Risch Bebauungsplan Nr. 13 - Lindenmatt
Sondernutzungsplan · Zug
Dokument
- Nummer
- RI-2025-114
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Bebauungsplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 05.05.2026
- In Kraft seit
- 05.05.2026
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zug mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
20260505_01_Kantonale Genehmigung_BBP Lindenmatt.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
3 31
Kanton Zug
Gemeinde Risch
564
825
c
31
805
3b
a
3 31
Bebauungsplan "Lindenmatt", Rotkreuz Situationsplan + Schnitt | 1:500
3
1
58
a
606
806
829
1093
1142
56
3
a 05
1
804 Kü
0
n tw
0
2 .1
ile
799
5 .8
1148
rs t ra
An
o rd
0
ul
n
g un
e sb
ch re i
fe l
u Ba G
621
d3
4 V Da OK
c
4 h4
4 .5
ü 0m
.0 0
m d5 f e l A G 0 .1 0 u 5 a + 4 B G h
ra g
e
G ch 5 V Da OK
2 Ti a tt ng b u s a enm s e c h in d h li s c d is L E r te r ir r a g e u n fg a T ie
16
12
12
31
2a
28
4 e ld
u f A G 0 .1 B a G + ch 45
.7 0
ü 0m
M
5 V Da OK
.6 0
L
e in d
nm
a
tr tts
as
5a
se
777
265
76
a
a
.9 0
.7 0
M mü d6 f e l A G 0 .2 0 u B a G + h 45
.9 0
c
11
76
c
11 24
11
.0 0
0 5 .8
d8
2a
77
11
5 V Da OK
11
M mü
76
b
h
e
.0 0
2027
PB
Baufelder 1 - 3
76
76
12
5 V Da OK
Perimeter Bebauungsplan
31
PB
.7 0
l 0 u f e A G 1 .1 B a G + ch 45
Inhalt des Beschlusses
.7 0
0
.1 0
2106
16
n ie
.7 0
35
0
u li
4 .9
.1 0 16
1 .0
16
üM
35
ris_bbp lindenmatt.vwx
ba
0
a e fg
en
.1 0
se
B
7 üM ld 0m e 7 f . G a u + A 450
ss
35
ra s
4
.4 0
c
ach
8 .3
14
.4 0
nst
1
60
860.67 I 02.03.2026 I mwe, nsc
üM
13
ld e
Kantonale Genehmigung:
5 V Da OK
.9 0
0
Nr. 10 vom 05. März 2026
l 48 u fe B a G ch 4 V a 5 D OK
m .4 0
ra
.1 0
1
13
6 .9
Publiziert im Amtsblatt
d2
972
0 4 .6
ilerb
35
.5 0
üntw
59 St
16
Ch
1a
827
M
11
79
Ha
vom 05. März 2026 bis 25. März 2026
ic h
31
e ra g ga und f e i er en g T ch ng u n e s u u tz u s B N es h li fü r ö ff. sc nur r E
e in i
a
Silja Studer
2. Öffentliche Auflage
o rd
n nu
e re
0
00
0 8 .2
b gs
0 .5
6.
0
828
00
7 .6
s tra
se
a nb
An
Patrick Wahl
.6 0
8a
0
655 S
2 69
26
0 .5
a 43
1147
Die Gemeindeschreiberin:
M
.1 0
Der Stv.-Gemeindepräsident:
enweg terer Hald 2
17. Februar 2026
Vom Gemeinderat beschlossen am:
mü
0
Un
0 2 .7
0
12
798
Nr. 49 vom 04. Dezember 2025
4 u B a G ch 4 3 V Da OK
0 .5
Publiziert im Amtsblatt
as
0 .5
vom 04. Dezember 2025 bis 05. Januar 2026
1. Öffentliche Auflage
L
9a
r
s tr
1
0 .5
0
29
1144
e uz
r ne
d fe l
o rd
6.
8 .0
Hannes Wahl
567a
se
0
Der Amtsleiter-Stv:
An
.8
15. September 2025
803
10
Von der Baudirektion vorgeprüft am:
a
gs
e
563
n nu
31
ss
Silja Studer
a
.2 0
Patrick Wahl
2 30
r be
h e ic
18
Die Gemeindeschreiberin:
a
0
Der Stv.-Gemeindepräsident:
0 30
0 .5
12. August 2025
Vom Gemeinderat verabschiedet am:
11
Baufelder 4 - 8
76
d
Anordnungsbereich Zwingender Rücksprung Attika durchgrünter Freiraum (Lage schematisch) Umgebungsbereich (Lage schematisch) öffentlich zugänglicher Platz Verkehrsfläche Erschliessung MIV, LV (Lage schematisch) öffentlich Fuss- und Radwegverbindung (Lage schematisch)
PB
11
76
f 47b
Parkierung Besucher Erschliessung Tiefgarage ab Tiefgarage Lindenmatt II
11
76
i
Baubereich Unterniveaubauten
6g
7 11 Schnitt 1-1 1:500
Strassenbaulinie
4.40
79.50
Baufeld 2
8.20
26.60
448.40 müM 442.70 müM Strassenbaulinie
Baufeld 1
N
gew. Terrain
0
5
10
20
50 m
NUTZUNG
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der durchgrünte Freiraum dient als Wohnumfeld und wird gemeinschaftlich genutzt. Ausschliesslich den Wohnungen in den Erdgeschossen zugeordnete Aussenraumgestaltungen und Kleinbauten sind nicht zulässig.
