Baulinienplan Zentrumstrasse

Baulinien · Zug

Dokument

Art
Baulinien
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
15.10.2013
In Kraft seit
15.10.2013

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Beschluss BDB 15.10.2013_sw.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Beschluss BDB 15.10.2013_sw.pdf

Baudirektion

Kanton Zug

Zug, 15. Oktober 2013

Gemeindewesen Baulinienplan Zentrumstrasse Gemeinde Hünenberg

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Zentrumstrasse, Plan-Nr. 61301.19-01 vom 29. August 2013, wird genehmigt.

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2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: -

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-

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-

Gemeinderat Hünenberg, Chamerstrasse 11, Postfach 261, 6331 Hünenberg (1 Plan) Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Baudirektion Geozug Ingenieure AG, Daniel Ottiger, Obermühle 8, 6340 Baar

Baudirekti

Heinz Tännler

Regigfungsrat

Seite 2/2

A.1. Die Bäckerei Hotz Rust AG betreibt an der Chamerstrasse 6 auf dem Grundstück 488 (Grundeigentum der Gemeinde Hünenberg) die Bäckerei und das Cafe. Mit einem Wintergarten soll das Cafe ergänzt werden.

A.2.

Aus Sicht des Gemeinderates entspricht der Ausbau einem öffentlichen interesse und zur trägt Belebung des Dorfes bei. Mit den zu genehmigenden Baulinien sollen die Voraussetzungen für den Ausbau des Wintergartens geschaffen werden.

A.3.

Da Baulinien gemäss $ 31 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) der Raumfreihaltung für Strassen, Trassen, Wege und Plätze dienen, wurde auch auf der gegenüberliegenden Strassenseite eine Baulinie definiert.

B.

Der betroffene Grundeigentümer

s> schriftiich sein Einverstänanis

zum Baulinienplan.

c.

Gestützt auf 8 38 PBG und die Zustimmung des erforderlichen Eigentümers konnte auf eine öffentliche Auflage verzichtet werden. Der Gemeinderat hat den Baulinienplan am 17. September 2013 beschlossen.

D.

Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos genehmigt werden kann.

27 Baulinienplan Zentrumstrasse, 15.10.2013.pdf

4

Pr

Einwohnergemeinde Hünenberg

Kanton Zug

Baulinienplan

i

(In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

ao

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1072a

Zentrumstrasse Situation 1: 500 Planbezeichnung: Situation Plan Nr.: 61301.19-01 Datum: 29.08.2013 Änderungen:

-

Auf eine Publikation kann verzichtet werden, da die Betroffenen gemäss $ 38 Abs. 3 PBG direkt benachrichtigt wurden und ihre Zustimmung erteilten.

Der Eigentümer des Grundstücks GBP Nr. 69

Albert Karl Weibel, Moosmattstrasse 8, 6331 Hünenberg

Der Eigentümer der Grundstücke GBP Nr. 54, 488, 1473

Einwohnergemeinde Hünenberg

Der Gemeindeschreiber: 1

i

Genehmigungsinhalt Neue Baulinie zu genehmigen

Informationsinhalt Mindestabstand zu Kantonsstrasse

Grenze der Bebauungsplanpflicht N