Baulinienplan Zugerbergstrasse-Bernoldweg

Baulinien · Zug

Dokument

Art
Baulinien
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
24.03.2003
In Kraft seit
24.03.2003

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Beschluss BDB 24.03.2003_sw.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Beschluss BDB 24.03.2003_sw.pdf

Versandt am: 28. MRZ 2003

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG

Gemeindewesen Kleine Anderung Baulinienplan Zugerbergstrasse / Bernoldweg Stadt Zug

Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Zugerbergstrasse / Bernoldweg, Plan-Nr. 7154 vom 11. Februar 2002, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

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3.

Mitteilung an:

Stadtrat von Zug, 6300 Zug (3 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt (mit Plan) „Staatsarchiv (mit Plan)

Zug, 24. März 2003 / JM

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor

U

x

ans-Beat Uitinger, Regierungsrat

a

2

A.

Das Baugesuch der

an der Zugerbergstrasse 38 bedingt,

dass unter anderem auf dem GS 1463 der Bernoldweg verlegt werden muss. Deshalb muss auch das bestehende Kanalisationsdurchleitungsrecht zugunsten der Stadt Zug angepasst werden. Gleichzeitig soll auf dem nach Norden zu verlegenden

Bernoldweg neu ein Fuss- und Radwegrecht zugunsten der Stadt Zug begründet werden. Weil damit die öffentlichen Interessen in Bezug auf die Erschliessung gesichert bleiben, kann im Gegenzug die Baulinie entlang des Bernoldweges aufgehoben und entlang der Zugerbergstrasse angepasst werden.

Die betroffene Grundeigentümerin des GS 1463, die wurde benachrichtigt und gab schriftlich ihr Einverständnis für die Änderung des B.

Baulinienplans sowie des entsprechenden Dienstbarkeitsvertrags.

C.

Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und die Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine

öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden. D.

Der Baulinienplan ist zweckmässig und den Randbedingungen angepasst.

157 Baulinienplan Zugerbergstrasse-Bernoldweg, 24.03.2003.pdf

ww

1451

KANTON ZUG

Baudepartement

G

Stad

15+

Legende: Genehmigungsinhalt

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Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen

Baulinienplan (In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

62

Neue Baulinie zu genehmigen

1

Zugerbergstrasse / Bernoldweg

1463

Situation 1: 500

42 195

2

3121997

Information ERSETZT PLAN NR.: TEILWEISE 1926 A

PLANBEZEICHNUNG:

3

Genehmigte Baulinien

7108 3031

PLAN NR.: 7154 DATUM: 11. FEBRUAR 2002

RRB 13

Baufluchten (auf bestehender Fassade)

ÄNDERUNGEN:

.12,1957

8

1691

AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN. DIE EIGENTÜMERIN DES GRUNDSTÜCKS NR. 1463: SWISSVILLE PRIVATE AG, LÖBERENSTRASSE 19, 6300 ZUG

Koordinatenverzeichnis: 1464 1

VOM STADTRAT BESCHLOSS EN

DER STADIP

2 3

März 2003

DER

TSCHREIBER:

c-

5

681 986.973 681 989.682 681 988.289 681 984.847 681 982.310

9705

223 555.442 223 555.112 223 543.235 223 543.709 223 534.546

3742

2/

3266 VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GESTÜTZT AUF $ 74 DER DELEGATIONSVERORDNUNG GENEHMIGT AM:

24. März 2003

Eu .

4 1

IZ 689

0

5

10

15

20

30

40

50 m

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