Baulinienplan Bypass Knoten Forren Chamerstrasse (4d)
Baulinien · Risch
Dokument
- Art
- Baulinien
- Gemeinde
- Risch
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Tiefbauamt (TBA)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 20.12.2007
- In Kraft seit
- 20.12.2007
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Beschluss BDB, 20.12.2007_sw.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss BDB, 20.12.2007_sw.pdf
Baudirektion
Kanton Zug
Gemeindewesen Baulinienplan Bypass Knoten Forren, Kantonsstrasse 4d Gemeinde Risch
Die Baudirektion,
gestützt auf § 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst:
1.
Der Baulinienplan Bypass Knoten Forren, Plan-Nr. N4/24.5.04.01-462A vom 21. Juli 2006, wird beschlossen.
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3.
Die Einsprachen vom 12. und 14. März 2007 werden infolge Rückzugs vom 16. und 25.Z29. Mai 2007 als erledigt abgeschrieben.
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
4.
Mitteilung an:
-
Gemeinderat Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz (2 Ex., 2 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, StrB (1 Plan) Tiefbauamt, VTBP (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)
Zug, 20. Dezember 2007
Baudirektion.
Heinz Tä/nler Regierungsrat
Seite 2/1
A.1.
Im Bereich des Knotens Forren existieren bereits rechtsgültige Baulinien.
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes Bypass Knoten Forren tätigt der A.2. Kanton Zug ca. 965 m2 Landerwerb. Die entsprechenden Verträge wurden in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern erstellt und sind mehrheitlich unterzeichnet worden.
Für den Ausbau des Knotens Forren mit einem Bypass wurde das Auflageprojekt ausA.3. gearbeitet. Die zu genehmigenden Baulinien wurden zusammen mit dem Projekt öffentlich aufgelegt. Die Genehmigung der neuen Baulinie erfolgt mit einem separaten Beschluss.
Das Tiefbauamt hat mit Schreiben vom 7. April 2006 den Gemeinderat Risch im RahB. men einer durchgeführten Vernehmlassung zum Ausführungsprojekt um einen Mitbericht gebeten. Der Baulinienplan war Bestandteil des Ausführungsprojektes. Der Gemeinderat hat dem Tiefbauamt am 17. Mai 2006 schriftlich mitgeteilt, dass er keine Einwände gegen das Projekt und gegen den Baulinienplan hat.
Der Baulinienplan und das Projekt wurden gemäss § 38 PBG im Amtsblatt zweimal publiC. ziert und öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen ein, die nach Einspracheverhandlungen zurückgezogen wurden.
D.
Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.
32 Baulinienplan Bypass Knoten Forren - Chamerstrasse, 20.12.2007.pdf
RRB 01 09 1981
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RRB 31 01 1984
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PLANBEZE CHNUNG
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PLAN NR
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DATUM
21 07 2006
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ÄNDERUNGEN
Grienbachstrasse 11 6300 Zu Te 041 748 7040
Fax
041 7487050
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Kantonsstrassenperimeter
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MTBER CHT DES GEME NDERATES VOM 17 05 2006
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ÖFFENDL CHE AUFLAGE BE MT EFBAUAMT UND AUF DER GEME NDEKANZLE
VOM 23 02 2007 und 02 03 2007
VOM 23 Februar bs 14 März 2007
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RRB 02 03 1998
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So 18 Dez 2007
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