Zug Bebauungsplan Nr. 7073 - Feldpark
Sondernutzungsplan · Zug
Dokument
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Bebauungsplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- Beschlossen
- 29.07.2009
- In Kraft seit
- 29.07.2009
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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BEBAUUNGSPLAN
FELDPARK
PLAN NR: 7073 ERSETZT PLAN NR: DATUM : 15. JANUAR 2008
VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 29. JANUAR 2008 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 16. JUNI 2008
GGR - VORLAGE NR: 1988 VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 2. SEPTEMBER 2008 VOM: 2. SEPTEMBER 2008 |
1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT
1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT NR: 45 UND 46 VOM: 7. NOVEMBER 2008 BIS: 9. DEZEMBER 2008 VOM: 7. UND 14. NOVEMBER 2008
ZIFFER: 6301, 6424
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VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 17. MÄRZ 2009 DIE PRÄSIDENTIN: ISABELLE REINHART
DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENI
2. PUBLIKATION IM AMTSBLATT 2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
NR: 12, 13 VOM: 20. MÄRZ 2009 BIS: 20. APRIL 2009 VOM: 20. UND 27. MÄRZ 2009
ZIFFER: 1545 UND 1675
GENEHMIGT VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG AM:
29. Juli 2009
BESTIMMUNGEN
1. Zweck/ Ziel Der Bebauungsplan Feldpark regelt eine städtebaulich hochwertige Wohnüberbauung zwischen der Nordund Feldparkstrasse sowie eine gute Umgebungsgestaltung.
2. Nutzung / Ausnutzungsmass Es sind Wohnnutzungen und nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig. Der Mindestwohnanteil von 50 % ist einzuhalten. Gewerbliche Nutzungen sind vorab in den Erdgeschossen entlang der Nord-, der Feldstrasse und dem Feldpark zu realisieren. Sie sollen möglichst kundenorientiert sein, so dass gegen die Strassen ein attraktiver und belebter Umgebungsbereich entsteht. Bei den Baufeldern A1 bis A3 ergibt sich die zulässige Ausnutzung aus den dargestellten Baubereichen sowie den jeweils zulässigen maximalen Gebäudehöhen und Geschosszahlen. Im Baufeld A4 dürfen oberirdisch maximal 4'500 m2 aGF realisiert werden.
3. Gestaltung der Bauten Bei den Bauten ist hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Farbgebung eine gute Gesamtwirkung zu erzielen. Die Flachdächer sind - mit Ausnahme der eingeschossigen Baubereiche A3 - naturnah zu begrünen. Dachaufbauten (inkl. Brüstungen) dürfen die maximalen Gebäudehöhen nicht überschreiten (vgl. Schnitte im Plan). Die Dachausstiege sind von der Höhe her auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und so anzuordnen, dass sie von unten her nicht einsehbar sind. Der Innenhof ist eben und auf einem Niveau auszubilden, das Niveau wird vom bestehenden Terrain von Norden her übernommen und läuft in die Bauten hinein. Entlang der Aussenfassaden der Bauten sind die Niveaus der angrenzenden Strassen Nordstrasse, Feldstrasse und Feldpark zu übernehmen.
4. Lärmschutz Im Planungsgebiet sind die Immissionsgrenzwerte der Lärmempfindlichkeitsstufe ES Il nach der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung einzuhalten. Die im Umweltverträglichkeitsbericht UVB vom 10.01.2008 aufgezeigten verschiedenen Lärmschutz-Massnahmen sind zu realisieren. Im Baugesuchsverfahren ist der notwendige Lärmnachweis zu erbringen.
5. Umgebungsgestaltung Das Gebäudevorfeld zur Nordstrasse ist boulevardartig auszugestalten. Durch das zweckmässige Anordnen der Baumscheiben und der Baumpflanzungen, allenfalls durch eine Differenzierung der Bodenbeläge sowie durch die Möblierung sind die Verkehrsverflechtungen auf dem Vorfeld so zu gestalten, dass für den Langsamverkehr keine gefährlichen Situationen entstehen. Die Baumpflanzungen haben das Gestaltungskonzept Nordstrasse zu berücksichtigen: Entlang der Nordstrasse sind Linden zu pflanzen, es ist eine durchgehende flächige Struktur wie z.B. eine Rabatte oder ein Kiesstreifen gegen die Strasse auszuführen (keine Poller oder Zäune). Der Bereich westlich Baufeld A4 sowie der nördliche Übergang zur Schleife ist als Naturwiese mit Hochstammbäumen auszugestalten. Der Schleifebach ist naturnah zu gestalten. Im Bachabstand sind keine weiteren Bauten und Anlagen zulässig. Der Innenhof ist grösstmöglichst unversiegelt mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen und mit Baumschalen und Wasserflächen zu môblieren. Er dient als Kinderspielplatz. Entlang der Feldstrasse sind die vom Gestaltungskonzept Nordzufahrt her vorgesehenen Kastanien zu pflanzen. Die Anordnung der Bäume ist mit den Nachbarliegenschaften längs der Feldstrasse, dem Projekt Nordzufahrt und der Stadt Zug zu koordinieren. Entlang der Erschliessungsstrasse Feldpark sind die Besucherparkplätze mit ihren Bepflanzungen sowie die Öffentlich zugänglichen Fusswege in die Umgebungsgestaltung zu integrieren.
