Zug Bebauungsplan Nr. 7070 - Untermüli

Sondernutzungsplan · Zug

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Bebauungsplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
30.08.2011
In Kraft seit
30.08.2011

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Text

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PLAN NA 7070

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DATUM : 01.JULI2009/18.JANUAR 2010

VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 7.JULI 2009

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VOM: 9. MÄRZ 2010

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BIS:21.JUNI 2010

21. MAI 2010

ZIFFER: 2783, 2918

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2. PUBLIKATION IM AMTSBLATT

2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT

NR 7 UND 8

VOM: 18. FEBRUAR 2011

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BIS: 09. MÄRZ 2011

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ZIFFER: 964 UND 1103

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Dachaufbauten und Installationen auf Dächern, wenn der Standort technisch bedingt ist. Sie sind in die Dachgestaltung miteinzubeziehen. Im Baubereich A sind mit Ausnahme von Kaminen keine weiteren Dachaufbauten zulässig. Dachausstiege sind auf das absolute Minimum zu beschränken und so anzuordnen, dass sie von unten her möglichst nicht einsahbar sind. 7. Unter Einhaltung der maximalen Gebäudehöhe sind die Geschosshöhen frei einteilbar. Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume müssen mindestens ein lichte Höhe von 2.40 m einhalten.

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8.

Es sind Wohnnutzungen und mässig störende Gewerbenutzungen zulässig. ln den Erdgeschossen sind an attraktiver Lage

Das zulässige Ausnützungsmass wird durch die dargestellten Bauvolumen und die definierte aGF bestimmt

Erschliessung

1

9. Die verkehrsmässige Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr ist nur über die bestehende Zufahrt ab der Baarerstrasse zulässig.

Max. Gebäudehöhe in m.O.M.

10. Am westlichen Ende der Zufahrt ist auf GS 349 und 2742 eine Wendemöglichkeit für einen S-m-Lastwagen vorzusehen. 11. D!e Zufahrt zu den oberirdischen Parkfeldern auf der Nordseite der Liegenschaft Baarerstrasse 115 und 117 ist nur im Rechtsabbiegeverkehr gestattet. Die direkte Einfahrt ab der Baarerstrasse ist mit baulichen Massnahmen zu verhindern.

Projektierter Strassenbau

12. Der Ausbau der projektierten Strasse hat spätestens im Zusammenhang mit der Bebauung der jeweiligen Liegenschatten

zu erfolgen. Die Umgestaltung der Einmündung in die Baarerstrasse gernäss Bestimmung 11 hat im Zusammenhang mit der Bebauung des GS 3738 zu erfolgen.

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14. Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt gemeinsam genutzter Bauten und Anlagen (Tiefgaragenrampen, Zutrittssysteme etc.) sind anteilsmässig aufgrund der erstellten Parkfelder zwischen den Berechtigten aufzuteilen.

abrede und Kostenverlegung, Lichte Höhe 2.30 m, Breite 5.00 m

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Freiraum

EinfahrVAusfahrt Tiefgaragen, Lage schematisch

15. Für die Freiraumgestaltung ist das im Anhang des Berichts zum Bebauungsplan wiedergegebene Konzept wegleitend.

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auf einzelne GrundstOcke beschränkt werden. Der Anschluss der GS 3737 und 3750 an eine der belden Ein-/Ausfahrten der Tiefgarage auf GS 3738 und 3882 darf dadurch nicht verunmöglicht werden .

Unterirdische Durchfahrt mit gegenseitigem Fuss- und Fahrwegrecht mit Unterhalts­

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13. Die unterirdische Durchfahrt mit gegenseitigem Fuss- und Fahrwegrecht kann im gegenseitigen Einverständnis aller Betroffenen

Bereich für Ein- und Ausfahrt Tiefgarage

Dabei sind die nachstehenden Besonderheiten zu beachten: Die begrünten Freiräume sind naturnah zu gestalten. Es sind vornehmlich einheimische Pflanzen zu verwenden. Rasen- und

Ein- und Ausfahrt im Rechtsabbiegeverkehr

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Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten. Zur Sicherstellung von Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Bauten ist entweder eine Überdeckung mit mindestens

Gemeinsame Erschliessung mit unentgeltlichem beschränktem Fahrwegrecht für

1.20 Meter Pflanzsubstrat ab OK Decke oder ein der Baumart entsprechender Wurzelraum mit Baumgruben, Ausspar­

öffentliche Dienste und unentgeltlichem gegenseitigem Fahtwegrecht mit

ungen innerhalb der unterirdischen Bauten o.ä. vorzusehen. Baumpflanzungen sind in Abstimmung auf die jeweiligen Strassen- und Freiräume sowie die umgebende Bebauung festzulegen.

Unterhaltsabrede und Kostenverlegung zwischen den Berechtigten im Verhältnis der darOber erschlossenen Parkfelder

Auf Proj.ektstufe ist detailliert aufzuzeigen, welche unterschiedlichen Funktionen die Aussenräume Obernehmen und wie deren Ubergänge organisiert und gestaltet werden.

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16. Die ausgewiesenen Fussgängerflächen sind als öffentlich zugängliche, attraktive Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungsbereiche

Oberirdische Parkfelder zulässig, Lage schematisch

auszugestalten. Eine Nutzung im Zusammenhang mit publikumsattraktiven Nutzungen im Erdgeschoss ist zulässig. Vorbehältlieh der Bedürfnisse dieser Erdgeschossnutzungen darf der Aussenraum nicht abgegrenzt werden. Das Befahren durch motorisierten

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Nutzung

möglichst kundenorientierte Nutzungen vorzusehen.

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Erdgeschosse innerhalb der Baubereiche B und C dürfen max. 60% der anrechenbaren Geschossfläche des darüberliegenden Geschosses aufweisen.

6. Die festgelegte Gebäudehöhe darf von keinem Gebäudeteil durchstossen werden. Davon ausgenommen sind technisch bedingte

OK Erdgeschoss 426.00 m.O.M.

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Elementarschäden dürfen rechtmässig bestehende Bauten wieder aufgebaut werden. Beim Abbruch des Geschäftshauses UntermOli 11 und der Neubebauung auf dem GS 3737 ist die Nordfassade der Liegenschaft UntermOli 5 dem Baudenkmal entsprechend instandzustellen.

5.

Max. 6 Geschosse, WAT min. 50%, aGF max. 6'400 m2

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Feldstrasse

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Baubereich D

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im Rahmen der Bestandesgarantie unterhalten, erneuert, umgebaut oder erweitert werden. Bei Zerstörung im Brandfall und bei

OK Erdgeschoss 426.00 m.ü.M.

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Geschütztes Denkmal

Max. 6 Geschosse, WAT min. 0%, aGF max. 2'300 m2

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zu entwickeln. Die hohen Anforderungen gernäss kantonalem Richtplan (S 3.1.3) müssen nachgewiesen werden. 3. Hauptgebäude dürfen nur Innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche A bis D erstellt werden. Bestehende Bauten dürfen

OK Erdgeschoss 426.00 m.O.M.

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Bauten, Anlagen und Freiräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch für eine

Max. 6 Geschosse, WAT min. 0%, aGF max. 4'500 m2

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Baubereich B

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Bestehendes Gebäude 9 Geschosse

Baubereich A

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Bebauung

Baubereich C

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Max. 18 Geschosse, WAT min. 50%

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Aufenthaltsqualität; -die Einführung von Bestimmungen, welche den notwendigen Projektierungsspielraum für die Entwicklung der Liegenschaften innerhalb des Bebauungsplanperimeters offen lassen.

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Abzubrechende Bauten

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Bebauungsplanperimeter

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-eine Aufwertung der Aussenräume für Fussgänger mit attraktiven Fussgänger-und Platzflächen mit einer hohen

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1. Der Bebauungsplan UntermOli bezweckt: -die Schaffung von zweckmässigen und sachgerechten Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Verdichtung des Quartiers;

etappierte Realisierung. Das äussere Erscheinungsbild des Hochhauses ist in enger Zusammenarbeit mit der Stadtbildkommission

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GENEHMIGUNGSINHALT

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VOM: 18. UND 25. FEBRUAR 2011

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Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

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DER STADTSCHREIBER ARTHUR CANTIENI

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- das Setzen eines städtebaulichen Akzentes durch ein Hochhaus;

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VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 23. NOVEMBER 2010

GENEHMIGT VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG AM:

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VOM: 21. UND 28. MAI 2010

DIE PRÄSIDENTIN: ISABELLE REINHART

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1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT

NR: 20 UND 21

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VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 9. MÄRZ 2010

1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT

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VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 4. DEZEMBER 2009

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BAUDEPARTEMENT

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BESTIMMUNGEN

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Individualverkehr ist, abgesehen von Ausnahmetransporten wie Feuerwehr, Krankenwagen, ZOgelwagen, etc., nicht zulässig und mit zweckmässigen Mitteln zu verhindern. Einschränkungen der Zugänglichkelt zur Gewährleistung von Sichert1eit

Bereich für unterirdische Bauten

und Ordnung sind in Absprache mit der S1adt Zug zulässig. 17. Dachflächen sind extensiv zu begrünen, sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen genutzt werden.

Begrünter Freiraum

Parkierung Spiel- und Begegnungsbereich, Anschlusskote 426.00 m.O.M.

18. Die Ein-und Ausfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen. 19. Die zulässige Parkplatzzahl errechnet sich für die jeweilige Nutzung wie folgt: 1 Parkfeld für Bewohner pro 100 m2 aGF

Wichtige öffentliche Fusswegverbindung mit unentgeltlichem öffentlichem

max. 1 Parkfeld für Beschäftigte pro 100 m2 aGF max. 1 Parkfeld für Kunden und Besucher pro 1 '000 m2 aGF, unabhängig von der Nutzung (Wohnen, Dienstleistung, Läden)

Fusswegrecht, Lage schematisch

max. 1 Parkfeld für Kunden und Besucher pro 40 m2 aGF Gastgewerbe

Oberirdische Parkfelder sind nur in den bezeichneten Bereichen zulässig, sofern die verkehrstechnischen Aspekte

Fussgängerfläche mit unentgeltlichem öffentlichem Fusswegrecht

eingehalten sind. Für deren Lage und Anordnung ist das im Anhang des Berichts zum Bebauungsplan wiedargegebe Konzept wegleitend. Die Parkfelder sind vornehmlich für Besucher und Kunden freizuhalten. Bei der Erstellung der oberirdischen Parkfelder auf GS 3737 sowie im Falle einer Unterbindung der Zufahrt infolge eines Neubaus auf GS 3882 hat der jeweilige Eigentümer des GS 349 die erforderlichen Fuss- und Fahrwegrechte unentgeltlich einzuräumen. Anpassungen (baulich

Antieferung und Güterumschlag

oder betrieblich) an der bestehenden Parkierung auf GS 349 gehen zu Lasten des Verursachers. Der Unterhalt gemeinsam genutzter Erschliessungsflächen ist im Verhältnis der Anzahl erschlossener Parkfelder aufzuteilen. 20. Für Fahrräder und Motorfahrräder ist mindestens die folgende Anzahl Abstellplätze zu erstellen:

Feuerwehr und allg. Notzufahrt, Lage schematisch

1 Abstellplatz pro 40 m2 aGF Wohnen

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- 1 Abstellplatz pro 70 m2 aGF Arbeiten, Gewerbe, Dienstleistungen, Hotel -

1 Abstellplatz pro 30 m2 aGF Einkaufen, Freizeit, Kultur, Gastronomie

Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 60% der

Hochstammbäume, Lage schematisch

Abstellplätze sind zu überdachen.

Umwelt

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INFORMATIONSINHALT --- �!9.06.�----

Genehmigte Baulinien Genehmigte Spezialbaulinie für Einstellhalle

21. Das Energiekonzept der Neubauten hat mindestens dem Minergie®-Standard zu entsprechen.

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Ver- und Entsorgung 22. Das Meteorwasser ist soweit möglich im Planungsgebiet zu retensieren.

Neue Baulinie zu genehmigen gernäss separatem kantonalen Verfahren + 445.00 -"'-

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Neue Spezialbaulinie für Einstellhalle zu genehmigen gernäss separatem

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Allgemeine Bestimmungen

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23. Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung --

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Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen gernäss separatem kantonalen Verfahren Aufzuhebende Spezialbaulinie für Einstellhalle zu genehmigen gernäss separatem kan1onalen Verfahren

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Bushaltestelle

und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann, im Sinne von § 31 der Verordnung zum Planungs� und Baugesetz (V PBG)

vom 16. November 1999, Ausnahmen gestattet. Bei d_er Änderung des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.

1711_Zug_7070_Planungsbericht.pdf

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PLANUNGSBERICHT Bebauungsplan Untermüli, Plan Nr. 7070

Berichterstattung nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV)

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Stadtplanung Zug, 1. Juli 2009, rev. 25. August 2010

www.stadtzug.ch

Seite 1 von 29

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Inhaltsverzeichnis 1

Einleitung, Ausgangslage

..................................... .............................................

1. 1

Bebauungsplanperimeter

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1.2

Entwicklung des GS 3738, Variantenstudie Baarerstrasse 125 ............................ 3

1. 3

Bebauungsstudie Geviert Untermüli

2

Raumplanung

2.1

Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung .

3

Berücksichtigung der Anforderungen der übergeordneten Planungen sowie

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der gesetzlichen Rahmenbedingungen

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3. 1

Kantonaler Richtplan vom 28. J anuar 2004, Stand 1. Januar 2010 . .................... 5

3.2

Kommunale Richtplanung vom 7. Juli 1995 .......... . ......... ............................... .... 5

3. 3

Kommunale Nutzungsplanung vom 22. Juni 20 10 . ............................................ 6

3.4

Entwicklungskonzept

3.5

Gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Hochhaus

3.6

Bebauungsplan Kistenfabrik

4

Bebauungsplan

4. 1

Grundsätze und generelle Regelung .

4.2

Siedlung/Städtebau

4. 3

Etappierung

4.4

Verkehr

4.5

Parkierung

4.6

Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz

4.7

Interne Erschliessung

4. 8

Anschluss des Untermüli-Areals an die Baarerstrasse

4.9

Anpassungen im Bereich der Einmündung in die Baarerstrasse

4. 10

Anpassung der Baulinien .

4. 11

Nutzung I Ausnützungsberechnungen

4.12

Freiräume und Umgebung

4. 13

Umwelt

4.14

Feuerpolizei

4.15

Ver- und Entsorgung .

4. 16

Beschattung

5

Begründung der Abweichungen von der Regelbauweise

5. 1

Vorteile für das Siedlungsbild und die Umgebung

6

Verfahren

7

Provisorisches Terminprogramm

8

Anhang

8. 1

Umgebungs-Konzept

8.2

Modellfotos

8.3

Bebauungsplan Kistenfabrik . .

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1

Einleitung, Ausgangslage

1.1

Bebauungsplanperimeter

Der Bebauungsplanperimeter umfasst die beiden Grundstücke GS 349 und 2742 (Ei­ gentum der Orris Untermüli Immobilien AG), das GS 4816 (Eigentum der Einwohner­ gemeinde Zug}, die GS 2839 und 3750 (Gesamteigentum der Gebrüder Engelbert, Ulrich und Oskar Huber), das GS 3121 ( Eigentum von Hans Voorgang}, das GS 3737 ( Eigentum von Hans-Rudolf Stadelmann), das GS 3738 (Eigentum von Philipp Brühwi­ ler) und das GS 3882 ( Eigentum der Bürgergemeinde Zug). Die Grundstücke liegen in der Wohn- und Arbeitszone WAS. Die Anliegen der betroffenen Grundeigentümer sind unterschiedlich: Das Gebäude der ehemaligen Orris Fettwerke ist geschützt und soll als Dienstleistungs- und Gewerbegebäude weitergenutzt werden. Für das Wohnhaus Feldstrasse 115 -117a bestehen seit längerer Zeit Absichten für eine sanf.

.

te Gebäudesanierung und eine Erweiterung der unterirdischen Einstellhalle zur Feldstrasse. Der Eigentümer des GS 3738 beabsichtigt - sobald die baurechtliehen Grundlagen vorhanden sind- mit dem Bau des Hochhauses zu beginnen. Für die üb­ rigen Grundstücke bestehen gegenwärtig keine konkreten Bauabsichten. 1.2

Entwicklung des GS 3738, Variantenstudie Baarerstrasse 12 5

Di_e vorhandene Autogarage und Reparaturwerkstatt auf dem GS 3738 an der Baa­ rerstrasse 125 soll abgebrochen und mit einem Hochhaus bebaut werden. Im fragli­ chen Gebiet wurden schot:� mehrfach Untersuchungen durchgeführt und Studien er­ stellt, welche eine Verdichtung'und Neubebauung einzelner Parzellen aber auch des gesamten Gevierts verfolgen. ln Absprache mit den kantonalen und städtischen Fachstellen wurde 2006 damit begonnen, mittels einer Studie zu überprüfen, was für Bebauungsformen für die Liegenschaft Baarerstrasse 125 möglich wären. Die Verfas­ ser kommen im entsprechenden Bericht " Grundlage zum Bebauungsplan Baa­ rerstrasse 125 Zug, Standort I Variantenstudium " datiert vom 22. Fe bruar 2007 zum Schluss, dass anstelle einer Bebauung im Stil der nördlich anschliessenden Kistenfa b­ rik eine Akzentuierung des wichtigen Verkehrsknotenpun ktes mittels eines hochge­ stellten Volumens mit rund 18 Geschossen erfolgen soll. Dadurch wird einerseits die Gestaltung eines wohlproportionierten und gut nutzbaren Platzes ermöglicht, ande­ rerseits erfolgt so ein adäquater Abschluss der grossvolumigen Bauten nördlich des Bebauungsplanperimeters. Durch die Positionierung ganz im Süden des GS 3738 wird eine zusätzliche Beschattung der nördlich anschliessenden Bauten verhindert. Erst durch die Höhe des Gebäudes kann zudem in den oberen Geschossen Wohnraum mit hoher Qualität in städtischem Kontext angeboten werden.

