Teilrevision Gebiet Sonnhalde
Zonenplan · Zug
Dokument
- Art
- Zonenplan
- Kanton
- Zug
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeinde (Gde.)
- Genehmigt durch
- BD
- In Kraft seit
- 23.10.2009
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Zug
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Text
Genehmigung Zonenplanänderung Sonnhalde.pdf
Kanton Zug
Baudirektion
Sitzung vom:
2 7. Okt. 2009
- 2. Nov. 2009 Reg. Nr.
Gemeindeaufsicht
EINGANG Nr.l.;t Einwohnerkanzlei Menzingen
Gesch. Nr. GR
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p2.al.O?- �A-59
Genehmigung der Zonenplanänderung im Gebiet Sonnhalde Gemeinde Menzingen
Die Baudirektion,
gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom
26. November 1998 (BGS 72 1.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem
ber 1999,
beschliesst:
1.
Die von der Gemeindeversammlung Menzingen am 27. Mai 2009 im ordentlichen Verfah ren gernäss§ 39 PBG beschlossene Zonenplanänderung im Gebiet Sonnhalde wird ge nehmigt.
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanände rung im Gebiet Sonnhalde in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Menzingen, Postfach 99, 6313 Menzingen (Beilage: 6 Expl. Zonenplan änderung im Gebiet Sonnhalde) GIS-Fachstelle (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung im Gebiet Sonnhalde) Landwirtschaftsamt (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung im Gebiet Sonnhalde) Baudirektionssekretariat Amt für Umweltschutz
Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo nenplanänderung im Gebiet Sonnhalde)
Zug, 23. Oktober 2009 I SCIL /12547 Aabachstrasse 5, 6300 Zug
T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion
Seite 212
A.
Die Gemeinde Menzingen sowie mehrere grosse Liegenschaftsbesitzer beabsichtigen,
auf dem Grundstock GS Nr. 1276 eine regionalen Heizzentrale, die zur Hauptsache mit Holz schnitzeln betrieben wird, zu erstellen. Das GrundstUck ist heute der Wohnzone 2 (W2) zuge wiesen und mit einer "Arealbebauung" überlagert. Für die Errichtung dieser Heizzentrale muss die Umzonung einer Teiltlache der Wohnzone 2 in die Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeiB) vorgenommen werden. Dazu wird der Zonenplan in diesem Gebiet geandert und die Arealbebauungspflicht aufgeho ben. Im gleichen Verfahren wird zudem der gemeindliche Richtplan angepasst. Die Fläche fllr die Heizzentrale soll dem "Vorranggebiet des öffentlichen Interesses" zugewiesen werden.
B.
Die Zonenplananderung im Gebiet Sonnhalde wurde vom Amt für Raumplanung am
9. Marz 2009 vorgeprüft am 13. und 20. März 2009 im Amtsblatt publiziert. Wahrend der öffent lichen Auflage vom 13. Marz bis und mit 11. April 2009 gingen gegen die Zonenplananderung im Gebiet Sonnhalde keine Einwendungen ein. Am 27. Mai 2009 wurde die Zonenplanande rung im Gebiet Sonnhalde von der Gemeindeversammlung Menzingen im ordentlichen Verfah ren beschlossen. Der Beschluss wurde am 5. und 12. Juni 2009 im Amtsblatt publiziert und vom 5. bis und mit 24. Juni 2009 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Be schwerden an den Regierungsrat eingegangen.
C.
Mit Schreiben vom 10. Juli 2009 reichte der Gemeinderat Menzingen die Zonenplanän-
derung im Gebiet Sonnhalde an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Dele gationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von ge meindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindli chen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen güllich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedin gungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmi gungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonen planlinderung im Gebiet Sonnhalde, steht nichts entgegen.
Plan Genehmigung Zonenplanänderung Sonnhalde.pdf
Legende
KANTON ZUG
MENZINGEN IJGEMEINDE I I
Genehmigungsinhalt Gemeinde
Larmempfindlich keitsstufe
Bauzonen
Genehmigungsexemplar
Wohnzone 2 (W2)
Ganzen Text zeigen
II
ZONENPLANÄNDERUNG SONNHALDE
Wohnzone 4 (W4)
II
Massstab: 1:2500
Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OeiB)
II
Landwirtschaftszone (L)
111
Nichtbauzonen
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Vom Gemeinderat beschlossen am: 9.2.2009 o1o o.m''"'''""''"""' __
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Überlagernde Nutzungen und Bestimmungen
Arealbebauung (abe) Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion: Zug, den:
Der Baudirektor:
9.3.2009
Informationsinhalt Kanton
Naturschutzzone kantonal (NSK) 1. Publikation im Amtsblatt: Nr:
vom:
11/12
13./20.3.2009
Ziffer:
Informationsinhalt weitere Informationen
1409/1559
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1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom: 13.3.2009
bis:
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An der Gemeindeversammlung beschlossen am:
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11.4.2009
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bescheinigt:
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27 5 2009
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2. Publikation im Amtsblatt: Nr:
23/24
3029/3179
vom:
5./12.6.2009
Ziffer:
bis:
24.6.2009
bescheinigt:
2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei vom: 5.6.2009
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am
Remund+Kuster 12.3.2009* Gez. aw/DZ, Kontr. Sta �'-'"'--
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Verkehrsflächen (VF)
Zonenplan rechtskräftig 2006
Neuer Zustand mit Zonenplanänderung