Teilrevision 2014 Wassermatlli - GS 382

Zonenplan · Zug · Aufgehoben am 17.04.2025

Dokument

Art
Zonenplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
04.08.2014
In Kraft seit
04.08.2014
Aufgehoben
17.04.2025

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Genehmigung Zonenplanaenderung Wassermattli GS 382.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung 2014 Wassermattli- GS 382 Gemeinde Oberägeri

Die Baudirektlon,

. gestützt auf§§ 3 Abs. 3 urid.42 des Planungs- und . Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom

26. November 1998 (l:lGS 721.11) und§ 7 �st. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­ ber 1999 (BGS 153. 3), beschliesst: me vom Gemeinderat Oberägeri am 30. Juni 2014 im _einfachen Verfahren gernäss § 40

1.

0

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P_BG beschlossene Zonenplanänderung 2014 Wass·ermattU- GS 382 wird genehmigt.

·

· beim Verwaltungsgericht Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seü Mitteilung

2.

des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftli�h Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­ ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und elne Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung 2014 Wassermattli - GS 382 in Kraft, sofern sie nicht angefoch. ten wird.

3.

.

Mitteilung an: · Gemeinderat Oberägeri, Postfach 159, 6315 Oberägeri (Beilage: 2 Expl. Zonen­ planänderung 2014 Wassermattli- GS 382; Mst. 1:500) Baudirektion

-

·

o

.

Grundbuch- und Vermessungsamt, GIS-Fachstelle .

.

/ Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplan-ung unq Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo­ ·

n.enpl nänderung 2014 Wassermattli - GS 382, Mst. 1 :500).

Zug, 4. Augus·t 2014 I 51808 I 3.2.1.2/49 I huad

.

.

.

Seite 2/2

A.

Die Einwohne�gemeinde Oberägeri beabsichtigt, im Gebiet «Wassermattli» einen Öki-

hof zu realisieren. Das bestehende Provisorium mit einer offenen Abstellfläche soll einem Ge­ . bäude weichen, in welchem die verschiedenen Container und Sammelbehälter untergebracht

werden können.

. Das Grundstück Nr. 382 liegt gernäss geltendem Zonenplan Oberägeri in der Kernzo­ ne A. Im Zuge der Planung fOr einen Ökihof-Neubau hat sich gezeigt, das.s mit den g eltenden

Zonenbestimmungen keine ideale Lösung gefunden werden kann. Der Gemeinderat möchte . deshalb·eine Teilfläche des sich im Eigentum der. Einwohnergemeinde Oberägeri befindenden GS 382 von ·der Kernzone A in die Zone des öffentlichen ln.teresses fOr Bauten und· Anlag�n umzo.nen. Damit kann di� Zonenkonformität des künftigen Ökihofes. sichergestellt werden. B.

Die Zonenplanänderung 2014 Wasserm;:�ttli - ·Gs 382 wurde a� 19. Mai 2014 durch

das Amt fOr Raumplanung vorgepro.tt. Im Rahmeri d.er Vorprüfung wurden keine Vorbehalte ge­ äussert. Die Zonenplanänderung 2014 Wassermattli - GS 382 wurde am 30. Mai .und am

6. Juni 2014 im Amtsblatt publiziert Während cjer öffentlichen Auflage vom 30. Mai bis und mit �9. Juni 2014 gingen keine.Einwendungen gegen die Zonenplanänderung ein. · Am 30. Juni ·

0

2014 wurde die Zonenplanänderung 20.14 Wassermattli .- GS 382 vom Gemeinderat Oberägeri

im einfachen Verfahren gernäss§ 40 PBG beschlossen. Der Besch�uss·wurde ain 11. und

..

'

18. Juli 2014 i� Amtsblatt publiziert und vom 12. bis und mit 31. Juli 2014 öffentlich aufgelegt. . Wäbrend der Auflagefräst sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

C.

Am 30. Juni 2014 reicht� der Gemeinderat Oberägeri die Zon·enplanänderung 2014

Wassermattli - GS 382 zur Genehmigung ein. Nach·§ 7 der Delegationsverordnung vom 23.

November 1999 ist die Baudirektion fOr die Genehmigung· von gemeindlich·en Bauvorschriften,

Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen. Verfahren keine Einwen­

dungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Ba�direktion

.

nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflag�m und Bedingungart zu erteilen. Im ·vorlie­ genden Fall sind die Kriterien fOr eine Delegation der �enehmigungsbefugnis vom Regier'ungs·

·

rat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der ZQnenplananderung 2014 Wassermattli

- GS 382 steht'nichts entgegen,

.

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