Auszug Bericht Grundlage zum Bebauungsplan Baarerstrasse, Ideenschema

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II

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I

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- Wohnungen· -Gewerbe

Situation Baarerstrasse 125 I Ansicht entlang der Baarerstrasse

Auszug Bericht Grundlage zum Bebauungsplan Baarerstrasse, weiterzuverfolgende Variante 4

1.3

Bebauungsstudie Geviert Untermüli

Basierend auf dem Variantenstudium wurde in einer weiteren Studie überprüft, we I­ ehe Bebauungsvarianten für die beiden GS 3737 und 3882 denkbar sind, wie sich das Geviert längerfristig unter Einbezug des GS 3750 entwickeln kann und inwieweit das Hochhausprojekt die Erschliessung und Struktur des Gevierts Untermüli tangiert. ln drei Varianten wurden verschiedene Bebauungsformen geprüft und einander ge­ genübergestellt. Dabei zeigte sich, dass vor allem dem Übergang zur Bebauung Ki s­ tenfabrik grosse Beachtung zu schenken ist. Wegen der bestehenden Niveauunte r­ schiede sind zusammenhängende Freiräume nur schwer möglich. Durch eine gute Anordnung der Baukuben können jedoch grosszügige Freiräume geschaffen wer�en, die entweder als Begegnungs- oder Verkehrsräume genutzt werden können. 2

Raumplanung

2.1

Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung

Das wichtigste Ziel des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 709) ist die haushälterische Nutzung des Bodens (Art. 1 Abs. 1). Zudem sind wohnliche Siedlun­ gen und räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten (Art. 1, Abs. 2 lit. b}, Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zuzuordnen und deren hinreichende Erschliessung durch das öffentliche Verkehrsnetz zu ge­ währleisten (Art. 3 Abs. 3 lit. a) sowie günstige Voraussetzungen für �ie Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen (Art. 3 Abs. 3 lit. d). Das Areal ist gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. ln unmittelbarer Nähe befinden sich Haltestellen der Stadtbahn Zug und der Zugerland Verkehrsbetriebe AG. Das Strassen- und Wegnetz im Umfeld des Bebauungsplans wird gegenwärtig im Zusammenhang mit dem Projekt Nordzufahrt ausgebaut. Dadurch ist das Areal für Fussgänger, Radfahrer und den motorisierten Individualverkehr optimal erschlossen. www.stadtzug.ch

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Schulen, Freizeitanlagen oder öffentliche Dienste sind für die Bevölkerung gut e r­ reichbar, es sind keine zusätzlichen Anlagen im Gebiet Untermüli geplant. Mit dem Bebauungsplan wird erreicht, dass in zentrumsnaher Lage private Areale über ein Wegnetz vernetzt und deren Freiräume verbunden werden. Die prägenden Bauten der Orris und des Wohnbaus Feldstrasse werden frei gespielt und das Areal mittel- bis langfristig mit neuen Bauvolumen ergänzt. Die Attraktivität für die Öf­ fentlichkeit wird mit dem grassflächigen Platz und den künftigen neuen Platzflä­ chen sowie den neu angelegten Wegen erhöht. Das Projekt ergänzt die Bebauungen Stadttor und Kistenfabrik welche das Gebiet bereits massgeblich geprägt haben mit zusätzlichen Arbeits-, Wohn- und Begegnungsräumen. Die Ziele und Planungsgrund­ sätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung werden mit dem Bebauungsplan erreicht bzw. sind eingehalten. 3

Berücksichtigung der Anforderungen der übergeordneten Planungen sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen

3.1

Kantonaler Richtplan vom 28. Januar 2004, Stand 1. Januar 2010

Das Planungsgebiet Untermüli liegt gernäss Richtplankarte, beschlossen vom Kan­ tonsrat am 28. Januar 2004, aktualisiert am 1. Januar 2010, im Siedlungsgebiet. Die Feldstrasse ist als Hauptverkehrsstrasse und die Baarerstrasse als Sammelstrasse kla s­ siert. Auf der Baarerstrasse verläuft ebenfalls der Leistungsfähige Feinverteiler und die Bahnlinie Zug-Baar soll ausgebaut werden. Das Areal liegt im Teilraum 1 des kantonalen Richtplans, Hochhäuser sind somit grundsätzlich zulässig. Die vorgesehene Höhe von über 50 Metern macht einen Be­ bauungsplan notwendig. Das Hochhaus bzw. das städtebauliche Konzept ist das E r­ gebnis einer Studie sowohl hinsichtlich Situierung und Bebauung des GS 3738 wie auch der Bebauung der restlichen Grundstücke. Der zwei-Stunden-Schatten des Hochhauses beeinträchtigt einzig die heute vornehmlich gewerblich genutzte Lie­ genschaft der Garage Huber, GS 3750. Durchblicke und Ausblicke vor allem auch be­ züglich der städtebaulich wichtigen Achse Baarerstrasse werden durch die Bebauung weiterhin ermöglicht. Nur durch die Nutzungskonzentration in der Vertikalen, kann ein grasszügiger Freiraum gegenüber der Bebauung Kistenfabrik geschaffen wer­ den. Den hohen Anforderungen an Städtebau/Architektur, Anbindung an die Ver­ kehrsinfrastruktur, Nutzungen, Ökologie/Umwelt und der Vernetzung mit Grün bzw. Naherholungsraum wird in hohem Mass Rechnung getragen (s.a. Kapitel 4 nachfol gend). 3.2

Kommunale Richtplanung vom 7. Juli 1995

Die vom Stadtrat am 20. Oktober 2009 beschlossenen Richtplankarten "Verkehr ÖV ­ Langsamverkehr", " Verkehr Motorisierter Individualverkehr" , "Siedlung und Land­ schaft" sowie der Richtplantext, Handlungsanweisun gen, wurden am 20. Juni 2010 vom Amt für Raumplanung im Auftrag der Baudirektion mit einer Änderung und Auflagen genehmigt. Da die Genehmigung der Richtpläne vor Verwaltungsgericht angefochten worden ist, gelten nach wie vor die kommunalen Teilrichtpläne, von der Baudirektion genehmigt am 7. Juli 1995.

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Gemäss kommunalem Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, Plan Nr. 7201, liegt das Areal im Wohn- und Gewerbegebiet. Der Teilrichtplan Verkehr, Plan Nr. 7202, legt im Bereich der Zufahrt zur Kistenfabrik einen Anschluss wichtiger Erschliessungs­ strassen an die Hauptverkehrsstrasse fest. Der Teilrichtplan schützenswerte Natur­ und Kulturobjekte, Plan Nr. 7203, enthält einen Eintrag als Kulturobjekt für das Ge­ bäude der Orris Fettwerke und eine Allee entlang der Baarerstrasse. Die Vorgaben der kommunalen Richtpläne sind mit Ausnahme des Anschlusses wich­ tiger Erschliessungsstrassen an Hauptverkehrsstrassen berücksichtigt. 3.3

Kommunale Nutzungsplanung vom 22. Juni 2010

Die Nutzungsplanung (Bauordnung, Zonenplan, Gefahrenzonenplan) wurde vom Regierungsrat am 22. Juni 2010 unter Vorbehalt und mit Auflagen genehmigt. Der Genehmigungsentscheid ist in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen. Das Be­ bauungsplangebiet Untermüli in der Wohn- und Arbeitszone WAS zugeordnet. Die maximal zulässige Ausnützung in Einzelbauweise beträgt 1.5 und der Wohnanteil hat mindestens 50% aufzuweisen. Der Bebauungsplan sieht in den Baubereichen A und D vornehmlich Wohnnutzungen und in den Baubereichen B und C tendenziell eher Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen vor. Die bestehenden Gebäude wer­ den wie anhin weitergenutzt (Orris als Gewerbebau und Baarerstrasse 115-117a als Wohnhaus mit Büro). Der Bebauungsplan weist eine Ausnützung von rund 1.9 auf (vgl. auch Kapitel 4.11 Nutzung I Ausnützungsberechnung). Der Mindestwohnanteil ist jeweils für die neuen Baubereiche vorgeschrieben. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird insbesondere bezüglich der Baudichte auf einzelnen Grundstücken, den Grenzabständen, den Wohnanteilen und der Ge­

schossigkeit abgewichen, so dass dieser im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 des Planungs- und Baugesetzes festgesetzt werden soll. 3.4

Entwicklungskonzept Die Stadt Zug hat im Rahmen der Ortsplanungsrevision ein Entwicklungskonzept

erarbeitet und dieses- im Status eines Leitbildes- am 9. Mai 2006 durch den Stadt­ rat festgesetzt. Mit der vorgeschlagenen Bebauung werden u.a. die folgenden Ziele des Entwicklungskonzeptes berücksichtigt: - Qualitätsvolle Stadtentwicklung - Haushälterischem Umgang mit dem Boden - Hohe Gestaltungsansprüche für Neubauten - Attraktive Gestaltung des städtischen Aussenraums im Rahmen eines Gesamtkonzeptes - Repräsentative Gestaltung mit vielfältigen Mischnutzungen an der Stadtz ufahrt - Städtebaulicher Akzent als Resultat aus Entscheidungsgrundlage/Variantenstudium - Ergänzung öffentlich zugänglicher Freiräume und deren Vernetzung untereinander - Betonung der charakteristischen Sichtbeziehung entlang der Baarerstrasse - Förderung des Fussverkehrs mit attraktiven Netzergänzungen in Nord-Südrichtung und zur Baarerstrasse - H ohe Wohnqualität im städtischen Kontext in einem Mischgebiet Arbeiten/Wohnen

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- Unterstützung der Baarerstrasse als vielfältige, kommerzielle und urbane Achse mit attraktiven Erdgeschossnutzungen - Punktuelle Anordnung höherer Gebäude damit öffentliche Freiräume entstehen Der Bebauungsplan entspricht in hohem Mass den definierten Zielen für die räumli­ che Entwicklung gernäss Entwicklungskonzept. 3.5

Gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Hochhaus Kantonaler Richtplan

Das Planungsgebiet Untermüli liegt gernäss Richtplankarte, beschlossen vom Kan­ tonsrat am 28. Januar 2004, Stand vom 1. Januar 2010, im Siedlungsgebiet und im Teilraum 1 des kantonalen Richtplans. Die Anforderungen an Hochhä user sind in S 3. 1 Richtplantext geregelt. Das projektierte Hochhaus an der Baarerstrasse 125 erfordert einen Bebauungsplan als Ergebnis von Varianten. Das Hochhaus bzw. das städtebauliche Konzept ist das Ergebnis aus zwei Studien sowohl hinsichtlich der Bebauung der Grundstücke inner­ halb des Bebauungsplanperimeters wie auch der Situierung und Bebauung des GS 3738 mit einem Hochhaus. Die hohen Anforderungen an Städtebau/Architektur, Anbindung an die Verkehrsinf­ rastruktur, Nutzungen, Ökologie/Umwelt und der Vernetzun g mit Grün- bzw. Nah­ erholungsraum sind aus Sicht des Stadtrats erfüllt. Die Stellungnahmen der Bau- und Planungskommission sowie die positive Vorprüfung durch die Baudirektion des Ka n­ tons Zug- welche den Bebauungsplan auf die Übereinstimmung gernäss den Vorg a­ ben des kantonalen Richtplans geprüft hat - haben den Stadtrat bezüglich dieses Entscheids bestärkt. Grundsatzpapier Hochhäuser und Leitplan Hochhausstandorte Für die Überarbeitung des kantonalen Richtplans in den J ahren 200 1 bis 2004 wu r­ den diverse Grundlagenpapiere verfasst, welche dem Regierungs- und Kantonsrat als Entscheidungsgrundlagen dienten. Das Grundsatzpapier Hochhäuser des Kantons Zug vom März 2002 sieht vor, dass u.a. entlang der Bahnachse und der Baarer - bzw. Zugerstrasse H ochhäuser zulässig sind. Gestützt auf das Grundsatzpapier des Ka n­ tons Zug erarbeiteten die Gemeinden Baar und Zug die städtebauliche Entwick­ lungsstudie ZugiBaar Hochhauskonzept vom März 2003. ln beiden Papieren ist das Gebiet Untermüli jeweils als möglicher Hochhausstandort ausgewiesen worden. Der Kantonsrat hat im kantonalen Richtplan die Eingrenzung der Hochhausstandor­ te gernäss Grundsatzpapier nicht übernommen. Die städtebauliche Entwicklungsstu­ die ZugIBaar und der Hochhausleitplan der Stadt Zug wurden von der Bau- und Planungskommission zurückgewiesen. Diese Planungsgrundlagen waren somit zu keiner Zeit weder Behörden- noch Grundeigentümerverbindlich. Volksinitiative "Hochhaus-Standorte mit Vernunft" Am 10. Juni 2008 wurde die Volksinitiative "Hochhaus-Standorte mit Vernunft" ein­ gereicht. Die Initiative forderte ergänzende Bestimmungen in der Bauordnung betreffend den Bau von Hochhäusern. Im Wesentlichen wurde dabei eine Sperrzone für Hochhäuser im Gebiet zwischen der SBB-Linie Luzern-Zug-Goldau und dem See www.stadtzug.ch

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auf dem Gebiet der Stadt Zug gefordert. Im Weiteren sollen in einem Hochhauslei t­ bild jene Gebiete bezeichnet werden, in welchen Hochhäuser gebaut werden dür­ fen. Zudem sind Qualitätsansprüche für den Bau von Hochhäusern aufzustellen. Der Grosse Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2008 den Initiativtext mit wenigenAnpassungen inAbsprache mit dem Initiativkomitee zum Beschluss er­ hoben. Im Rahmen der Revision der Ortsplanung beschloss der Grosse Gemeinderat am 7. April 2009 die neue Bauordnung, worin die Bestimmungen der Initiative ein­ flossen. Genehmigung der Bauordnung vom 22. Juni 2010 Der Regierungsrat hat am 22. Juni 2010 die Bauordnung und den Zonenplan unter Vorbehalt und mitAuflagen genehmigt genehmigt. Im Rahmen der Genehmigung hat der Regierungsrat die Festlegungen in § 22 der Bauordnung bezüglich Hoch­ hausleitbild nicht genehmigt. Als Begründung wird angeführt, dass das Hochhaus­ leitbild Inhalt eines stadträtlichen Entscheids ist. Dadurch verschiebt sich die Nut­ zungsplanung auf die Ebene der Exekutive, was wiederum § 7Abs. 1 PBG wieder­ spricht, wonach gemeindliche Bauvorschriften von der Einwohnergemeinde zu erlas­ sen sind. Somit ist die rechtliche Grundlage für ein Hochhausleitbild nicht mehr in der Bauordnung enthalten. Hochhausleitbild Aufgrund der Volksinitiative " Hochhaus-Standorte mit Vernunft" aus dem Jahr 2008 hat der Stadtrat im Frühling 2009 dem Baudepartement denAuftrag erteilt, ein Hochhausleitbild für die Stadt Zug zu erarbeiten. Die Arbeiten sind bereits weit g e­ diehen. ln welcher Form und welcher Rechtsverbindlichkeit ein Hochhausleitbild e r­ lassen werden soll, ist nach dem Entscheid des Regierungsrates betreffend Bauord­ nung noch offen. Fazit Mit der Nichtgenehmigung der Festlegungen in der Bauordnung fehlt eine rechtl i­ ehe Grundlage für ein Hochhausleitbild. Das diesbezügliche weitere Vorgehen ist noch nicht geklärt, so dass für die Beurteilung von Hochhäusern der neue§ 22 BO zurAnwendung kommt: 1 Als Hochhäuser gelten Gebäude mit einer Gebäudehöhe von über 25 Metern. 2 Hochhäuser dürfen nicht erstellt werden zwischen den SBB-Geleisen {Linien Zug­

Arth-Goldau und Zug- Luzern) und dem Seeufer. Im Weiteren gelten die Festlegungen S 3. 1 im kantonalen Richtplan. Dieser regelt, dass Hochhäuser nur im Teilraum 1 zulässig sind, worunter auch der Bereich des Be­ bauungsplanes fällt.

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3.6

Bebauungsplan Kistenfabrik

Nördlich an das Gebiet Untermüli schliesst der Bebauungsplan Kistenfabrik, Plan Nr. 7049, genehmigt vom Regierungsrat am 3. Juni 2003, an. Die Überbauung wurde entsprechend dem Bebauungsplan realisiert: Mit drei neungeschossigen Turmbau­ ten, drei dreigeschossigen Gewerbebauten, einem fünfgeschossigen Riegel an den Geleisen sowie einem sechsgeschossigen Riegel an der Baarerstrasse. Die Ausnützung beträgt etwa 1.7. Der Bebauungsplan enthält u.a. Angaben zur Erschliessung im Sin­ ne des kommunalen Richtplanes Verkehr vom 7. Juli 1995, zur Parkierung sowie zu Fuss- und Velowegen. Von Bedeutung ist vor allem die öffentliche rückwärtige E r­ schliessungsstrasse mit Anschluss der Gebiete Untermüli und ZeughausareaL Erläute­ rungen zur Beibehaltung der bestehenden Erschliessung sind in den Kapiteln 4.4ff beschrieben. Sobald der Anschluss Untermüli rechtlich gesichert ist, kann eine Ände­ rung des Bebauungsplanes Kistenfabrik und der Aufhebung der Festlegungen betreffend der öffentlichen rückwärtigen Erschliessung in Erwägung gezogen wer­ den.

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Bebauungsplan Kistenfabrik, Plan Nr. 7049, genehmigt vom Regierungsrat am 3. Juni 2003; s.a. ver­ grösserter Plan im Anhang 8.2

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4

Bebauungsplan

4.1

Grundsätze und generelle Regelung

Mit dem Bebauungsplan Untermüli sollen die folgenden Ziele erreicht werden: Städtebauliches Aufwerten des Planungsgebietes Untermüli - Kistenfabrik - Zu­ ger-Stadttor durch das Schaffen eines Identifikationspunktes mittels eines städ­ tebaulichen Akzents im Quartier Untermüli (Hochhaus und Platz). Schaffen eines Quartierzentrums Untermüli mit Ausstrahlung über das engere Planungsgebiet hinaus, mit attraktiven Frei- und Platzräumen sowie mit ver­ schiedenen publikumsorientierten Nutzungen. Hohe Durchlässigkeit für den Langsamverkehr zwischen den drei Quartieren U n­ termüli, Kistenfabrik und Zuger-Stadttor. Gute Anbindung des Planungsgebiets an das übergeordnete Langsamverkehrs­ netz durch direkte und gut ausgebildete/gestaltete Fuss- und Radwegverbindun­ gen. Direkte Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz mit Ein- und Ausfahrt ab der Baarerstrasse. 4.2

Siedlung/Städtebau

Die Planung sieht neben den bestehenden Bauten der Orris und von Hans Voorgang einen Baubereich für ein 18-geschossiges Hochhaus und drei sechsgeschossige Bau­ bereiche vor. Die Baubereiche B bis D sind so ausgelegt, dass ein gewisser Anord­ nungsspielraum verbleibt. Aus diesem Grund ist in diesen Baubereichen die jeweils maximal zulässige anrechenbare Geschossfläche festgelegt. Da das Projekt für das Hochhaus schon relativ konkret ausgearbeitet wurde, ist im Baubereich A das zu I äs­ sige Ausnützungsmass durch das definierte Bauvolumen definiert. Die ehemaligen Fabrikations- und Lagerräume der Orris Fettwerk AG sind geschützt. Bei einem Ab­ bruch des bestehenden Geschäftshauses Untermüli 1 1 und einer Neubebauung des GS 3737 soll die Nordfassade der Liegenschaft Untermüli 5 wieder instand gestellt werden. Das Wohnhaus Feldstrasse mit Baujahr 1960 ist als bestehendes Gebäude mit neun Geschossen eingetragen. Mit dem Bau des Hochhauses wird eine öffentlich zugängliche Platzfläche zur Kistenfabrik hin erstellt. Bei einem Abriss des Wohn- und Gewerbebaus Untermüli 6 und einem Neubau im Baubereich B gernäss Bebauungs­ plan wird es möglich, diese Platzfläche nach Westen auszudehnen und mit publi­ kumsattraktiven Nutzungen im Erdgeschoss zusätzlich beleben zu können. Der Baubereich A ist so gesetzt, dass ein Strassenraum mit einer strassenbegleiten­ den Baumpflanzung entlang der 5. 60 Meter breiten Zufahrtsstrasse und eine Vorz o­ ne von sieben Metern für Anlieferung, Parkierung und einen zwei Meter breiten Gehbereich gebildet werden kann. Entlang dieser Kante verläuft die Grenze zwi­ schen den beiden Niveaus der Erschliessung und der Begegnungsbereiche. Das (unte­ re) Strassenniveau umfasst die Erschliessungsflächen für den MIV, die oberirdische Parkierung und Bereiche für An Iieferung und Güterumschlag. Das (obere) Platzn i­ veau übernimmt die Höhenkoten des Areals Kistenfabrik und der Verladerampen der ehemaligen Orris. Diese Flächen sind als attraktive Aufenthalts-, Spiel- und Begeg­ nungsbereiche auszugestalten. Ein Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist mit Ausnahme von Feuerwehr, Krankenwagen und Zügelwag en untersagt und mit www.stadtzug.ch