6. Erschliessung / Parkierung Die Parkierung erfolgt mehrheitlich unterirdisch. Oberirdisch sind maximal 45 Besucherparkplätze zulässig. Insgesamt sind maximal 370 Parkplätze zulässig. Neben der Einfahrt in die Tiefgarage der Baubereiche A1 bis A3 ist eine zweite Einfahrt für die Tiefgarage des Baubereichs A4 möglich (beide direkt in die Gebäude). Es ist auch möglich, die Tiefgarage A4 an die Tiefgarage A1 bis A3 unterirdisch mit einer Durchfahrt anzuschliessen, diese darf den im Plan dargestellten Bereich ohne Tiefgarage durchqueren. Die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Individualverkehr erfolgt ab der Erschliessungsstrasse Feldpark. Ab der Nordstrasse ist die Anlieferung für gewerbliche Betriebe sowie die Zufahrt zu 15 Parkplätzen für Besuchende zulässig. Die Ein- und Ausfahrt sind dabei baulich so auszugestalten, dass keine Linksabbiegeverbindungen möglich sind. Es sind mindestens 638 gedeckte Veloabstellplätze für BewohnerInnen und Beschäftigte an gut zugänglichen Stellen zu erstellen. Mindestens 50 % der Veloabstellplätze gemäss $ 8 des Parkplatzreglements vom 26. Juni 2001 sind oberirdisch und in unmittelbarer Nähe zu den Hauseingängen anzuordnen. Der gesamte Innenhofbereich ist für den motorisierten Verkehr gesperrt und nur für den Langsamverkehr zugänglich. Für den Langsamverkehr ist die Anbindung an die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen (Bus- und Stadtbahnhaltestelle).
7. Entwässerung / Siedlungsòkologie Das Meteorwasser ist im Planungsgebiet mit Retentionsmassnahmen zurückzuhalten. Die Flachdächer sind - mit Ausnahme der Baubereiche A3 - zu begrünen. Die Bodenversiegelung ist möglichst zu reduzieren (Vorfeld, Umgebung). Für die Umgebungsgestaltung sind einheimische und standortgerechte Pflanzenarten zu wählen. Die Containerstandorte sind in den Gebäuden angeordnet. Die Gebäude haben dem Minergie®-Standard, basierend auf der Schweizer Norm SN 520 380/1, zu entsprechen.
8. Allgemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften des Sondernutzungsplanes Landis & Gyr / SBB West beziehungsweise der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann kleinere Abweichungen bewilligen.
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RRB 03.08.1934
RRB 01.06.1982
+463.10 OK DACHAUSSTIEG
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+454.50 OK DACH
+445.10 OK DACH
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+424.02 OK FELDPARK
SCHEMASCHNITT / ANSICHT B-B
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+463.10 OK DACHAUSSTIEG
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+460.10 OK DACH
+457.50 OK DACHAUSSTIEG
+445.10 OK DACH
+445.10 OK DACH
+430.10 OK DACH
OK Feldstrasse +423.28 |
SCHEMASCHNITT / ANSICHT C-C
LEGENDE
GENEHMIGUNGSINHALT
DÄCHER
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Bebauungsplanperimeter
Neue Baulinie zu genehmigen
Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen
Gebäude A1 Wohnnutzung/Dienstleistung Max. 11 Geschosse, OK Dach 460.10 M.Ù.M, OK Dachausstieg/Überfahrt 463.10 M.Ù.M. OK Erdgeschoss 423.65 - 424.65 M.Ù.M.
Gebäude A2 Wohnnutzung/Dienstleistung Max. 6 Geschosse, OK Dach 445.10 M.Ü.M, OK Erdgeschoss 423.60 - 424.65 M.Ü.M.
Gebäude A3 Dienstleistung Max. 1 Geschosse, OK Dach 430.10 M.Ù.M, OK Erdgeschoss 423.77 - 424.65 M.Ü.M.
Gebäude A4 Wohnnutzung/Dienstleistung Max. 9 Geschosse, OK Dach 454.30 M.Ü.M, OK Dachausstieg/Uberfahrt 456.50 M.Ù.M. OK Erdgeschoss 424.50 M.Ü.M.
