Risch Bebauungsplan Nr. 15 - Buonaserstrasse

Sondernutzungsplan · Zug

Dokument

Nummer
RI-2019-076.01 und RI-2019-076
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Bebauungsplan
Kanton
Zug
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BD
Beschlossen
14.04.2023
In Kraft seit
14.04.2023

Karte

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Text

Gemeinde Risch

Bebauungsplan Buonaserstrasse 1:500 Plan vom 8. November 2022

Öffentliche Auflage

vom

Pubiliziert im Amtsblatt am:

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sichß eit

Von der Baudirektion genehmigt am: Zug, 14, APR. 2023

860.74 108.11.2022 I Ibo

3 bis 6

c- ” 3

Der Baudirektor:

ris BBP Buonaserstrassevwx

664

Gemeinde Risch

32

Bebauungsplan Buonaserstrasse 1:500

1591 33

1753

Plan vom 8. November 2022 159 159 bis

6.47 34.16

A1

32.50

B1

1

Vom Gemeinderat beschlossen am: 44

Der Gemeindeschreiber

D

A

43

3

2 2 .5

3

3 2 0 .0

PV

5

2304

4 1635

1 3 .2

C

0

1

C2

7 .5 2

PO

PV

7 .6 1

1 8 .7

631

0

1009

4 .6 5

A2

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit 764

PV

B2

PV Publiziert im Amtsblatt

2

35.77

Der 45 Gemeindepräsident

30.26

C1

6 .8 7

6 .2 4

PV

36.02

PV 14.00

6.19

30.00

2

6.35

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit

PT

6.31

Pubiliziert im Amtsblatt am:

6.13

6.02

vom

6.61

Öffentliche Auflage

1592

PV

C

PO

4 5 .8 6

7 .5 3

PV

773

C

PO

39 52

991

1636 860.74 I 08.11.2022 I lbo

ris_BBP_Buonaserstrassevwx

41 628

LEGENDE

1042

725

851 51 626

Verbindlicher Planinhalt

Bebauungsplan-Perimeter 50

Baufelder und Umgebung

Baufelder Pflichtbaulinie 53

Südliche Flucht Annexbauten gemäss Art. 4, Abs. 4 (Lage schematisch) 785

Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

08.11.2022

Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün»

Bauweise

Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» 734

Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» 54

811

Art. 4 Perimeter Unterniveaubauten

Baufelder

1

Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete.

2

Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Ge-

schosshöhe zu erstellen.

Erschliessung (Lage schematisch)

3

Öffentliche Fusswegverbindung

4

Öffentliche Veloverbindung

Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind

in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der Baufelder C1/C2 und D.

Zufahrt Behindertenparkplätze / Anlieferungsachse PV

Veloabstellplätze (Kurzzeit)

PT

Oberirdische Vorfahrt Taxi

PO

Oberirdische Behindertenparkplätze / Anlieferung

Bauten und

ausserhalb des Baufeldes erstellt werden:

Gebäudeteile

a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungs-

ausserhalb der

anlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr

Umgebung 1907

Gestaltungsgrundsätze

sung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein.

Bepflanzung Hochstamm

max. 25.90

1

Es sind nur Flachdächer zulässig.

Dach- und

2

Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8

Fassadengestaltung

und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderwei-

Art. 6 Richtprojekt / Wettbewerbsergebnis

B1

A1

c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m.

20

50 m

Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

N 08.11.2022

3

ten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende

A2

B2

Art. 1 Zweck und Ziele

massnahmen auszubilden.

| 08.11.2022 chen, eine Lösung zur abschnittsweisen Höhengliederung der Fassaden aufzuBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen