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zweckmässigen Mitteln zu verhindern. Um die Durchgängigkeit für den Langsamver­ kehr zwischen den beiden Niveaus zu ermöglichen sind verschiedene Treppen und Rampen geplant. Diese werden so ausgebildet, dass keine Verbindung fur Fahrzeuge des MIV möglich wird. Der Bebauungsvorschlag passt sich gut in das umgebende Quartier ein und fasst be­ stehende Aussenräume entsprechend ihren Nutzungen besser ein. Das Hochhaus übernimmt die Flucht der nördlich anschliessenden Baukörper der Kistenfabrik und der Bebauung Zuger-Stadttor und schliesst diese Gebäudereihe nach Süden ab. 4.3

Etappierung

Die vier Baubereiche sind in Etappen realisierbar. Aufgrund der Tiefgarageneinfahr­ ten sowie der neuen Niveau-Situation, ist die Reihenfolg e der Etappierung massge­ bend. Es gibt hierfür mehrere Varianten, wobei vor allem zwei davon gut realisier­ bar und aus Sicht des Baudepartements wahrscheinlich sind: Etappierungsvariante 1 (A-B-C-D) 1. Etappe

2. Elappe

Bei der ersten Variante wird die Tiefgarage Schritt für Schritt erstellt. Die Tiefgarage des Baubereichs B wird über die Rampe beim Baubereich A erschlossen. Mit der Be­ bauung des Ba.ubereichs Cist eine provisorische Zufahrtsrampe auf das GS 3737 er­ forderlich, um die bestehenden Gebäude und deren Aussenparkfelder zu erschlies­ sen. Zusätzlich braucht es einen Durchbruch von der neuen Tiefgar age/Einfahrt von Baubereich Czur bestehenden Garage des GS 3737. www.stadtzug.ch

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Etappierungsvariante 2 (A- B 1. Etllppe

-

D

-

C) 2. Et.ppe

• Variante der TlefgarageneracNiesaung entweder/oder

Die zweite Variante bildet jenen Zustand ab, welcher sich bei einer Bebauung des ·Baubereichs D vor Cergäbe. Hierbei müsste der Tiefgaragenteil des Baubereiches D durch die schon neu erstellte Einstellhalle bis Bereich B erschlossen werden, oder aber die neue Garage wird mit der heute bestehenden Einfahrt von Bereich Cer­ schlossen. Schwierigkeiten können sich allenfalls bei einem Neu-/Ersatzbau der Ram­ pe im Bereich Cergeben. Bei beiden Varianten sind nach Erstellen des Baubereichs A auf der Westseite provi­ sorische Fussgängeraufgänge auf das obere Niveau erforderlich. Grundsätzlich kön­ nen die einzelnen Etappen entlang der Parzellengrenzen erstellt werden. Zwischen den Baubereichen B und C/D macht es jedoch Sinn, geringfügig von der Grenze ab­ zuweichen und die Etappierungsgrenze auf die Strassenkante zu legen, um die ober­ irdische Zufahrt zu den hinter liegenden Grundstücken noch zu gewährleisten.

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4.4

Verkehr

Das Planungsgebiet wird im Osten von der Baarerstrasse, im Süden von der Feldstras­ se und im Westen von den Geleisen der SBB begrenzt. Der Knoten Baarer-/Feld­ strasse wird im Rahmen der Nordzufahrt umgestaltet und die Feldstrasse ausg ebaut. Mit der Inbetriebnahme der Nordzufahrt wird die Baarerstrasse entlastet, wodurch eine Umgestaltung gernäss Betriebs- und Gestaltungstudie ermöglicht wird. Dieses sieht einen Mehrzweckmittelstreifen vor, welcher die Zu- und Wegfahrten zu den direkt angrenzenden Grundstücken ermöglicht. Heute erfolgt die Zufahrt zur Kisten­ fabrik und zum Zuger-Stadttor über eine gemeinsam genutzte Einfahrt mit Linksab­ biegespur und Lichtsignalanlage auf Höhe der Ahornstrasse. Die Zufahrt zur Unter­ müli erfolgt mit einem separaten Linksabbieger in der Baarerstrasse. Die Feldstrasse und die Unterführung werden massgeblich ausgebaut und entlang des südlichen Strassenrandes ein kombinierter Rad-/Gehweg erstellt. Östlich der Strassenunterführung wird eine Fussgängerbrücke an die bestehende Brückenkon­ struktion angefügt, damit die Fussgängerverbindung gernäss Richtplaneintrag und Bebauungsplan Untermüli erstellt werden kann. 4.5

Parkierung

Im Bebauungsplan ist die Lage der Ein- und Ausfahrten in die Tiefgaragen und der oberirdischen Parkierung des Wohnbaus Feldstrasse geregelt. Auf die Festlegung einer Obergrenze für eine maximal zulässige Anzahl Parkfelder wird verzichtet. Hin­ gegen legt der Bebauungsplan die maximal zulässige Parkplatzzahl für die jeweilige Nutzung entsprechend den Vorgaben des Sondernutzungsplans Landis & Gyr SBB­ West fest wie folgt: 1 Parkfeld für Bewohner pro 100m2 a GF maximal 1 Parkfeld für Beschäftigte pro 100m2 aGF maximal 1 Parkfeld für Kunden und Besucher pro 1'000m2 aGF, unabhängig von der Nutzung (Wohnen, Dienstleistung, Läden) maximal 1 Parkfeld für Kunden und Besucher pro 40m2 Gastgewerbe Die genaue Anzahl Parkplätze ist im Baugesuchsverfahren unter Anwendung der vorstehend definierten Vorgaben zu bestimmen. Heute sind im Bebauungsplange­ biet knapp 400 Parkfelder vorhanden. Nachfolgend eine Zusammenstellung der be­ stehenden und künftigen Parkfeldzahlen: Wohnbau Feldstrasse

Künftig

100

85

Orris

31

42

Garage Huber

116

50

Bürgergemeinde

39

Stadelmann

110

Brühwiler* Total *

Bestand

9

396

26 70 84 3 57

Die Parkfelder der heutigen Tankstelle werden nicht in der Berechnung berücksichtigt

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Die oberirdischenAbstellplätze sind vornehmlich für Besucher und Kunden freizu­ halten. Diese Regelung ist vor allem bei Neubauten einzuhalten. Die bestehenden Parkfelder können gernäss geltenden Vereinbarungen (Mietverträge) weiterhin zweckgernäss genutzt werden. Das Verkehrsgutachten kommt zum Schluss, dass die Anzahl Parkfelder gernäss der Berechnungsart der Stadt Zug dem minimalen redu­ zierten Bedarf der Berechnung nach VSS entspricht und aus diesem Grund als zweckmässig erachtet wird. Für Fahrräder und Motorfahrräder wurde inAnlehnung an die Empfehlung des Bun­ desamtes für Strassen die Berechnungsweise für die MindestanzahlAbstellplätze wie folgt festgelegt: 1Abstellplatz pro40 m2 aGF Wohnen -

1Abstellplatz pro 70 m2 aGFArbeiten, Gewerbe, Dienstleistung, Hotel 1Abstellplatz pro 30 m2 aGF Einkaufen, Freizeit, Kultur, Gastronomie

DieAbstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 60 % derAbstellplätze sind zu überdachen. 4.6

Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz

GernässAbschätzungen welche im Rahmen des Verkehrsgutachtens getroffen wor­ den sind, wird die Leistungsfähigkeit des Knotens Baarerstrasse I Feldstrasse I Göblistrasse mit dem Bebauungsplan Untermüli leicht gesenkt, ohne den Knoten jedoch zu überlasten. Für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit 2020 + ist eine weitere Entlastung der Baarerstrasse sinnvoll und zweckmässig. Mit der Tangente Baar I Zug und dem Stadttunnel in einem späteren Schritt kann der Verkehr besser umgeleitet und kanalisiert werden. Dies bedingt jedoch auch flankierende Mass­ nahmen auf den entlasteten Strassen wie in diesem Fall die Baarerstrasse. 4.7

Interne Erschliessung

Das Geviert wird wie bis anhin über die Zufahrt ab der Baarerstrasse erschlossen. Die Tiefgaragenzufahrten sind entweder direkt daran angeschlossen oder - wie im Fall des Wohnbaus Feldstrasse - über den Werkplatz östlich der Untermüli 1. Die Tiefga­ ragen der BaubereicheA bis D sind gernäss den Erwägungen im Kapitel 4.3 Etappie­ rungen mit unterirdischen Durchfahrten zu verbinden. Bereits heute ist über die be­ stehende Einfahrt auf GS 3882 eine zusammenhängende Tiefgarage welche die GS 3737, 3750 und 3882 umfasst, erschlossen. Aufgrund der verschiedenen Etappi e­ rungsvarianten und den Unsicherheiten bezüglich Neubauten sind im Bebauungs­ plan unterirdische Durchfahrten sowohl zwischen den GS 3738 und 3750 sowie zwi­ schen den GS 3737, 3750 und 3882 eingetragen. Mittels Bestimmung Ziff. 12 ist gesi­ chert, dass Durchfahrten im gegenseitigen Einverständnis beschränkt werden kön­ nen. Diese Regelung wurde getroffen, da insbesondere das GS 3750 entweder über die Ein-/Ausfahrt auf GS 3738 oder jene auf GS 3882 erschlossen werden kann. Die oberirdischen Parkfelder befinden sich sowohl entlang der Zufahrtsstrasse in Kombi­ nation mitAnlieferungs- und Güterumschlagsflächen, auf dem Werkplatz oder dann nördlich des Wohnbaus Feldstrasse.

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4.8

Anschluss des Untermüli-Areals an die Baarerstrasse

Wie in den vorstehenden Kapiteln beschrieben, legt der Richtplan Verkehr vom 7. Juli 1995 im Bereich der Kistenfabrik ein Anschluss wichtiger Erschliessungsstrassen an Hauptverkehrsstrassen fest. Im Bebauungsplan Kistenfabrik wurde diese Erschlies­ sung verbindlich festgelegt. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurden die beiden Anschlussvarianten Kistenfabrik und Untermüli miteinander verglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass beide Anschlüsse an die Baarerstrasse anhand der Leistungsbeur­ teilung möglich sind. Aus verkehrstechnischer und raumplanerischer Sicht zeigen sich jedoch signifikante Vor- und Nachteile wie folgt: Anschluss gernäss heutiger Situation direkt an die Baarerstrasse Vorteile

Nachteile

+

gleichbleibende Adressierung

-

Nähe zur LSA Baarerstr. I Feldstr.

+

bessere Auffindbarkeit

-

Konflikt Einfahrt für Linksabbieger bei

+

flexiblere Bebauung möglich

übermässigem Rückstau von LSA Baa­

+

einfache Sticherschliessung

rerstr. I Feldstr.

Anschluss über Knoten Kistenfabrik Vorteile +

Keine Konflikte beim Ast Baarerstr.

Nachteile -

Nord der LSA +

weniger Behinderungen auf heutiger

termüli ca. 1.00m -

Busspur +

bessere Einbindung in umgestaltete

Höhenunterschied Kistenfabrik- Un­ Geometrien der Erschliessung inner­ halb Kistenfabrikareal ungeeignet

-

Eingeschränkte Gestaltungsmöglich­

Baarerstrasse gernäss Betriebs- und

keiten der Begegnungsbereiche auf

Gestaltungsstudie

Fussgängerniveau im Areal Untermüli -

Mehrverkehr in Areal Kistenfabrik in­ folge Umwegfahrten

- Schlechte Adressierung -

Sicherstellung der Erschliessung des Wohnbaus Feldstrasse benötigt unver­ hältnismässig viel Fläche

- Anlieferung mit L KW (u.a. Orris Fett­ werke) ist unverhältnismässig über Kistenfabrik Bei einer gesamtheitliehen raumplanerischen und Verkehrsplanerischen Betrachtung ist ein direkter Anschluss an die Baarerstrasse einem Anschluss über die Kistenfabrik vorzuziehen. Der Höheunterschied zwischen den beiden Niveaus würde eine stark trennende Erschliessung durch das Gelände verursachen deren negativen Auswir­ kungen vor allem eine Etappierung massgeblich erschweren. Zudem ist die Erschlies­ sung Kistenfabrik nicht für Anlieferungsverkehr geeignet. So können sich ein Las t­ wagen und ein PW in den Kurven nicht begegnen. Der Rückstauraum von max. 3 Fahrzeugen des Linksabbiegers in die Untermüli ist heute vorhanden und kann auch mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept Zuger- I Baarerstrasse gewährleistet werwww.stadtzug.ch

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den. Ein allfälliger Konflikt der wartenden Linksabbieger mit stehenden Fahrzeugen am Knoten Baarer-/Feldstrasse und Rückstau auf der Baarerstrasse kann- analog der heutigen Situation - mit einem Haltebalken auf der Höhe des Busspurenendes gelöst werden. 4.9

Anpassungen im Bereich der Einmündung in die Baarerstrasse

Der Anschluss an die Baarerstrasse ist heute als Trottoirüberfahrt mit einem grassflä­ chig überfahrbaren Bereich gestaltet. Er muss neu als verkehrstechnisch einwand­ freier Knoten ausgebildet werden. Innerhalb des Untermüli-Areals sind Anschlüsse an die Stichstrasse nur mit einem genügenden Abstand zum Knoten zulässig. Nur so kann der Stauraum geschützt und eine gute Räumung der einfahrenden Fahrzeuge gewährleistet werden. Die vorhandene Zufahrt zum Wohnbau Feldstrasse ist anzu­ passen. Mit einer nicht überfahrbaren Mittelinsel im Anschlussbereich wird das d i­ rekte Einfahren von der Baarerstrasse zur oberirdischen Parkierung des Wohnbaus Feldstrasse verhindert. Für das Zufahren muss innerhalb des Gevierts gewendet wer­ den.

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Auszug Verkehrsgutachten, Massnahmen Anschluss Untermüli an Baarerstrasse

www.stadtzug.ch

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4.10 Anpassung der Baulinien

Die Baulinie entlang der Baarerstrasse ist in einem separaten Verfahren durch den Kanton so anzupassen, dass die bestehende Bauflucht der Kistenfabrik bis an die Feldstrasse verlängert wird. 4.11 Nutzung I Ausnützungsberechnungen

GS Nr.

Grundstücksfläche m2 (ca.}

aGF best./neu m2 (ca.}

AZ (ca.}

4'181

7'890

1.9

4'566

5'525

1.2

2'357

6'800

2.9

2'176

4'500

2.0

1'090

2'300

2.1

3'073

6'400

2.1

17'443

33'415

1.9

349 u n d 2742 Orris 3121 Wo h n bau Fe l dstrasse 3738 B r ü h wiler 3750 u n d 2839 G ara g e Huber 3882 B ür g erg emein d e 3737 Stad elma n n

Total

Das GS 4816 der Einwohnergemeinde Zug (ehemalige Gleisparzelle der Korporation Zug, künftiger Fussweg zwischen der Feldstrasse und der Kistenfabrik) wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision von einer WGS in eine Verkehrsfläche ohne Ausnützung umgezont. Aus diesem Grund ist das GS 4816 nicht in der Ausnützungsberechnung berücksichtigt.

Die Nutzung der bestehenden Bauten wird beibehalten und kann im Rahmen der Bauordnung gernäss der geltenden Zonierung erfolgen. Der Wohnanteil für die Neubauten A und D beträgt mindesten 50%, da sich diese Grundstücke für Wohn­ nutzungen eher eignen, als die Bauten B und C deren Wohnanteil mindestens 0% beträgt. ln den Erdgeschossen sind an attraktiver Lage möglichst kundenorientierte Nutzungen vorzusehen. Diese Formulierung lässt offen, dass an weniger exponierten Orten im Erdgeschoss andere Nutzungen (bspw. Nebenräume, Küchen, Abstellräume etc.) entstehen. Mit der Festlegung gernäss Bestimmung Ziff. 5 (Erdgeschosse dürfen max. 60% der anrechenbaren Geschossfläche des darüberliegenden Geschosses auf­ weisen) soll die Entstehung von attraktiven Erdgeschossnutzungen weiter gefördert werden, da dadurch überdachte, arkadenartige Aufenthaltsflächen entstehen die sich auf die Platzflächen hin orientieren. Ebenfalls denkbar sind durchgängige offe­ ne Erdgeschosse. Das Projekt für das Hochhaus ist schon so weit fortgeschritten, dass in diesem Baubereich auf die Festlegung einer maximal zulässigen aGF verzichtet wird. Die Ausnützung ergibt sich beim Baubereich A also aus dem dargestellten Bauwww.stadtzug.ch

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volumen (Baubereich und maximale Gesamthöhe). Die Planungsabsichten für eine Bebauung der Baubereiche B bis D sind noch nicht so weit fortgeschritten, so dass eine maxim9l zulässige aGF definiert ist. Ebenfalls im Hinblick auf eine attraktive Bebauung sind die Geschosshöhen unter Einhaltung der maximalen Gesamthöhe frei einteilbar, ohne dass durch überhohe Räume Zuschläge bei der aGF erfolgen. 4.12 Freiräume und Umgebung

Mit der Situierung der neuen Baufelder werden die Fluchten von bestehenden Bau­ ten wieder aufgenommen. Seitens Baarerstrasse nimmt das Hochhaus Bezug auf den Kistenfabrik-Längsbau (Baarerstrasse 131-135-139); entlang den Bahngleisen nimmt der Baubereich D Bezug auf die Gebäude der Orris. So entsteht eine Zone welche sich als bindendes Glied zwischen diesen bestehenden Gebäuden aufspannt. Um dies auch in der Umgebung spürbar zu machen, werden die Anschlusskoten an die G e­ bäude über die gesamte Zone auf das Niveau der Kistenfabrik resp. der Laderampe der Orris gesetzt- mit Ausnahme des Hochhauses, welches sich auf dem Niveau der Baarerstrasse befindet. Dadurch wird die räumliche und physische Durchgängigkeit vom einem Areal ins andere gewährleistet. Im Geviert Untermüli ergeben sich da­ durch zwei Ebenen: Die untere Ebene dient der Erschliessung, Anlieferung, Tiefga­ rageneinfahrt und Parkierung. Die obere Ebene dient der Zirkulation und dem Auf­ enthalt der Fussgänger. Dadurch entstehen zwei unterschiedliche Charakteren; der eher gewerblich-industrielle der unteren Ebene und der von "edleren" Urbanität. in der oberen Ebene. Diese zwei Ebenen werden durch klare Geländekanten voneinan­ der getrennt. Durch zwei Hauptrampen und mehrere Treppen sind sie zueinander erschlossen. Entlang der Rampen wird die Geländekante für Fahrradabstellplätze genutzt.