Maximale Auskragung Vordach
Das zulässige Ausnützungsmass wird durch die dargestellten Bauvolumen bestimmt. (Ausnahme: Baufeld A4, Max. 4'500 m2 aGF oberirdisch)
Die Dachflächen A1, A2 und A4 sind mit Ausnahme technischer Installationen und Terrassen zu begrünen.
Innenhof
Option private Gärten
Einfahrt/Ausfahrt Tiefgaragen (Lage schematisch)
Option Tiefgaragenverbindung
Ein- und Ausfahrt im Rechtsabbiegeverkehr
Projektierter Strassenausbau
Bereiche für Besucherparkplätze (schematisch)
Feuerwehr und allg. Notzufahrt (Lage schematisch)
Unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht (Lage schematisch)
Offenlegung des Schleifebaches (Lage schematisch)
Bereich ohne Tiefgarage
Containerplätze
Bäume (Lage schematisch)
INFORMATIONSINHALT
RRB 01.06.1982
Genehmigte Baulinien
Genehmigte Baulinien für Lärmschutz
Projektierte neue Parzellengrenze
Projektierte Aufhebung rechtsgültige Parzellengrenze
bestehende Gebäude
Projektierter Strassenbau
1711_Zug_7073_Planungsbericht.pdf
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PLANUNGSBERICHT Bebauungsplan Feldpark, Plan Nr. 7073
Berichterstattung nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV)
Vorprojekt Feldpark, Modellfoto
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Stadtplanung Zug, 4. November 2 0 08
Plan ungsbericht_Feld park_.doc
www.stadtzug.ch
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Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung, Ausgangslage
2
Übereinstimmung mit Zielen und Grundsätzen der Raumplanung
3
Berücksichtigung der Anforderungen der übergeordneten Planungen sowie
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der gesetzlichen Rahmenbedingungen
......... . . . . .
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3
3
4
3.1
Kantonaler Richtplan
3.2
Kommunaler Zonenplan .................................................................................... 4
3.3
Sondernutzungsplan Landis & Gyr I SBB-West
3.4
Quartiergestaltungsplan Schleife Ost ................................................................ 5
3. 5
Bau-, Planungs- und Umweltrecht ..................................................................... 5
4
Bebauungsplan
4.1
Siedlung/Städtebau
4.2
Verkehr I Parkplatznachweis
4.3
Erschliessung
4.4
Nutzung I Ausnützungsberechnungen
4.5
Umgebung I Landschaft I Gewässer
4.6
Umwelt
4.7
Feuerpolizei
4.8
Ver- und Entsorgung
5
Begründung der Abweichungen von der Regelbauweise
5.1
Vorteile für das Siedlungsbild und die Umgebung
6
Verfahren
7
Weiteres Vorgehen, Terminplan
8
Anhang
8.1
Umgebungsplan
8.2
Freiflächenziffer .......... . . . . ............................. .. . . . . ..... . . .. . . ... ............................... 1 2
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1
Einleitung, Ausgangslage
Der Bebauungsplan Feldpark regelt die Überbauung des Gebietes zwischen N ord strasse, Feldstrasse, Feldpark und Schleife mit einer Wohnüberbauung. Der Plan setzt das Siegerprojekt eines Studienauftrages um, das Grundeigentümer und Stadt z u sammen durchgeführt haben, gewonnen haben Wiederkehr Krummenacher Arch i tekten und DIPOL Landschaftsarchitekten. Auf dem Grundstück der Alfred Müller AG sind sechsgeschossige Längsbauten und 1 1 geschossige Punktbauten projektiert, welche zusammen einen Wohnhof umge ben. Die entstehende U-Form wird durch eingeschossige Bauten mit einem durchlau fenden Dach vervollständigt. Insgesamt sollen hier gegen 220 Wohnungen entste hen. Im Bereich des Siemens Tanklager ist ein neungeschossiges Gebäude g eplant. Die Gebäude entlang der Nordstrasse weichen zurück, das entstehende Vorfeld soll boulevardartig gestaltet werden. Die Erdgeschosse entlang Nord- und Feldstrasse sind für Dienstleistungen und Gewerbe vorgesehen, im Übrigen wird hier eine reine Wohnüberbauung geplant. Auf dem Grundstück der Siemens ist die Planung noch nicht so weit fortgeschritten, sowohl reine Wohnnutzung oder wie auch eine Misch form von Wohnen und Gewerbe ist möglich. Insgesamt entstehen im Bebauungsplanperimeter 37 0 Parkplätze, was die Durchfü h rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedingt. Im Umweltverträglichkeitsb e richt von Ernst Basler+ Partner werden neben dem Verkehr und seinen Auswirkun gen unter anderem die Bereiche Grundwasser, Störfall, Altlasten, Boden sowie Natur und Landschaft abgehandelt.
