Baulinienplan Kerngebiet

Sondernutzungsplan · Zug

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Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Sondernutzungsplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
25.10.2005
In Kraft seit
25.10.2005

Karte

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Kanton Zug Gemeinde Unterägeri

BAULINIENPLAN KERNGEBIET

1:1000

Plan: Vom Gemeinderat beschlossen am: 07.01.2004

oe | Der Gemeindopy6S]ent: | Datum: 23.12.2008 | x N (

| Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion

| Zug, den 06. Mai 2004 Der Baudirektor: … = Publiziert Im Amtsblatt: 1, Öffentliche _.ì auf der Gemeindekanzlel 1. Publikation 2. Publikation Mom a ES Nr: 31/82 Nr: o bescheinigt:

vom: 30.07/08.08.04| vom: Ziter: 4399/4516 Zitter:

Ganzen Text zeigen

indeschreiberin: | Die Gemeindeschreiberin:

Vom Gemeinderat beschlossen am: Vom Regierungsrat des

10. Februar 2006 Kat

REGIERUNGSRA] 25.0KT.2005

DES RANIUNS ZUG

Docs] DETENTE UT]

Genehmingungsinhalt Informatlonsinhalt

———— Planungsperimeter SSLLSS/, Ortsbildschutz = 0 7 Neue Baulinie zu genehmigen

= = — Neue Zwangsbaulinie zu genehmigen

Entlang der Baulinie, d.h auf einer Tiefe von 14 m, müssen Gebäude bie mindestens 2m an die Baulinie hin gebaut werden. In diesem Bereich ist die Gebludelänge unbeschränkt. Balkone, Erker, Dächer und dergleichen dürfen höchstens. 50 cm über die Baulinie hinsusragen.

Vor der Baulinie dürfen nur Parkplätze für Besucher und Kunden erstellt werden, sofern Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.

Gebäude dürfen über die Baulinie hinaus zusammen jebaut werden, sotern eine Ichte Höhe von mindestens 4.5 ab Fahr

m, gemessen n, eingehalten wird und der Gemeinderat als Vertreter der Strassenelgentümerin zustimmt.

ustim Beim Zusammenbau ist

Jegentiber der Weggrenze ein Kr von 1.0m einzuhalten. Im Übrigen aürten Balkone, Erker, Dächer und dergleichen höchstens 50 cm über die Baulinie hinausragen.

Pan

(17158)