Beispiele von Platzgestaltungen in Chur und Zürich

Die Zone zwischen Kistenfabrik und Untermüli wird durchlässig gestaltet, wobei die .Durchfahrt für den motorisierten lndividualverkeh� mit baulichen und gestalteri­ schen Massnahmen zu unterbinden ist. Das Terrain läuft künftig auf derselben Höhe weiter; zusätzlich soll das vorhandene Wegsystem aus der Kistenfabrik fortgesetzt werden. Zwischen dem Hochhaus und dem Gebäude Baarerstrasse 131-135-139 wird ein Raum aufgespannt. Um diesen Bereich durchgängig gestalten zu können, sind die vorhandenen Fahrradständer und Container nach Westen zu verschieben. Die neuen Aussenräume der Untermüli werden an die bestehenden Strukturen der Kis­ tenfabrik angeknüpft und mit diesen verbunden. Um diesen zu einer gewissen Ei. genständigkeit zu verhelfen wird ein einheitlicher, durchgehender Bodenbelag vorWWW,$tadt;zug.(h

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geschlagen, welcher sich über den gesamten Bereich und allenfalls auch durch die Gebäude hindurch zieht. Gegen die Kistenfabrik hin endet er an der Parzellengren­ ze. Mittels eines Grünstreifens mit frei angeordneten Baumpflanzungen wird ein Filter zwischen den zwei Arealen gebildet.

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§ einheitlicher Bodenbelag

- Fahrradständer

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Wasserelement

-

neue Gebäude

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Baumreihe Oe nach Situation differenziert in Art und Grösse)

- bestehende Gebäude

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Bäume frei angeordnet

Verkleinerung Umgebungs-Konzept (s.a. Anhang 8.1)

www.stadtzug.ch

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Die Freiflächen sollen sich gemäss Nutzung der Gebäude entwickeln können. Je nach dem gibt es die Möglichkeit mit unterschiedlichen Möblierungs- und Bepflanzungs­ elementen (z.B. mit einem Wasserelement oder mit einem " Baumstrauss"} wodurch die durchgängige Sichtachse von der Kistenfabrik gebrochen werden kann. Die be­ stehende Säuleneichen-Reihe entlang der Baarerstrasse bis zur Südgrenze der Kis­ tenfabrik wird über diese hinaus bis zum Hochhaus weiter gezogen. Dadurch wird das Gebiet eingebunden. Entlang der Mauer nördlich des Wohnbaus Feldstrasse wirkt eine Baumreihe als Filter und raumbestimmendes Element. Im Zusammenhang mit der Nordzufahrt wird entlang der Feldstrasse eine Kastanienreihe weiter gezo­ gen. Zur Sicherstellung der Freiraumgestaltung sind in Z iff. 15ff der Bestimmungen zum Bebauungsplan verschiedene Festlegungen getroffen worden. 4.13 Umwelt Aufgrund der geänderten Vorschriften der Verordnung über die Umweltverträglich­ keitsprüfungen(Stand 1. Dezember 2008} ist für Parkplätze ab 500 Parkfeldern ein Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen. Dieser Wert wird mit den abgeschätzten Parkplatzzahlen unterschritten, so dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfor­ derlich ist. ln den Bestimmungen des Bebauungsplans sind weiter verschiedene Vor­ gaben zu Umweltbereichen enthalten (Minergiestandard, Entwässerung, Siedlungs­ ökologie wie einheimische standortgerechte Pflanzenarten, etc.). 4.14 Feuerpolizei Die Feuerwehrzufahrten entsprechen den Anforderungen der Feuerwehr, sie wu r­ den mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug abgesprochen. Die Detailplanung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Baugesuche. 4.15 Ver- und Entsorgung Die Lage der Containerstandplätze ist im Baubewilligungsverfahren im Rahmen ei­ nes Entsorgungskonzeptes darzulegen und zu überprüfen. Das Meteorwasser ist so­ weit möglich und sinnvoll im Planungsgebiet versickern zu lassen.

www.stadtzug.ch

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4.16 Beschattung

Die Auswirkungen bezüglich der Besonnung der angrenzenden Liegenschaften wu r­ den im Zuge der Projektentwicklung untersucht. Das Schattendiagramm gibt den durch das Hochhaus erzeugten Schatten an einem mittleren Wintertag zwischen

dem 3. November und dem 8. Februar von 08.00 bis 16.00 Uhr wieder. Der 2-

Stunden-Schatten des Hochhauses beeinträchtigt einzig die heute gewerblich ge­

nutzte, westlich angrenzende Liegenschaft GS 3750 der Garage Huber.

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Nachweis 2-Stunden-Schatten, dat. 25. August 2010

5

Begründung der Abweichungen von der Regelbauweise

5.1

Vorteile für das Siedlungsbild und die Umgebung

Durch das Zulassen von sechsgeschossigen Neubauten und das Aufrichten des Bauvo­ lumens auf GS 3738 wird es möglich, grosszügige, verkehrsfreie, multifunktional

nutzbare und attraktive Platzflächen zu gestalten, welche einerseits den Bewohnen­ den und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden. Zudem gewinnt der gesamte Bereich des Gevierts um die Kreuzung Feld- und Baarerstrasse städtebaulich an Bedeutung. Der öffentlich zugängliche Platz zwischen Hochhaus und Kistenfabrik erlaubt vielfältigste Nutzungen, die dem gesamten Qua rtier zu Gute kommen (z.B. Markt, Aussenbestuhlung von Restaurants, Aussenverkauf für die Läden der Kisten­ fabrik, etc.). Um diese Multifunktionalität zu garantieren, wird auf eine gezielte Möblierung verzichtet. Der städtische Platz steht im Kontrast zu den grünen lnne n­ höfen in den (Wohn-) Überbauungen Kistenfabrik und Zuger-Stadttor. Mit der www.stadtzug.ch

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Schaffung publikumsattraktiver Erdgeschossnutzungen wird ein Gebiet aufgewertet, welches heute ausserhalb der Geschäfts- und Büroöffnungszeiten als Brache wahr­ genommen wird. Insbesondere auch durch die Aufhebung oberirdischer Parkplätze und deren Anordnung entweder auf dem Werkplatz der ehemaligen Orris oder dann in den unterirdischen Einstellhallen werden Flächen umgewidmet, so dass diese als Begegnungs- oder Freiräume gestaltet werden können. Es entsteht zusammen mit den Bebauungen Kistenfabrik und Stadttor eine spannungsvolle Siedlung als Berei­ cherung des Siedlungsbildes. Im Weiteren werden wichtige öffentliche Fussgänger­ verbindungen durch den Bebauungsplan sichergestellt u nd das geschützte Bau­ denkmal Untermühle wird durch die verbessere Freistellung gegenüber den benach­ barten Gebäuden aufgewertet. 6

Verfahren Der Bebauungsplan Untermüli wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Investor des

Hochhauses, den betroffenen Grundeigentümern, verschiedenen Amtsstellen von Kanton und Stadt sowie einem Landschaftsarchitekturbüro und einem Verkehrspl a­ nungsbüro entwickelt. Die Stadtbildkommission hat die Planung eng begleitet und anlässlich mehrerer Sit­

zungen zum Projekt Stellung genommen (6. September 2007: Bebauungsstudie mit

drei Varianten; 3. J uli 2008: 1. Entwurf Bebauungsplan; 5. Februar 2009 : Stand Vor­ prüfung). Aus Sicht der SBK überzeugt der Bebauungsplan durch eine intelligente Anordnung der Baufelder und einer stimmigen Verteilung der Baumassen. Die resu 1 tierenden Freiräume weisen ein hohes gestalterisches Potenzial auf, welches in Zu­ sammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekturbüro weiter konkretisiert worden ist. Die kantonale Baudirektion hat mit Schreiben vom 4. D ezember 2009 zum Beba u­ ungsplan Stellung genommen. Die Vorprüfung enthält neben verschiedenen Hinwei­ sen und Empfehlungen vier Vorbehalte. Diese wurden mit entsprechenden Bestim­ mungen und Eintragungen im Plan berücksichtigt. Der Vorbehalt betreffend Wiederinstandstellung des geschützten Orris-Gebäudes wurde einerseits mit der entsprechenden Bestimmung Ziff. 4 und andererseits im Plan mittels Vermassung berücksichtigt. Das kantonale Tiefbauamt verlangt, dass die Zufahrt zu den oberirdischen Parkte 1 dern des Wohnbaus entlang der Feldstrasse ab der Baarerstrasse nicht direkt erfol­ gen darf. Zu diesem Zweck ist der Einmündungsbereich mit einer nicht überfahrba­ ren Mittelinsel auszugestalten. Diese Massnahme ist im Rahmen eines konkreten Bauprojekts umzusetzen. Zur Berücksichtigung des Vorbehalts wurde die im Bebau­ ungsplan eingetragene Schutzinsel zusätzlich in Richtung Westen verlängert. Zwei Vorbehalte betreffen die Freiraumgestaltung. Es ist sicherzustellen, dass Bäume im Bereich von Unterniveaubauten gepflanzt werden können- sei dies nun mit aus­ reichenden Erdkernen oder einer Überdeckung mit Pflanzsubstrat. Weiter sei das Freiraumkonzept als verbindlich für die weitere Projektierung zu erklären. Zudem wird gefordert, dass die Spiel- und Begegnungsbereiche für die Öffentlichkeit z uwww.stadtzug.ch

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gänglich sind. ln der Folge sind unter der Bestimmung Ziff. 1 5 die Festlegungen zu­ sammengefasst worden, die im Zusammenhang mit Bepflanzungen zu beachten

sind. Die Bestimmung Ziff. 1 6 definiert genau, welche Anforderungen zu berücksich­ tigen sind, damit die öffentlich zugänglichen Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungs­

bereiche als attraktive Aussenräume genutzt werden kö nnen. Der Bebauungsplan wird im ordentlichen Verfahren nach § 39 Planungs- und Bauge­ setz erlassen. 7

Provisorisches Terminprogramm

7 . J u l i 2009

V e r a b sc h i e d u n g z u r V o r p r ü f u n g

4. D e z e m b e r 2009

V o r p r ü f u n g s b e r i c ht B a u d i re kt i o n d e s Ka nto ns Z u g ( § 39 Abs. 1 P B G)

9. M ä rz 2010

B e r i c h t u n d A n t r a g Stadtrat 1. Lesu n g

11. M a i 2010

G G R 1. Les u n g

21. M a i - 21. J u n i 2010

1. öffe n t l i c h e A u f l a g e 30 Ta g e (§ 39 A bs. 1 P B G)

J u l i - A u g u st 20 1 0

B e h a n d l u n g a l l fä l l i g e r E i n w e nd u ng e n ( § 39 Abs. 2 P B G )

Septe m b e r 2010

B e r i c h t u nd A n t r a g Stadtrat 2. Lesu ng (§ 39 Abs. 3 P B G )

2 3 . N o ve m be r 2010

G G R 2. Les u n g B e sc h l u s s ( § 39 A b s . 3 P B G )

Dezember

Refere n d u m s f r i st 30 Ta g e ( § 8 A bs. 2 B st. b d e r G e m e i n d eord n u ng)

J a n u a r 2011

2. öffe n t l i c h e A u f l a g e 20 Ta g e ( § 41 Abs. 1 P B G )

* M ä rz I A p r i l 2011

G e n e h m i g u n g (§ 42 Abs. 1 P B G ) I B es c h w e rd e e ntsch e i d (§ 42 A bs. 2 P B G )

* Ein allfälliges Beschwerdeverfahren vor Regierungsrat und Verwaltungsgericht verzögert die Rechtskraft des Bebauungsplans um Monate.

www.stadtzug.ch

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8

Anhang

8.1

U mgebungs-Konzept

www.stadtzug.ch

Seite 24 von 29

F rei ra u m ko n

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8.2

Modellfotos

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www.stadtz u g .ch

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www.stadtzug.th

Seite 27 von 29

8.3

Bebauungsplan Kistenfabrik

www.stadtzug.ch

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8.61JOEPARIEMENT

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BEBAUUNGSPLAN

KISTEN FAB R I K

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ÄNDERUNG DER PARKIERUNG UND VERKEHRSSTEUERUNG

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PlAN NR' 7049 ERSETZT PlAN 1>R

DATUM ' 19."2.01

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VOM STA07AAT ZUR VORPROFUNO ENGEilEJQ-<rAM' 8. JANUAA 2002

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VON DER t<J1M'ONALEN BAUOIREKllCN VORGEPP(FT M1: 29. APAJ:.. 2002

GGR · VOR..AGE NA- 1664

VOM STADTRAT VE�.BS::HEOEf AM: 21 , MA\ 2002

VOM: 25. JUN1 2002

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1. Pu"UKA.TlON IM AMTSBlATT NA: 26 UND27

VOM: t JUU 2002

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VOM' 28. JUNI UND 5. Jl.U 2002

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ZIFFER' 258171

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VOM GROSSEN GEMEINJERAT BESCHLOSSEN AM: '2. NOVEMBER 2002 DIE

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DER STAOlSC�f'SBEA:

ALBERT RÜTTIMANf\

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2. PUP..JKATICN IM AMTSBlATT

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NA: 47UND48

VOM: 22. NOVEMBeR 2002

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TUCHEN STRASSEN_

ZUTFITTSBEAECH'lGU'IG FÜR I>JJTOFI'ffiTEN ERFOLGT NACH M�E DER A."A=:CHENBA.REN GESCHOSSFLÄC�E

SER BEBAUNOSPLAN KEINE ABWCI:HENJEN BESTIMMUNGEN S :UGEN BAUORDNUNG

SOWEIT DIE

ENTHALT, GELTEN 01=: VOR CHAFfEN DEll J?NE

Oi:R STADTRAT YMN KLEINERE ABWEICHJNGEN BEWIWGEN.

BEl ANOEAUNGEN DES ZONCNPLANI!S UNO /ODER DER aAUORONUNG ISfDEA BEBAWNGSPLAN ZU ÜBERPRÜFEN.

DIE PAAI<P'.ÄTZE FÜR DAS \lOHNEN (01-t<E BESUCHER) WERDEN F2:ST ZUGETfJLT.

JEDES UNTEANEt!IEN ERHALT BNEN PARKPLATZ ZUGEElll. WEfTERE FESTE ZUTEILUNGEN SIND NUR

NACH 8PEZIFIS::::H

BEGRÜNDETEN BEOORFI\ISSEN OER UNTERt�EHMFJI MöGUCH.

INFORMATIOI'·I GE."'EHMIGTE BAUUNIE

OIE ÖBFIGEN fJARKPl.AlZE Fl)R CIE BESCHÄFTIGTEN WERDEN

ALS POOL BEHANOEI.T. ANSTELLE F' eST ZUGETEilTER PMli<PlATZE KÖNNEN ZdTArrTSBEREaillGIJNGEN ZU DE'II PARI<Fl..ACHEN I'J DER FORM VON ABONNEMENTEN OOER TICKETS ERWORBEN WERDEN

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SP·TZENSTUNOEN MIT

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1711_Zug_7070_Verkehrsgutachten.pdf

Stadtplanung

TEAMverkehr.zug Verkehrsingenieure

Bebauungsplan Untermüli Verkehrstechnisches Gutachten

08.021 / 2. Juni 2009 - 18. Februar 2010

TEAMverkehr.zug

Auftraggeber Stadt Zug Harald Klein Stadtplaner St.-Oswalds-Gasse 20, 6300 Zug

Verfasser TEAMverkehr.zug verkehrsingenieure, oscar merlo zugerstrasse 45, ch-6330 cham fon 041 783 80 60 fax 041 783 80 61 [email protected] www.teamverkehr.ch

Oscar Merlo, [email protected] Dipl. Bauingenieur ETH/SVI/Reg

Ganzen Text zeigen

A, Verkehrsingenieur

Guido Gisler, [email protected] Dipl. Ingenieur FH/SVI in Raumplanung, Verkeh rsingenieur

TEAMverkehr.zug

Inhaltsverzeichnis 1

Ausgangslage j Auftrag

4

2

Grundlage

5

2.1

Bestand Perimeter Untermüli 2.1.1

2.1.2

2.1.3

3

Parkierung

6

7 7

B ezeichnung der Gebäude des B ebauungsplans im Gutachten

8

2.3

Projekte Nordzufahrt /Tangente Zug-Baar

9

Parkfeldberechnung Berechnungsmethode Stadt Zug 3.1.1

3.1.2 3.2

Pa rkfeldbedarf Zusammenstel lung

Berechnung nach VSS SN 640 281, Parkieren

3.2.1

3.2.2

3.2.3

5

Perimeter

6

2.2

3.1

4

Bebauungsplan

Grenzbedarf

Reduzierter B edarf Zusammenstel lung

12 12

13

14 15 15

18

22

3.3

Vergleich B erechnung/Projekt Parkfelder

22

3.4

Zusamme nstel lung Parkfelder

22

Nachweis Leistungsfähigkeit

23

4.1

Betrachtete Knoten

23

4.2

Zustände (Zeithorizont)

24

4.3

Verkehrsverteilung

25

4.4

Verkehrsdaten Untermühli

27

4.5

Verkehrsaufkommen bestehende Bauten

29

4.6

Verkehrsaufkommen Neubauten

31

4.7

Berechung effektive Mehrfahrten U ntermüli

33

Knotenberechnungen 5.1

G rundlage Berechnu n g 5.1.1

5.1.2

5.2

Leistungsbeurteilung Knoten mit Lichtsignalanlage Leistungsbeurteilung Knoten ohne Lichtsignalanlage

Knoten Baarerstrasse / Ahornstrasse / Kistenfabrik 5.2.1

5.2.2

5.2.3

5.2.4

2011 mit Nordzufah rt-Knoten mit Lichtsi g nalanlage

2020 mit Nordzufahrt, ohne Tangente- Knoten ohne Lichtsignalanlage

2020 mit Nordzufah rt, mitTangente- Knoten oh ne Lichtsignalanlage

Kurzbeu rteilung Resultate

36 36

36 37

38 38

38

39 39

TEAMverkehr.zug

5.3

5.4

5.5 5.6

Knoten Boararstrasse I Untermühli 2011 mit Nordzufahrt- Knoten ohne Lichtsignalanlage 2020 mit Nordzufahrt, ohne Tangente- Knoten ohne Lichtsignalanlage 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente- Knoten ohne Lichtsignalanlage Kurzbeurteilung Resultate Knoten Boararstrasse I Feldstrasse I Göbistrasse 5.4.1 2011 mit Nordzufahrt- Knoten mit Lichtsignalanlage 2020 mit Nordzufahrt, ohne Tangente Knoten mit Lichtsignalanlage 5.4.2 5.4.3 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente- Knoten mit Lichtsignalanlage 5.4.4 Kurzbeurteilung Resultate Fazit Leistungsbeurteilung Vergleich direkter Anschluss Untermüli- Erschliessung über Kistenfabrik 2011 mit Nordzufahrt-Knoten mit Lichtsignalanlage 5.6.1 5.6.2 2020 mit Nordzufahrt, ohne Tangente- Knoten ohne Lichtsignalanlage 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente- Knoten ohne Lichtsignalanlage 5.6.3 Beurteilung Vergleich direkter Anschluss Untermüli -Anschluss über 5.6.4 Kistenfabrik 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4

40 40 40 41 41 42 42 42 43 43 44 45 45 46 46 46

6

Beurteilung Anschlussva rianten

47

7

Massnahmen Anschluss Untermüli

50

8

Fazit

52

Anhang

A1

TEAMverkehr.zug

1

Ausga ngslage J Auftra g Für das Quartier Untermüli ist ein Bebauungsplan erarbeitet worden. Die bestehenden Fabrikati­ ons- und Lagergebäude der ehern. Orris Fettfabrik AG und das bestehende Gebäude entlang der Feldstrasse werden erhalten. Neu sind ein Hochhaus und drei Wohn- und Geschäftsbauten vorge­ sehen. Der Freiraum wird mit zwei neuen Plätzen gestaltet. Für die Erschliessung des Gebietes ist ein Anschluss über den Knoten Ahornstrasse / Kistenfabrik / Baarerstrasse vorgesehen. ln den ersten Bebauungsplanentwürfen wurde die Erschliessung ab der bestehenden Stichstrasse Untermüli geplant. Die Lage des Anschlusspunktes ist Untersuchungs­ gegenstand im Rahmen des Verkehrsgutachtens.