2
Übereinstimmung mit Zielen und Grundsätzen der Raumplanung
Das Projekt Feldpark stimmt gut mit den Zielen und Grundsätzen des Raumpla nungsgesetzes überein: Die gewählte Dichte von etwa 1.5 erlaubt eine für die städt i schen Verhältnisse in Zug genügende Dichte und somit einen haushälterischen U rn gang mit dem Boden. Ein bestehendes Gebäude sowi e das Tanklager der Siemens AG werden abgebrochen, ein Teil des bereits bisher genutzten Areals also einer neuen Bestimmung zugeführt. Es handelt sich bei der Bebauung Feldpark um die Ergänzung einer eigentlichen Lü cke im Siedlungsgebiet zwischen bestehenden Wohnbauten und den SBB-Geleisen im Osten, Industriebauten im Süden und der neuen Wohnsiedlung Feldstrasse im Westen. Das Land nördlich der Schleife soll mittelfristig ebenfalls überbaut werden. Es geht beim Bauvorhaben Feldpark also nicht um eine weitere Ausdehnung am Rand der Siedlungsfläche. Mit der Überbauung gehen jedoch gezwu ngenermassen teilweise bisher landwirtschaftlich genutzte Bodenflächen verloren. Durch die in der Stadt zentrale, bahnhofsnahe Lage des Areals, die Bus- und Stadt bahnerschliessung, die gute Anbindung ans Langsamverkehrsnetz sowie den Auto bahnzubringer direkt am Areal besitzt das Gebiet eine sehr hohe Erschliessung s gunst. Für die Bewohner ist der gesamte Innenbereich der Siedlung zu Fuss und mit dem Fahrrad durchlässig. Es entsteht mit dem grasszügigen und mit Bäumen begrünten Innenhof eine wohnI i ehe Siedlung. Die auf der ganzen Länge der Nordstrasse mindestens eing eschossig www.stadtzug.ch
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geschlossene Bebauung bietet dabei einen ausreichenden Schutz vor dem Strasse n lärm der Nordstrasse. Gegen Norden wird ein guter Übergang zur Schleife mit dem Schleifibach geschaf fen. Dieser Raum bleibt als Naherholungsraum erhalten, er wird jedoch neu durch die Nordstrasse durchschnitten. Die geplanten Bauten passen sich mit dieser Umge bungsgestaltung gut in die Landschaft ein. Der Schleifibach wird offen und mit ge nügend Platz geführt. Der Uferbereich wird für die Bewohnenden zugänglich g e macht, es sind jedoch im Bachabstand keine Bauten zulässig. Die Erdgeschosse stehen für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen zur Verfü gung, wodurch eine gewisse Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen direkt vor Ort sichergestellt werden kann. Zudem liegt die neue Siedlung so zentral, dass sämt liche Infrastrukturen der Stadt gut erreichbar sind. Schulen, Freizeitanlagen oder öffentliche Dienste sind für die Bevölkerung genü gend gut erreichbar, es sind keine zusätzlichen Anlagen i m Bereich Feldpark g e plant. 3
Berücksichtigung der Anforderungen der übergeordneten Planungen sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen
3.1
Kantonaler Richtplan
Das Planungsgebiet Feldpark liegt gernäss Richtplan vom 28. Januar 2004 im Sied lungsgebiet. Die Schleife ist als BahntFeinverteiler auf Eigentrassee enthalten. Nord und Feldstrasse sind als Kantonsstrassen eingetragen, hier wird gegenwärtig die Nordzufahrt Zug realisiert. Der Bebauungsplan Feldpark ist auf die geltenden Er schliessungspläne beziehungsweise auf die sich in Realisierung befindliche Nordzu fahrt abgestimmt. 3.2
Kommunaler Zonenplan
Nach der geltenden Ortsplanung ( Plan Nr. 7205} liegt das Planungsgebiet Feldpark in der Wohn- und Gewerbezone WGS mit einer Ausnützung von 1.5 und einem Mi n destwohnanteil von 50%. Das dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Vorprojekt besitzt grassmehrheitlich Wohnnutzungen und hat eine Ausnützung von 1.5 (vgl. auch Kapitel 4.4 Nutzung I Ausnützungsberechnung). Die Erdgeschosse an der Nord- und an der Feldstrasse sol len für Gewerbe und Dienstleistungen sowie Wohnateliers genutzt werden, die Nut zung beim Gebäude auf dem Siemensareal ist noch nicht klar, es ist ein Mindest wohnanteil von 60 % festgehalten. Der Bebauungsplan entspricht der Bauordnung mit Ausnahme der Geschosszahl (und entsprechend der Gebäudehöhe). Mit dem Bebauungsplan werden gegenüber der Grundnutzung höhere Geschosszahlen ermöglicht: sechs- und elfgeschossige Gebäu deteile sowie ein neungeschossiges Gebäude. 3.3
