Baulinienplan Alpenstrasse
Baulinien · Zug
Dokument
- Art
- Baulinien
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 14.12.2009
- In Kraft seit
- 14.12.2009
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zug mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
Beschluss BDB 14.12.2009.PDFIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss BDB 14.12.2009.PDF
Baudirektion
Kanton Zug
Zug, 14. Dezember 2009
Gemeindewesen Baulinienplan Alpenstrasse Stadt Zug
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst: 1.
Der Baulinienplan Alpenstrasse, Plan-Nr. 7193, vom 17. Juli 2009, ersetzt teilweise Plan-Nr. 3999, wird genehmigt.
Ganzen Text zeigen
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: Stadtrat von Zug, Stadthaus am Kolinplatz, Postfach 1258, 6301 Zug (2 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) -
-
-
-
Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefpauamt, Sekretariat (1 Plan)
Baudirektion
Tännler Regjerungsrat Heinz
Seite 2/2
A.1. Entlang der GS 548 und 549 existieren bereits rechtsgültige Bau-, Arkaden- und Unterniveaubaulinien aus dem Jahre 1974.
A.2. Der Erhalt der Gebäude auf den GS 548 und 549 steht im Interesse der Stadt Zug. Das Geviert Alpen-, Erlen-, Pilatus- und Gotthardstrasse wurde durch den Grossen Gemeinderat im Rahmen der Ortsplanung Zug einer Ortsbildschutzzone zugewiesen.
Ein vorangegangenes Bauvorhaben wurde mit einem Mehrwertrevers bewilligt. Eine weitere Bautätigkeit sieht vor, das Gebäude zu sanieren und auszubauen. Mit dem Baulinienplan können die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die einen Umbau gemäss den Vorschriften der Bauordnung ermöglichen. Der Mehrwertrevers wird gegenstandslos.
A.3.
B.
Die betroffenen Grundeigentümer gaben schriftlich ihr Einverständnis zum Baulinienplan.
C. Gestützt auf 8 38 PBG und die Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden. Der Stadtrat hat den Baulinienplan am 24. November 2009 beschlossen.
Die Baulinie muss nach den Richtlinien für die Ausarbeitung von Strassen-, Bau- und Niveaulinienplänen und nach dem technischen Konzept der Aufarbeitung, Nachführung und Abgabe von Baulinien im Kanton Zug vom 8. April 2002 ausgeführt werden. Das Datenmodell bestimmt die Informationsebene der Baulinien, die im INTERLIS-Format an die amtliche Vermessung abzugeben ist. Bei Verfahrensende sind die Daten und Attributierungen der Strassenlinien durch die Gemeinde an die amtliche Vermessung abzugeben resp. mitzuteilen (8 74 PBG). D.
E.
Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.
223 Baulinienplan Alpenstrasse, 14.12.2009.pdf
2146
KANTON ZUG
Baudepartement
leQ ende
S radt
223
Genehmigungsinhalt
Baulinienplan Alpenstrasse (In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)
Ganzen Text zeigen
75;
23
m2
537
Neue Baulinie zu genehmigen
536 m
nn hen
Aufzuhebende Baulinie ZU genehmigen go27
Aufzuhebende Arkadenbaulinie zu genehmigen
Situation 1: 500
Aufzuhebende Unterniveaubaulinie zu genehmigen
ERSETZT PLAN NR.: TEILWEISE 3999
PLANBEZEICHNUNG:
Se
543
PLAN NR.: 7193
En
72
DATUM: 17. JULI 2009
551
550
ÄNDERUNGEN: 545
AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN.
Information
549
Genehmigte Baulinien
EIGENTÜMER DES GRUNDSTÜCKES GS 548. MARTINA GISLER-NUSSBAUMER, ALPENSTRASSE 5, 6300 ZUG NUSSBAUMER-GISLER ALBERT, ALPENSTRASSE 5, 6300 ZUG
546 12
03
Genehmigte Arkadenbaulinie
MRBCrWusen
/
548 79
547
EIGENTÜMER DES GRUNDSTÜCKES GS 549: STÖCKLI-RUBLI URSULA, HÄNIBÜEL 3, 6300 ZUG
=.
I
003, 8
/»
Genehmigte Unterniveaubaulinie
843 VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM:
2 4. NOV.
DERST
DER STADTPRASIDENT:
VON DER BAUDIREKTION DES KANT GENEHMIGT AM: 9 4, DEZ. 2009
2009
ZUG GESTÜTZT AUF $7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG
Fl
0
5
10
15 20
30
40
50 m
11314239
549