Im Verkehrsgutachten sind die verkehrliehen Auswirkungen des Bebauungsplangebietes für alle

Verkehrsmittel in der Morgen- und Abendspitzenstunde darzustellen und zu beurteilen.

Bebauungsplan Untermüli

4

TEAMverke hr.zug

2

Grundlage Die Berechnungen und Annahmen basieren auf folgenden Grundlagen:

1)

Bebauungsplan Untermüli, Plan Nr. 7070

2)

Verkehrsmodelle 2011 mit Nordzufahrt, 2020 ohne Tangente Zug/Baar und 2020 mit Tangente Zug/Baar1

3) Verkehrstechnische Untersuchung, Knoten BaarerßeldfGöblistrasse2

1 Verkehrsmodell Boorerstrosse, Ernst Basler+ Partner AG, Zürich; Mai 2009 2 Verkehrstechnische Untersuchung, Knoten Baarer-/Feld-/Göblistrasse, Marty+Partner AG,

4. Februart 2009

Bebauungsplan U ntermilli

5

TEAMverkehr.zug

2.1

Bestand Perimeter Untermüli

2.1.1 Bebauungsplan

Im Perimeter des Bebauungsplanes Untermüll sind diverse Gebäude bestehend, welche teilweise erhalten, teilweise ergänzt oder ersetzt werden. ln der Abbildung 1 sind die einzelnen Baufelder dargestellt. Bestehend ist eine Tiefgarage mit einer Ein- j Ausfahrt über die Bürgergemeinde, wel­ che die verschiedenen Gebäude verbindet und zur gemeinsamen Parkierung dient.

Orris Fettwerke

Parzelle Nr. 2742, 349

Das Gebäude ist schützenswert und bleibt auch in absehbarer Zukunft gleich genutzt.

Wohnbau Feldstrasse

Parzelle Nr. 3121

Das Wohngebäude bleibt in der Nutzung weiterhin bestehen. Eine Sanierung und eine Erweite­ rung der Tiefgarage ist geplant. Der Umsetzungstermin ist jedoch nicht bekannt.

Bürgergemeinde Zug

Parzelle Nr. 3882

Das fünfgeschossige Bürogebäude der Bürgergemeinde Zug wird in naher Zukunft wohl nicht umgenutzt, verdichtet oder durch einen Neubau ersetzt.

Stadelmann

Parzelle Nr. 3737

Die beiden Gewerbebauten auf der Parzelle sind ähnlich wie das Gebäude der Bürgergemeinde zu betrachten. ln naher Zukunft wird mit keiner Veränderung gerechnet. ln einem erweiterten Zeithorizont kann jedoch eine Gesamtbebauung oder Umnutzung nicht ausgeschlossen werden.

Garage Huber

Parzelle Nr. 3750

Die Räumlichkeiten der Garage Huber (Parz. Nr. 3 750) werden angepasst.

Brühwiler

Parzelle Nr. 3738

Auf dem Standort der bestehenden Tankstelle (Parz. Nr. 3 738) ist ein neu es Hochhaus (Projekt Philipp Brühwiler- Baorerstrasse 125) geplant. Das Gebäude im nördlichen Teil der Parzelle weicht einem neuen Platz.

Bebauungsplan U ntermüli

6

TEAMverkehr.zug

2.1.2 Perimeter

Abbildung 1: Perimeter Beba u u ngsplan Untermüli

2.1.3 Pa rkierung Es sind die folgenden Parkfelder im Perimeter vorhanden:

Wohnbau Feldstrasse Orris Fettwerke Garage Huber Bürgergemeinde Stadelmann

Brühwiler* Total

100 31 116 39 110 9 396

* Parkfelder der best. Tankstelle werden nicht in der Berechnung übernommen

Ta belle 1: Anzahl best. Parkfelder Peri m eter Untermüli

Bebauungsplan Untermüli

7

TEAMverkehr.zug

2.2

Bezeichnung der Gebäude des Bebauungsplans im Gutachten

Orris Fettwerke ----,

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Legende

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Baubereich A Brühwiler

CZJ

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Bestehende Bauten -

Bauten von hohem gestalterischem Wert

-

Geschütze Bauten Geplante Bauten Zukünftige Bauten

Abbildung 2: Bezeichnung Gebäude im Gutac hten

Bebauungsplan Untermüli

8

TEAMverkehr.zug

2.3

Projekte Nordzufahrt f Tangente Zug -Ba ar

Nordzufahrt I Tangente Mit der Nordzufahrt und der Tangente Zug-Baar werden die Verkehrsströme stark geän­ dert Darum sind Anpassungen an den Knoten auf der Baarerstrasse, welche von beiden Planungen betroffen sind, geplant. Die bestehenden Situationen sind im Anhang B, die ge­ planten Situationen im Anhang C abgebildet.

Knoten Baarerstrasse I Ahornstrasse Mit der geplanten abgeminderten Typisierung der Soorerstrasse gernäss Kantonalem Ver­ kehrsrichtplan auf eine Hauptsammelstrasse wurde im Betriebs- und Gestaltungskonzept3 Zuger- / Baarerstrasse ein Knoten ohne LSA mit Trottoirüberfahrt entwickelt. Die Umset­ zung dieser Gestaltung ist nicht gesichert.

3 Gestaltungskonzept Zuger-/ Baarerstrasse Teil 3, asp Landschaftsarchitekten, Wepf Ingenieur AG, Juli 2007

Bebauungsplan U ntermüli

9

O'L

nnwJalun UI?Jds6unneqaa

TEAMverkehr.zug

Knoten Baarerstrasse I Feldstrasse I Göblistrasse Die Lichtsignalanlage bleibt bestehen, jedoch werden die Fahrbeziehungen4 und die Vorsortier­ streifen angepasst. Die Hauptbeziehung ist nicht mehr Soorerstrasse Nord -Süd, sondern die Verbindung von und zur Feldstrasse. Diese Massnahme wird im Rahmen der Bauarbeiten zur Nordzufahrt 2010 umgesetzt. Die vom Büro Marty+Partner AG durchgeführte Überprüfung des Knotenumbaus im Rahmen der Nordzufahrt kam zum Ergebnis, dass auf die geplante zusätzliche Bus- und Rechtsabbiegepur verzichtet werden kann. Das Projekt wird nun gemäss den Optimie­ rungen ahne diese Spur ausgeführt.

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IJaar•rsrtoss•

N....,.-

�nn Abbil dung 4: Grafik der vorgeschlagenen Optimierung Beri cht Marty+Pa rtner AG

Für die Leistungsbeurteilung der verschiedenen Zustände bedeutet dies, dass die vorgängig be­ schriebenen Projekte berücksichtigt werden. Die Projekte werden wie folgt in den einzelnen Zu­ ständen berücksichtigt:

Z1.0 und Z1.1 2011 Z2.0 2020 und weitere

Umbau Knoten Soorerstrasse I Feldstrasse

Umbau Knoten Soorerstrosse I Feldstrasse

Umbau Knoten Soorerstrasse I Ahornstrosse

4 Verkehrstechnis c h e Untersuc hu ng, Knoten Baarer-/Fel d-/Göblis trasse, Marty+Portner

AG, 4. Februar 2009

Bebauungsplan Untermüli

11

TEAMverkehr.zug

3

Parkfeldberechnung Die Anzahl Parkfelder, die im Bebauungsplan Untermüll notwendig und zweckmässig sind, wird einerseits mit den Richtwerten des Sondernutzungsplans Landis & Gyr / SBB West5 der Stadt Zug und andererseits mit der VSS-Norm SN 640 281 Parkieren6 berechnet. Für die Richtwerte des Sondernutzungsplanes Landis & Gyr wurden zusätzlich ähnliche Richtwerte für die Gastronomie entwickelt.

3.1

Berechn u ngsmethode Stadt Zug

Die Stadt Zug hat beim Sondernutzungsplan Landis & Gyr spezielle Richtwerte für die Parkierung angewendet, welche d ie Lage in der Stadt und die verkehrliehe Situation besser berücksichtigen als das städtische Parkplatzreglement Eine Reduktion wie der reduzierte Bedarf der VSS-Norm ist in den Werten des Sondernutzungsplanes eingerechnet.

5 SNP Landis & Gy r Plan Nr. 7151 RRB 21.10.2003 6 VSS SN 640 281 Parkieren, Angebot an Parkfeldern für Personenwagen, Februar 2006

Beba uungsplan Untermüli

12

TEAMverkehr.zug

3. 1.1 Parkfeldbedarf Baubereich A - Brühwiler

�

GRENZBEDARF

I

4'800 Gernäss s p Landis & Gyr .

Subtotal Wohnen

Dienstleistung

I

Personal

1'600 Gernäss S P Landis & Gyr �

Kunden

Subtotal Dienst!.

Restaurant

Personal

I

400 neue Richtwerte basierend

Kunden

Subtotal Rest. --

�

I

Bewohner

Besucher

�

Parkplatzreglement

aGF(m2) Bemerkung

Wohnen

--

6'800

I

auf SNP Landis & Gyr

I

1P/1000m2 aGF

I

1P/1000m2 aGF

I

1P/100m2 aGF

1P/100m2 aGF

1P/100m2 aGF

1P/40m2 aGF

1P/BGF

I

1000

I

1000

I

-

100

100

100

40

p

I

48

I

16

I

--

5

53

2

18

4

10

14

84

Ta belle 2: Bedarf Parkfelder Baubereic h A nac h SNP Landis & Gyr, Stadt Zug

Baubereich B -Garage Huber

� Wohnen

Bewohner

Besucher

GRENZBEDARF

aGF(m2) Bemerkung

I

2'250 Gernäss S P Landis & Gyr �

Subtotal Wohnen

Dienstleistung

Personal Kunden

Subtotal Dienst!.

Verkauf

Personal Kunden

Subtotal Verkauf

TOTAL

I

�

1 '500 Gernäss s p Landis & Gyr .

I

�

750 Gernäss s p Landis & Gyr . 4'500 ---

II

Parkplatzreglement

I

1P/1000m2 aGF

I

1P/1000m2 aGF

I

1 P/1000m2 aGF

1P/100m2 aGF

1P/100m2 aGF

1P/100m2 aGF

1P/BGF

I

1000

I

1000

I

1000

100

100

100

Pi

I I I

23

2

25 15

2

17 8

1

8

50

Tabelle 3: Bedarf Parkfelder Baubereic h B nac h SNP Landis & Gyr, Stadt Zug

Bebauungsplan Untermüli

13

TEAMverkehr.zug

Baubereich C Bürgergemeinde Zug GRENZBEDARF

� Wohnen

I

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

1'200 Gernäss

Dienstleistung

I

Personal Kunden Subtotal Dienst!.

s�.p Londis Gyr

I

&

�

I

800 Gernäss S P Londis & Gyr

Verkauf

I

�

I

300 Gernäss S P Londis & Gyr

Personal Kunden Subtotal Verkauf 2:QTAL

2'300

1 P/100m2 oGF 1 P/1000m2 aGF

1P/100m2 oGF 1P/1000m2 aGF

1P/100m2 aGF 1P/1000m2 aGF

--

p

1P/BGF

Parkplatzreglement

aGF (m2) Bemerkung

I I I

100 1000

100 1000

100 1000

I

I

12 1 13

I

8 1 9

I

··--

3 1 4 26 -----

1P/BGF

p

Tabelle 4: Bedarf Parkfelder Baubereich C nach SNP Landis & Gyr, Stadt Zug

Baubereich D- Stadelmann GRENZBEDARF

�

Parkplatzreglement

oGF (m2) Bemerkung

Wohnen Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

I

Dienstleistung Personal Kunden Subtotal Dienst!. TOTAL

l

1 P/100m2 aGF 1P/1000m2 aGF

s�.p Landis Gyrl

1P/100m2 aGF 1P/1000m2 aGF

�

3'200 Gernäss S P Landis & Gyr

I

3'200 Gernäss

6'400

&

I I

100 1000

100 1000

I I

32 3 35 32 3 35 70

Tabelle 5: Bedarf Parkfelder Baubereich C nach SN P Landis & Gyr, Stadt Zug

3.1.2 Zusammenstellung

Baubereich A Baubereich B Baubereich C Baubereich D

84 50 26 70

!Total

23o 1

Tabelle 6: Zusammenstellung Parkfeldbedarf Berechnungsart Stadt Zug

Mit der Berechnungsmethode des Sondernutzungsplan Landis & Gyr sind für die vier Baufelder A­ Hochhaus, B - Garage Huber, C - Bürgergemeinde und D - Stadelmann 230 Parkfelder zu erstel­

len.

Bebauungsplan Unterm(ili

14

TEAMverkehr.zug

3.2

Berechnung nach VSS SN 640 281, Parkieren

3.2.1 Grenzbedarf

Basierend auf den Richtwerten7 für das spezifische Parkfeld-Angebot werden die zu erstellenden Parkfelder nutzungsspezifisch aufgelistet. Der Grenzbedarf geht dabei von einer theoretischen MIV-Erschliessung von 100% aus.

Baubereich A - Brühwiler

GRENZBEDARF

�

BGF (m2) Bem erkung

Wohnen

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

4'800

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

Restaurant

Personal/Besucher Subtotal Rest. TOTAL

I

I

I

I

I

800 kundenintensive Dienstl.

Dienstleistung

Personal Besucher Subtoto I Dienstl.

1

VS S-No rm

800 nicht kundenintensive Dienstl.

400 I Annahme 1 Sitzplatz/ 4m21

1P/100m2 BGF (min.)+ 10%

2P/100m2 BGF 1P/100m2 BGF

2P/100m2 BGF 0.5P/100m2 BGF

1P/BGF

p

100

48 5 53

50 100

16 8 24

50 200

16 4 20

I I I

0.2 P/Sitzplatz I

6'800

20 20 117

Tabelle 7: Grenzbedarf Parkfelder Baubereich A nach VSS Norm

7

SN VSS 640 281 Parkieren, Tab. 1 Richtwerte für das spezifische Parkfelder-Angebot, Februar 2006

Beba uungsplan Untermüli

15

TEAMverkehr.zug

Baubereich B Garage Huber GRENZBEDARF

� Wohnen

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

2'2 50

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

I

I

I

I

I

7 50 nicht lnten.

4'500

I

I

750 nicht kundenintensive Dienst!.

Verkaufsgeschäfte

Personal Kunden Subtotal Verkauf TOTAL

1

750 kundenintensive Dienst!.

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

VSS-Norm

BGF (m2) Bemerkung

1 P/100m2 BGF (min.} + 1 0%

2Pj100m2 BGF 1 Pj100m2 BGF

2Pj1 00m2 BGF 0.5Pj100m2 BGF

1 .5P/1 00m2 VF 3 .5P/100m2 VF

I I I I

1 P/BGF

p

1 00

23 2 25,

50 1 00

15 8 23

50 200

15 4 19

66.6 2 8.6

11 26 37 1 03

1 P/BGF

p

1 00

12 1 13

'

1

Tabelle 8: Grenzbedarf Parkfelder Baubereich B nach VSS Norm

Baubereich C- Bürgergemeinde GRENZBEDARF

�

BGF (m2) Bemerkung

Wohnen

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

1 '2 00

Dienstleistung

Personal Be suc her Subtotal Dienst!.

Personal Kunden Subtotal Verkauf TOTAL

I

I

I

I

I

400 nicht kundenintensive Dienst!.

Verkaufsgeschäfte

300 nicht lnten.

2'300

I

I

400 kundenintensive Dienst!.

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

1

VSS-Norm

1 P/100m2 BGF (min.) + 1 0%

2P/1 00m2 BGF 1 P/100m2 BGF

2P/100m2 BGF 0.5Pj1 00m2 BGF

1 .5P/1 00m2 VF 3.SP/100m2 VF

I I

50 1 00

I I

B

4 12

50 200

8 2 10

66.6 28.6

5 10 15 50

Tabelle 9: Grenzbedarf Parkfelder Baubereich C nach VSS Norm

Bebauungsplan Untermüli

16

TEAMverkehr.zug

Baubereich D - Sta d e lm a nn GRENZBEDARF

� Wohnen

Bewohner

BGF(m2) Bemerkung

1

1'600 kundenintensive Dienstl.

I

2P/100m2 BGF 1P/100m2 BGF

I

50 100

32 16 48

1 '600 nicht

I

2P/100m2 0.5P/100m2 BGF

I

50 200

32

I

Besucher Subtotal Dienstl. TOTAL

32 3

100

Subtotal Dienstl. Personal

p

I

Besucher

Di enstl e istung

1P/BGF

1 P/ 100m2 BGF (min.) + 10%

Subtotal Wohnen Personal

VSS-Norm

I

3'200

Besucher

Dienstleistung

'

6'400

I

kundenintensive Dienstl.

BGF

35

8

40

123

Tabelle 10: Grenzbedarf Parkfelder Baubereich D nach VSS Norm

Bebauungsplan Untermüli

17

TEAMverkehr.zug

3.2.2 Reduzierter Bedarf

Für die Berechnung des reduzierten Bedarfs wird über den Standort-Typ die Erschliessung durch den Langsamverkehr (Velo- und Fussgängerverkehr) und den öffentlichen Verkehr berücksichtigt.

ÖV Die Bushaltestelle Kistenfabrik ist in Fussdistanz von max. 150m vom Perimeter gelegen. Die Bus­ haltestelle wird in Richtung Zug zwischen 06.00 und 20.00 Uhr im Schnitt viermal pro Stunde be­ dient. Die Stadtbahnhaltestelle Lindenpark ist mit einer Fusswegdistanz von max. 300m gut zu Fuss erreichbar. Die Stadtbahn bedient die Haltestelle von 06.00 bis 20.00 Uhr viermal pro Rich­ tung (Anhang A). Das Areal ist sehr gut durch den ÖV erschlossen.