Sondernutzungsplan Landis & Gyr I SBB-West
Der Sondernutzungsplan Landis & Gyr I SBB-West ( Plan Nr. 7 15 1) regelt für den Feld park die Erschliessung ab der von der Feldstrasse abgehenden Erschliessungsstrasse Feldpark. Weiter macht der Sondernutzungsplan folgende Angaben zur Parkierung: www.stadtzug.ch
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1 Abstellplatz pro 100m2 anrechenbare Geschossfläche (aGF) Wohnen oder Arbeiten plus 1 Abstellplatz pro 1 '000m2 für Kunden/Besucher. Im Gebiet Schleife Ost sind ins gesamt maximal 640 Parkplätze zulässig. Zur Zeit wird eine Anpassung des Sondernutzungsplanes vorgenommen, welche eine direkte Ein- und Ausfahrt im Rechtsabbiegeverkehr ab der Nordstrasse mit 15 Besu cherparkplätzen erlaubt. Um eine gute Verkehrssicherheit zu erreichen, soll das Linksabbiegen verunmöglicht werden. Dazu wird folgendes Verkehrsregime auf dem Bebauungsplan festgehalten: Die Einfahrt erfolgt direkt nach dem Kreisel Nord /Feldstrasse, wo die Mittelinsel vom Kreisel her das Linkseinbiegen verunmöglicht. Die Ausfahrt ist ganz im Norden im Bereich der verlängerten Mittelinsel des Fus s gängerstreifens angeordnet. Der Bebauungsplan Feldpark entspricht den Vorgaben des Sondernutzungsplanes (zur Parkierung vergleiche Kapitel 4.2 Verkehr I Parkplatznachweis). 3.4
Quartiergestaltungsplan Schleife Ost
Der Stadtrat beschloss am 13. Dezember 2005 den Quartiergestaltungsplan Schleife Ost ( Plan Nr. 6906). Dieser hat in der Schleife Ost eine zusammenhängende Qua r tiereinheit zum Ziel, es soll eine hochwertige städtebauliche Entwicklung erfolgen. Lärmimmissionen sind zu berücksichtigen, eine gute Anhindung an das Fuss- und Velowegnetz ist zu erreichen. Von Nord nach Süd soll ein fliessender Freiraum mit einer hochwertigen Gestaltung realisiert werden. Für das Baufeld 1, das Planungsgebiet Feldpark, wird eine Ausnützung von maximal 1.5 sowie ein Freiflächenanteil von mindestens 0.5 festgehalten. Als Grundlage für ein Baugesuch sei ein Studienverfahren durchzuführen. Dieses Studienverfahren wurde im Februar 2007 abgeschlossen, ausgewählt wurde wie erwähnt das Projekt der Wiederkehr Krummenacher Architekten, zusammen mit Dipol Landschaftsarchitekten. Dieses Projekt wird nun mit dem Bebauungsplan u rn gesetzt. Die Vorgaben des Quartiergestaltungsplanes werden erfüllt. 3.5
Bau-, Planungs- und Umweltrecht
Die Vorgaben des übergeordneten kantonalen Bau- und Planungsrechtes werden vom Bebauungsplan Feldpark eingehalten. Mit dem Umweltverträglichkeitsbericht Ernst Basler+ Partner vom 10. Januar 2008 wird aufgezeigt, dass der Bebauungsplan bei Berücksichtigung der im UVB genann ten Massnahmen die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung einhält. 4
Bebauungsplan
4.1
Siedlung/Städtebau
Die Planung sieht neben sechsgeschossigen Längsbauten 11 geschossige Punktbauten vor, welche ergänzt mit eingeschossigen Zwischenbauten mit durchlaufenden Dä chern zusammen einen Wohnhof umgeben. Insgesamt sollen gegen 220 Wohnungen entstehen. Die Siedlung zeichnet sich durch spannende Sichtbeziehungen und eine gute Besonnung auf. Es entsteht eine grasszügige und offene Struktur. An der Nordstrasse weichen die Gebäude zurück, so dass ein grasszügiges Vorfeld entsteht, welches boulevardartig genutzt werden soll. ln den dem Strassenlärm stark www.stadtzug.ch
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ausgesetzten Erdgeschossen entlang der Nord- und der Feldstrasse sind Dienstleis tungen und Gewerbenutzungen vorgesehen, im Übrigen soll eine Wohnüberbauung entstehen. Der Wohnhof ist für den motorisierten Individualverkehr gesperrt und nur für Fuss gänger und Velos sowie Zügel- und Notfallfahrzeuge zugänglich. Die Parkierung erfolgt mehrheitlich unterirdisch, an der Feldstrasse sind Besucherparkplätze, an der Nordstrasse 15 Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Das Terrain wird von der Schleife her im Wohnhof auf gleicher Höhe in die Siedlung hinein gezogen ( Unterschied im Süden ca. 1 m), aussen wird das Niveau der angren zenden Strassen übernommen. Der Bebauungsvorschlag passt sich gut in das umgebende Quartier ein. Das solitäre Wohngebäude auf der östlichen Parzelle übernimmt den Rhythmus der bestehende Bebauung und schliesst diese Gebäudereihe nach Norden ab. Die U-förmige Bebau ung um den Wohnhof fasst einerseits den Strassenraum der Nordzufahrt auf der Ostseite und füllt andererseits das Planungsgebiet mit einer Bebauung mit einer ho hen Identität ab. 4.2
