Teilrevision Teileinzonung GS 1380
Zonenplan · Zug
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- Art
- Zonenplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- In Kraft seit
- 18.02.2013
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Genehmigung Zonenplanaenderung GS 1380.pdf
Baudirektion
Kanton Zug
Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanä�derung, Teileinzc;:mung GS Nr. 1380 Genehmigung der Ergänzung des§ 15 der Bauordnung Gemejnde Baar
Die Baudirektion,
gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planl!_ngs- und Baugesetzes (PBG) des K�ritons Zug vom · 26. November 1998 (BGS 721.11) und § 7 Bst. c) der Delegationsverordnung vom 23. Novem ber 1999 (BGS 153.3),
beschliesst:
1.
Die vom Gemeinderat Baar am 5. Dezember 2012 im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 sowie die Er . gänzung des§ 15 der Bauordnung werden genehmigt.
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'2.
. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Regierungsrat des .
.
Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefoch tene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu be nennen und sowei� möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist treten die Zo nenplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 sowie die Ergänzung des§ 15 der Bauord nung in Kraft, sofern sie nicht angefochten werden. 3.
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Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Postfach, 6341 Baar (Beilage: je 6 Expl. Zonenplananderung, Ergänzung Bauordnung und Planungsbericht) GIS-Fachstelle Baudirektionssekretariat Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt für Umweltschutz Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonalplanung und Grundlagen ·Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanurig und Baugesuche (Beilage: je 2 Expl. Zonenplanänderung, Ergänzung Bauordnung und Planungsbericht)
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Baudirekt' 1n ; · /
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Zug, 18. Februar 2013/50791/3. 2.1. . 2/22
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Seite 2/2
A.
Die Teilrevision des Zonenplanes betrifft das GrundstOck Nr. 1380. Die Fläche dieses Grundstücks beträgt 51'134 m2• Von dieser Fläche liegen 43'424 m2 in der Landwirtschaftszone · (L) und 7'710 m2 in de� Zone des öffentlichen Interesse für Bauten ur:td Anlagen (OeiB). Auf ei nem Teil der Fläche, welche zur OeiB gehört, liegt heute schon ein Parkplatz des Gesund heitsbezirks Baar. ·
Die Stiftung Pflegezentrum Baar will aufgrund der knappen Anzahl Parkplätze im Gesundheits bezirk das Parkplatzangebot erhöhen. Es soll im Hinblick auf die Bauzeit des Pflegezentrums Baar II ein zusätzliches Angebot mit einer provisorischen Erweiterung des Parkplatzes an der Weststrasse geschaffen werden. Während der Bauzeit wird der bestehende Parkplatz teilweise als Bauinstallationsplatz gebraucht. Die Gemeinde Baar beabsichtigt, für die Erweiterung des Parkplatzes auf dem Grundstück Nr. 1380 die Fläche von 2'294 m2 ebenfalls der Zone des öffentlichen Interesse für Bauten und An lagen (OeiB) zuzuweisen.
B.
Die Zonenplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 wurde vom Amt für Raumplanung
am 3. Oktober 2012 vorgeprüft Nach einer Anpassung der Planungsunterlagen wurden die Zo nenplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 .sowie die Ergänzung des § 15 der Bauordnung \ am 26. Oktober und 2. November 2012 im Amtsblatt publiziert. Währen ' d der öffentlichen Aufla ge vom 26. Oktober bis u.nd mit 26. November 2012 gingen gegen die Zonenplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 sowie di� Ergänzung des§ 15 der Bauordnung keine Einwendun gen ein ..Am 5. Dezember 2012 wurde die Zonerplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 so wie die Ergänzung des§ 15 der Bauordnung vom Gemeinderat Baar im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 14. und 21. D�zember 2012 im Amtsblatt publiziert und vom 14. Dezember 2012 bis und mit 3. Januar 2013 öffentlich aufgelegt. Während der Auflage fri�t sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 reichte der Gemeinderat Baar die Zonenplanän derung, Teileinzonung GS Nr. 1380 sowie die Ergänzung des§ 15 der Bauordnung an den Re gierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegationsverordnung vom 23. November C.