LV Im Rahmen der Pendlerstatistik8 sind die Verkehrsmittelanteile der Arbeitspendler der Stadt Zug abgeschätzt worden (ohne Schüler und Auszubildende). Dabei zeigt sich, dass 53% der Weg- und Zupendler den Personenwagen benutzen und 42% mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Der Anteil des Langsamverkehrs ist mit 5% sehr gering. Wie die folgende Abbildung zeigt, ist auch der MI V-Anteil der Binnenpendler mit 30% eher hoch, jedoch ist der LV-Anteil an den Sin­ nenpendlern mit 44% deutlich höher. Der öffentliche Verkehr hat mit 26% den niedrigsten Anteil an Binnenpendlern.

Wegpendler I

I

I

I

l

I

I

I

!

I

I

'

; i

80%

60%

Zupendler

II '

,

!

I I

40%

I

•1111

.�

I I

I

I

� 20%

0

öV

Binnenpendler

I I

I

Unterägeri

I

l

i

20%

I

40%

Steinhausen Risch

I

I I 60%

I

Zug

I

80%

I MIV

-

.. ..

I

111

Neuheim

'

0

l

20%

! I

I '

I

40%

60%

LV

Abbil dung 5: Verkehrsm ittelanteile pro Gemeinde der erw erbsmässi gen Weg-, Zu- u nd Binnenpendler (Quel­ l e: Analyse der Pendlerbewegungen 2000 des Kantons Zug)

8 Analyse der Pendlerbewegungen 2000 des Kantons Zug, Auswertungen der Pendlerstatistik 2000,Januar 2004 Amt für

Raumplanung des Kantons Zug

Bebauungsplan Untermüli

18

TEAMverkehr.zug

Von den insgesamt 9'240 in Zug wohnhaften Pendlern (Summe Weg- und Binnenpendler) geben rund 2 160 Personen oder 23% als Hauptverkehrsmittel den Langsamverkehr an. Dies aufgrund des hohen Anteils an Binnenpendlern (6'26 1 Personen) in Zug. Das Areal Untermüli liegt mit rund 1 km Fussdistanz zu Bahnhof und Zentrum eher am Zentrums­ rand. Daher muss von einem mittleren Anteil des Langsamverkehrs ausgegangen werden. An­ grenzend in der Kistenfabrik sind Detailistenläden vorhanden, jedoch müssen die Bewohner für grössere Einkäufe in die Stadt oder in Einkaufszentren ausweichen. Diese sind nicht in Fusswegdi­ stanz und für die Velofahrer ist das Einkaufen von grösseren Mengen nicht attraktiv. Mit der Nordzufahrt wird ab 201 0 die Zufahrt zur Untermüli über die Feldstrasse deutlich verbessert und kann ohne starke Behinderungen erreicht werden. Der Autobahnanschluss Zug ist auch in den Spitzenstunden ohne grosse Behinderungen zu erreichen. Deshalb ist ein Anteil des Langsamverkehrs am gesamten erzeugten Personenverkehr zwischen 25% und 50% zu erwarten. Das Untermüli-Areal wird dem Standort-Typ B zugeordnet.

Zuordnung der St andort-Typen Anteil Langsamverkehr am gesamten erzeugten Personenverkehr >50% 25... 50%

Mit erschlossenen Einwohnern gewichtete Bedienhäufigkeit des öffentlichen Verkehrs während der m a ssgebenden Betriebszeit Nicht mit dem ÖV erschlossen

� 4 -m al_ero Stunde

1...4-m al pro Stunde

A

B

c

B

c

D

c

D

E

<25%

Tabelle 11: Zuordnung Standorttypen aus VSS-Norm SN 640 281, Parkieren Pa rkfe lder Ang ebot in % der Richtwerte Stand o rt- Typ M i nimum Maximum 20% A 40% -

B

c D

E

40% 5 0% 7 0% 9 0%

60% 80% 9 0% 100 %

I

Tabelle 12: Abminderung der Richtwerte über Standorttypen aus VSS-Norm SN 640 281, Parkieren

Bebauungsplan Untermüli

19

TEAMverkehr.zug

Baubereich A- Brühwiler REDUZIERTER BEDARFT yp B

I�

Standort

Typ

Wohnen

Bewohner

Reduzier t er

min.

B

Besucher

B

Subtotal Wohnen Dienstleistung

Personal

B

Besucher

B

Subtotal Dienst!. Dienstleistung

Personal

B

Besucher

B

Subtotal Dienst!. Restaurant

PersonoVBesucher

B

Subtotal Rest.

Reduzierter

Bedarf in

%

TOTAL

lmax.

10040 I 4040 1 4040 1 401

Bedarf in P min.

10060 6060

4

lmax.

�10

5

10�I

6060 601

8�I 881 7 61

I

Tabelle 13: Reduzierter Bedarf Parkfelder Baubereich A nach VSS-Norm

48 3

51

10 14 10

5

2 12

12 12

89

Baubereich B -Garage Huber REDUZIERTER BEDARF Typ B

� Wohnen

Bewohner Subtotal Wohnen Dienstleistung

Personal

Besucher

Subtotal Dienst!. Dienstleistung

Personal

Besucher

Subtotal Dienst!. Verkaufsgeschäfte

Personal

Subtotal Verkauf

JQTAL Tabelle

14:

T yp

Bedarf in

%

min.

B

Besucher

Kunden

Standort

Reduzier ter

B

B B

B B

B B

Reduziert er

lmax.

4040 1 40401 4040 1 4040 1

Bedarf in P min.

6060 6060

6060 6060

lmox.

10�I �I9

8�I

I

11�1 5

4!L

14 1

151

9

14 9 11 167

5

2

22 621

Reduzierter Bedarf Parkfelder Baubereich B nach VSS-Norm

Bebauungsplan Untermüli

20

TEAMverkehr.zug

Baubereich C - Bürgergemeinde Zug

�

Standort Typ

Wohnen

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

B B

REDUZIERTER BEDARFTyp B Reduzierter Bedarf in Reduzierter Bedarf in P % min. l max. l max. min. 40 40

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

B B

40 40

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

B B

40 40

Verkaufsgeschäfte

Personal Kunden Subtotal Verkauf TOTAL

B B

40 40

1 1 1 1

�I

60 60

60 60

�I

2

4

!I

60 60

I

1 8

�I

60

7

5

5 60

-

6

20

1

5 7

5 1 6 3 6 9 30

Tabelle 15: Reduzierter Bedarf Parkfelder Baubereich C nach VSS-Norm

Baubereich D - Stadelmann

�

Standort Ty p

Wohnen

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

B B

REDUZIERTER BEDARF Typ B Reduzierter Bedarf in Reduzierter Bedarf in P % min. lmax. min. lmax. 100 40

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!.

B B

40 40

Dienstleistung

Personal Besucher Subtotal Dienst!. TOTAL

B B

40 40

I 1 1

3

100 60

�1

33

�1

60

1

60

19 60

2 34 19 10 29

1

19

16

24

68

87

60

I

�1

32

1

1

5

Tabelle 16: Reduzierter Bedarf Parkfelder Baubereich D nach VSS-Norm

Bebauungsplan Untermüli

21

TEAMverkehr. zug

3.2.3 Zusammenstellung VSS min.

VSS max

Baubereich A

76

89

Baubereich B

41

62

Baubereich C

20

30

Baubereich 0

68

87

205

268 - ---

Total

-

Tabelle 17: Zusammenstellung Parkfeldbedarf nach VSS-Norm

Mit der Berechnungsmethode nach VSS-Norm sind die Baufelder A Hochhaus, B - Garage Hu­ ber, C

3.3

-

Bürgergemeinde Zug und D Stadelmann zwischen 205 und 268 Parkfelder zu erstellen.

Vergleich Berechnung/Projekt Parkfelder Berechnun gsart Stadt VSS min. VSS max. Zug max Baubereich A

84

76

89

Baubereich B

50

41

62

Baubereich C

26

20

30

Baubereich 0

70

68

87

2 30

205

268

[Total

J

Ta belle 18: Verg l eich Parkfelderberechnung mit Projekt

Die berechnete Anzahl Parkfelder gernäss der Berechnungsart der Stadt Zug liegt auf der Höhe des minimalen reduzierten Bedarfs der Berechn un g nach VSS. Die projektierte Anzahl Parkfelder für den Bebauungsplan Untermüli ist zweckmässig.

3.4

Zusammenstellung Parkfelder

Nach der Umsetzung aller vorgesehen Bauten sind im Perimenter Untermüli folgende Parkfelder vorhanden: best. Wohnbau Feldstrasse best. Orris Fettwerke

Baubereich A- Brühwiler Baubereich B - Gara�e Huber Baubereich C- BürgerQemeinde Baubereich D - Stadelmann Total ---

85 42

84

so

26

70

357

Ta belle 19: Zusamm enstellung Pa rkfelder U ntermüll ( neu)

Bebauungsplan UntermUli

22

TEAMverkehr.zug

4

Nachweis Leistungsfähigkeit

4.1

Betrachtete Knoten Die durch die Bebauung Untermüli betroffenen Knoten werden auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft. Es handelt sich dabei um die folgende Knoten: Baarerstrasse I Ah ornstrasse I Kistenfabrik Baarerstrasse I Untermüli Baarerstrasse I Feldstrasse I Göbl istrasse

Abbi ldun g 6: Betrachtete Knoten Leistungsfähigkeit

Neben der Beurteilung der Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit sollen auch die Vor- und Nachteile auf die Leistungsfähigkeit des direkten Anschlusses der Untermüli an die Baarerstrasse oder die Erschliessung über das Kistenfabrikareal geprüft werden.

Bebauungsplan Untermüli

23

TEAMverkehr.zug

4.2

Zustände (Zeithorizont) DerNachweis der Leistungsfähigkeit wird für die folgenden Zustände erbracht: Z1.0

2011 mitNordzufahrt-ohne Projekt

Z1.1

2011 mitNordzufahrt-mit Projekt

Z2.0

2020 mitNordzufahrt, ohne Tangente- ohne Projekt

Z2.1

2020 mitNordzufahrt, ohne Tangente-mit Projekt

Z2.2

2020 mitNordzufahrt, mit Tangente- ohne Projekt

Z2.3

2020 mitNordzufahrt, mit Tangente-mit Projekt

Die Verkehrszahlen basieren auf dem Verkehrsmodell von Ernst ßasler+Partner (siehe Anhang ß).

Bebauungsplan Untermüli

24

TEAMverkehr.zug

4.3

Verkehrsverteilung

Für die Verteilung des durch in der Untermüli erzeugten zusätzlichen Verkehrs wird für die Zu­ vor allem auf die Nordzufahrt, welche mit dem Anschluss über die Feldstrasse für den Ziel- I

und Wegfahrt pro Richtung eine differenzierte Verteilung angenommen. Die Verteilung reagiert Quellverkehr in Richtung Autobahn eine neue und schnellere Route ermöglicht. Dies ändert sich

mit der Tangente Zugjßaar nicht wesentlich, daher wurde in der angenommenen Verkehrsvertei­ lung die Tangente, insbesondere die Göblistrasse vernachlässigt. Dies weil auch in den Modellda­ ten fast keine Fahrten von der Göblistrasse in die Baarerstrasse vorhanden sind (siehe Anhang G). Die Wegfahrt in Richtung Göblistrasse ist gernäss Modell auch mit der Tangente nicht möglich. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Anschlusses Untermüli ist der Linksabieger auf der Baarerstrasse der kritische Strom. Ist der Rückstau länger als der Streuraum des Abbiegestreifens, getroffen, dass der Grossteil des Verkehrs über den Knoten Baarerstrasse I Feldstrasse I Göbli­

wird der Knoten Baarerstrasse/ Feldstrasse j Göblistrasse behindert. Daher wurde die Annahme­

strasse zu- und wegfährt. Dabei sind die Binnenpendler von der Stadt Zug und der Ziel- I Quell­

verkehr von der Autobahn über die Feldstrasse eingerechnet. Die Annahme der Verteilung in der Morgen- und Abendspitze wird in der folgenden Abbildung dargestellt.

0(}7·<� \

lbt

Abbil dung 7: Projekt Tangente Zug- Baar- Hornepage TBA des Kantons Zug- Stand Mai 2009

Bebauungsplan Untermüli

25

.2 er\<.ehf 1�"t-\"

ug

'

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il te rf(l

.

\1

·

\

\ll!l un<)Sil Sebau

rn \)ntet

u\\

'2.6

TEAMverkehr.zug

4.4

Verkehrsdaten Untermühli Erhebung TEAMverkehr

Im Rahmen des Gutachtens wurden die Knotenströme am 2 9. Februar 2008 erhoben. Die Daten dienen der Verifizierung der Annahmen der Verkehrserzeugung des Perimeters in den Verkehrs­ modellen von Ernst Basler und Partner.

Modell Ernst Basler Partner

Für das Jahr 2008 sind keine Modelldaten vorhanden. Da aber im Modell von 2005 bis 2 0 11 keine Veränderungen beim Perimeter vorgenommen wurden, werden die Daten von TEAMverkehr 2008 und EBP 2011 mit Nordzufahrt verglichen. Baarerstr. Nord

Untennüli

Boarerstr. Nord

783

Untermüli

Boarerstr. Süd

Abbildung 9: Daten MS P 2008, TEAMverkeh r

Baorerstr. Süd

Abbildung 10: Daten ASP 2008, TEAMverkehr

Baarerstr. Nord

170

Untermüli

Boorerstr. Nord

Untermüli

Baorerstr. Süd

Abbildung 11: Daten MSP 2011, EBP

Baorerstr. Süd

Abbildung 1 2: Daten ASP 2011, EBP

Bebauungsplan Untermüli

27

TEAMverkehr.zug

Vergleich I Verwendung Daten Die Knotenerhebung vom 29. Februar 2008 zeigt eine deutlich höhere Verkehrsbelastung (Quer­ schnitte MSP +78/ ASP+34 Fahrten) als im Modell. Dies ist auf die Erarbeitung eines grossen Modells zurückzuführen. Dabei ist die Erhebung sämtlicher Knoten nicht machbar. !n den Knotenberechnungen wird jedoch auf eine Korrektur der Ströme von und zur Untermüli verzichtet. Ansonsten werden unterschiedliche Daten vermischt und die Nachvollziehbarkeit ist nicht mehr gewährleistet.

Bebauungsplan Untermüli

28

TEAMverkehr.zug

4.5

Verkehrsaufkommen bestehende Bauten

Bis auf den Wohnbau Feldstrasse und die Orris Fettwerke sind Ersatzbauten oder Verdichtungen im Bebauungsplan eingerechnet worden. Um den effektiven Mehrverkehr berechnen zu können, müssen den jeweiligen Modellzuständen die lst-Nutzungen der Parzellen Garage Huber, Bürger­ gemeinde Zug und Stadelmann abgezogen werden. Die Berechnung des bestehenden Verkehrsaufkommens in der Morgen- und Abendspitzenstunde, wird aufgrund der Anzahl Parkfelder (best.) und des spezifischen Verkehrspotentials (SVP) je Park­ feld ermittelt. Da in den Modellen kleinere Verkehrströme angenommen wurden als bei der Zäh­ lung erhoben wurde, werden reduzierte Verkehrserzeugungswerte für die Berechnung angewen­ det. Mit dieser Methode (kleinerer Werte bei bestehenden Bauten

»normale" Erfahrungswerte

bei den geplanten Bauten) wird der Gesamtverkehr leicht höher als bei der Verwendung der Er­ fahrungswerte bei den best. Bauten. Dadurch wird auch für die Berechnung eine Reserve geschaf­ fen.

Reduzierte Verkehrserzeugung Sp itzenstunden nach Weg- und Zufahrten p ro Parkp latz Morgenspitzenstunde Nutzung

Abendsp itzenstunde

Wegfahrten

Zufahrten

Wegfahrten

Zufahrten

Gewerbe/Dienstleistung I Personal

0.02

0.24

0.12

0.12

Gewerbe/Dienstleistung I Besucher

0.02

0.10

0.09

0.10

p

Ta belle 20: Reduzierte Erfahru ngswerte Spezifisches Verkehrspotential SVP je Parkfeld i n der Morgen- und Aben d s itzenst u n d e

Bürgergemeinde Parkfelder

�

SVP

SVP

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00 • 08.00 Uhr

17.00- 18.00 Uhr

l

Fahrten/h

Dienstleistung*

Personal

10

0.02

Kunden

10

0 .02

Subtotal Dienstl.

21

Dienstleistung* Personal

10

0 .0 2

Kunden

3

0.02

Subtotal Dienst!.

13

TOTAL

34

I I

fNegfahrtenl Zufahrten Wegfahrtenl Zufahrten Wegfahrtenl Zufahrten Fahrten/h

Wegfahrten Zufahrten 0.24

0

0.10

0

0.24

0

0.10

0

..

1

I I

2

0.12

1

0.09

2

0.12

0

0.09

I

0.12

1

0.10

1

I

0.12

1

0.10

0

6

4

I I

1 1

1 0 4

*Annahme 50% kundenintensive Dienstleistung, 50% nicht kundenintensive Dienstleistung

Tabelle 2 1: Berechn ung Zu- u n d Wegfahrten in den Spitze nstunden Bürgergemeinde

Bebauungsplan Untermüli

29

TEAMverkehr.zug

Garage Huber

�

Parkfelder

SVP

SVP

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00-08.00 Uhr

17.00-18.00 Uhr

Fahrten/h

l

Fahrtenjh

l

Wegfahrten Zufahrten Wegfahrten Zufahrten

Dienstleistung*

36

Personal

36

Kunden

73

Subtotal Dienstl.

Dienstleistung*

4

Personal

1

Kunden

5

Subtotal Dienstl.

0.02

I

0.10

0.02

I

0.10

0.02

0.02

0.24

1

I

0.24

0

I

77

TOTAL

1

0

9

4

1

0 13 --

2

f,vegfahrtenl Zufahrten f,vegfahrtenl Zufahrten 0.12

I

0.12

I

0.09

0.09

0.12

4

I

0.12

0

I

0.10

0.10

3

0

4

4

0

0

8

�---

*Annahme 90% kundenintensive Dienstleistung, 10% nicht kundenintensive Dienstleistung

9

Tabelle 22: Berechnung Zu- und Wegfahrten in den Spitzenstunden Garage Huber

Stadelmann

� Dienstleistung*

Personal Kunden

Subtotal Dienstl.