–

Hohe städtebauliche Qualität an der Buonaserstrasse

–

Ermöglichen von Leben im Alter

–

Vielseitige Wohn- und Nutzungsformen

–

Sicherung der Alters- und Pflegeeinrichtungen an einem zentralen Standort

–

Langfristige Entwicklungsmöglichkeiten über den ganzen Perimeter

–

Stärkung eines durchmischten Zentrums Rotkreuz

–

Hohe Aufenthalts- und Erschliessungsqualität innerhalb des Areals

–

Öffentliche Nutzung wie Verwaltung oder Bildung

Nutzung und Höhen 4

Bestandteile

–

1

Art. 7 Nutzungsmass

Wohnen

Weitere Nut-

Öffentliche

aGf Maximal

aGf [m2]

zungen (Ar-

Nutzungen

[m2]l

beit, Verkauf)

aGf [m2] Max. 10%

6’200

Richtprojekt für die Baufelder A1/A2 vom 6. Juni 2019 und für die Baufelder

B1/B2

Max. 25%

Max. 25%

Min. 60%

6’800

B1/B2 vom 3. Mai 2019

C1/C2, D

Max. 60%

Max. 60%

Min. 40%

11’600

–

Planungsbericht vom 5. Dezember 2019

–

Lärmgutachten vom 4. Juni 2019

–

Verkehrsgutachten vom 5. Dezember 2019

–

Retentionskonzept vom 2. Dezember 2019

2

Bauordnung und

1

Höhenmasse

ches Wegrecht einzuräumen.

1

Der Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» ist so zu gestalten, dass eine

A1

A2

B1

B2

C1

C2

D

Min.

453.90

445.20

456.80

445.20

456.80

445.00

453.90

Max.

454.90

445.80

457.80

445.80

457.80

446.00

454.90

Auf den Gebäuden in den Baufeldern A1, B1, C1 und D ist ein Attikageschoss zu

Veloabstellplätze, Parkplätze,

Baufeld A1/A2: 40

und Begegnungsraum. Er ist verkehrsfrei zu gestalten und ermöglicht Durchwe-

-

Baufeld B1/B2: 35

| 08.11.2022 Bebauungsplan Buonaserstrasse, gungen in Querrichtung zwischen den Baufeldern. Die Bestimmungen Haupterschliessungswege

-

Baufeld C1/C2 und D: 75

Der Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» dient

folgende minimalen und maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):

Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias 3

Bau-

und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig.

feld

Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind

in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der

Die Parkplätze sind grundsätzlich im Perimeter Tiefgarage zu erstellen.

4

Im Bereich Oberirdische Parkplätze sind nur Behindertenparkplätze und die An-

lieferung zulässig. Alle öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab

5

plätze und Entsorgung

der ersten Minute zu bewirtschaften. Die Erstellung der benötigten Velo- und Autoabstellplätze kann auf die jeweilige

Bauetappe abgestimmt werden.

Erschliessung und Verkehr 1

Art. 16 Entsorgung

Mobilitätskonzept

1

Mit jeder Bauetappe ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die

übergeordnete Gesamtentwicklung abgestimmt ist. 2

3

Für die Oberkante des Attikageschossbodens im Rohbau zuzüglich allfälliger

sind im Baugesuchsverfahren aufzuzeigen. Bei der etappierten Bebauung des Areals ist für die Bewirtschaftung der Unter-

flurcontainer der Baufelder A1/A2 ein provisorischer Wendehammer zulässig. So-

Im Mobilitätskonzept zeigt die Bauherrschaft auf, wie die Mobilität aller Nutzer-

Im Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein:

Die Unterflurcontainer sind in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für

Unterflurcontainer zu realisieren. Anzahl und genaue Lage der Unterflurcontainer

2

a) Ziele

weit dieser ausserhalb des Perimeters liegt, erfordert die Baubewilligung für die Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

Baufelder A die entsprechende Zustimmung der Grundeigentümerin.

08.11.2022

Es sind ausreichend Retentionsbecken zu erstellen. Die detaillierte Lage und die

Art. 17 Retention

b) Projektbeschrieb mit den wichtigsten Eckdaten (Nutzungen und zu erwar-

Volumina der Retentionsflächen sind im Baugesuchsverfahren auf der Basis des 8

Gutachtens der CES Ingenieure vom 2. Dezember 2019 aufzuzeigen.

tende Nutzergruppen, Parkfeldanzahl, Anzahl Veloabstellplätze, Anbindung

A1

A2

B1

B2

C1

C2

D

Min.

451.40

-

454.30

-

454.30

-

451.20

erwarteten Verkehrsaufkommens)

Max.

452.00

-

454.90

-

454.90

-

452.20

c) Information und Anreize, betriebliche und infrastrukturelle Massnahmen zur

Fuss-/ Veloverkehr und öffentlicher Verkehr, wichtigste Ziele und Quellen des

Baufelder C1/C2 und D.