Der Bebauungsplan Lindenmatt III bezweckt als Umsetzung des Sieger-
Art. 1 1
Zweck und Ziele
projekts aus dem Studienauftrag Überbauung Lindenmatt die qualitative 1
1
Nutzungsmass
chenbare Geschossflächen zulässig, davon max. 2'400.00 m2 für Gewerbe-, Gastro- und Dienstleistungsnutzungen.3
Weiterentwicklung des Areals Lindenmatt. Grundlage für die Umgebung bildet das verbindliche Konzept Konzept Freiraum2. 2
-
Es werden folgende Ziele verfolgt: Weiterentwicklung des Areals Lindenmatt zu einem modernen Quartier
-
Bildung eines auf Grund seiner Mischung und Vernetzung attraktiven Nutzungsangebotes durch die Anbindung an den Dorfkern Stärkung der Identität des Ortes und Bildung einer neuen Adresse
Art. 10 Erschliessung
einfahrt an der Luzernerstrasse und die Tiefgarage der Bebauung Linden-
hohe städtebauliche Qualitäten bei angemessener Verdichtung
-
hohe Qualität der Aussenraumgestaltung nach übergeordnetem Koneffiziente Lösung der Erschliessungsaufgaben für den motorisierten
Wegleitende Elemente des Bebauungsplans sind:
Wegleitende Elemente
-
Zwei Langbauten parallel zur Kantonsstrasse
-
ein niedrigerer Punktbau als Übergangselement zwischen öffentlichem fünf quer zu den Langbauten stehende Wohnbauten im Süden mit
Raum.
1
Insgesamt dürfen max. 218 Parkplätze erstellt werden.
Art. 16 Spielflächen gemäss § 12 Bauordnung Risch werden im Konzept Freiraum
Parkplätze, Veloab-
2
Im Rahmen der zulässigen Parkplätze gemäss Abs. 1 dürfen max. 21 Be-
Spiel- und Freizeitflä-
dargestellt. Deren Lage und Ausstattung sind mit der Baubewilligung dau-
chen
erhaft zu sichern.
Art. 17 Entsorgungsstellen gemäss § 17 Bauordnung Risch werden im Konzept
Entsorgungsstellen
Freiraum dargestellt. Deren Lage und Ausstattung sind mit der Baubewilli-
stellplätze
sucherparkplätze oberirdisch erstellt werden. Sie sind mit einem sickerfähi-
3
-
Gemeinschafts- und Spielbereich Mitte
schossfläche (aGF) mindestens 1 Besucherparkplatz zu erstellen und als
-
Begrünter Freiraum Süd
-
Lindenmattstrasse
Von den Parkplätzen fürs Wohnen ist pro 700 m2 anrechenbare Ge-
solcher dauernd zu sichern und zu bezeichnen. Die Besucherparkplätze
gung dauerhaft zu sichern.
sind Teil der zulässigen Parkplätze gemäss Abs. 1. 4
Es gelten die Vorschriften der Bauordnung und der übergeordneten Ge-
setzgebung, wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Festlegungen
ordnung und massge-
enthält.
Im Rahmen der zulässigen Parkplätze gemäss Abs. 1 sind bei Bedarf min-
destens 2 Carsharing-Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist
LÄRMSCHUTZ
anzustreben in der Tiefgarage Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu schaffen.
bende Gesetze
5
Zwischen den Einfahrten Küntwilerstrasse und Luzernerstrasse zu den
Tiefgaragenparkplätzen darf keine durchgehende Verbindung entstehen. 1
von ADP Architekten, Zürich
2
Umsetzung des Konzepts Freiraum von Nipkow Landschaftsarchitektur, Stand Juli 2013
Veloabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte sind gedeckt und von
Erstellung von Kleinbauten, Erschliessungsanlagen, Erschliessungsanlagen
aussen ohne Treppen, allenfalls mit Rampen zugänglich zu erstellen.
Tiefgarage, Entsorgungsanlagen, Elementen der Frei- und Aussenraumge-
7
staltung und dergleichen gestattet.