Dienstleistung*

Personal Kunden

Subtotal Dienstl. TOTAL

Parkfelder

SVP

SVP

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00- 08.00 Uhr

17.00-18.00 Uhr

l

IWegfahrtenl Zufahrten f/Vegfahrtenl Zufahrten Wegfahrtenl Zufahrten

Fahrten/h

Wegfahrten Zufahrten

25 22 47

29

8

37

84

0.02

I

0.10

0.02

I

0.10

0.02

0.02

0.24

0.24

Fahrten/h

1

I

6

1

I

7

0

0 2

2

1

0.12

I

0.12

I

0.09

0.09

16

0.12

3

I

3

0.12

3

I

3

0.10

0.10

2

1

9

2

1

9

Tabelle 23: B erechn u ng Zu· und Wegfahrten in den Spitzenstunden Stadelmann

Bebauungsplan Untermüli

30

TEAMverkehr.zug

4.6

Verkehrsaufkommen Neubauten Die Berechnung des künftigen Verkehrsaufkommens in der Morgen- und Abendspitzenstunde, wurde aufgrund der Anzahl Parkfelder und des spezifischen Verkehrspotentials (SVP) je Parkfeld ermittelt. Folgende Erfahrungswerte Fliessen in die Berechnung ein:

Verkehrserzeugung Spitzenstunden nach Weq- und Zufahrten pro Parkplatz

Nutzung

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00- 08.00 Uhr

17.00- 18.00 Uhr

Wegfahrten

Zufahrten

Wegfahrten

Zufahrten

Wohnen

Bewoh ner

0.30

0.05

0.10

0.40

Wohnen

Besucher

0.05

0.05

0.20

0.20

Verkaufsgeschäfte

Personal

0.05

0.50

0.50

0.10

Verkaufsgeschäfte

Kunden

0.05

0.25

0.90

0.90

Gewerbe/Dienstleistung

Personal

0.05

0.50

0.50

0.10

Gewerbe/Dienstleistung Besucher

0.05

0.25

0.30

0.15

Gastronomie

Personal

0.00

0.10

0.10

0.10

Kunden

0.00

0.00

0.40

0.40

Gastronomie

Tabelle 24: Spezifisches Verkehrspotential SVP je Parkfeld in der Morgen- und Abendspitzenstunde

Baubereich A Brühwiler •

� Wohnen

Bewohner Besu ch er

Subtotal Wohnen

Dienstleistung

PPmax

svr

fahrten/h

48

0.30

5

0.05

53 16

0.05

2 18

0.05

Personal

4

0.00

Kunden

10

0.00

Subtotal Rest.

TOTAL

Fahrten/h

I

I

l

Wegfahrten Zufahrten Wegfahrten Zufahrten Wegfahrten Zufahrten �cgfahrtenl Zufahrten

Personal

Restaurant

svr

17.00- 1 8 .00 Uhr

07.00- 08.00 Uhr

Kunden Subtotol Dienstl.

n

Ab e dspitzenstun de

Morgenspitzenstunde

14 84

I I I

0.05 0 .05

14

I I

0

0.50

1

0.25

0

0.10 0.00

0

0

16

I

0

0.10 0.20

I

8 0

0.50

0.30

I

2

0

0

0.10 0.40

I

0.40 0.20

5 1

I

0.10

8 0

I

0.10

0 4

I

0.15

0.40

11

19

19 1

2

0

0 4 26

Tabelle 25: Berechnung Zu· und Wegfahrten in den Spitzenstunden Baubereich A

Bebauungsplan Untermüli

31

TEAMverkehr.zug

Baubereich B Garage Huber PP mox

�

SVP

SVP

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00 - 08.00 Uhr

17.00 - 1 8.00 Uhr

I

Fahrten/h

l

Fohrten/h

Wegfahrten I Zufahrten Wegfahrten Zufahrten Wegfahrten l Zufahrten Wegfahrten Zufa hrten

Wo h n e n

Bewohner

23

0.30

Besucher

2

0.05

Subtotal Wohnen

25

Dienstleistung

Personal

15

0.05

Kunden

2

0.05

Subtotal Dienst!.

17

Verkauf

Personal

8

0.05

Kunden

1

0.05

Subtotal Verkauf

8

TOTAL

50

I I I

0.05

7

0.05

0

0 50

.

1

0.25

0

0.50

0

0.25

0

I

1

0.10

0

0.20

I

8

0.50

0

0.30

I

4

0.50

0

0. 9 0

6

I I I

0.4 0

2

0.20

0

0.10

8

0.15

0

0.10

4

0.90

1

I

0

I

0

I

15

13

9

2

1 1

13

Tabelle 26: Berec h n u ng Zu· und Wegfahrten i n den Spitzenstunden Sau bereich B

Baubereich C - B ürgergemeinde Zug PP max

�

SVP

SVP

Morgenspitzenstunde

Abendspitzenstunde

07.00 - 08.00 Uhr

17.00 · 18.00 Uhr

I

Wegfahrten Zufahrten

Wohnen

Bewohner

12

0.30

Besucher

1

0.05

Subtotal Wohnen

13

Dienstleistung

Personal

8

0.05

Kunden

1

0.05

Subtotal Dienstl.

9

Verkauf

Personal

3

0.05

Kunden

1

0.05

Subtotal Verkauf

4

TOTAL

I

fahrten/h

26

I . I I

!

Fahrten/h

Wegfahrten Zufahrten Wegfahrten Zufahrten Wegfahrten l Zufahrten

0.05

4

0 05

0

0.50

0

0.25

0

0.50

0

0.25

0 4

.

I

1

0 .1 0

0

0 20

I

4

0.50

0

0.30

I

2

0.50

0

0.90

I

0.40

1

0.20

0

I

0.10

4

0.15

0

I

0.10

2

0.90

1

7

8

I I I

5 0

1 0

0 1 7

Tabel le 27: Berechn u ng Zu· und Wegfah rten in den Spitzenstunden Bau bereich C

Bebauungsplan U nte r m üli

32

TEAMverkehr.zug

Baubereich D - Stadelmann PP mox

�

SVP

SVP

Abendspitzenstunde Morgenspitzenstunde 17.00 · 18.00 Uhr 07.00 06.00 Uhr fohrten/h Fohrtenjh Wegfahrten I Zufahrten Wegfahrten I Zufahrten �egfohrtenl Zufahrten Wegfahrtenl Zufahrten •

Wohnen

Bewohner Besucher Subtotal Wohnen

32 3 35

0.3 0 0.0 5

I

0 .0 5 0.05

10

I

2 0

0.1 0 0.20

I

0.40 0.20

3

0

32 3 35 70

0.05 0.0 5

I

0.50

2 0

I

16

0.50 0.30

I

0.10 0.15

16

Dienstleistung

Perso nal

Kunden Su btota l Di en st!. TOTAL

0.25

12

1

19

1

1

I

13 1

I

3

21

0 17

Tabelle 28: B erechn ung Zu- und Wegfa h rten i n den Spitzenstunden Bau bereich 0

4.7

Berech u n g effektive Mehrfahrten U ntermüli

Für den Bebauungsplan

Perimeter werden die effektiven Mehrfahrten wie folgt berechnet

Fahrten neue Nutzun g en

Fahrten wegfallende Nutzungen = effektiver Mehrverkehr

ln den beiden folgenden Tabellen ist die Berechung aufgeführt.

SVP

SVP

Morgenspitzenstu n de

Abendspitze nstu nde

07.00 08.00 Uhr

1 7.00 1 8.00 Uhr Fahrten/h

·

Fahrten/h

·

Wegfa hrten

Zufa hrten

Wegfahrten

Zufahrten

Baubereich A

16

Baubereich B

8

Baubereich C

4 12

11 13 7 19

19 15 8 21

26 13 7 17

Baubereich 0

Bürgergemeinde best.

1

6

4

4

Garage Huber best.

2

13

8

9

Stadelmann best.

2

16

9

9

!Total Mehrverkehr

36

15

42

41

•

Ta belle 2 9: Zusamm enstellu n g Zu- / Wegfa h rten Morgen- u n d Abends pitze

Die in den Leistungsbeurteilungen verwendeten Daten der einzelnen Zustände sind nachfolgend Aufgelistet. Die Zunahme durch das Projekt ist rot dargestellt.

Bebauungsplan Unterm üli

33

TEAMverkehr.zug

Baarerstr. Nord

Baarerstr. Nord

170

Unterm üli

210

Untermüli 90+82

70+51

Baarerstr. Süd

Baarerstr. Süd

Abbildung 1 3 : Daten MSP 2011

Abbildung 14: Daten ASP 2 011 Baarerstr. Nord

Baarerstr. Nord

Untermüli

190

270

Untermüli 90+82

Baarerstr. Süd

Abbildung 15: Daten MSP 2020 ohne Tangente

Baarerstr. Süd

Abbildung 16: Daten ASP 2020 ohne Tangente

Bebauungsplan Untermüli

34

TEAMverkehr.zug

Baa rerstr. Nord

Baarerstr. Nord

Untermüli

250 I

I

X

70t51

..:>�"0'-1

1 130

Untermüli 90t82

I

Baarerstr. Süd

Baarerstr. Süd

Abbildung 1 7 : Daten MSP 2020 mit Tangente

·

Abbi ldung 1 8: Daten ASP 2020 mit Tangente

Bebauungsplan Untermüli

35

TEAMverkehr.zug

5

Knote n berechnungen

5.1

Grundlage Berechnung

Anhand der prognostizierten Verkehrsentwicklung kann überprüft werden, ob der neue Knoten den Verkehr bewältigen kann. Bei der jeweiligen Verkehrsstärke wird die zu erwartende Verkehrs­ qualität abgeschätzt. Die Verkehrsqualität dient als Entscheidungsgrundlage, ob eine Änderung der Regelungs- oder Ausbauform des Knotens zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und der Verkehrssicherheit notwendig ist.

5.1 . 1 Leistungsbeurteilung Knoten mit Lichtsignalanlage

Der Auslastungsgrad bei einem Knoten mit Lichtsignalanlage ist abhängig von der Verkehrsbelo­ stung, der jeweiligen Umlaufzeit und der Anzahl Fahrstreifen zum Knoten. Die Verkehrsbelastun­ gen sind vorgegeben. Bei der Umlaufzeit sollte ein möglichst tiefer Wert angestrebt werden. Ge­ wöhnlich sind es Werte zwischen 60 und max. 90 Seku nden. Je tiefer die Umlaufzeit, desto kürzer sind die Staulängen und somit auch die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer. Die Knotengeo­ metrie hat Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Je mehr Fahrstreifen zum Knoten führen, desto grö­ ssere Verkehrsmengen können bewältigt werden. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass sol­ che Ausbauten einerseits hohe Kosten verursachen und andererseits zusätzliche Fahrstreifen in besiedelten Gebieten nicht immer erwünscht, noch aus Platzgründen überall möglich sind. Die folgende Tabelle zeigt die Verkehrsqualitätsstufen nach SN 640 023a mittels zugeordnetem Auslastungsgrad. Quali·

Verkehrs-

täts-

qualität

Mittlere War-

Merkmale des Verkehrsablaufs

tezeit (s)

stufe Stufe A

S ehr gut

ln der Regel kann der K n oten u ngehindert passiert werden. Die mittleren

,; 20

Wartezeiten sin d sehr kurz.

Stufe 8

Gut

s 35

Al l e wä hrend der R otzeit eintreffenden Fahrzeuge können während der nachfolgenden Grünzeit den K noten passieren. Die mittl eren Wo rtezeiten sind kurz.

Stufe C

Zufrieden·

Nahezu o l le wä hrend der R otzeit eint reffenden Fahrzeuge können während

stellend

der nachfolgenden Grünzeit den K n oten passieren. Die mittleren Wo rtezei-

,; 50

ten sin d spürbar. Im Mittel tritt nur geringer Rückstau bei Grün-Ende auf. Stufe D

Stufe E

Ausrei-

ln der Knotenzufahrt ist ständiger Rückstau vorhanden. Die mittleren Worte-

chend

zeiten sind beträchtlich. Der Verkehrsablauf ist noch stabil.

Mangelhaft

t

�� t wl� erreicht.

ln der Knotenzufahrt wi:ich11t der RilQbtau �l l lmä hlich an. Die mittleren

Warttz,tt.n �in� � h t f! � ' ·� �- � • •

·- .

'>.: '

•

:

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.

,; 70

s: 100

•

� t

Tobelle 30: Festlegung der Verkehrsquolitätsstufen noch SN-Norm 640 023o

Bebauungsplan Untermüli

36

TEAMverkehr.zug

5. 1 .2 Leistungsbeurteilung Knoten ohne Lichtsignalanlage

Die Beurteilung der Verkehrsqualität wird onhand der Methode der Zeitlückentheorie durchge­ führt (VSS-Norm SN 640 02 29). Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Zeitlücken im Hauptstrom durch die Fahrzeuge des Nebenstroms gefüllt bzw. ausgenützt werden. Anhand der Reserven können die einzelnen Verkehrsströme einer Qualitätsstufe zugeordnet wer­ den. Angestrebt werden sollte eine Qualitätsstufe zwischen A und C. Verkehrsströme mit der Qualitätsstufe D können mit Einschränkungen toleriert werden. Die für die Beurteilung der Ver­ kehrsqualität kritischen Fahrbeziehungen sind: Das Linksobbiegen, das Links- und Rechtsein­ münden sowie das Queren des Knotens. Die Berechnungen wurden mit dem Programm KNOSIMO durchgeführt. Dabei werden die Grenz­ und Folgezeitlücken nach HARDERS angewendet. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Hauptstrasse wird mit 30 kmjh angenommen. Dies Aufgrund der Tatsache, dass die Baorerstrasse in den Spit­ zenstunden einen hohen Verkehrsanteil aufweist und die gefahrenen Geschwindigkeiten dement­ sprechend sinken. Die Werte dieser Berechnung sind im Detail im Anhang D zu sehen.

Qualitäts-

Mittlere

stufe

Wartezeit w

A ll

<10

sehr gut

Au sgezeichnete Verkehrsqualität. Höchstens geringe Zeitverluste. Die

1 0. 1 5

sehr gut

Gute Verkehrsbedingungen. Geringe Beeinflussung der u ntergeordneten

(sec)

Beurteilung des Verkehrszustandes

Mehrzahl der Fah rzeuge muss in der Regel nicht warten.

B ll

Ströme durch die vortritt sberechtigten Ströme. Die Wartezeiten sind tole­ rierbar.

C ll

1 5-25

gut

Befriedigende Qualität. Deutliche Beeinflussung der u nterge o rd neten Ströme. Spü rbare r Anstieg der Wartezeit. Bildung von Stau, der abe r bezüg­ lich zeitlicher Dauer und räumlicher Ausdehnung keine nennenswerte

I Ausreichende Verkeh rsqualität Auslastung nahe bei der zulässigen Bela­ Beeinträchtigung darstellt.

D 2l

2545

ausreichend

stung. Behi nderungen in Form von Haltevo rgä ngen. Stabilität der Verkeh rs­ situatio n hinsichtlich Stau und Wartezeiten.

Tabelle 3 1 : Qualitätsstufen Knoten ohne Lichtsignalan lagen gernäss SN-Norm 640 022; 1) Ziel: Qualitätsstu­ fe A..C; 2) tolerierbar: Qualitätsstufe D

9 SN 640 022, Leist ungsfähigkeit, Verkehrsqualität, Belastbarkeit, Vereinigung Schweizeri scher Strassenfach Ieute, Mai 1999

Bebauungsplan Untermüli

37

TEAMverkehr.zug

5.2

Knote n Baarerstrosse I Ahornstrasse I Kistenfabrik

5.2 . 1 201 1 mit Nordzufa hrt - Knoten mit Lichtsignalanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Umlaufzel

1/1/3

0 Wortezeit

LSA

t (sec)

pro fz(sec)

Z J.O \hSP

jo

60

20

Z1.1 MSr

ja

60

19

Zustand

C....

'

I

Stoulönge 0

(PW·E)

-

Phase 2{Boororstr. Süd) 1/8/9

l'hose 4 {Kistcnfobrik)

Phase I{Baorerstr. Nord)

4(5/6

0 Wortezeit

pro fz{scc)

5

28

4

28

I

Staulänge 0

0 Worto2eit

(PW·E)

pro Fz (soc)

I

27

1

27

I

Staulänge 0 (PW·E)

Phase 3 (Ahomstrossc) 10/ 11/12

0 Wortcze�

pro Fz(sec)

3

21

2

27

Ta belle 3 2 : Leistungs beurteil u n g Knoten Baa rer- I Ahornstrasse I Kistenfabrik 20 1 1

-

I

Sto ulönge 0

Verkehrsqulitöts-

(l'W·El

stufe

3

B

2

B

1

MSP

Abendspitze 1 7:00 - 18:00 Uhr Phase 4 (Kistenfobrik)

Phase I (Baorerstr. Noro)

1/2/3

UmlaufLei Z.ustond

LSA

t (sec)

ZlO ASP

jo

60

jo

60

ZU ASP

0 Wortezeit

pro Fz (sec) 23

I

Staulänge 0

0 Wortezeit

IPW-E)

pro Fz (sec)

6

28

5

28

-

23

Phase 2 (Boorerstr. Süd)

4/5 '6

I

Stot.�löngc 0

7/8/9

0 Wartezeit

(PW-E)

pro Fz (sec)

1

26

1

27

I

Stoulönge 0

Phase 3 (Ahornstresse) 10/ H i 12

0 Wortczcl�

(PW·E)

pro Fz (sec)

4

23

4

23

Tabelle 3 3 : Leistungs beu rteilung Knoten Baarer- I Ahornstrasse I Kistenfabrik 2 0 1 1

I

Sta ul änge 0

Ver�ehrsqulitäts-

5

B

(PW-El

5

-

stufe

-

B

Abends pitze

5.2.2 2020 mit N ordzufa hrt, ohne Tangente - Knoten ohne Lichtsignalanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr QS 1

Zustand

lSA

Z2.0 MSP

�ein

A

Z2.1 MSP

r.ein

A

I,

Baorerstrosst: Nord RUcks!ou

95!li (PW·E)

QS 2/3

I

A

1

A

I!

,

Kistenfabrik

Boororstr. Siid

95% (i'W·E)

Q$ 4 ,5,6 ' '

0

A

0

A

0

B

0

A

Rüclcs!ou

Rückstau ' 95% (i'W·E)

Q$ 7

'

I!