Umwelt

Förderung des Benützens des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehrs, Car-Sharings, der Bildung von Fahrgemeinschaften Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder

anlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr

3

die benötigen Erschliessungsflächen für Rettung, Anlieferung, Behindertenpark-

zepte sicher.

schosshöhe zu erstellen.

Insgesamt dürfen im gesamten Perimeter maximal 150 Parkplätze erstellt wer-

-

Seiten zurückzusetzen.

undurchsichtiger und spiegelnder Absturzsicherungen und Brüstungen gelten

ausserhalb der

ren.

Der Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» dient als öffentlich zugänglicher Frei-

eigentümer stellen dauerhaft die Umsetzung und den Betrieb der Mobilitätskon-

Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Ge-

a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungs-

Die Bemessung der Veloabstellplätze erfolgt gemäss gültiger VSS Norm. Kurz-

zeitabstellplätze sind in der im Situationsplan bezeichneten Bereichen zu realisie-

den. Für die einzelnen Baufelder gelten jeweils folgende Richtwerte:

Die Attikageschosse sind um mindestens 2.5 m und um maximal 3.0 m auf allen

2

Gebäudeteile

1

stelle zu koordinieren.

gruppen zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und bewältigt wird. Die Grund-

3

ausserhalb des Baufeldes erstellt werden:

Die Fusswegverbindungen müssen behindertengerecht ausgestaltet sein.

6

Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete.

Bauten und

3

2

4

1

08.11.2022

d) Rechtsverbindliche lenkungswirksame Massnahmen.

Art. 18 1

Lärmschutz

garage sind auf mindestens 10 m Länge (gemessen ab Einfahrt oben) absorbie-

e) Monitoring / Controlling 4

5

Umgebung

gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.

Baufelder

Art. 15 folgen entlang der Fassaden. Platzmittig sind parkartige Gartenräume und Sitz-

erstellen. 2

Art. 5 Den im Situationsplan eingezeichneten Fusswegverbindungen ist ein öffentli-

realisieren. Die Umgebungsgestaltung ist mit der zuständigen kantonalen Dienst-

3

Für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion gelten folgende minimalen und

feld

Attikageschosse

4

dende Grossbäume sowie ein Brunnen zu erstellen. Im südlichen Platzteil sind

Mit Ausnahme an der Meierskappelerstrasse sind im Erdgeschoss keine Woh-

Bau-

Art. 9 3

cher und grosszügig auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. 2

maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):

08.11.2022

Bauweise

Baufelder

Fusswegverbindungen

Die im Plan dargestellten Fusswegverbindungen sind öffentlich zugänglich, si-

Aufenthalt und ist verkehrsfrei zu gestalten. Es sind ausreichend schattenspen-

lagsflächen bis an die Fassade und strassenbegleitende Baumbepflanzungen zu

Art. 12

Art. 4 1

6

gebungen. Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

etc.) fallen nicht darunter.

als rückseitige Verbindungsachse für den Fuss- und Radverkehr und beinhaltet

die Vorschriften der kommunalen Bauordnung und der übergeordneten Gesetz-

Gesetze

Der Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» ist öffentlich zugänglich, dient dem

sichere Querung der anliegenden Kantonsstrassen möglich ist. Es sind Hartbe-

nungen zulässig.

Wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten

Stellung zur

Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, Post

Für die Bauprojekte müssen qualifizierte Landschaftsarchitekten beigezogen

gelegenheiten zu erstellen.

Art. 8

11 weitere Artikel

Art. 3 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisie-

Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren.

2

klusive: virtuelle Geschosse)

Min. 10%

Richtprojekt Umgebung vom 2. Dezember 2019

4

seite zu nehmen.

In den Baufeldern sind folgende anrechenbaren Geschossflächen zulässig (in-

Min. 80%

–

Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte

Zufahrt.

Rotkreuz ist zu gewährleisten und es ist bei der Gestaltung Bezug auf die Erdge-

A1/A2

Bericht des Preisgerichts vom Oktober 2018 für die Baufelder C1/C2 und D

3

Grünflächen vorzusehen. Der Sichtbezug zwischen Schule Waldegg und Bahnhof

Baufeld

–

08.11.2022

schossnutzungen und den Dorfmattplatz auf der gegenüberliegenden Strassen-

Wegleitende Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

Wegleitende

Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

nicht zulässig.