3 VG
2 5 VG
3 4 VG
5
6
7
8
Art. 12 1
5 VG
5 VG
5 VG
5 VG
5 VG
Gestaltungsgrundsatz
sichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und
+ AG
+ AG
+ AG
+ AG
+ AG
zung hat mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen.
werden:
2
2
3
4
5
6
7
8
OK Dach
442.70
448.40
444.50
450.10
450.10
450.20
450.70
451.10
Alle Aussenräume, Anlagen und Bauten sind so zu gestalten, dass hin-
ökologischem Wert eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht. Die Bepflan-
Die folgenden Oberkanten (OK) Dach (m ü. M.) dürfen nicht überschritten 1
Die Gestaltung der Aussenräume erfolgt gestützt auf das verbindliche
Konzept Freiraum. Für die Projektierung und Ausführung der Umgebungsarbeiten muss ein qualifizierter Landschaftsarchitekt beigezogen werden. Der Gemeinderat verfügt die Realisierung der Massnahmen mit der Bau-
Im Baufeld 1 muss das Erdgeschoss eine lichte Raumhöhe von mindes-
bewilligung.
tens 4.00 m aufweisen.
3
Im Baufeld 2 müssen die zur Kantonsstrasse orientierend Räume im EG
Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren sind für Bauten und Anlagen
detaillierte Material- und Farbkonzepte vorzulegen.
eine lichte Raumhöhe von mindestens 4.00 m aufweisen.
4
Die Bauten in den Baufeldern 4 bis 8 müssen als zwei gegeneinander ver-
Mit dem Baugesuch ist darzulegen, wie die notwendige Retention für das
gesamte Bebauungsplanareal sichergestellt wird.
schobene, unterschiedlich grosse Baukörper in Erscheinung treten, deren Grundflächen nicht gleich gross, aber auch nicht mehr als 20% voneinander abweichen dürfen, wobei 100% der Grundfläche in einem Baufeld im
Art. 13 Rund um das Baufeld 1 ist ein urban gestalteter, öffentlich zugänglicher
Bebauungsplan entsprechen.
Öffentlich zugängli-
Platz zu realisieren, der sich zum Dorfkern orientiert und als Portalraum
cher Platz
den Zugang zur Bebauung signalisiert. Er dient als öffentlicher Treffpunkt
Art. 6 Die Flachdächer sind zu begrünen soweit sie nicht als Terrasse oder der
Dachgestaltung
Energiegewinnung dienen. Es sind angemessene Retentionsmassnahmen
und darf benutzt werden, z.B. für Restauration, Verkauf, Veranstaltungen, Ausstellungen etc., nicht aber für Parkierung. Auf dem Platz sind raumbestimmende, hochstämmige Bäume zu pflanzen,
auszubilden, sofern dies technisch möglich ist.
Unterniveaubauten sind nur in dem im Bebauungsplan gekennzeichneten „Bereich Unterniveaubauten“ sowie in den Baufeldern zulässig.
welche Identität stiften und die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Art. 14 Der durchgrünte Freiraum umfasst zu mindestens 70% begrünte bzw. un-
Durchgrünter Frei-
befestigte Flächen. Er bietet Möglichkeiten zum Naturerlebnis, ist Spiel-
raum
raum für Kinder und verleiht dem ganzen Areal eine naturnahe Wohnat-
Innerhalb der gekennzeichneten Anordnungsbereiche ist die Fassade des
mosphäre.
entsprechenden Baufelds zu realisieren. Es dürfen keine Bauteile, wie z.B.
Die Wiesenflächen sind mit locker eingestreuten Hochstammbäumen
Balkone darüber hinausragen.
Art. 19
In diesen Bestimmungen werden die maximalen Nutzungsmasse definiert.
Qualitätserfüllung
Im Rahmen der Baubewilligung werden diese maximalen Nutzungsmasse nur gewährt, wenn sinngemäss mindestens die Qualitäten gemäss § 45 BO
4
Baufeld
QUALITÄTSSICHERUNG
Für Kunden und Besucher sind oberirdische Veloabstellplätze zu erstellen.
GESTALTUNG/FREI- UND AUSSENRAUM
Es sind folgende Anzahl Vollgeschosse (VG) und Attikageschosse (AG) zu 1
Lärmschutzmassnahmen am Gebäude erforderlich (z.B. gewerbliche Nutzung, lärmoptimierte Grundrissgestaltung o.a.). Der Nachweis der IGW-
ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.