Rüästou

95% (1".'/·Ei

QS 8 .9 I

0

A

0

A

I,

Ahornstrosse QS

Rückstau 95% (PW·EI

10/11i12

0

A

0

A

I

' Rücks!ou 95% (PW·E) 1

1

Tabelle 3 4: Leist ungsbeurteil u n g Knoten Baa rer- I Ahornstrasse I Kistenfabrik 2 0 20 oh ne Tangente · MSP

Abendspitze 1 7:00 18:00 Uhr Boararstrosse Nord

b.Jslor.d Zl.OASP

Riickstou

QS 2f3

QS 7

Rüd:stuu

lSA

95% (PW-E)

nein

1

A

0

A

0

r.mn

1

A

0

A

0

95% (PW-EI

I

AhornstmS.Hl

QS

l0/1 t/ 1 2

A

I

Rückst<lu 95% (PW·E)

A

Tabel l e 35: Leistungs beurteil u n g Knoten Baa rer· I Ahornstrasse I Kistenfabrik 2020 ohne Tangente - ASP

Bebauungsplan Untermüli

38

TEAMverkehr.zug

5.2.3 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente - Knoten ohne Lichtsigna lanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Zustand

LSA

Z2.2 MSP

nein

Z2.3 MSP

nein

Q$ 1 A

I'

A

Baoretstrosse Nord Rückstau

95% (PW-E)

QS l/l

0

A

0

A

I•

1

Kistenf-abrik Rückstau

Rüdstou

, 95% (IW-El

QS I

95% 11W-E)

QS 4l,5,6 I

0

A

0

A

0

A

0

A

I'

Boorerstr. Süd Rückstau

95%(1W-E)

QS 8,9 '

0

A

0

A

I,

I�

Ahorns:rossc Rückstau

QS

95% (PW·E)

10/ 1 1/12

0

A

0

A

Rückstau

95% (PW-f) 0 0

·--- ·-·-··-·- ---

Ta belle 36: Leistungsbeurteil u n g Knoten B a a re r- I Ahornstrasse I Kistenfa b rik 2020 mit Tange nte

Abendspitze 1 7:00 18:00 Uhr QS 1

Zustond

LSA

Z2.2 AS?

nein

A

Z2.3A5P

noin

A

I

, I,

ta

Baorerstrcsse Nord Rückstau

95% (PW-E)

QS 213

0

A

1

A

Rücl;s u

Kistenfobrik

1

MS P

Ahoms:rosse

Rückstau 95% (PW·E)

95% (IW-E)

16 QS 415 · '

0

A

1

0

A

1

I

I I

QS I

Rück�tou 95% (fW-E)

Rückstau 95% (PW-E)

QS 1 0/11/12

A

A

0

A

A

A

0

A

Rüd::stou 95% (PWE)

Ta belle 3 7: Leistungsbeurteilung Knoten B a a rer- I Ahornstrasse I Kistenfabrik 2020 mit Tangente - ASP

5.2.4 Kurzbeurteilung Resultate

Der Mehrverkehr der Untermüli hat keinen erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Knotens. Die Leistungsfähigkeit ist in allen Zuständen und Varianten genügend.

Bebauungsplan Untermüli

39

TEAMverkehr.zug

5.3

Knoten Baarerstrasse f U n termühli

5.3. 1 201 1 mit N ordzufa hrt - Knoten ohne Lichtsignalanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Soorerstrasse Nord

Zustand

Zl.O MSP Z1.1 MSP

lSA

nefn

nein

QS 2/3 A A

I

Untermüll Rückstau 95%

Rückstau 95%

QS 41,5f.6

0 0

A

HWE)

I

A

IPW·El

QS 7

0

A

0

A

I

Soorerstrosse Süd

Rückstau 9 5%

II'W·El

QS B

0

A A

0

I

Rückstau 9 5%

(FW.E) 0 0

Tabelle 3 8: Leistungsbeurteilung Knoten Baa rerstrasse I U nterm ü l i 201 1 - M o rge nspitze

Abendspitze 1 7:00 - 18:00 Uhr Boorerstrossa Nord

Zustand Z I .O ASP Z1.1 ASP

lSA nein nein

Q> 2/3 A A

I

Rückstau 95% IPW·E) 0 0

UntermUli Rücks:ou 95%

QS 4/5/6 A A

I

(PW·E) 0 1

QS 7 A A

I

Soorerstrosse Süd

Rückstau 95%

QS 8

IPW El ()

A A

0

Tabelle 39: Leistungsbeurteilung Knoten Soorerstrasse I Unterm ü l i 20 1 1

I

Rückstau 95% [PW·E) 0 0

Abendspitze

5.3.2 2020 mit Nordzufa hrt, ohne Tangente - Knoten ohne Lichtsigna lanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Boorersrrosse Nord

Zustond Z2.0 MSP Z2.1 MSP

lSA nein

nein

QS 2j3 A A

I

Rückstau 95% IPW·E) 0 0

Untermüll Rückstau 95%

QS 41-1 ."6 A A

I

(PW·El 0 0

QS l A A

I

B<lorerstrosse Süd

Rückstau 95%

IPW·El

QS B

0

A A

I

Rückstau 95%

(PW·E) 0 0

Tabelle 40: Leistungs beu rtei lung Knoten Baarerstrasse I U nterm ü l i 2020 o h n e Ta n gente - Morgenspitze

Abendspitze 1 7:00

1 8:00 U h r

Soorerstrosse Nord

Zustand l2.0 ASP Z2.1 ASP

lSA nein nein

QS 2/3 A A

I

Rückstau g5% {PW-E) 0

Untorrnüli Rücks;ou 95%

QS 4/5/6 A A

I

(PW-E) 0

1____

I

Soorerstrosse Süd

Rijckstou 95% (PW·E) A 0 A · ----0

QS 7

QS 8/9 A A

I

Rückstau 95% {PW·E) 0 0

Tabelle 4 1 : Leistungs beurteilung Knoten Baa rerstrasse I U nterm ü l i 2020 o h ne Tangente · Abendspitze

Bebauungsplan U ntermüli

40

TEAMverkehr.zug

5.3.3 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente - Knoten ohne Lichtsignalanlage Morgenspitze 07:00

08:00 U h r

Soorcrstrosse Nord QS 2/3

I

Soorcrstrosse Süd

Untermi;li

Rückstau 95%

' QS 41 51'6

Zusrond

LSA

Z2.2 MSP

r:oin

A

(PW-E) 0

A

Z2.3 MSP

r.ein

A

0

A

I

Rückstau 95%

(IWE)

QS 7

I (PW-E)

Rückstau 95%

0

A

0

A __�

QS B/9

Zustand

I.SA

Z2.2 ASP

nein

A

Z2.3 ASP

nein

A

(PW-E) 0

A ____ O

0

Morgenspitze

1 8:00 U h r

Boo,.,rstrusso Nord QS 2/3

Rückstau 95%

A

0

Tabelle 42: Leistungsbeurteilung Knoten Baarerstrasse I Untermüli 2020 mit Tangente

Abendspitze 1 7:00

I

I

Rückstau 95%

(PW-E) 0

0

Soorerotrosse Süd

Unterrnüli QS 41,,6 . "' A

A

I (PW-E)

Rückstau 95%

QS 7

I

Rückstau 95%

QS 8/9

1

A

(PW-E) 0

A

1

A

0

A

Rückstau 9 5%

I (PW-E) 0 0

Tabelle 43: Leistungsbeurteilung Knoten Baarerstrasse I U nterm üli 2020 mit Tangente Abendspitze

5.3.4 Kurzbeurteil ung Resultate Der Mehrverkehr der Untermüli h at keinen erheblichen EinAuss auf die Leistungsfähigkeit des Knotens. Die Leistungsfähigkeit ist in allen Zuständen und Varianten genügend. Der Rückstau auf dem kritischen Linksabbieger; kritisch in Bezug auf den Rückstau zum Knoten Baarer . I Feld- I Göblistrasse; ist bei 9 5 % aller Fälle ein Fahrzeug. Der vorhandene Rückstauraum von drei Fahr­ zeugen h at somit noch Reserve und der Knoten Baarer- I Feld- j Göblistrasse wird nicht beein­ flusst.

Beba uungspla n U nte rmilli

41

TEAMverkehr.zug

5.4

Knoten Baarerstrasse I Feldstrasse I Göbistrasse

5.4. 1 201 1 mit Nordzufahrt - Knoten mit Lichtsignalanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Bccrerstr. Nord I

Feldstrosse Phase 3 (4)

I Phase 1 (5/6)

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Tabelle 44: Leistu ngs beurteil u n g Knoten B a a rer- / Feld-/ Göblistrasse 20 1 1 - Morgenspitze

Abendspitze 1 7:00 - 18:00 Uhr Boorerstr. Nord '<:>' " .!<!. ·" "

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LSA ja Z1.1 ASP Ija Zustand

ZLO ASP

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Phase 2 (Boorerstr. Süd)

Phase 4 (7)

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Ta belle 45: Leistungs beurteilung Knoten Baa rer- / Feld-/ Göblistrasse 2 0 1 1 - Abendspitze

5.4.2 2020 mit Nordzufahrt, ohne Ta ngente - Knoten mit Lichtsignalanlage

Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Feldstrasse

Baorerstr. Nord Phase 2 (2 13) u .,

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Zus.ond LSA Z2.0 MSP 'o Z2.1 MSP jo

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Phase 2 (ßaorerstr. Süd)

Phase 1 (5/6)

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Phase 3 (10)

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Ta belle 46: Leistungs beurteil u n g Knoten B a a rer- / Feld-/ Göblistrasse 2020 ohne Tangente - M o rgenspitze

Bebauungsplan Unterrn üli

42

TEAMverkehr.zug

Abendspitze 1 7:00 - 1 8:00 Uhr Baarerstr. Nord Phase

g

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0

Zustand

LSA

Z2.0 ASP ja Z2.1 ASP' ia

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Phase 1 (5/6)

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Phase 2 (Baarerstr. Süd)

Feldstrasse

Phase 3 (4)

0.

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Phase 4(7)

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Tabelle 47: Leistungsbeurteilung Knoten Baa rer-I Feld-/ Göblistrasse 2020 ohne Tangente - Abendspitze

5.4.3 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente - Knoten mit Lichtsignalanlage Morgenspitze 07:00 - 08:00 Uhr Baarerstr. Nord l'hose

]

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Zustand

LSA

Z2.2 MSP ·a Z2.3 M SP ja

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Tabelle 48: Leistungsbeurteilung Knoten Baarer-I Feld-/ Göblistrasse 2020 mit Tangente - Morgenspitze

Abendspitze 1 7:00 - 1 8:00 Uhr

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Tabelle 49: Leistungsbeurteilung Knoten Baarer- / Feld-/ Göblistrasse 2020 mit Tangente - Abendspitze

5.4.4 Kurzbeurteilung Resultate

Der Mehrverkehr der Untermüli hat einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Knotens. Vor al­ lem beim Zustand 2020 mit Nordzufahrt ohne Tangente weist der Knoten, auch ohne den Bebau­ unsplan Untermüli, in der Abendspitze eine kritische Leistungsfähigkeit auf. Mit dem Projekt Un­ termüli wird die Leistungsfähigkeit überschritten. Durch den Bau der Tangente kann die Situation wieder entschärft und die Leistungsfähigkeit auf das Niveau von 2 0 1 1 verbessert werden. Der

Knoten Baarerstrasse I Feldstrasse I Göblistrasse wird in Zukunft eine der Schlüsselstellen im Ver­

kehrssystem der Stadt Zug werden.

Bebauungsplan Untermüli

43

TEAMver kehr.zug

5.5

Fazit Leistungsbeurtei l ung

Die Leistungsfähigkeit des Knotens Baarerstrasse I Feldstrasse I Göblistrasse wird mit dem Be­ bauungsplan Untermüli leicht gesenkt, ohne den Knoten j edoch zu überlasten. Für die Sieherstel­ lun g der Leistungsfähigkeit 2020+ ist eine weitere Entlastung der Baarerstrasse sin nvoll und zweckmässig. Mit der Tangente Baar I Zug und dem Stadttun nel in einem späteren Schritt kann der Verkehr besser umgeleitet und kanalisiert werden. Dies bedingt jedoch auch die flankieren­ den Massnahmen auf den entlasteten Strossen wie in diesem Fall die Baarerstrasse.

Bebauungsplan U ntermüli

44

TEAMverkehr.zug

5.6

Verg leich direkter Anschluss Unterm ü l i - Erschliessung über Kistenfabrik

5.6.1 201 1 mit Nordzufahrt - Knoten mit Lichtsig nalan lage

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Tabelle 50: Leistungsbeurteilung Knoten Soorerstrasse I Untermüli 20 1 1

Abendspitze 1 7:00

0 Wortezeit pro rz{sec)

Verkehrsculitöts­ stufe

27

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28

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1 8:00 U h r

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Tabelle 5 1 : Leistungsbeurteilung Knoten Soorerstrasse I U ntermüli 20 1 1 - Abendspitze

Be bauungsplan Untermilli

45

TEAMverkehr.zug

5.6.2 2020 mit Nordzufa hrt, ohne Ta ngente - Knoten ohne Lichtsignalanlage Morgenspitze 07:00 - 08:00 U h r 8aoret'3trOS$1 Nord

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1

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A

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Tabelle 52: Leistungs beurteilung Knoten Soo rerstrasse I Untermüli 2020 ohne Ta ngente - Morgenspitze Abendspitze 1 7:00 - 1 8:00 Uhr

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I 95:1\IIW-EI 0

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95%(JW-E}

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95%11W-E}

0

A

1

0

B

7

Tabelle 53: Leistungsbeurteilung Knoten Soorerstrasse I Unter müli 2020 ohne Tangente - Abendspitze

5.6.3 2020 mit Nordzufahrt, mit Tangente - Knoten ohne Lichtsignalanlage Morgenspitze 07:00 - 08:00 U h r

Zustand Z2.3 MSP 11 3 nut

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A

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A

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A

Rückstau

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0 0

Tabelle 54: Leistungsbeurteilung Knoten Soorerstrasse I Untermüli 2020 mit Tangente - Morgenspitze Abendspitze 1 7:00 - 1 8:00 U h r L'iA

Z2.3 ASP

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Rückstau

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7

Tabelle 55: Leistungsbeurteilung Knoten Soorerstrasse I Unterm üli 2020 mit Tangente - Abendspitze

5.6.4 Beurteilung Vergleich di rekter Anschluss Unterm üli - Anschluss über Kistenfabrik

Aus verkehrstechnischer Sicht der Leistungsfähigkeit der Knoten und vor allem der Hauptbezie­ hungen (Kantonsstrasse) sind beide Anschlussvarianten in etwa gleichwertig. Es kann aufgrund der Leistungsfähigkeit keine Empfehlung für einen Anschluss über die Kistenfabr ik oder über einen direkten Anschluss der Untermüli an die Baarerstrasse abgegeben werden.

Bebauungsplan Untermüli

46

TEAMverkehr.zug

6

Beurteilung Anschl ussva rianten Anhand der Leistungsbeurteilung kann kein Entscheid für die eine oder andere Variante der Er­ schliessung des Bebauungsplanes Untermüli gefällt werden. Aus verkehrstechnischer- und raum­ planerischer ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:

Anschluss direkt an Baarerstrasse Vorteile

Nachteile

+ gleichbleibende Adressierung

- Nähe zur LSA Baarerstr. I Feldstr.

+ bessere Auffindbarkeit + flexibler etappierbare Bebauung möglich

möglicher Konflikt Einfahrt für Linksabbie­ ger bei Rückstau von LSA Baarerstr. I Feldstrasse

+ einfache Sticherschliessung

Anschluss über Kistenfabrik Vorteile + Keine Konflikte beim Ast Baarerstrasse Nord der LSA + weniger Behinderungen auf heutiger Busspur + bessere Einbindung in BGK

Nachteile Schlechte Adressierung I Auffindbarkeit - Geometrien der Erschliessung innerhalb Kistenfabrikareal ungeeignet (Abbildung 19) - Niveau Unterschied Kistenfabrik - Unter­ müli Mehrverkehr in Areal Kistenfabrik infolge Umwegfahrten - stark eingeschränkte Gestaltungsmöglich­ keiten der Fussgängerflächen und Frei­ räume im Areal Untermüli - Erschliessung des Wohnbaus Feldstrasse benötig unverhältnismässig viel Fläche Anlieferung Orris Fettwerke unverhält­ nissmässig über Kistenfabrik

Bebauungspla n Untermüli

47

TEAMverkehr.zug

Problemstelle Einfahrt Kistenfabri k - Geometrie

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( Abbildung 1 9: Problemstelle Kreuzen PVV / LW Zufahrt

Stauräume direkter Anschluss Untermüli bei umgestalteter Baarerstrasse

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Abbildung 20: Stauräume direkter Ansch luss Untermüli bei umgestalteter Soorerstrasse

Bebauungsplan UntermUli

48

TEAMverkehr.zug

Abbildung 21: Hö h en unte rsch i ed Anschlusspunkt Kistenfabrik-Areal

Beurteilung Bei einer gesamtheitli ehen raumplanerischen und Verkehrsplanerischen Betrachtung ist ein direk­ ter Anschluss an die Baarerstrasse einem Anschluss über die Kistenfabrik vorzuziehen. Die Er­ schliessung auf dem Kistenfabrik-Areal ist für eine Erweiterung bautechnisch denkbar ungeeignet. Der Höhenunterschied zwischen den beiden Niveaus würde eine stark trennende Erschliessung durch das Gelände verursachen. Zudem ist die Erschliessung Kistenfabrik nicht für schweren An­ lieferungsverkehr geeignet. So können sich ein Lastwagen und ein PW in den Kurven nicht begeg­ nen. Der Rückstauraum von max. 3 Fahrzeugen des Linksabbiegers in die Untermüli ist heute vor­ handen und kann auch mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept Zuger- / Baarerstrasse gewähr­ leistet werden. Der Konflikt des Rückstaus der wartenden Linksabbieger mit dem Rückstau auf der Baarerstrasse kann mit einem zusätzlichen Haltebalken gelöst werden (Abbildung 20).

Fazit

Eine Erschliessung der Untermüli direkt an die Baarerstrasse ist einem Anschluss über die Kisten­ fabrik vorzuziehen, da dieser auch für das übergeordnete Strassennetz keine nennenswerten Vor­ teile hat. Im Gegensatz hat ein Anschluss über die Kistenfabrik für die Entwicklung der Bebauung Untermüli fast nur Nachteile. Die Baarerstrasse ist im Verkehrsrichtplan des Kantons Zug als Hauptsammelstrasse typisiert. Ein direkter Anschluss der Bebauung Untermüli an die Boararstrasse ist daher zweckmässig.

Bebauungsplan Untermüli

49

TEAMverkehr.zug

7

Massnahmen Anschl uss U nterm üli Der Anschluss muss so ausgeführt werden, dass ein richtiger Knoten ausgebildet wird. I nnerhalb des Untermüli-Areals sind Anschlüsse an die Stichstrasse nur mit einem genügenden Abstand zum Knot en zulässig. Nur so kann der Stauraum geschützt und eine gute Räumung der einfah­ renden Fahrzeuge gewährleistet werden. Die vorhandene Zufahrt zum Wohnbau Feldstrasse wird neu gelöst . Mit einer nicht überfahrbaren Mittelinseln im Anschlussbereich wird das direkte Ein­ fahren von der Baarerstrasse zur oberirdischen Parkierung des Wohnbaus Feldstrasse verhindert. Für das Zufahren muss im Gevierts gewendet werden. Im folgenden Plan sind die Massnahmen aufgezeichnet:

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Abbildung 22: Massnahmen Anschluss Untermüli an Soo rerstrasse

Bebauungsplan Untermüli

50

TEAMverkehr.zug

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Abbildung 23: Anpassungen Parkierung vor O rris Fettwerke für An lieferungsverkehr

Bebauungsplan Untermüli

51

TEAMverkehr.zug

8

Fazit Der Mehrverkehr, welcher vom Bebauungsplan Untermüli erzeugt wird, beeinflusst das überge­ ordnete Strassensystem in der Leistungsfähigkeit nur unwesentlich. Ein direkter Anschluss an die Baarerstrasse ist sinnvoll und kann ohne leistungshemmende Massnahmen auf der Baarerstrasse realisiert werden. Der Anschluss der Untermüli an die Baarerstrasse ist als ein Knoten auszubilden und zu bündeln. Es dürfen keine zusätzlichen Ein- und Ausfahrten vom Bebauungsplan an die Baarerstrasse ange­ schlossen werden.

Bebauungsplan U ntermüli

52