Einfacher Bebauungsplan Inwilerstrasse

Sondernutzungsplan · Zug

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Einfacher Bebauungsplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
08.04.2025
In Kraft seit
08.04.2025

Karte

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D 4 A \ Kanton Zug ® Fa

Einwohnergemeinde Baar

EINFACHER BEBAUUNGSPLAN

Inwilerstrasse

1:500

Abteilung Planung / Bau, den [44 MRZ, 2025

Derbteilungsleiter:

Pascal Vten

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Vom Gemeinderat verabschiedet am 1 1, NOV. 2024

Der Gemeindeggasident:

UL

Walter Lipp

Andreg Bertolosi

Òffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom

Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:

/ 13. FER, 2025 bi

194. MRZ. 2025

Vom Gemeinderat beschlossen am: 0 8 APR 2025 Der Gemeindepräsident: UL

Walter Lipp

Andrea Bertolosi

VERBINDLICHER INHALT PERIMETER

LE Geltungsbereich

BAUBEREICHE

h Bauten und Unterniveaubauten ziff. «+ Bestehende Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Ziff. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN Bestehende Freiflächen . (Abgrenzung schematisch) Ziff. Bestehender Quartierplatz (Abgrenzung schematisch) Ziff. Bestehender Spielplatz. und Spielwiese . (Abgrenzung schematisch) Ziff. Bestehende Feldhecke (Lage schematisch) ziff. Bestandsbäume (Lage schematisch) Ziff ERSCHLIESSUNG Bestehende Erschliessungsflàche Ziff (Lage schematisch) ” 00000 Bestehende Siedlungsinterne Fusswege ziff

(Lage schematisch)

Bestehende Oberirdische Veloabstellplätze

\\ de) \ \ \\ À NN Bestehende Oberirdische Parkierung Ziff N \ || || |

(Lage schematisch)

E Bestehende Entsorgungsstelle

INFORMATIVER INHALT

Bestehende Bauten ausserhalb Perimeter

Ziff.

Bestehende Bauten im Geltungsbereich Baubereich für Klein-, An- und Aufbauten, hellgrau Ziff.

{O ‘1 Baubereich für bestehende unterirdische

Ziff.

Ziff.

4/Abs.

4/Abs.

6/Abs.

5/Abs.

5/Abs.

5/Abs.

5/Abs.

.5/Abs.

6/Abs.

6/Abs.

6/Abs.

6/Abs.

6/Abs.

1,2

18.10.2024

BESTIMMUNGEN

Ziff. 1

Ziff, 2

Ziff. 3

Ziff. 4

Ziff. 5

Ziff. 6

Ziff. 7

ZIEL / ZWECK 1 Der einfache Bebauungsplan Inwilerstrasse bezweckt im Sinne von $ 32bis des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) insbesondere:

* die bestehende Arealbebauung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben in einen einfachen Bebauungsplan gemäss $ 71b PBG zu überführen; * die qualitätsvolle Sanierung sowie Klein-, An- und Aufbauten der Überbauung innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen.

BESTANDTEIL 1 Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen.

2 Das Richtprojekt vom 21.03.2024 ist für die Beurteilung der Gliederung und der gestalterischen Qualität der Kleinbauten, An- und Aufbauten sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf, vorbehaltlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts, abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Die Gemeinde kann für die Beurteilung der Qualität ein unabhängiges Fachgutachten einholen.

GELTUNGSBEREICH 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.

BEBAUUNG 1 Die bestehenden Gebäude, unterirdischen Bauten und Unterniveaubauten innerhalb des Geltungsbereichs besitzen Bestandesgarantie.

Wesentliche Änderungen am Gebäudebestand sind nur zulässig, wenn im Rahmen einer Bebauungsplanrevision die geforderten wesentlichen Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise nachgewiesen werden. Nicht wesentliche Änderungen haben die Einheitlichkeit der rechtskräftig bewilligten Arealbebauung zu respektieren und sich besonders gut in die Gesamtüberbauung zu integrieren.

2 In den bezeichneten Baubereichen für Klein-, An- und Aufbauten sind Erweiterungen im Sinne des Richtprojekts vom 21.3.2024 erlaubt. Es ist eine hochwertige Materialisierung, sorgfältige Detaillierung und insgesamt eine einheitliche Gestaltung sicherzustellen. Mit dem Baugesuch ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen, welches insbesondere auch die Materialisierung der Balkongeländer und Markisen thematisiert. Lage und äussere Abmessung der Klein-, An- und Aufbauten ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen. Die Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften gemäss BO der Gemeinde Baar und PBG vor.

FREIRAUM 1 Der Charakter der bestehenden Freiflächen, des Quartierplatzes, des Spielplatzes und der Spielwiese ist zu erhalten.

Bei wesentlichen Änderungen der bestehenden Gebäude oder deren Umgebung ist der Freiraum im Sinne der Gesamtkonzeptionierung mit hoher Aufenthaltsqualität und zusätzlichen ökologisch wertvollen und standortgerechten Bäumen aufzuwerten. Dies ist mittels Umgebungsplan aufzuzeigen. 2 Die bezeichneten Bestandsbäume und Feldhecken sind zu erhalten. Bei Abgängen sind sie durch mindestens gleichwertige, standortgerechte Ersatzpflanzungen zu ersetzen.

ERSCHLIESSUNG ! Die bezeichneten bestehenden Erschliessungsflächen, Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage, arealinternen Fusswege, oberirdische Parkierung, oberirdischen Veloabstellplätze

und Entsorgungsstelle besitzen Bestandesgarantie. Bei wesentlichen Änderungen der bestehenden Gebäude ist eine koordinierte Arealerschliessung sicherzustellen. Dabei ist der Anteil versiegelter Flächen auf ein erforderliches Minimum zu beschränken. Für die unterirdischen Einstellhallen ist eine ausreichende Erdüberdeckung für die darüberliegende Bepflanzung vorzusehen.

SCHLUSSBESTUMMUNGEN ! Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht - der jeweils gültigen Bauordnung

und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. 2 Der einfache Bebauungsplan Inwilerstrasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.

SITUATIONSPLAN 1:500

V

17016085

INFORMATIVER INHALT

ANSICHTEN RICHTPROJEKT 1:500 Liftturm / Gebäudevorsprung

Unterstand / Erschliessung

Erker

Gallerie/Dach

_| Balkonturm / Balkon Lukarne

Gebäudehülle [| Satteldach

Südfassade Haus A/B

454.85

Gallerie/Dach C_453.31

Gallerie/Dach

DG/Gallerie

2.06

Südfassade Haus E/D

454.85 45392

de Lo

hendes Terrain

1.0G

Westfassade Haus E/C/A

0 5 10 25m

Bearbeitung: Projektleitung Michael Hofstetter Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.

Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 12. Oktober 2018 Richtprojekt "Matthof 1, 2.0": Michael Hofstetter MH Hochbauatelier GmbH 08.07.2024

Gallerie/Dach

DG/Gallerie

Nordfassade Haus C

Gallerie/Dach 453,55

DG/Gallerie

Südfassade Haus C

Die Daten der Fixpunkte , Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der amtlichen

Vermessung bestimmt . Die Bodenbedeckung ‚Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich

der Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen

Messungen ohne Kontrolle ‚weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.