Verkehr I Parkplatznachweis
Im Vorprojekt sind in der Tiefgarage 280 (+45 Siemensgebäude) und oberirdisch 45 Parkplätze vorgesehen (25 Feldpark, 15 an der Nordstrasse und 5 vor Siemensgebä u de}. Die oberirdischen Abstellplätze sind für Besuchende vorgesehen, die unterirdi schen für Bewohnerinnen und Beschäftigte. Die genaue Anzahl Parkplätze ist im Baugesuchsverfahren unter Anwendung der entsprechenden Vorgaben des Sander nutzungsplans Landis & Gyr I SBB West zu bestimmen. Als maximal zulässige Anzahl werden in den Bestimmungen 370 Parkplätze festgelegt. Durch diese geplanten Abstellplätze und dem entsprechenden spezifischen Verkehrs potenzial werden täglich durchschnittlich gegen 1'000 Fahrten erzeugt werden. Die se Verkehrszunahme ist auf dem übergeordneten Netz kaum zu spüren. Auf dem östlichen Abschnitt der Feldstrasse beträgt die Zunahme 3 %, auf dem östlichen Ab schnitt der Gubelstrasse 5 %. Auf allen übrigen Strassenabschnitten ist die Verände rung noch geringer. 4.3
Erschliessung
Die Siedlung wird durch über die ab der Feldstrasse abgehenden Erschliessungsstras se Feldpark erschlossen. Die Tiefgaragen sind direkt daran angeschlossen, die Besu cherparkplätze liegen ebenfalls direkt am Feldpark (mit Ausnahme der 15 Parkplätze im Vorfeld gegen die Nordstrasse}. Die Erschliessungsstrasse Feldpark soll später nach Norden verlängert werden und über die Schleife in das nördlich der Schleife liegende zukünftige Baugebiet der Korporation führen. Die entsprechende Einzonung ist Bestandteil der Revision der Ortsplanung. Die Weiterführung der Erschliessungsstrasse mit einem Wendeplatz nördlich der Schleife ist bereits Bestandteil des Quartiergestaltungsplans. Die Fort setzung der Erschliessungsstrasse Feldpark wird mit 5 m Breite dimensioniert. Diese Breite genügt, um den von nördlich der Schleife zu erwartenden motorisierten Indi vidualverkehr und den Veloverkehr im Mischverkehr zu bewältigen. Die Fussgänger www.stadtzug.ch
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werden im Vorfeld des Baubereichs A4 geführt werden. Die Details werden im Bau projekt geregelt werden. Die Gestaltung des Strassenbereiches bei der Linkskurve nach Norden soll platzähn lich erfolgen: Von hier gehen die verschiedenen " Feinverteiler" weg nach Süden in die Parkierungsanlage der bestehenden Wohnblöcke, nach Osten in die Tiefgarage des geplanten Wohngebäudes auf der SBB-Parzelle und nach Norden in die Verlän gerung Feldpark. Die Baulinien am Feldpark werden auf seiner Westseite neu festgelegt. Sie werden abgestimmt auf das Strassenbauprojekt und den Bebauungsplan auf die Aussenkan te der Baubereiche gelegt. Beim Baubereich A4 wird die Baulinie auf der Süd- und der Ostseite ebenfalls auf die Aussenkante gelegt. Zwischen Strasse und Saubere i chen werden unter Einbezug in die Umgebungsgestaltung die Fussgänger geführt und Besucherparkplätze sowie Garageneinfahrten angeordnet. Die Details der Ges taltung werden im Baubewilligungsverfahren geregelt werden. 4.4
Nutzung I Ausnützungsberechnungen