1999 ist die Baudir�ktion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und
Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolg ten, ·oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Reg-ierungsrat an die Saudi rektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung, Teileinzonung GS Nr. 1380 und der Ergänzung des§ 15 der Bauordnung steht nichts entgegen.
Plan Genehmigung GS 1380.pdf
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Kanton Zug
Gemeinde Baar
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Teilrevision des Zonenplanes
Teileinzonung GS 1380 1 :1'000
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Ba u Abteilung Planung/
11. JULI Z012
Baar,
Der Abteilungsleiter: Urs
Vom Gemeinderat verabschiedet am
11. JULI 2U1Z Der Gemeindeschreiber:
Gemeinderat:
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Hans Steinmann
Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung Zug'
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Walter Lipp
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Gemeinderat:
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Publiziert im Amtsblatt
1 8. FEB. 2013 -·
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Walter Lipp
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114. DEZ. 2012
Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
I Von der Baudirektion genehmigt am: --·
Z 6. NOV. Z012
bis
Der Gemeindeschrei�r
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom
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fi 5. DEZ. 2012
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2 6. OKT. Z01Z
Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren beschlossen am
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Bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
Publiziert im Amtsblatt
Hans Ste1nmann
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Kantonsplaner Stv.:
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Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom
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Der Baudirektor: . .
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Geneh mig u ngsinhalt Empfindlich
Bauzonen
keilsstufe OeiB
Zone öffentliches Interesse für Bauten und Anlagen
II
Überlagernde Festlegung pw
Einhaltung Planungswert nachzuweisen (vgl.
§ 15 Abs. 3 und 4 Bauordnung)
Informationsinhalt Empfindlich
Bauzonen
keitsstufe OeiB
Zone öffentliches Interesse für Bauten und Anlagen
II
Überlagernde Festlegung
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LSG
Landschaftsschutzzone
N icht-Bauzonen L
111
Landwirtschaftszone
Weitere Informationen Verkehrsfläche
0
50 m
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Neue Zonierung
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Weidhof
/ • • Kanton Zug
Gemeinde Baar
Ergänzung§ 15 Bauordnung für die Teilrevision Zonenplanänderung GS 1380 (tw.)
Abteilung Planung I Bau Baar, den 11 Oktober 2012 .
Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann
Vom Gemeinderat verabschiedet am: 17. Oktober 2012 Gemeinderat:
Der Gemeindeschreiber:
Hans Steinmann
Walter Lipp
Vorprüfung durch das Amt for Raumplanung: Zug, den 3. Oktober 2012
Die Kantonsplaner-Stellvertreterin: Martina Brennecke
Offentliehe Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 26. Oktober 2012
bis
26. November 2012
Publiziert im Amtsblatt
bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
Von der Gemeinderat beschlossen am:
5. Dezember 2012
Gemeinderat:
Der Gemeindeschrei
Hans Steinmann
Walter lipp
Offentliehe Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom Publiziert im Amtsblatt
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14. Dezember 2012
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bis
03. Januar 2013
bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
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Heutiger § 15 Lärmschutz 1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der
Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sein. 2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet. 3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche
Pla nungswert. 4 ln den Arbeitszonen Altgasshot (AB). Franzmatt (AC) und Wässerig (AC} sowie in der Bauzone
mit speziellen Vorschriften Schmidhof sind lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert eingehalten ist. 5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr
bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
Ergänzung § 15 Lärmschutz 1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der
Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sein. 2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet. 3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche
Planungswert 4 ln den Arbeitszonen Altgasshot {AB}, Franzmatt (AC). Teileinzonung GS Nr. 2531 (AD) und i der Zone des Wässerig (AC) sowie in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof und n
öffentlichen Interesse für Bauten und Anlagen Teileinzonung GS Nr. 1380 sind lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert eingehalten ist. 5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr
bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.