Baufelder
Baufeld
(IGW) der Empfindlichkeitsstufe ES III. In den Baufeldern 1 und 2 sind
ner zu trennen. 6
Baufelder 1 bis 8
Lärmschutz
Einhaltung bzw. die Begründung für allfällig erforderliche Erleichterungen
Ausserhalb der Baufelder ist unter Wahrung der Abstandsvorschriften die
realisieren:
Im gesamten Bebauungsplangebiet gelten die Immissionsgrenzwerte
Die Besucher- und Kundenparkplätze sind von den Parkplätzen für Bewoh-
Art. 4 Bauweise
Art. 18
3 Dies entspricht einer Ausnützungsziffer von gegenwärtig 1.10.
BAUFELDER / BAUWEISE
Anordnungsbereiche
geschossräumen dient der graduellen Differenzierung zum öffentlichen
Art. 11 Freiraum entlang der Luzernerstrasse
Stellung zur Grund-
7 weitere Artikel
Art. 8 gelöst. Der Binnenraum zu den leicht erhöhten Loggien und vor den Erd-
Der Verkehrsbereich Lindenmattstrasse dient der Erschliessung der an-
-
1
Unterniveaubauten
Die südlichen Vorzonen vor den Langbauten sind ebenfalls chaussiert
und räumlich mit Heckenstrukturen vom öffentlichen Erschliessungsweg
ren.
Art. 3
Art. 7
chaussierter Vorzone zum Gebäude mit Grünstruktur ist zu realisieren.
wehrzufahrten.
Öffentlicher Platz zum Kreisel
5
streifen mit hochstämmiger Baumreihe, Gehweg und offen wirkender, 5
-
4
mit einer Schichtung der Öffentlichkeitsstufen von Strassenraum, Grün-
Der Freiraum zwischen den Baufeldern wird nicht für den motorisierten
gen Belag zu versehen und an den im Plan bezeichneten Stellen zu platzie-
3
senraum baulich geschlossen abzutrennen. Eine stadträumliche Situation,
Die Besucher- und Kundenparkplätze in der Tiefgarage sind über die
rückspringenden Attikageschossen
Geschosse
renzierten Begrünung die Privatheit dieser Vorzone, ohne sich vom Stras-
denmatt III.
Dorfkern und privatem Wohngebiet
Der bandförmige Freiraum vor dem Langbau entlang der Luzernerstrasse
bezeichnet mit einem feinen Höhenversatz zum Gehweg und einer diffe-
grenzenden Quartiere und allfälliger Besucherparkplätze des Areals Lin-
Art. 2 Anzahl
hochstämmigen Bäumen erlaubt.
Individualverkehr erschlossen. Zulässig sind Service-, Rettungs- und Feuer4
optimaler Lärmschutz für das gesamte Areal
Der gesamte Tiefgaragenbereich ist statisch und höhenmässig so ausge-
legt, dass eine ausreichende Substratüberdeckung die Bepflanzung mit
Küntwilerstrasse zu erschliessen.
Verkehr und den Fuss- und Radverkehr
2
für Orientierung, Erschliessung und Aktivität.
matt II zu erschliessen.
3
Das Wegnetz mit Asphaltbelag weitet sich zu chaussierten, platzartigen
und baumbestandenen Orten des Aufenthalts und Spiels, der Ankerzone
4
2
-
1
2
Die Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte sind über die Tiefgaragen-
1
zept Freiraum
Art. 5
und Radverkehr sowie als Spiel- und Aufenthaltsbereich.
3
durch eine bauliche Akzentbildung am Lindenplatz
-
In den Erdgeschossen der Baufelder 1, 2 und 3 sind zum öffentlich zu-
festigt und begrünt. Er dient der Erschliessung der Gebäude für den Fuss-
ERSCHLIESSUNG
Gestaltung des Übergangs zwischen Kern- und Wohnzone
-
3
Umgebungsbereich
Ergänzung des bestehenden Quartiers Lindenmatt zu einer überzeu-
-
-
Im Baufeld 1 sind keine Wohnnutzungen zulässig.
1
zungen sowie Gemeinschaftsräume zulässig.
genden Einheit
-
2
Der durch die beiden Langbauten geschützte Umgebungsbereich ist be-
Art. 15 gänglichen Platz orientiert nur Gewerbe-, Gastro- und Dienstleistungsnut-
mit hoher Wohnqualität -
Über alle Baufelder sind max. 16‘000.00 m2 (ohne Attikageschosse) anre-
Art. 9 durchsetzt. Einzelne Heckeninseln kombiniert mit Steinhaufen dienen als
Nahrungsbasis und Lebensraum für Vögel und Kleintiere und erhöhen so den ökologischen Wert des Freiraues. Einzelne Bereiche in der Wiese können als Rasenflächen ausgebildet werden und so als besondere Spielflächen dienen.
(Arealüberbauungen: erhöhte Anforderungen) für Wohnbauten erfüllt sind.
Küntwilerstrasse
Informationsinhalt