Disclaimer
Kataster der belasteten Standorte · Zug
Dokument
- Art
- Kataster der belasteten Standorte
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Amt für Umwelt (AFU)
- Genehmigt durch
- AFU
- Beschlossen
- 28.06.2018
- In Kraft seit
- 28.06.2018
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Text
Baudirektion Amt für Umwelt
Wichtiger Hinweis Kataster der belasteten Standorte im Kanton Zug (KbS): Bei den im Kataster aufgenommen Standorten handelt es sich um Standorte mit begrenzter Ausdehnung, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie mit Abfällen belastet sind (Art. 5 Abs. 3 Altlasten-Verordnung). Nicht in den Kataster eingetragen werden (insbesondere über den Luftpfad verursachte) grossflächige diffuse Belastungen sowie Areale mit ausschliesslich belasteter Gebäudesubstanz (z.B. durch Asbest). Beim Kataster der belasteten Standorte handelt es sich um ein dynamisches Arbeitsinstrument, bei dem abhängig von den aktuellen Erkenntnissen Standorte aufgenommen, verändert oder wieder gelöscht werden. Der Kataster gibt somit immer nur den aktuellen Wissensstand wieder, eine Gewähr für die Richtigkeit (z.B. dass ein nicht eingetragenes Grundstück unbelastet ist) besteht nicht. Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen können altlastenrechtliche oder abfallrechtliche Massnahmen notwendig werden. Ausserdem ist die Lage (als Punkt oder Fläche) und insbesondere die Ausdehnung von belasteten Standorten oft nur näherungsweise bekannt. Die im Kataster eingetragene Lage bzw. Fläche des Standorts ist daher immer mit einer mehr oder weniger grossen Unsicherheit behaftet. Grundsätzlich ist die Ausdehnung bei Ablagerungsstandorten besser bekannt als bei Betriebsstandorten und die Genauigkeit der Standortabgrenzung steigt in der Regel mit dem Untersuchungsumfang beim belasteten Standort.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Amt für Umwelt Altlasten / Bodenschutz Aabachstr. 5 6300 Zug Tel. Tel. direkt Fax. E-Mail
+41 41 728 53 70 +41 41 728 53 91 +41 41 728 53 79 [email protected]
O:\06_Geoinformation\01_Geodatenbereitstellung\11_OEREB_Kataster\01 Einführung in ZG\02 Kataster der belasteten Standorte\Wichtiger Hinweis.doc
Rechtsgrundlagen
BGS 153.741 · Delegationsverfügung der Baudirektion · Kanton
BGS 811.1 · EG USG · Kanton
BGS 811.11 · V EG USG · Kanton
SR 814.01 · Umweltschutzgesetz, USG · Bund
SR 814.680 · Altlasten-Verordnung, AltlV · Bund