung der Bauordnung sowie Anpassung der gemeindlichen Richtpläne bezüglich des Areals der Stiftung Don Bosco koordiniert. In diesem Zusammenhang ist auch die verkehrstechnische Erschliessung sicherzustellen, was mit dem vorliegenden Baulinienplan gewährleistet wird.
B.1. Die neue Erschliessungsstrasse unterschreitet den Waldabstand. Die Rodungsbewilligung vom 23. September2013 der Direktion des Innern liegt vor.
B.2.
Der Gemeinderat Baar hat am 8. Januar 2014 den Baulinienplan Walterswil beschlossen und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.
C. Der Baulinienplan Walterewil ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos genehmigt werden kann.
101 Baulinienplan Walterswil, 28.02.2014.pdf
‚LIT
Kanton Zug
Gemeinde Baar
Baulinienplan Walterswil
1:1'000
Abteilung Planung/Bau Baar, 8. Mai 2013
Der Abteilungsleiter:
Urs Spillmann
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Vom Gemeinderat verabschiedet am 8. Mai 2013
Der Gemeindepräsident:
10. Juli 2013
Der Gemeindeschreiber:
Andreas Hotz
Walter Lipp
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 26. Juni 2013
Der Baudirektor:
Heinz Tännler
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 19. Juli 2013 bis 19. August 2013
Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Publiziert im Amtsblatt
3
7
Vom Gemeinderat beschlossen am
-8. JAN. 2014
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
AndreasHotz
Walter Lipp
„7 22
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am
28, FEB, ZUM
2307
Genehmigungsinhalt _-_
-
Informativer Inhalt
Neue Baulinie zu genehmigen
vDI 1702.2006
genehmigte Baulinie
eingezontes Gebiet
Wald mit statischer Waldgrenze
Strassenprojekt
Zonenverlauf