1

Art. 11 aGf [m2]

Art. 2 D

Art. 14 Umgebungsbereiche

in der Gemeinde Risch

1526

Im Baugesuchsverfahren ist, mittels Materialisierung, Farbgebung oder derglei-

zeigen.

Haushälterische Bodennutzung

161

werden.

mäss Bericht des Preisgerichts vom Oktober 2018.

1906

ren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur

7

auszubilden.

1905

Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen

6

Auf den Dach- und Terrassenflächen sind ausreichend Retentionsmassnahmen

1904

Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art.

nutzt werden. Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder

1903

Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des

13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentions-

6

–

C2

Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen ge-

chen Richtprojekts LUPO vom 6. Juni 2019 und des Wettbewerbsergebnisses ge-

Es werden folgende Ziele verfolgt:

4

5

Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen.

2

Gehölze zur Verfügung haben.

gen sind davon ausgenommen.

4

Der Bebauungsplan Buonaserstrasse sichert die Umsetzung des städtebauli-

Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Ar-

Stadtraums beitragen.

5 1

C1

Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung

sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstun-

3

Allgemeine Bestimmungen

wirkung entsteht.

vom 2. Dezember 2019.

tig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien 10

Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formen-

sprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamt-

2

max. 28.80

610

1

Art. 10 ernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschlies-

max. 25.90

und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dau-

760

5

1911

max. 28.80

733

Wegleitender Planinhalt

0

08.11.2022

Schnitte 1:500 (orientierend) b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos

Retention

1933

Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden.

Baufelder

Containerstandorte

739

1902

Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder

Art. 5 Ein- / Ausfahrt Tiefgarage

C

Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias

und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig.

rend zu verkleiden. 2

Das Mobilitätskonzept und die vertragliche Sicherstellung der Umsetzung, ein-

Die Decke und die Wände (oberhalb 0.5 m) der geschlossenen Rampe der Tief-

Im Baubewilligungsverfahren sind die Anforderungen für lärmbelastete Gebiete

gemäss Art. 22 USG und Art. 31 LSV sowie für die Errichtung ortsfester Anlagen

schliesslich Monitoring / Controlling, sind vom Gemeinderat vor Erteilung der

nach Art. 25 USG und Art. 7 LSV zu überprüfen und nachzuweisen.

ersten Baubewilligung zu genehmigen.

b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein. c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m.

Art. 10 Gestaltungsgrundsätze

1

Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formen-

sprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht. 2

Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung

vom 2. Dezember 2019. 1

Es sind nur Flachdächer zulässig.

Dach- und

2

Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8

Fassadengestaltung

und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderwei-

Art. 6 Qualitätssicherung

stalten, dass eine sichere, konfliktfreie Erschliessung erfolgt. 2

Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätze in der Anlieferungsachse sind mit

einer Wendemöglichkeit für Personenwagen auszugestalten. Eine durchgehende

Art. 19 ten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende

lässig. Die Verbindung ist so zu gestalten, dass die Sicherheit der FussgängerIn-

Gehölze zur Verfügung haben.

nen- und RadfahrerInnen (einschliesslich Schulwegsicherheit) gewährleistet

Konzeptänderung

Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des

sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstun-

Stadtraums beitragen.

gen sind davon ausgenommen.

5

Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art.

Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen ge-

13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentions-

nutzt werden.

massnahmen auszubilden.

Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder

Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr sowie MIV, Ver- und Entsor-

gung und Anlieferung erfolgt über die dargestellten Zufahrten. Sie ist so zu ge-

Verbindung (West-Ost) ist nur für die Anlieferung und Ver- und Entsorgung zu-

4

4

Verkehrserschliessung

1

Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Ar-

3

tig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien

3

Art. 13 6

Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen

Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen |

08.11.2022

den soll, und bei grösserer Veränderung am heutigen Alterszentrum Dreilinden,

Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte

Zufahrt. 7

Art. 20 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisie-

Ausnahmen

4

vom städtebaulichen Richtprojekt oder vom Umgebungsplan abgewichen werist ein neues qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen.

bleibt. 3

Für wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich

ren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren. Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, Post

Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestatten, sofern keine wesentlichen Interessen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann.

1908