Es ist - ausser in den Erdgeschossen entlang der Nord- und der Feldstrasse und im Gebäude auf dem Grundstück der Siemens - eine reine Wohnnutzung vorgesehen. Bei der total anrechenbaren Landfläche von 22' 169 m2 und einer nach Vorprojekt anrechenbaren Geschossfläche von 33'927 m2 ergibt sich eine Ausnützung von etwa 1 .53. Da sich die Berechnungsart der Ausnützung in letzter Zeit häufig änderte, wird im Bebauungsplan auf das Festlegen einer maximalen Ausnützung oder von maximalen anrechenbaren Geschossflächen verzichtet. Stattdessen werden die Baubereiche rel a tiv eng um die Umrisse des Vorprojektes gelegt. Dies ist im vorliegenden Fall zweck mässig, da das Vorprojekt bereits sehr detailliert ausgearbeitet wurde. Die Ausnüt zung ergibt sich also aus den dargestellten Bauvolumen (Baubereiche und maximale Geschosszahlen/Gebäudehöhen), das wird entsprechend in der Planlegende fest gehalten. Etwas anders sieht es einzig beim Baufeld A4 auf dem Grundstück der Siemens AG aus. Hier sind die Planungsabsichten noch nicht im Detail bekannt, so dass in den Bestimmungen eine maximal zulässige oberirdische Ausnützung von 4'500m2 fest gehalten wird. 4.5
Umgebung /Landschaft I Gewässer
Der Innenhof wird mit einer nichtversiegelten Fläche versehen. Weiter wird er mit Graskörben, Baumpflanzschalen und einem Wasserbecken, nicht jedoch mit Klein bauten, möbliert. Er ist für Fussgänger und Fahrräder zugänglich und dient auch als Kinderspielplatz. Gegen die Schleife im Norden mit dem renaturierten Schleifibach soll eine übs t baumwiese folgen. Die bestehenden Nussbäume können nicht erhalten werden. Der Bach wird für die Bewohnenden zugänglich ausgestaltet, es sind j edoch keine Bau ten und baulichen Anlagen im Uferbereich zulässig. Das Gebäudevorfeld zur Nordstrass wird boulevardartig ausgestaltet: Bäume mit Baumscheiben, verschiedene Beläge, Sitzbänke/ Fussgänger- und Fahrradverkehrsfläwww.stadtzug.ch
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ehe, 15 Besucherparkplätze mit den entsprechenden Zu- und Wegfahrt finden in die sem Vorfeld Platz und führen zu einer Belebung des Rau mes zwischen den Gebäu den Feldhof und der Bebauung Feldpark. Die Freiflächenziffer des Vorprojektes, das dem Bebauungsplan zu Grunde liegt, be trägt 63 % und hält somit die minimale Vorgabe des Quartiergestaltungsplan von 50 % ein (vgl. Anhang 9.2). 4.6
Umwelt
Aufgrund der Anzahl der Parkplätze musste ein Umweltverträglichkeitsbericht e r stellt werden ( Ernst Basler+ Partner). ln der Zusammenfassung wird folgende Ge samtbeurteilung gemacht: "Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Projekts steht die Luft- und Lärm belastung im Vordergrund. Das Feldpark-Areal liegt in einem Gebiet, welches insbesondere nach der Realisierung der Nordstrasse in dieser Beziehung be reits belastet sein wird. Dank der Minimierung der Parkplatzzahl und dem sehr guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr können aber die verkehrs seitigen Auswirkungen und damit auch die zusätzlichen Luft- und Lärmbelas tungen in Grenzen gehalten werden. Die Lärmbelastung liegt bei allen lärm empfindlichen Räumen des Projekts meist deutlich unter den geltenden I m missionsgrenzwerten der Empfindlichkeitsstufe (ES) 111. Dank den umfassenden projektintegrierten Massnahmen können sogar die Immissionsgrenzwerte der ES II eingehalten werden. Das Untergeschoss kommt in den Schwankungsbe reich des Grundwasserspiegels zu liegen, doch wird der Grundwasserdurch fluss nicht beeinträchtigt. Die Untersuchungen im UVB haben gezeigt, dass bezüglich denjenigen Um weltbereichen, welche bereits auf Stufe Bebauungsplan abschliessend beur teilt werden können, die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung eingehalten werden. Bei Aspekten, welche erst auf Stufe Bauprojekt oder noch später beurteilt werden können, zeichnen sich beim jetzigen Stand des Wissens keine unlösbaren Probleme ab." ln den Bestimmungen des Bebauungsplans werden denn auch verschiedene Vorga ben zu Umweltbereichen gemacht (z.B. Lärmschutz, Entwässerung, Siedlungsökol o gie wie einheimische standortgerechte Pflanzenarten, etc.). Mit verschiedenen Massnahmen können die Lärmgrenzwerte der ES II eingehalten werden: Zurückset zen der Häuser von der Nordstrasse, Anpassung Grundrisse, Balkone als Schallschutz, etc. Die Massnahmen des UVB sind umzusetzen, die entsprechenden Auflagen sind im Baubewilligungsverfahren zu beachten ( Lärmnachweis, Baubegleitung etc.). 4.7
Feuerpolizei
Die Feuerwehrzufahrten entsprechen den Anforderungen der Feuerwehr, sie wu r den mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug abgesprochen. Die Detailplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
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Im Bereich der Nordstrasse und bei der neuen Tiefgarageneinfahrt müssen neue Hydranten erstellt werden. Die genauen Standorte sind abhängig von der Leitungs führung und werden mit den Wasserwerken Zug AG definiert. 4.8
Ver- und Entsorgung
Die Containerstandplätze sind an drei Orten in den Gebäuden integriert vorgesehen, die Standorte sind im Bebauungsplan enthalten. Beim Baubereich A4 ist die Planung noch nicht so weit fortgeschritten, dass bereits ein Standort festgesetzt werden kann. Dies wird im Baubewilligungsverfahren erfolgen. Das Entwässerungskonzept liegt im Entwurf vor (vgl. Anhang UVB). Die Schmutzwas serentsorgung erfolgt über die Leitung in der Feldstrasse. Das Meteorwasser wird in die bestehende Meteorwasserleitung eingespiesen. Für das Dachwasser und das Wasser der versiegelten Flächen sind Retentionsbecken vorgesehen. Die Dachbegr ü nung sowie die durchlässige Ausgestaltung des lnnenhof.bereichs dienen ebenfalls der Retention. 5
Begründung der Abweichungen von der Regelbauweise
5.1
Vorteile für das Siedlungsbild und die Umgebung
Durch das Zulassen von sechs-, neun- und 1 1geschossigen Gebäuden wird es möglich, einen grosszügigen freien Innenhof zu gestalten, der den Bewohnenden zur Verfü gung steht. Mit den abwechselnden Geschosshöhen entsteht eine spannungsvolle Siedlung, die im Schleifenareal als Bereicherung des Siedlungsbildes wirken wird. Der offen geführte Schleifebach mit der baumbestandenen Wiese dient der Nahe r holung. Das breite Vorfeld entlang der Nordstrasse ergibt für die Benutzer der Nordstrasse einen Mehrwert, einerseits für den Langsamverkehr, der mehr Platz und eine attra k tive Wegführung erhält, andererseits aber auch für den Autofahrenden, der durch einen belebten Strassenabschnitt fahren wird. 6
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im ordentlichen Verfahren nach§ 39 Planungs- und Bauge setz erlassen. Ebenfalls im Bebauungsplanverfahren wird die Umweltverträglic h keitsprüfung durchgeführt. 7
Weiteres Vorgehen, Terminplan
1 . öffentliche Auflage
7. Nov. - 9. Dez. 2008
Behandlung der Einwendungen> GGR 2. Lesung
3 -4 Monate
2. öffentliche Auflage
30 Tage
Genehmigung Regierungsrat
2 Monate
geplanter Baustart
Frühjahr I Sommer 2009
Bei wesentlichen aufgrund der Vorprüfung zu ändernden Aspekten oder bei allfäll i gen schwerwiegenden Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auflage können sich entsprechende Verzögerungen ergeben. Ein allfälliges Beschwerdeverfahren vor Regierungsrat und Verwaltungsgericht verzögert die Rechtskraft des Bebauungs plans um Monate. www.stadtzug.ch
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8
Anhang
8.1
Umgebungsplan
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8.2
Freiflächenziffer
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Freiflächenziffer
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9. November 2007
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Freifläche 13417.2 m2
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Gebäude
111 7406.2
63.14%
34.85%
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Parkierungsfläche 425.9 m2 Total 21.249 m2
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2.00%
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100.00%
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Wiederkehr Krummenacher Architekten
1711_Zug_7073_Umgebungskonzept.pdf
Feldpark, Zug
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Murbacrerstrasse 34
CH-lc056 Basel T +41 61 308 99 99 F1416130899 98
Vorprojekt Umgebungsgestaltungsplan 1:500
ma<[email protected] www.fontana-la.ch
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Ganzen Text zeigen
Bauherrschaft Alfred Müller AG Neuhofstr. 10 6340 Baar T 041 767 02 02 F 041 767 02 00 [email protected]
Bearbeiter Kontrolliert Datum
JM MF 13.03.2008
Rev.
25.08.2008 A3
Format ProjektNr. PlanNr. Datei
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